Attac Eine andere Welt ist möglich! Her mit dem schönen Leben!
Pix home Pix kontakt Pix Links Pix aktiv werden Pix Publikationen Pix Mitglied werden Pix english  | francais  | türkce Pix
 AG Wissensallmende
Pfeil Über uns
Pfeil Kontakt
Pfeil Inhalte
Pfeil Basistext
    Themen
Pfeil Digital
Pfeil
 
Informations-
gesellschaft
Pfeil Agrar / Pharma
    Presse
Pfeil Pressemitteilungen
    Info/Material
Pfeil Blogs
Pfeil News-Archiv
Pfeil Links

 

Pic
 Attac Deutschland
-> Startseite
-> Presse
-> Gruppen vor Ort
-> Kampagnen/AGs
-> Mitglied werden
-> Spenden
-> Material bestellen
Pic
suche
 auf www.attac.de
Inhalte

Struktur der Attac AG Wissensallmende

(beschlossen auf dem Herbsttreffen der AG Wissensallmende am 6. November 2005 in Marburg)

 

1. Vollversammlung

1.1.Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der AG. Sie legt, gemäß dem Positionspapier und dem Anerkennungsantrag, die grundsätzliche politische Linie sowie die Arbeitsschwerpunkte fest und verfügt über den Etat.

1.2. Die Entscheidungen werden – soweit hier nicht anders angegeben – nach den Regeln von Attac im Konsens getroffen. Alle anwesenden Personen sind stimmberechtigt.

 

2. Telefonkonferenzen

2.1 Telefonkonferenzen finden statt, um zwischen den Treffen aktuelle Entwicklungen und organisatorische Dinge zu besprechen. Sie sind in der Regel auf der Mailingliste anzukündigen und für alle AG-Mitglieder offen.

2.2. Nur Personen, die Mitglied der Vorbereitungsgruppe (s.u.) sind, haben auf Telefonkonferenzen Stimmrecht.

2.3. Den Telefonkonferenzen gleichgestellt sind andere Formen der synchronen Kommunikation, z.B. Chats.

 

3. Vorbereitungsgruppe

3.1. Die Vorbereitungsgruppe ist für aktuelle Entscheidungen zwischen den Treffen der AG bzw. den Telefonkonferenzen und die Ausführung ihrer Beschlüsse zuständig. Ihr obliegt insbesondere die Organisation von offenen AG-Telefonkonferenzen und Treffen. Zudem hat sie die Möglichkeit, über aktuelle organisatorische Fragen zu entscheiden. Sie kann zudem Presseerklärungen im Sinne der Diskussionen und Papiere in der AG abgeben.

3.2. Der Vorbereitungsgruppe kann über folgende Dinge entscheiden , soweit das nicht durch die Vollversammlungen möglich ist:

  • Verfügung über den AG-Etat für Fahrtkosten, Werbung und sonstige Ausgaben die für den laufenden Betrieb nötig sind (etwa Telefonkosten ins Ausland, Materialkosten, falls nötig Referentenhonorare/Fahrtkosten...)
  • Gestaltung des Tagungsprogramms bei AG-Sitzungen, insbesondere Einladung von Referenten und Themensetzung.
  • Auswahl des Tagungsortes
  • Einladungen zu Treffen und Telefonkonferenzen und deren Gestaltung
  • Entsendung von Delegierten zu Tagungen, Treffen und Konferenzen anderer Organisationen
  • Kontaktaufnahme zu anderen Organisationen
  • Das Stellen von Zuschuss-Anträgen.
  • Sie hat zudem das Recht, Presseerklärungen zu verfassen. Soweit keine Bedenken bestehen, werden Entwürfe auf der Mailingliste WAFI-aktive gepostet. Kritik und Anregungen von Mitgliedern der AG sollen berücksichtigt werden. Wenn eine Geheimhaltung notwendig ist (wegen der Journalisten auf der Liste WAFI-aktive), wird sie auf der Mailingliste der VG diskutiert, zu der jedoch alle Mitglieder Zugang haben, die das entsprechende Vertrauen der VG (hinsichtlich Geheimhaltung) besitzen.

3.3. Die VG ist für alle Mitglieder offen. Sie besteht aus denjenigen Mitgliedern der AG Wissensallmende, die auf der Vollversammlung erklären, in der Vorbereitungsgruppe mitarbeiten zu wollen.

3.4. Die Mitarbeit einer Person in der Vorbereitungsgruppe kann abgelehnt werden, wenn sich die Mehrheit der auf der Vollversammlung anwesenden AG-Mitglieder dagegen aussprechen.

3.5. Darüber hinaus können auch weitere Personen an der Arbeit der VG teilnehmen oder sie kann Personen zur Mitarbeit einladen, wenn keines der bisherigen Mitglieder ein Veto dagegen einlegt.

3.6. Das Mandat der Vorbereitungsgruppe dauert höchstens ein Jahr.

3.7 Die Beschlüsse in der VG werden im Konsens gefasst (=75% Zustimmung).

3.8. Die VG ist der AG rechenschaftspflichtig und verpflichtet, auf Anfragen zu antworten und von außen herein getragene Tagesordnungspunkte zu diskutieren.

 

4. PressesprecherIn

4.1. Der Pressesprecher / die Pressesprecherin wird auf der Vollversammlung gewählt.

4.2. Er/sie ist insbesondere für die Endkorrektur von Presseerklärungen im Sinne der hierbei zu beachtenden Regeln, den Kontakt mit dem /der Pressesprecher/in von Attac, die Verwaltung der Presseverteiler und die Bestimmung des genauen Zeitpunkts der Presseerklärung verantwortlich.

4.3. In der Kommunikation mit JournalistInnen wird der Titel „Pressesprecher/in der AG Wissensallmende“ nicht verwendet. Die in den Presseerklärungen zitierten Personen können mit dem Titel „Experte“ bezeichnet werden.

4.4. Pressetermine werden in der Regel von denjenigen Personen wahrgenommen, die in den Pressemitteilungen als Kontakt angegeben sind.

 

5. ReferentInnengruppe

5.1. Die Vollversammlung der AG Wissensallmende legt fest, welche ihrer Mitglieder Vorträge im Namen der AG halten dürfen.

5.2. Die AG wählt eine Person, die für die Koordination der eingehenden Referatsangebote zuständig ist. Diese Person hat die Aufgabe eingehende Referatsangebote zu sammeln, Kontakt mit Interessenten aufzunehmen und Buch über gehaltene Vorträge zu führen. Sie ist der AG für diese Buchführung rechenschaftspflichtig.

5.3. Die ReferentInnen entscheiden die Vortragsverteilung unter sich. Bei Streitigkeiten finden die im Anhang aufgeführten „Regeln der ReferentInnengruppe“ Anwendung.

 

6. Schlussbestimmungen

Diese Regeln finden so lange Anwendung, bis die Vollversammlung der AG Wissensallmende etwas anderes beschließt.


Anhang: Regeln der ReferentInnengruppe

Diese Regeln gelten lediglich für den Fall eines Streites. Findet die Referentengruppe im Normalfall eine andere Herangehensweise, so müssen diese Regeln nicht eingehalten werden, sie sind außer Kraft bis sie explizit von einem Mitglied eingefordert werden.

Es gibt grundsätzlich vier Arten von Referaten, die im Namen der AG Wissensallmende gehalten werden können:

  1. Anfragen an die AG, die keinen spezifischen Referenten wünschen.
  2. Anfragen an die AG, die eine spezifische Person einladen möchten
  3. Anfragen an eine einzelne Person, deren Referatsthema aber mit der AG zu tun hat.
  4. eigenständige Suche nach Vorträgen.

einzeln:

  1. Falls sich mehr als eine Person auf einen solchen Vortrag meldet, sollen sich zuerst die ReferentInnen untereinander einigen. Sollte dies nicht geschehen entscheiden die nicht beteiligten Mitglieder der ReferentInnengruppe im Konsens. Eine Rolle dabei spielen: Expertise, Ort, Art der Veranstaltung (unerfahrener Referenten evtl. erst einmal auf kleineren Veranstaltungen, Rede vor dem Bundestag lieber von erfahrenen Referenten) und vergangene Referate (Feedback gut? Wie oft hat wer ein Referat gehalten?). Wenn es Widerspruch dagegen gibt, dass wir eine Einladung annehmen (unabhängig von der Person) so kann dies mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
  2. Anfragen dieser Art beinhalten etwa „Wir haben xy schon einmal gesehen und fanden ihn gut“. Generell sollte dem Wunsch der Anfragenden besprochen werden, bei Widerspruch kann eine einfache Mehrheit innerhalb der Gruppe entscheiden, als Richtlinie an die Gruppe gilt, dass eine Ablehnung nur mit Begründung erfolgen sollte.
  3. Diese Art Anfragen müssen der Gruppe lediglich mitgeteilt werden, wenn die AG dabei irgend eine Rolle spielt (etwa in Werbung). Die Gruppe hat lediglich das Recht (im Konsens mit Ausnahme der Betroffenen) dem Referenten zu untersagen dieses Referat im Namen der AG zu halten. Natürlich hat jede Einzelperson das Recht, sich einladen zu lassen, solange das unter seinem eigenen Namen passiert.
  4. Generell hat jedes Mitglied der Gruppe das Recht, Vorträge anzubieten - etwa durch einen Call-For-Papers auf einem Kongress. Will der potentielle Referent das im Namen der Gruppe machen, so ist sie verpflichtet dies zur Diskussion zu stellen. Will er das Referat ohne Zusammenhang mit der Gruppe anbieten, sollte er diese zumindest davon informieren um eventuelle Überschneidungen zu vermeiden. Sollten mehrere Mitglieder der Gruppe wünschen, zur gleichen Sache Vorträge anzubieten muss überlegt werden, ob die Vorträge gemeinsam gehalten werden können - ansonsten gilt das Verfahren in 1.