Struktur der Attac AG Wissensallmende
(beschlossen auf dem Herbsttreffen der AG Wissensallmende am 6. November 2005
in Marburg)
1. Vollversammlung
1.1.Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium
der AG. Sie legt, gemäß dem Positionspapier und
dem Anerkennungsantrag,
die grundsätzliche politische Linie sowie die Arbeitsschwerpunkte fest
und verfügt über den Etat.
1.2. Die Entscheidungen werden – soweit hier nicht anders angegeben – nach
den Regeln von Attac im Konsens getroffen. Alle anwesenden Personen sind stimmberechtigt.
2. Telefonkonferenzen
2.1 Telefonkonferenzen finden statt, um zwischen den Treffen aktuelle Entwicklungen
und organisatorische Dinge zu besprechen. Sie sind in der Regel auf der Mailingliste
anzukündigen und für alle AG-Mitglieder offen.
2.2. Nur Personen, die Mitglied der Vorbereitungsgruppe (s.u.) sind, haben
auf Telefonkonferenzen Stimmrecht.
2.3. Den Telefonkonferenzen gleichgestellt sind andere Formen der synchronen
Kommunikation, z.B. Chats.
3. Vorbereitungsgruppe
3.1. Die Vorbereitungsgruppe ist für aktuelle Entscheidungen
zwischen den Treffen der AG bzw. den Telefonkonferenzen und die Ausführung
ihrer Beschlüsse zuständig. Ihr obliegt insbesondere die Organisation
von offenen AG-Telefonkonferenzen und Treffen. Zudem hat sie die Möglichkeit, über
aktuelle organisatorische Fragen zu entscheiden. Sie kann zudem Presseerklärungen
im Sinne der Diskussionen und Papiere in der AG abgeben.
3.2. Der Vorbereitungsgruppe kann über folgende Dinge entscheiden ,
soweit das nicht durch die Vollversammlungen möglich ist:
- Verfügung über den AG-Etat für Fahrtkosten, Werbung
und sonstige Ausgaben die für den laufenden Betrieb nötig sind (etwa
Telefonkosten ins Ausland, Materialkosten, falls nötig Referentenhonorare/Fahrtkosten...)
- Gestaltung des Tagungsprogramms bei AG-Sitzungen, insbesondere
Einladung von Referenten und Themensetzung.
- Auswahl des Tagungsortes
- Einladungen zu Treffen und Telefonkonferenzen und deren Gestaltung
- Entsendung von Delegierten zu Tagungen, Treffen und Konferenzen
anderer Organisationen
- Kontaktaufnahme zu anderen Organisationen
- Das Stellen von Zuschuss-Anträgen.
- Sie hat zudem das Recht, Presseerklärungen zu
verfassen. Soweit keine Bedenken bestehen, werden Entwürfe auf der Mailingliste
WAFI-aktive gepostet. Kritik und Anregungen von Mitgliedern der AG sollen berücksichtigt
werden. Wenn eine Geheimhaltung notwendig ist (wegen der Journalisten auf
der Liste WAFI-aktive), wird sie auf der Mailingliste der VG diskutiert,
zu der jedoch alle Mitglieder Zugang haben, die das entsprechende Vertrauen
der VG (hinsichtlich Geheimhaltung) besitzen.
3.3. Die VG ist für alle Mitglieder offen. Sie besteht aus denjenigen
Mitgliedern der AG Wissensallmende, die auf der Vollversammlung erklären,
in der Vorbereitungsgruppe mitarbeiten zu wollen.
3.4. Die Mitarbeit einer Person in der Vorbereitungsgruppe kann abgelehnt
werden, wenn sich
die Mehrheit
der auf der Vollversammlung anwesenden AG-Mitglieder
dagegen aussprechen.
3.5. Darüber hinaus können auch weitere Personen an der Arbeit der
VG teilnehmen oder sie kann Personen zur Mitarbeit einladen, wenn keines der
bisherigen Mitglieder ein Veto dagegen einlegt.
3.6. Das Mandat der Vorbereitungsgruppe dauert höchstens ein Jahr.
3.7 Die Beschlüsse in der VG werden im Konsens gefasst
(=75% Zustimmung).
3.8. Die VG ist der AG rechenschaftspflichtig und verpflichtet,
auf Anfragen zu antworten und von außen herein getragene Tagesordnungspunkte
zu diskutieren.
4. PressesprecherIn
4.1. Der Pressesprecher / die Pressesprecherin wird auf der Vollversammlung
gewählt.
4.2. Er/sie ist insbesondere für die Endkorrektur von Presseerklärungen
im Sinne der hierbei zu beachtenden Regeln, den Kontakt mit dem /der Pressesprecher/in
von Attac, die Verwaltung der Presseverteiler und die Bestimmung des genauen
Zeitpunkts der Presseerklärung verantwortlich.
4.3. In der Kommunikation mit JournalistInnen wird der Titel „Pressesprecher/in
der AG Wissensallmende“ nicht verwendet. Die in den Presseerklärungen
zitierten Personen können mit dem Titel „Experte“ bezeichnet werden.
4.4. Pressetermine werden in der Regel von denjenigen Personen wahrgenommen,
die in den Pressemitteilungen als Kontakt angegeben sind.
5. ReferentInnengruppe
5.1. Die Vollversammlung der AG Wissensallmende legt fest, welche ihrer Mitglieder
Vorträge im Namen der AG halten dürfen.
5.2. Die AG wählt eine Person, die für die Koordination der eingehenden
Referatsangebote zuständig ist. Diese Person hat die Aufgabe eingehende
Referatsangebote zu sammeln, Kontakt mit Interessenten aufzunehmen und Buch über
gehaltene Vorträge zu führen. Sie ist der AG für diese Buchführung
rechenschaftspflichtig.
5.3. Die ReferentInnen entscheiden die Vortragsverteilung unter sich. Bei
Streitigkeiten finden die im Anhang aufgeführten „Regeln der ReferentInnengruppe“ Anwendung.
6. Schlussbestimmungen
Diese Regeln finden so lange Anwendung, bis die Vollversammlung der AG Wissensallmende
etwas anderes beschließt.
Anhang: Regeln der ReferentInnengruppe
Diese Regeln gelten lediglich für den Fall eines Streites. Findet die
Referentengruppe im Normalfall eine andere Herangehensweise, so müssen
diese Regeln nicht eingehalten werden, sie sind außer Kraft bis sie explizit
von einem Mitglied eingefordert werden.
Es gibt grundsätzlich vier Arten von Referaten, die im Namen der AG Wissensallmende
gehalten werden können:
- Anfragen an die AG, die keinen spezifischen Referenten wünschen.
- Anfragen an die AG, die eine spezifische Person einladen möchten
- Anfragen an eine einzelne Person, deren Referatsthema aber mit
der AG zu tun hat.
- eigenständige Suche nach Vorträgen.
einzeln:
- Falls sich mehr als eine Person auf einen solchen Vortrag meldet, sollen
sich zuerst die ReferentInnen untereinander einigen. Sollte dies nicht
geschehen entscheiden die nicht beteiligten Mitglieder der ReferentInnengruppe
im Konsens. Eine Rolle dabei spielen: Expertise, Ort, Art der Veranstaltung
(unerfahrener Referenten evtl. erst einmal auf kleineren Veranstaltungen,
Rede vor dem Bundestag lieber von erfahrenen Referenten) und vergangene Referate
(Feedback gut? Wie oft hat wer ein Referat gehalten?). Wenn es Widerspruch
dagegen gibt, dass wir eine Einladung annehmen (unabhängig von der Person)
so kann dies mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
- Anfragen dieser Art beinhalten etwa „Wir haben xy schon einmal gesehen
und fanden ihn gut“. Generell sollte dem Wunsch der Anfragenden besprochen
werden, bei Widerspruch kann eine einfache Mehrheit innerhalb der Gruppe entscheiden,
als Richtlinie an die Gruppe gilt, dass eine Ablehnung nur mit Begründung
erfolgen sollte.
- Diese Art Anfragen müssen der Gruppe lediglich mitgeteilt werden,
wenn die AG dabei irgend eine Rolle spielt (etwa in Werbung). Die Gruppe hat
lediglich das Recht (im Konsens mit Ausnahme der Betroffenen) dem Referenten
zu untersagen dieses Referat im Namen der AG zu halten. Natürlich hat
jede Einzelperson das Recht, sich einladen zu lassen, solange das unter seinem
eigenen Namen passiert.
- Generell hat jedes Mitglied der Gruppe das Recht, Vorträge anzubieten
- etwa durch einen Call-For-Papers auf einem Kongress. Will der potentielle
Referent das im Namen der Gruppe machen, so ist sie verpflichtet dies zur
Diskussion zu stellen. Will er das Referat ohne Zusammenhang mit der Gruppe
anbieten, sollte er diese zumindest davon informieren um eventuelle Überschneidungen
zu vermeiden. Sollten mehrere Mitglieder der Gruppe wünschen, zur gleichen
Sache Vorträge anzubieten muss überlegt werden, ob die Vorträge
gemeinsam gehalten werden können - ansonsten gilt das Verfahren in 1.
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