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 auf www.attac.de
Beschlussvorlage der AG Wissensallmende und freier Informationsfluss an den Attac-Ratschlag in Essen im Mai 2004

attac wendet sich gegen die Privatisierung und Kommerzialisierung des Wissens. Ein anderer Umgang mit dem »geistigen Eigentum« muss sich auch in der Veröffentlichungspolitik von attac niederschlagen.

In den letzten Jahren ist mit Freier Software, etwa das Betriebssystem GNU/Linux, ein funktionierendes System von Wissensschaffung und Wissensverbreitung entstanden, dass den Zugang zum Wissen nicht durch eine vorherige Bezahlung beschränkt. Unter dem Stichworten »wiki«, »Creative Commons« oder »open theory« gibt es nun auch die Möglichkeit, Texte frei zu schreiben und zu lesen, ohne dass die UrheberInnen die Kontrolle über ihre Werke verlieren. Attac sollte diese Möglichkeit nutzen.

Durch die Digitalisierung der Medien stehen uns Techniken zur Verfügung mit denen wir den Mangel an Kulturgütern und Informationen abschaffen können, der sich aus den analogen Distributionsmechanismen ergab.

Im Augenblick werden die Publikationsmöglichkeiten des Internet von attac nicht vollständig genutzt, weil gerade die wichtigsten und ausführlichsten Informationen zu einem Thema - die sich z.B. in den attac-Basistexten finden - nicht auf unserer Website erscheinen dürfen.

Deshalb schlägt die AG Wissensallmende und freier Informationsfluss folgendes vor:

»Alle Publikationen (Bücher, Broschüren, CDs, etc.) im Namen von attac sollen zugleich auch vollständig und unentgeltlich auf der Website von attac der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die attac-Basistexte.
Die MitarbeiterInnen im Büro und die an der Erstellung der Website sowie an Print-Publikationen beteiligten Aktiven von attac werden die AutorInnen ersuchen, ihr Einverständnis hierfür zu geben.

Der Kokreis bzw. der attac-Rat werden beauftragt, mit dem zuständigen Verlag zu verhandeln und zu versuchen, seine Zustimmung für diesen neuen Veröffentlichungsmodus und zur Veröffentlichung der alten attac-Basistexte auf der Website zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Kokreis bzw. der attac-Rat beauftragt, einen anderen Verlag zu suchen, der mit diesen Bedingungen einverstanden ist oder die Möglichkeit des Eigenverlags zu prüfen.

Die Inhalte von Musik-CDs, die attac herausgibt, sollen ebenfalls in digitaler Form (OggVorbis, MP3) im Internet veröffentlicht werden, soweit dadurch keine GEMA-
Gebühren zu zahlen sind.

Alle komplexere Software, die für ATTAC erstellt wird oder im Namen von ATTAC verfügbar gemacht wird, sollte unter die GPL oder einer zur GPL kompatiblen Software Lizenz gestellt werden.«