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Der Reader zur Vorbereitung auf das Treffen steht hier zur Verfügung. Viel
Spaß beim Stöbern und seid alle präpariert in Hannover!
Thema 1 - WSIS: Benchmarkpapier der Zivilgesellschaft (Heinrich-Böll-Stiftung)
Thema 2 - Biopatentrichtlinie: Stellungnahme von Greenpeace (Christoph Then)
Thema 3 - Urheberrecht: Übersicht und aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht (Benedikt Rubbel)
Thema 3 - Urheberrecht: Alternative Freie Software (Alexander Rose)
Einführung ins Thema: Was
ist WSIS?
Zivilgesellschaft-Stellungnahme zum Abschluß des Vorbereitungsprozesses
für den Weltgipfel zur Informationsgesellschaft
Genf, 14. November 2003
Quelle: Heinrich-Böll-Stiftung
(www.worldsummit2003.de)
I. Wo stehen wir jetzt?
Nun ist auch die PrepCom3a vorüber. Diese extra Woche zur Vorbereitung
des UNO-Gipfels war notwendig geworden, nachdem sich die Regierungen im September
bei der eigentlichen letzten Vorbereitungekonferenz Abschlusskonferenz nicht
einig wurden. Ungeachtet der erheblichen zusätzlich aufgewandten finanziellen
und zeitlichen Ressourcen befinden sich die Verhandlungen weiterhin in einer
Blockade, die bereits beim allerersten Paragrafen der Deklaration beginnt: Die
Regierungen sind nicht in der Lage, die UN-Menschenrechtserklärung von
1948 als gemeinsame Grundlage für die Gipfelerklärung zu akzeptieren.
Während des Prozesses konnten wir zwei Kernthemen identifizieren, die
den Fortschritt maßgeblich behindern:
1. Wie sollen finanzielle Unterschiede, ungleiche Rechte, unausgeglichene Machtverhältnisse
und uneinheitlicher Zugang überwunden werden? Die Regierungen einigen sich
nicht einmal grundsätzlich auf eine finanzielle Anstrengung, um die sogenannte
"Digitale Spaltung" zu überbrücken. Dieser Umstand ist umso
weniger nachvollziehbar, als dass der Weltinformationsgipfel vor zwei Jahren
mit genau diesem Ziel initiiert wurde
2. Der Kampf um die Menschenrechte. Nicht einmal die Grundlage für ein
menschliches Lebens in Würde und Gleichberechtigung, die Allgemeine Menschenrechtserklärung
der Vereinten Nationen, wird von den Regierungen als Basis für die Informationsgesellschaft
akzeptiert. Das wird hier am deutlichsten beim Recht der freien Meinungsäußerung.
Das sind die zentralen Konflikte zwischen den Regierungen, die wir sie sehen.
Darüber hinaus gibt es andauernde Auseinandersetzungen über Themen
wie Medien, Internet-Verwaltung, geistige Monopolrechte wie das Urheberrecht,
Freie Software, Sicherheit und so weiter. Das unterstreicht unsere Einschätzung,
dass es an einer gemeinsamen Vision mangelt.
II. Realpolitik oder Neue Vision?
Wir sehen den zugrunde liegenden Konflikt darin, dass die alte Welt der Regierungen
und der traditionellen Diplomatie mit den Herausforderungen und Realitäten
des 21. Jahrhunderts konfrontiert ist.
Wir erkennen die Probleme für die Regierungen, eine Reihe schwieriger,
hochkomplexer und politisch heikler Themen in den beiden Gipfeldokumenten zu
behandeln.
Die gegebene Situation reflektiert jedoch nur die allgemeinen Machtkämpfe
auf der ganzen Welt. Eine Reihe von Regierungen erkennen, dass sehr viel auf
dem Spiel steht. Sie reagieren abwehrend und nervös. Sie haben erkannt,
dass sie weder den Inhalt der Medien oder grenzüberschreitende Informationsflüsse
kontrollieren, noch das Wissen der Welt in einem legalen System des sogenannten
"geistigen Eigentums" verschlossen halten können.
Einige Regierung sind darauf nicht vorbereitet.
Sie fürchten sich vor den neuen Technologien und der Art, wie Menschen
sie nutzen, um Netzwerke zu bilden, neue Partnerschaften und Kooperationen einzugehen
oder ihre Erfahrungen und Wissen lokal und global zu teilen.
Das - und die Angst und Sicherheitsparanoia der vergangenen zwei Jahre - verstärkt
die politische Unsicherheit, die sich im WSIS-Prozess wiederspiegelt. Aber:
Wollen wir unsere Vision einer Informationsgesellschaft auf Angst und Unsicherheit
oder auf Wissensdurst, Mitgefühl und dem Geist des Vorwärtsblickens
aufbauen?
Der WSIS-Prozess hat seinen Schwerpunkt allmählich von "Information"
auf "Gesellschaft" verschoben. Er begann mit einer technokratischen
Infrastruktur-orientierten Perspektive der ITU. Wir sind stolz sagen zu können,
dass wir maßgeblich an der nun etablierten Idee teilhatten, dass es in
der Informationsgesellschaft um Menschen, in der Kommunikationsgesellschaft
um soziale Prozesse und in der Wissensgesellschaft um die Werte der Gesellschaft
geht. Am Ende zählt nicht die Technik, sondern die Menschenwürde.
Der gesamte Gipfelprozess hat das mangelnde Interesse einiger Regierungen daran
gezeigt, eine gemeinsame Vision für die Informationsgesellschaft zu formulieren.
Es ist nicht klar, ob das überhaupt jemals ihr Ziel war. Wahrscheinlich
sind Regierungen einfach nicht darauf vorbereitet, eine Vision zu entwerfen.
Sie sind nicht gut darin.
III. Die Grenzen des guten Willens
Es ist das erste Mal, dass die Zivilgesellschaft derart in die Vorbereitungen
eines UNO-Gipfels einbezogen wurde. Wir haben sehr hart gearbeitet, um wichtige
Themen zu integrieren, die anfangs nicht vorgesehen waren. Wir hatten einige
Erfolge, aber in vielen Gebieten wurden wurden wir nicht berücksichtigt,
manchmal nicht einmal angehört.
Wenn sich die Regierungen einigen wollten, könnten sie das in fünf
Minuten schaffen. Wir haben jetzt das Gefühl, dass schlicht der politische
Wille zu einer gemeinsamen Vision fehlt. Daher werden wir jetzt aufhören,
die Regierungsdokumente zu kommentieren oder eigene Vorschläge für
den offiziellen Prozess zu machen. Wir wollen keine Dokumente unterstützen,
die am Ende den kleinsten gemeinsamen Nenner der Regierungen wiedergeben - wenn
es überhaupt dazu kommen sollte.
Wir haben Grundsatzkriterien (Benchmarks) definiert - unser ethischer Rahmen
- deren neuesten Stand wir heute präsentieren können. Die Regierungen
riskieren, die Herzstücke des Gipfels durch Haarspaltereien und vage diplomatische
Verhandlungskompromisse aus den Augen zu verlieren, wenn sie unseren Beitrag
nicht ernster nehmen.
Das derzeitige politische Patt bestärkt uns in der Überzeugung, das
alle relevanten Akteure in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssen.
Wo die Herrscher nicht zu einem Konsens finden, können und sollten die
Stimmen von Zivilgesellschaft, Gemeinschaften und Bürgern den Weg weisen.
IV. Wie wieder eine Vision in den Prozess kommt
Wir brauchen keine Erlaubnis von Regierungen. Wir nehmen unsere eigene Verantwortung
wahr. Wenn jemand die Führung übernehmen muss und die Regierungen
es nicht tun, dann wird die Zivilgesellschaft es tun.
Wir haben jetzt begonnen, unsere eigene Vision zu entwerfen, basierend auf
einem zweijährigen, transparenten, inklusiven, online und offline durchgeführten
und basisgestützten Diskussionsprozess zwischen zivilgesellschaftlichen
Gruppen aus aller Welt.
Wir werden unsere Vision beim Gipfel in Genf im Dezember 2003 präsentieren.
Wir laden alle Interessierten aus allen gesellschaftlichen Bereichen ein, an
der offenen Diskussion teilzuhaben und wirklich gleichbereichtigt mit uns zu
debattieren.
Neue Mechanismen und Strukturen sind möglich. Sie können aus der
Sackgasse führen und es Menschen ermöglichen, global und inklusiv
miteinander zu arbeiten.
V. Den Blick jenseits von Genf richten
Ohne Finanzierung und ohne reale politische Bekenntnisse der Regierungen wird
es keinen wirklichen Aktionsplan geben. Der aktuelle Entwurf stellt jedoch eine
Agenda mit zahlreichen Themen gemeinsamen Interesses dar.
Die Regierungen wissen, dass sie diese Themen nicht allein bewältigen
können. Jeder Mechanismus für die Periode nach dem Gipfel in Genf,
der nicht eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und anderen
relevanten Akteuren beinhaltet, ist nicht nur prinzipiell unakzeptabel, sondern
auch zum Scheitern verurteilt.
So wie viele andere Akteure - auch einige Regierungen - wollen auch wir nicht,
dass die Möglichkeiten, die einzigartige Genfer Gipfel eröffnet, verschwendet
und vertan werden. Wir hoffen auf substanzielle Verbesserungen bis zur zweiten
Phase des Gipfels 2005.
Der Prozess geht derzeit sehr schlecht voran. Jemand muss die Initiative übernehmen,
und sein Scheitern verhindern. Wenn die Regierungen es nicht tun - wir erklären
uns bereit, diese wichtige Verantwortung gemeinsam mit allen Akteuren, die unsere
Bedenken teilen, zu übernehmen.
Unabhängig von den Ergebnissen des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft
im Dezember 2003 wird die Zivilgesellschaft fortfahren wie bisher: Wir werden
unsere Arbeit leisten, unsere Vision umsetzen und erneuern, auf lokaler und
globaler Ebene in basisgestützten Prozessen zusammen arbeiten - und dadurch
eine gemeinsame, inklusive Wissensgesellschaft aufbauen.
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Einführung ins Thema: www.keinpatent.de
Quelle: Dr. Christoph Teen, Greenpeace
Greenpeace fordert Neuverhandlung in Brüssel zur EU-Richtlinie
26.10.2002
Patente auf Leben sind in den vergangenen Jahren in die Schlagzeilen geraten,
weil Greenpeace skandalöse Patente auf Menschen, Mischwesen, Pflanzen und
Tiere aufgedeckt hat. Erteilt hatte die Patente das Europäische Patentamt
(EPA) in München. In Berlin steht in Sachen "Patente auf Leben"
weiterhin eine wesentliche Entscheidung: In den nächsten Monaten wird zur
Debatte um die Umsetzung der Gen-Patentrichtlinie der EU kommen. Schon der letzte
Bundestag stritt monatelang und letztlich ohne Ergebnis über diese Richtlinie,
mit der u.a. Patente auf menschliche Gene, auf Lebewesen und auf Saatgut ausdrücklich
erlaubt würden.
Greenpeace fordert den Bundestag auf, die Patent-Richtlinie nicht umzusetzen,
sondern durch ihre Abweisung öffentlichen und politischen Druck auf die
Europäische Kommission auszuüben. Nur so ist eine Neuverhandlung der
Patent-Richtlinie in Brüssel zu erreichen. Auch Frankreich und Luxemburg
haben sich bereits für diesen Weg entschieden, die Mehrheit der EU Länder
hat die Richtlinie bisher ohnehin nicht umgesetzt. Bereits am 18. Oktober 2000
forderte die die Bundesregierung, die EU-Richtlinie "Rechtlicher Schutz
biotechnologischer Erfindungen" an entscheidenden Stellen nachzubessern.
Europa muss jetzt angemessene europäische Patentierungs-Regeln schaffen,
die Patente auf Leben ausschließen. Patentfähig im ursprünglichen
Sinne sind nur Erfindungen. Die Patentierung von Entdeckungen, wie die von isolierten
menschlichen Genen, wären hingegen nach der Richtlinie auch erlaubt. Nun
sollen Teile des Menschen bis hin zu ganzen Organen, Säugetiere und große
Teile der belebten Natur zum geistigen Eigentum von Patentinhabern erklärt
werden.
Gentechnik-Industrie täuschte EU-Parlament
Die Industrie und das Europäische Patentamt haben die Gen-Patentrichtlinie
der EU entworfen. Überdies hat die Gentechnik-Industrie die Diskussion
im Europäischen Parlament massiv beeinflusst: Sie ging so weit, dass sie
Patienten in Rollstühlen im Parlamentsgebäude auffuhr, um mit der
Drohung "No patents, no cure" die Abgeordneten emotional unter Druck
zu setzen. Dabei täuschte die Industrie das Parlament über den Inhalt
der Richtlinie. Denn entgegen dem Wortlaut einiger Artikel verhindert die Richtlinie
nicht einmal die Patentierung menschlicher Embryonen. Sie beschränkt die
Patentierung menschlicher Gene nicht auf einzelne Anwendungen der Gene, sondern
weitet sie auf alle Funktionen aus. Sie erlaubt ausdrücklich Patentierung
menschlicher Organe und ermöglicht die Patentierung von Pflanzensorten
und Tierarten. Sie fördert die Biopiraterie, nämlich den Diebstahl
der biologischen Vielfalt in den Ländern des Südens.
Der Wortlaut der Richtlinie soll das eigentliche Ausmaß der geplanten
Ausweitung des Patentrechtes verschleiern. Damit widerspricht die Richtlinie
nicht nur dem derzeitigen Patentrecht, sondern verstößt auch gegen
allgemeine Rechtsprinzipien, nach denen Gesetze die Erfordernisse der Klarheit
und der Bestimmtheit erfüllen müssen.
Kritik aus allen Richtungen
Im Dezember 2000 haben sich der Bundesrat und die Bundestags-Enquetekommission
"Recht und Ethik der modernen Medizin" äußerst kritisch
gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Sie stehen
mit ihrer Kritik nicht allein: Der Europarat stellt in seiner Empfehlung 1425
vom 23. September 1999 fest, "dass weder Gene, Zellen, Gewebe oder Organe,
die von Pflanzen, Tieren oder Menschen stammen, als Erfindung angesehen werden,
noch unter die durch Patente garantierten Monopole fallen können."
Auch der Bundesrat, der Bauernverband, die Bundesärztekammer, die katholische
und evangelische Kirche Deutschlands, Entwicklungshilfeorganisationen wie Misereor
sowie ethische Beratergruppen in Dänemark und Frankreich haben eine komplette
Neuverhandlung dieser Richtlinie gefordert. Sogar das Europäische Parlament,
das die Gen-Patentrichtlinie urprünglich verabschiedet hatte, kündigte
am Europäischen Patentamt in München einen Einspruch gegen Patente
auf menschliche Gene an.
Die Niederlande und Italien hatten sogar vor dem Europäischen Gerichtshof
(EUGH) gegen die Richtlinie geklagt. Auch in anderen europäischen Ländern
schlägt die Diskussion hohe Wellen: Das französische Parlament hat
die Patentierung menschlicher Gene per Gesetz verboten, das Parlament in Luxemburg
sprach sich gegen die Umsetzung der Richtlinie aus.
Weltweiter Ausverkauf
Die Frage der Patentierung ist über Europa hinaus von großer Bedeutung.
Der Konflikt um Patente auf Leben ist auf internationaler Ebene auch ein Verteilungskrieg:
Industrieländer und Länder des Südens streiten um biologische
Informationen, mit denen sich künftig viel Geld machen lässt. Die
zunehmende Patentierung von Lebewesen hat unter anderem das Entwicklungshilfeprogramm
der UNO, die UNDP, scharf kritisiert: "Der unerbittliche Vormarsch der
Rechte auf geistiges Eigentum muss gestoppt und in Frage gestellt werden."
Besonders kritisch werden die Folgen für die Entwicklungsländer gesehen:
Die Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU) hat daher bei der Welthandelsorganisation
(WTO) in Genf ein Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren gefordert.
Greenpeace fordert:
Gene, Pflanzen, Tiere, Menschen und Teile des menschlichen Körpers dürfen
nicht patentiert werden.
Der Bundestag darf die EU-Patentrichtlinie 98/44 nicht in nationales Recht umsetzen.
Die Europäische Union muss eine neue europäische Patentgesetzgebung
auf den Weg bringen, die Patente auf Lebewesen und deren Gene
Vertiefung: Position
der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen
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Urheberrecht / Copyright
Benedikt Rubbel Oktober/November 2003
Der folgende Text ist als Diskussionsgrundlage zu verstehen.
1. Ursprüngliche Funktion des Urheberrechts
Das Urheberrecht gewährt den AutorInnen und sonstigen Rechtsinhabern ein
zeitlich befristetes Monopol über ihr Werk. Insbesondere gewährt es
ihnen das Recht, das Kopieren eines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Es
wurde im 18. Jahrhundert eingeführt, um die Produktion von Kulturgütern,
wie Bücher, Zeitschriften oder Musikstücke zu fördern. So gibt
beispielsweise die Verfassung der USA von 1787 dem Kongress das Recht "to
promote the Progress of Science and useful Arts, by securing for limited Time
to Authors and Inventors the exclusive Right to their respective Writings and
Discoveries."
Das temporäre Monopol des Urheberrechts garantierte, dass die Autoren und
Verleger für die Erschaffung und Verteilung von Werken angemessen entschädigt
werden konnten.
2. Das analoge Zeitalter
Dieser Begriff beschreibt das Zeitalter der traditionellen Medien. Jedes dieser
Medien war an einen spezifischen materiellen Träger gebunden, z.B. Schriftinformation
an Druckerzeugnisse, Toninformationen an Schalplatten und Bildinformationen
an Videocassetten.
Dies bewirkte, dass der Vertrieb von Inhalten im analogen Zeitalter sehr teuer
war. Deshalb konnte er nur von großen und arbeitsteiligen Organisationen,
meistens Privatunternehmen, durchgeführt werden. Damit ein Buch die Öffentlichkeit
erreichte, genügte es nicht, es zu schreiben. Es musste auch noch gedruckt,
vertrieben und verkauft werden. Alle diese Tätigkeiten verursachten hohe
Kosten. Aber sie waren eine Voraussetzung dafür, dass ein Werk überhaupt
sein Publikum finden konnte.
Das Kopieren von Inhalten, wie etwa der Nachdruck eines Buches oder das Pressen
einer Schalplatte war teuer und umständlich, so dass Privatpersonen hierzu
in der Regel nicht in der Lage waren. Das Urheberrecht richtete sich in diesem
Zusammenhang vor allem an Unternehmen, und verhinderte, dass Konkurrenzunternehmen
Inhalte nachdrucken und zu günstigeren Preisen als das Originalprodukt
anbieten konnten, weil sie die Kosten für die Produktion der Inhalte (z.B.
Honorar für den Autor / die Autorin) nicht tragen mussten.
Später waren zwar mit dem Kassetten- und Videorecorder auch Privatkopien
möglich, aber diese waren von sehr schlechter Qualität und verschlechterten
sich mit jeder Kopiengeneration weiter. Dies wirkte quasi als natürlicher
Kopierschutz. Andererseits war es technisch unmöglich, den Gebrauch von
einmal verkauften Werkstücken zu überwachen.
3. Das digitale Zeitalter
In den letzten Jahrzehnten erleben wir eine zunehmende Digitalisierung der Medien.
Die Schallplatte und Audiocassette wird durch die CD ersetzt, der gedruckte
Text teilweise durch das Word Wide Web und die analoge Videokassette durch die
DVD. Damit kündigt sich ein grundlegender Umbruch im Umgang mit den Medien
an, der alle Bereiche umfasst und von der Musikdistribution bis hin zu wissenschaftlichen
Fachzeitschriften reicht.
Die Digitalisierung hat folgende Auswirkungen:
1. Die unterschiedlichsten Informationen werden nach einem einheitliche Verfahren
in Bits und Bytes, also als eine Reihe von Nullen und Einsen gespeichert, egal
ob es sich z.B. um Texte, Musik oder Videos handelt.
2. Solche digital gespeicherten Informationen benötigen kein spezifisches
Trägermedium mehr, um sie zu transportieren. Sie können entweder durch
Netzwerke wie das Internet übertragen werden oder sie können auf den
unterschiedlichsten Trägermedien gespeichert werden, wie Festplatten, CDs,
DVDs, Disketten oder Memory Sticks.
3. Kopien von digitalen Inhalten sind ohne Qualitätsverlust möglich,
auch Kopien von Kopien.
4. Kopien von digitalen Inhalten sind mit einem handelsüblichen PC einfach
und billig, so dass auch Privatpersonen in der Lage sind, eine unbegrenzte Anzahl
von perfekten Kopien herzustellen.
5. Wie Napster und andere P2P-Netzweke gezeigt haben, ermöglicht es das
Internet, allein durch eine Zusammenschaltung von privaten PCs den Bedarf an
Inhalten weltweit zu decken. Hierdurch werden die Distributionskosten radikal
reduziert.
EFF -Mitglied John Gilmore kommentiert diese Entwicklung folgendermaßen:
"Durch den Computer und die Digitalisierung der Medien wurden Techniken
erfunden, mit denen wir den Mangel an Kulturgütern abschaffen können.
Wir haben jetzt die Möglichkeit, beliebige Informationen, die kompakt
auf digitalen Medien untergebracht werden können, zu duplizieren. Wir können
sie weltweit vervielfältigen und Milliarden von Menschen zur Verfügung
stellen - zu sehr niedrigem Preis und für alle erschwinglich."
Damit werden im digitalen Umfeld die komplizierten und teueren Distributionsmechanismen
für analoge Medien nicht mehr benötigt. Die KünstlerInnen können
jetzt direkt und ohne Vermittlungsinstanzen mit ihrem Publikum interagieren.
Hierdurch werden auch mehr Menschen angeregt, selbst künstlerisch tätig
zu werden.
WissenschaftlerInnen können jetzt ihre Artikel direkt im Internet veröffentlichen
und sind nicht mehr auf teure herkömmliche Zeitschriften angewiesen. Das
Internet könnte es ermöglichen, dass eine riesige "virtuelle
Bibliothek" entsteht, die das gesamte Wissen und alle Kulturgüter
der Menschheit enthält, die dann für alle Menschen kostenlos verfügbar
wären.
Diese an sich positive Entwicklung hat jedoch auch Nachteile:
1. Das Urheberrecht wird in Frage gestellt und damit auch ein Anreiz für
die Schaffung neuer Werke.
2. Die Unterhaltungsindustrie sieht sich durch den möglichen Wegfall der
analogen Distributionskanäle in ihrer Existenz bedroht. Dieser Industriezweig
ist jedoch seit den Fusionen der 80er und frühen 90er Jahren hochgradig
monopolisiert. Die Großkonzerne der Unterhaltungsindustrie versuchen mit
allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, ihre Stellung als Vermittlungsinstanz
zwischen KünstlerIn und Publikum auch im digitalen Zeitalter aufrechtzuerhalten
und sogar noch weiter auszubauen, auch wenn es hierfür keine technische
Notwendigkeit mehr gibt.
4. Die Reaktion der Unterhaltungsindustrie auf das digitale Zeitalter
Als Folge der weltweiten Deregulierung der Kommunikationsmärkte und insbesondere
des Fernsehens seit den frühen 80er Jahren entstanden einige große
und weltweit operierende Medienkonzerne, denen jeweils zahlreiche Film- und
Fernsehstudios, Fernsehsender, Radiostationen, Musiklabels, sowie Zeitungs-,
Zeitschriften- und Buchverlage gehören. Kaum eine Branche ist derzeit so
stark monopolisiert und die Zahl der Großkonzerne nimmt durch Fusionen
ständig weiter ab: Gab es im Jahr 2000 noch neun dieser riesigen Unterhaltungskonzerne,
so sind es gegenwärtig nur noch sieben und zwar Time Warner, Disney, die
News Corporation, Bertelsmann, Viacom, Sony, und General Electric. Es ist klar,
dass diese TNKs über eine extrem starke Lobbymacht verfügen.
Sie sahen schon zu Beginn der 90er Jahre, dass die Digitalisierung von Informationen
und der Ausbau des Internet ihre Interessen erheblich beinträchtigen können
und reagierten entsprechend. Sie verfolgen v.a. zwei Strategien:
· Eine künstliche Verknappung der billigen und reichhaltigen Informationen,
die durch die digitale Technologie bereitgestellt werden. Nur dadurch können
weiterhin hohe Gewinne erzielt werden. Ein gutes Beispiel, wie so etwas funktioniert
ist die Forderung der IFPI an den zweiten Korb der "Reform" des Urheberrechts
der Bundesrepublik. Sie fordert, die Privatkopie völlig abzuschaffen, um
damit der Musikindustrie die Möglichkeit zu geben, "private Vervielfältigungen
gegen Vergütung (individuell) zuzulassen". Auf diese Weise soll "ein
Markt für Privatkopien" geschaffen werden, also für etwas, was
es bisher kostenlos gab.
· Die Unterhaltungskonzerne fürchten auch, ihre Mittlerstellung
zwischen KünstlerInnen und Öffentlichkeit zu verlieren und damit auch
ihre Existenzberechtigung. Deshalb bekämpfen sie alle alternativen Distributionsmöglichkeiten,
die nicht mehr unter ihrer Kontrolle stehen, seien es Websites wie MP3.com oder
P2P-Netzwerke. Die Abhängigkeit der KünstlerInnen von den großen
Distributoren soll künstlich durch juristische Mittel aufrechterhalten
werden, selbst wenn sie technisch nicht mehr notwendig ist.
Um diese Ziele zu erreichen setzten die Unterhaltungskonzerne einerseits auf
eine Verschärfung des Urheberrechts und andererseits auf technische Kopierschutzmaßnahmen.
4.1. Verschärfung des Urheberrechts
Zu Beginn der 90er Jahre förderten die USA und die EU die Entwicklung des
Internets hin zu einem Massenmedium. In diesem Zusammenhang übernehmen
die Regierung der USA und die EU-Kommission in ihren offiziellen Planungsdokumenten
zum Internetausbau (Weiß- bzw. Grünbuch) weitgehend die Argumentation
der Unterhaltungsindustrie. Sie gingen davon aus, dass digitale Inhalte und
Informationen zukünftig nur erzeugt werden, wenn dem Privatsektor hierfür
in Form eines verschärften Urheberrechts Anreize geboten würden. Die
einfache Kopierbarkeit von digitalen Inhalten sollte mittels juristischer und
technischer Maßnahmen beseitigt werden. Andere Ansätze und die möglichen
negativen Folgen dieser Entwicklung wurden an keiner Stelle berücksichtigt.
Konkret wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Verschärfung des Vervielfältigungsrechts mit weitgehender Einschränkung
der Privatkopie.
2. Schaffung eines neuen Rechts auf Zugänglichmachung, das die Übertragung
von Inhalten über das Internet von der Zustimmung der Rechteinhaber abhängig
macht und die Möglichkeit bietet, diese Inhalte nur zu lizenzieren anstatt
sie zu verkaufen.
3. Juristischer Schutz technischer Schutzmaßnahmen, mit dem Verbot, diese
zu umgehen (Paracopyright).
4. Juristischer Schutz von Copyright Management Informationen, also das Verbot,
diese zu löschen.
5. Haftbarkeit und Auskunftspflicht der ISPs (Internet Service Provider).
Da abzusehen war, dass diese Verschärfungen in der Bevölkerung unpopulär
waren und sich nur schwer durchsetzen ließen, ging man den Weg über
Internationale Organisationen um auf diese Weise Handlungsdruck zu schaffen
und den zu erwartenden Widerstand auszuhebeln. So wurde im Jahr 1994 das TRIPS-Abkommen
(Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) und 1996 der WIPO Copyright
Treaty (WCT) und der WIPO Performance & Phonograms Treaty (WPPT) als Ergänzung
der Berner Convention verabschiedet. Insbesondere das WCT und das WPPT enthielten
alle fünf von der Unterhaltungsindustrie geforderten Copyrightverschärfungen.
Diese wurden 1998 wiederum mit dem amerikanischen Digital Millennium Copyright
Act (DMCA) in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Richtlinie 2001/29/EU "zur
Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte
in der Informationsgesellschaft" vom 22. Mai 2001 enthält diese fünf
Vorschriften ebenfalls. Sie ist die Grundlage für die jüngste Urheberrechtsnovelle
in der Bundesrepublik.
Bei diesen Verschärfungen ging jegliches Augenmaß verloren und der
ursprüngliche Gedanke des Copyrights, einen Ausgleich zwischen den Interessen
der Verwerter und der Öffentlichkeit zu finden, wurde aufgegeben und die
Interessen der Unterhaltungsindustrie einseitig begünstigt. Dies bewirkte
eine grundlegende Veränderung des Charakters des Urheberrechts bzw. Copyrights.
Es wurde von einem Recht, das v.a. wirtschaftliche Beziehungen zwischen Unternehmen
bzw. zwischen Unternehmen und "Kreativen" reguliert, primär zu
einem Strafrecht, das v.a. darauf ausgerichtet ist, Handlungen der KonsumentInnen
zu unterbinden und zu kriminalisieren. Das zeigt sich z.B. daran, dass der Copyright
Act Schadensersatz von bis zu 150.000 $ pro einzelner Verletzungshandlung vorsieht.
Wer also über P2P-Netzwerke 1000 Songs zum Download anbietet, kann mit
einem Schadensersatz von bis zu 150.000.000 $ belegt werden. Diese selbst für
das Wirtschaftsrecht extrem abschreckenden Bestimmungen werden jetzt auch umstandslos
auf Privatpersonen angewendet. Zudem sieht der NET-Act für die gleichen
Vergehen Haftstrafen von bis zu 10 Jahren vor. Damit werden Urheberrechtsverletzungen
potentiell stärker geahndet, als Raub oder Diebstahl!
4.2. Kopierschutz
Technische Kopierschutzmaßnahmen sollen es für die User unmöglich
machen, digitale Inhalte ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zu kopieren. Die
gegenwärtig verwendeten Kopierschutzmechanismen sind allerdings nicht sonderlich
erfolgreich undwurden trotzt des juristischen Verbots alle in relativ kurzer
Zeit geknackt. Das spektakulärste Beispiel hierfür ist der DVD-Kopierschutz
CSS . Dies war möglich, weil der PC flexibel und in allen Aspekten von
den Usern manipulierbar ist. Und noch schlimmer für die Unterhaltungsindustrie:
Ist ein Kopierschutz erst einmal geknackt, verbreiten sich die Informationen
hierüber geradezu exponentiell im Internet und auch User, die nicht wissen,
wie der Kopierschutz funktioniert, können entsprechende Programme wie DeCSS
nutzen.
Deshalb gelangten die Verantwortlichen der Unterhaltungsindustrie zu der Schlussfolgerung,
dass ein wirksamer Kopierschutz flächendeckend und allumfassend sein muss
und er auf der Ebene der Hardware ansetzen muß. Dies ist nur durch einen
globalen Umbau der digitalen Infrastruktur möglich, die in letzter Konsequenz
auf die Abschaffung des frei programmierbaren Allzweck-Computers in den Händen
von Privatpersonen abzielt.
Darüber hinaus soll eine solche Kontrollinfrastruktur auch in der Lage
sein, die Nutzungshandlungen der KonsumentInnen im Einzelnen zu regulieren.
Sie geht damit weit über einen einfachen Kopierschutz hinaus und wird verallgemeinernd
als Digital Rights Management (DRM) bezeichnet.
Spätestens im Sommer 2001 einigten sich die Führungskräfte der
Unterhaltungs- und der Computerindustrie auf dieses Programm. Differenzen bestehen
nur darin, wie das Ziel erreicht werden soll: Die Unterhaltungsindustrie setzt
nach wie vor stark auf staatliche Gesetze, die den Einbau von Kopierschutzmechanismen
in alle digitalen Geräte vorschreiben. Dies ist der Inhalt eines Gesetzesentwurfs
namens CBDTPA , den Fritz Hollings, Senator aus South Carolina, am 21. April
2002 in den Senat einbrachte.
Die Computerindustrie möchte dieses Ziel primär durch technische Maßnahmen
verwirklichen, denn sie will selbst darüber entscheiden, welche Kopierschutzmaßnahmen
sie einsetzt und misstraut dem von Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie dominierten
Kongress. Außerdem sollen die User durch kontroverse Gesetzesentwürfe
nicht sensibilisiert und misstrauisch gemacht werden. Die Kopierschutzmechanismen
sollen stattdessen ohne großes öffentliches Aufsehen in zukünftige
Hard- und Softwaregenerationen integriert und erst dann genutzt werden, wenn
sie eine genügend verbreitet sind.
Kernstück dieser neuen Kopierschutzinfrastruktur ist ein spezieller Überwachungschip
namens TPM (Trusted Platform Module), der gegen Manipulation besonders gesichert
ist und der zukünftig in alle PC-Mainboards eingebaut werden wird. Zu einem
späteren Zeitpunkt wird er sogar direkt in den Hauptprozessor integriert
werden.
Der TPM-Chip wird gegenwärtig von einem Standardisierungsgremium namens
TCPA entwickelt (Trusted Computing Platform Alliance, kürzlich umbenannt
in TPA = Trusted Platform Alliance), dem alle wichtigen Firmen der Computerindustrie
wie Intel, AMD, Microsoft, HP und IBM angehören.
Dieser Überwachungschip überprüft beim Booten des PC zunächst,
ob das System aus "sicheren" Hardwarekomponenten aufgebaut ist, d.h.
aus solchen, die Kopierschutzmechanismen unterstützen. Ist dies der Fall,
übergibt er die Kontrolle über den PC einem sicheren Betriebssystem
wie z.B. Windows Longhorn, der nächsten Windowsversion, die Ende 2004 /
Anfang 2005 erscheinen wird. Dieses Betriebssystem kann im sicheren Modus, der
Palladium oder NGSCB genannt wird, zusammen mit entsprechend modifizierter Hardware
verhindern, dass in irgendeiner Weise an den Daten manipuliert wird. Es ist
z.B. nicht mehr möglich, Inhalte oder Programme zu dekompilieren, um den
Kopierschutz zu knacken. Aber damit können auch Softwarefehler von Privatpersonen
nicht mehr entdeckt und beseitigt werden. Auch andere von der Unterhaltungsindustrie
als unsicher eingestufte Programme werden sich unter Palladium/NGSCB nicht mehr
ausführen lassen.
Der TPM-Chip kann die "Sicherheit" des PCs auch gegenüber Dritten
zertifizieren, z.B. gegenüber Servern der Unterhaltungsindustrie. In Zukunft
werden Musik, Videos und Texte nur noch dann genutzt werden können, wenn
die KonsumentInnen ein "sicheres" Betriebssystem einsetzen. Nur damit
ist eine Entschlüsselung der in "digitale Container" eingekapselten
Inhalte möglich. Mittels TCPA/Palladium kann die Unterhaltungsindustrie
beliebige Nutzungsbedingungen kompromisslos auch gegen die Interessen der KonsumentInnen
durchsetzen. Dies gilt sowohl für Unterhaltungsmedien wie Filme und Musik,
aber genauso für wissenschaftliche Informationen, die in Fachzeitschriften
veröffentlicht werden.
So kann z.B. genau festgelegt werden, wie oft oder wie lange der Inhalt betrachtet
werden darf. Dies ermöglicht es, das Prinzip "Pay-per-listen"
bzw. "Pay-per-view" einzuführen, d.h. für jeden Hör-
oder Betrachtungsvorgang gesondert zu kassieren. Weitere Regeln können
sich darauf beziehen, ob es erlaubt ist, eine begrenzte Anzahl von Privatkopien
anzufertigen oder die Inhalte an Freunde auszuleihen, wobei sie in diesem Fall
solange auf den eigenen PC unzugänglich gemacht werden, wie der Freund
auf sie zugreifen darf. Des Weiteren kann festgelegt werden, ob die Inhalte
oder Teile davon ausgedruckt oder in eigene Werke übernommen werden dürfen
("Cut and Paste").
Auch ist es jetzt möglich, eine Preisdiskriminierung einzuführen.
Personen mit einer hohen Zahlungsbereitschaft werden in Zukunft mehr für
digitale Inhalte zahlen müssen, als andere. So können z.B. Wissenschaftsverlage
bei ExamenskandidatInnen besonders hohe Preise für die Betrachtung von
Artikeln verlangen, die sie für ihre Prüfung benötigen. Für
weniger zahlungsbereite KundInnen könnten Sonderpreise gelten.
Eine zwingende Voraussetzung für eine solche Kontrollinfrastruktur ist
es, alle KonsumentInnen mit Namen und Anschrift zu registrieren. Nur damit kann
sichergestellt werden, dass Manipulationen an Hard- und Software sofort entdeckt
und geahndet werden können. Nur so ist es möglich, die Mobilität
der gekauften Inhalte sicherzustellen , im Fall eines Datenverlustes die gekauften
Inhalte wieder freizuschalten und einen "Missbrach" der Regeln zu
Privatkopie oder Ausleihe zu verhindern.
Abgerundet wird TCPA durch eine vergleichbare Sicherung von sonstigen Geräten
der Unterhaltungselektronik: Die Gerätehersteller arbeiten bereits in zahlreichen
Konsortien wie 5C , DTCP und DTLA zusammen mit der Unterhaltungsindustrie an
solchen sicheren Geräten.
Die Aufzeichnung von Fernsehsendungen mittels digitaler Videorecorder wird entweder
unmöglich sein, oder sie ist nur noch bei bestimmten Sendungen erlaubt
oder es wird für jeden Betrachtungsvorgang der selbst aufgezeichneten Inhalte
eine gesonderte Gebühr erhoben.
Wenn an Geräten durch Privatpersonen manipuliert wurde, werden andere Geräte
dieses Erkennen und die Zusammenarbeit mit diesem Gerät verweigern. Falls
jemand z.B. seinen DVD-Player modifiziert, um den Kopierschutz zu umgehen, erkennt
dies der Fernseher automatisch und verweigert die Bildausgabe. Ein solches Prinzip
wird als Device-Revocation bezeichnet. Wenn alle Geräte in Zukunft zwingend
mit dem Internet verbunden sind, kann ein solcher Manipulationsversuch gleich
automatisch an die Unterhaltungsindustrie oder die Polizei gemeldet werden.
Das Prinzip der Registrierung der KonsumentInnen ließe sich problemlos
auch auf Medien wie CDs oder DVDs anwenden, die in herkömmlichen Geschäften
gekauft werden. Nur damit kann eine potentielle Lücke in der Kontrollinfrastruktur
verhindert werden.
Viele Menschen schließen aus den bisherigen vergeblichen Bemühungen
der Unterhaltungsindustrie, sichere Kopierschutzmechanismen zu entwickeln, dass
auch TCPA/Palladium zu knacken sein werde. Inzwischen gehen aber bedeutende
Computer-Sicherheitsexperten wie Bruce Schneier oder Bruce Anderson davon aus,
dass TCPA sehr "sicher" ist. Auf jeden Fall werden durchschnittlich
erfahrene Privatpersonen nicht mehr in der Lage sein, den Kopierschutz zu umgehen.
Entscheidend ist, dass er in eine speziell gesicherte Hardware verlagert wird.
Zudem werden die Inhalte individuell für jede/n KonsumentIn verschlüsselt
und eine Entschlüsselung ist nur mit einem spezifischen personalisierten
TPA-Chip möglich, während andere TPA-Chips damit nichts anfangen können.
Selbst wenn es gelingen sollte, mittels hochkomplizierter Manipulationen am
TPA-Chip den Kopierschutz zu knacken, wäre nur ein Gerät "kompromittiert",
der Kopierschutz an sich bliebe aber intakt.
5. Folgen
Die Folgen einer flächendeckenden Einführung von Digital Rights Management
wären vielfältig. Letztendlich führen sie geradewegs in den Totalitarismus.
5.1. Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung würden eingeschränkt,
wenn in Zukunft bei DRM-System jeder Nutzungsvorgang aufgezeichnet und an die
Urheber weitergeleitet würde. Dies wäre allein schon zu Abrechnungszwecken
notwendig. Aber in diesem Fall würde sich auch der Staat, z.B. im Rahmen
von Rasterfahndungen, dieser Daten bemächtigen und damit entstünde
ein immer stärkerer Sog, keine kontroversen Werke zu konsumieren. Hierbei
kann es sich sowohl um künstlerisch umstrittene Werke handeln (die z.B.
sehr gewalttätig sein können wie der Film "Battle Royale")
als auch um Werke, die radikal gesellschaftskritische Inhalte haben, wie z.B.
die Website Indymedia. Auf jeden Fall würde sich der bereits heute spürbare
Konformitätsdruck in den Medien noch einmal deutlich erhöhen.
5.2. Einschränkung des Rechts auf Meinungsfreiheit
Zur Meinungsfreiheit gehört es auch, über kulturelle Werke zu berichten.
Hierzu kann es notwendig sein, aus ihnen zu zitieren. Dies wird jedoch durch
DRM verhindert. Die Unterhaltungsindustrie kann eine Zitaterlaubnis davon abhängig
machen, dass positiv über das entsprechende Werk berichtet wird. Wenn Werke
online per Lizenz zugänglich gemacht werden, können die Lizenzbestimmungen
verbieten, negativ über diese Werke zu berichten. Durch diese Entwicklung
wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt.
5.3. Beeinträchtigung von Wissenschaft und Forschung
Auch wissenschaftliche Zeitschriften sollen nach den Plänen der Verleger
mittels DRM gesichert werden. Informationen über den wissenschaftlichen
Fortschritt werden in Zukunft nur noch wenigen zahlungskräftigen Kunden
zur Verfügung stehen.
Schon heute verlangen die stark konzentrierten Wissenschaftsverlage übermäßig
hohe Preise für hochspezialisierte Fachzeitschriften, die sich viele Universitätsbibliotheken
nicht mehr leisten können. Denn Preise von 20.000 Euro für ein Jahresabonnement
sind keine Seltenheit. Mit DRM können die Verleger ihre Preisvorstellungen
noch besser als bisher durchsetzen und insbesondere für jeden Betrachtungsvorgang
gesondert kassieren. Hierdurch würde die wissenschaftliche Forschung behindert
und sie wäre nur noch in wenige Eliteuniversitäten möglich, die
sich die teuren Zeitschriften leisten können. Andere Universitäten,
besonders in Entwicklungsländern, würden vom wissenschaftlichen Fortschritt
abgeschnitten.
Auch die Forschungstätigkeit der einzelnen WissenschaftlerInnen kann durch
die Einschränkungen von DRM behindert werden. Dies ist dann der Fall, wenn
eine Zeitschrift z.B. nur an einem bestimmten PC abrufbar ist und ein Ausdruck
unmöglich ist.
5.4. Langfristige Archivierung gefährdet
Bei einer flächendeckenden Einführung von DRM ist die langfristige
Archivierung der durch sie geschützten Kulturgüter gefährdet.
Musik oder Filme werden in der Regel nur für wenige Jahre kommerziell vermarktet.
Häufig vernichten Studios und Labels oder auch Verlage die Restexemplare
der von ihnen veröffentlichten Werke, wenn mit ihnen kein Gewinn mehr zu
machen ist. Wenn jedoch Werke mit DRM eingekapselt sind, und sie nur noch mittels
Pay-per-use genutzt werden können, wären sie in einem solchen Fall
endgültig verloren. Aber auch wenn Verlage, Studios etc. Bankrott gehen
oder umstrukturiert werden, könnte der Zugriff auf die von ihnen veröffentlichten
Werken ebenfalls unmöglich werden. Zudem sehen DRM Systeme ja auch nicht
vor, dass sie sich deaktivieren, wenn das Copyright der von ihnen geschützten
Werke abgelaufen ist. Auf diese Weise wird es auf eine unbestimmte Zeit ausgedehnt.
Auch Bibliotheken können dann ihrem Auftrag, eine langfristige Verfügbarkeit
von Kulturgütern sicherzustellen, nicht mehr nachkommen, denn DRM-Systeme
können ja nicht mehr geknackt werden, was zudem auch verboten ist. Wenn
also die Verwerter kein Interesse mehr an ihren Werken haben, sind sie für
immer verloren. DRM droht also, das kulturelle Gedächtnis der Menschheit
auszulöschen.
5.5. Verknappung und Verteuerung von Informationen
Mittels der bei DRM möglichen Abrechnungsform "Pay-per-use" möchte
die Unterhaltungsindustrie ihre Umsätze maximieren. Angesichts der weltweit
stagnierenden oder sinkenden Löhne ist es jedoch unwahrscheinlich, dass
ein solches Vorhaben gelingen kann. Denn die KonsumentInnen und Institutionen
haben nur ein begrenztes und tendenziell sinkendes Budget für Medienausgaben
zu ihrer Verfügung. Viel wahrscheinlicher wäre eine zurückgehende
Nutzungsintensität für Kulturgüter. Besonders betroffen hiervon
wären KonsumentInnen mit geringem Einkommen.
5.6. Verteuerung neuer Werke
Viele künstlerische Werke bauen auf bereits bestehenden Werken auf. Ein
striktes Urheberrecht könnte die Schaffung neuer Werke behindern oder verteuern.
Wenn es technisch erst einmal möglich ist, den Gebrauch von Inhalten genau
zu regulieren, wird man Ausschnitte aus bestehenden Werken nicht mehr in eigene
Werke integrieren können, z.B. zum Zweck der Parodie oder z.B. als Collage.
Hierfür wird eine spezifische Lizenz notwendig sein, die von den Verwertern
erteilt werden kann, oder auch nicht. Auf jeden Fall wird diese Nutzung vermutlich
nur für sehr viel Geld zu haben sein, was unabhängige AutorInnen benachteiligt.
5.7. Nivellierung der kulturellen Landschaft
Eine globale Durchsetzung von DRM würde die Macht der Unterhaltungskonzerne
extrem steigern. Sie würden sich wahrscheinlich zu alles beherrschenden
"Gatekeepern" (Jeremy Rifkin) für kulturelle Erfahrungen überhaupt
entwickeln. Alle Inhalte, die sich nicht kommerziell verwerten lassen, oder
das bestehende neoliberale Gesellschaftssystem in Frage stellen, könnten
nicht mehr verbreitet werden. Hierfür sind folgende Faktoren verantwortlich:
5.7.1. DRM Systeme sind teuer und werden wegen zahlreicher Patente von wenigen
Firmen der Unterhaltungs- und der Computerindustrie kontrolliert. Sie entscheiden
dann, welche Inhalte in die Distributionskanäle aufgenommen werden.
5.7.2. Inhalte ohne DRM werden in Zukunft im Internet nicht mehr oder nur noch
unter Schwierigkeiten angeboten werden können. Denn auch das Internet wird
vom grundlegenden Umbau der Informationsinfrastruktur betroffen sein. Frei verfügbare
Inhalte werden den Verdacht erregen, Raubkopien zu sein. Irgendwann werden sie
von DRM-Routern einfach ausgefiltert. Eine solche Umgestaltung auch des Internet
sieht auf jeden Fall der von Fritz Hollings in den Senat eingebrachte CBDTPA
vor. Auch in der Bundesrepublik mehren sich Stimmen, die fordern, kostenlose
Inhalte im Internet zu bekämpfen.
5.7.3. Die mit der Namensregistrierung einhergehende Selbstzensur wird die Nachfrage
nach kontroversen Inhalten deutlich reduzieren.
Vermutlich wird das Internet in wenigen Jahren vor allem ein Verkaufskanal für
Multimediainhalte sein, also ein Kabelfernsehen auf Speed, wie Lawrence Lessig
sagt, aber völlig unbrauchbar für kritische Inhalte jedweder Art.
5.8. Das Ende von Linux
Eine flächendeckende Einführung von DRM würde auch das freie
Betriebssystem Linux gefährden. Zwar versucht HP gegenwärtig ein TCPA-Linux
zu entwickeln, aber damit es wirklich auch von der Unterhaltungsindustrie als
sicher angesehen wird, muss es von zentralen Stellen zertifiziert werden. Dies
ist sehr teuer und wird nicht häufig möglich sein. Damit wäre
gerade der Vorteil von Linux, und zwar die Community orientierte Entwicklung
mit häufigen graduellen Änderungen, beseitigt. Auch viele benötigte
Techniken, wie z.B. Verschlüsselungssoftware werden von ihren Entwicklern
häufig nur unter der Bedingung der Nichtveröffentlichung des Quellcodes
weitergegeben. Dies steht im Gegensatz zu der Forderung der GPL , den Quellcode
immer zu veröffentlichen. Dieses Prinzip würde sich nicht mehr aufrecht
erhalten lassen und Linux würde langfristig zu einem beliebigen proprietären
Betriebssystem werden. Bereits der von Fritz Hollings in den Senat eingebrachte
CBDTPA sieht vor, dass ein von der FCC zu bestimmendes DRM-System in alle Hard-
und Softwarekomponenten eingebaut werden muss. Wenn das im Fall von Linux nicht
möglich sein sollte, würde dieses Betriebssystem auf kaltem Wege illegalisiert.
5.9. Zunahme von Kriminalität und Polizeistaat
Zwar werden zukünftig Privatpersonen nicht mehr in der Lage sein, Kopierschutzmechanismen
zu umgehen. Jedoch ist zu erwarten, dass dennoch einige wenige Spezialisten
hierzu in der Lage sein werden. Der Handel mit diesen "befreiten"
Inhalten könnte ein lukratives Betätigungsfeld für die organisierte
Kriminalität sein. Hinzu käme noch der Handel mit illegalen Geräten,
die diese geknackten Inhalte auch abspielen können. Bereits heute nimmt
auch die gewerbliche Piraterie stark zu. Im Jahr 2002 hielt die IFPI 40% aller
weltweit verkauften Audio-CDs für gefälscht. Von einer solchen Entwicklung
könnte die Unterhaltungsindustrie ebenfalls negativ betroffen werden, ohne
dass die Gesellschaft einen Vorteil davon hätte. Ganz im Gegenteil würde
die Entstehung eines weiteren großen Schwarzmarktes neben dem für
Drogen zu zunehmender Kriminalität, gesellschaftlicher Unsicherheit und
Überwachung führen. Eine Entwicklung in Richtung Polizeistaat, die
bereits heute aufgrund von anderen Faktoren in Gang gekommen ist, würde
sich weiter beschleunigen.
6. Alternativen zu DRM-Systemen
Eine Entwicklung in Richtung flächendeckenden Einsatz von DRM-Systemen
führt geradewegs in den Totalitarismus und zementiert die Herrschaft der
neoliberalen Ideologie dauerhaft, u.a. weil dann Alternativen noch nicht einmal
mehr gedacht werden können. Sie ist deshalb nicht wünschenswert.
Der Verzicht auf einen strikten Schutz digitaler Kulturgüter bedeutet jedoch
unter heutigen Bedingungen, wo PCs und Internet weit verbreitet sind, die faktische
Anerkennung der Vervielfältigung und Verbreitung zum Nulltarif. Das herkömmliche
Modell des Verkaufs von einzelnen Werkstücken an KonsumentInnen würde
in einer solche Umgebung nicht mehr funktionieren. Zwar sind durch das Internet
die Distributionskosten massiv gesenkt worden und insoweit ist die Unterhaltungsindustrie
überflüssig. Es stellt sich jedoch die Frage, wie unter diesen Bedingungen
die KünstlerInnen bezahlt werden können.
Hierfür existieren eine Vielzahl von Modellen. So wurde z.B. vorgeschlagen,
dass sich MusikerInnen vor allem durch Live-Konzerte finanzieren sollen, ihre
Musik aber kostenlos als Werbemaßnahme verteilen. Open-Source ProgrammiererInnen
sollen Geld v.a. mittels Support-Verträgen verdienen. Andere Vorschläge
gehen dahin, die künstlerische Tätigkeit durch freiwillige bzw. halbfreiwillige
Spenden oder Mäzenatentum zu finanzieren. Alle dieses Vorschläge haben
jedoch den Nachteil, dass es nicht absehbar ist, ob sie wirklich die aus dem
Wegfall des traditionellen Werkstückverkaufs hervorgerufenen Einkommensverluste
ausgleichen können. Hierdurch würde sich die bereits heute bestehende
hohe Einkommensfluktuation dieser Berufsgruppe noch verstärken. Diese Finanzierungsmodelle
können sicherlich einen Teil zum Lebensunterhalt der KnstlerInnen beitragen,
allein reichen sie jedoch nicht aus.
Um diese Lücke auszugleichen, wäre es sinnvoll, eine allgemeine Pauschalabgabe
auf Computerhardware oder auf Internetzugänge zu erheben. Im Gegenzug müssten
digitale Privatkopien und der Austausch über P2P-Netzwerke ausdrücklich
erlaubt werden. Bereits heute sammeln Verwertungsgesellschaften wie die GEMA
Gebühren etwa auf Leermedien ein, die als Vergütung für Privatkopien
erhoben werden. Diese Gebühren werden dann an die KünstlerInnen ausgeschüttet.
Eine zusätzliche Pauschalabgabe auf müssten in der Höhe erhoben
werden, dass damit die Honorare der KünstlerInnen und die Produktionskosten
der Werke gesichert werden können. Das ist weniger unrealistisch, als es
auf den ersten Blick scheint. Denn bei den Berechnungen über die notwendige
Höhe der Pauschalgebühren darf man nicht vom Umsatz der Unterhaltungsindustrie
ausgehen. Denn z.B. von einer verkauften CD machen Honorare und Kosten für
die Musikaufnahme höchstens 15% des Verkaufspreises aus. Der Rest setzte
sich aus Kosten für Marketing, für die Distribution und aus Verkaufskosten
zusammen, die bei einer Verteilung über das Internet wegfielen. Nach überschlägigen
Berechnungen würde eine zusätzliche Abgabe von 1-2% auf Computerhardware
und Internetzugänge ausreichen, um dadurch im Bereich der Musik die KünsterInnenhonorare
und die Musikaufnahmen vollständig zu finanzieren. Außerdem werden
herkömmliche Medien nicht sofort verschwinden, sondern noch einige Jahre
neben den digitalen Medien existieren. Die Abgabe muss also zunächst nicht
in voller Höhe erhoben werden. Andererseits würde sie viele Menschen
dazu bringen, digitale Medien zu nutzen, weil sie ja im Vergleich zur analogen
Distribution viel Geld sparen können.
Es gibt jedoch zahlreiche Einwände gegen ein solches Modell:
1. "Eine solche Abgabe ist ungerecht, ich nutze P2P-Netzwerke gar nicht."
Eine solche Ungerechtigkeit kann durch die Ausgestaltung der Abgabe gemildert
werden. So kann z.B. die Abgabe für DSL -Zugänge höher sein,
als für Internetzugänge per Analog-Modem. Außerdem schafft sie
Rechtssicherheit nicht nur für sich selbst, sondern auch für die gesamte
Familie. Wenn z.B. Jugendliche erwischt werden, die vom heimischen PC Musik
heruntergeladen haben, ohne vielleicht zu wissen, dass dies verboten ist, müssen
die Eltern zahlen. Bei Strafen von bis zu 150.000 $ pro Song kann dies leicht
existenzgefährdend sein.
Jedoch steht die Einführung einer solchen Abgabe im völligen Gegensatz
zur Ideologie und Politik des Neoliberalismus, wo gegenwärtig alle sozialen
Sicherungssysteme, die auf Kollektivzahlungen beruhen, zerschlagen werden. Auch
im Bereich der Gesundheit und der Rentenvorsorge wird ja Eigenverantwortung,
d.h. eine Art Einzelabrechung propagiert.
2. "Eine Pauschalabgabe schadet der deutschen Wirtschaft."
Dieses Argument wird von der BITKOM gegen die bereits bestehenden GEMA-Abgaben
angeführt. Denn in anderen Ländern sind solche Abgaben unbekannt und
damit wäre die deutsche Wirtschaft benachteiligt. Dieses Argument ist jedoch
nur dann stichhaltig, wenn Pauschalgebühren nur in einem oder wenigen Ländern
eingeführt würden. Allein schon der internationale Charakter des Internet
macht es sinnvoll, solche Gebühren möglichst weltweit zu erheben,
zumindestens aber auf europäischer Ebene. Damit wäre die deutsche
Wirtschaft nicht mehr benachteiligt.
3. "Die Verteilung der GEMA-Gebühren ist ungerecht."
Es ist unbestritten, dass ein Reformbedarf der GEMA existiert. Insbesondere
die Verteilung der Gebühren unter den einzelnen MusikerInnen wird als ungerecht
empfunden. Gerade die digitale Technik ermöglicht es aber, die Downloadhäufigkeit
von bestimmen MusikerInnen oder Gruppen recht genau zu bestimmen und danach
die Höhe der Gebühren zu berechnen, die an sie ausgezahlt wird.
Solange nur wenige Medien wie z.B. Musik primär über das Internet
verbreitet werden, aber in anderen Bereichen wie Film oder Software die herkömmliche
Distribution von Inhalten zumindest teilweise noch existiert, werden Pauschalabgaben
in der oben genannten Höhe mittelfristig ausreichen.
Sollte jedoch ein großer Teil der Kulturgüter über das Internet
verteilt werden, werden sie an ihre Grenzen stoßen. In diesem Fall könnten
Pauschalabgaben durch eine "Kultursteuer" nach Art der Einkommenssteuer
ergänzt werden. Dies hört sich auf den ersten Blick abschreckend an,
jedoch ist zu berücksichtigen, dass durch digitale Medien und das Internet
die Distributionskosten insgesamt deutlich sinken werden. D.h. trotzt der Einführung
einer neuen Steuer müsste die Bevölkerung durchschnittlich weniger
Geld für den Zugriff auf Kulturgüter ausgeben, als dies heute der
Fall ist.
Wenn die Kultur direkt von der Gesellschaft bezahlt wird, würde sie langfristig
ihren Status als Ware verlieren und zugleich würde die Unterhaltungsindustrie
als Vermittlungsinstanz zwischen KünstlerInnen und der Öffentlichkeit
überflüssig. Es ist zu erwarten, dass dann mehr Werke entstehen würden,
diese wären jedoch weniger an kommerziellen Gesichtspunkten ausgerichtet,
als dies heute der Fall ist.
In diesem Fall wäre zu erwarten, dass sich z.B. die regionale Filmproduktion
stärker gegenüber Hollywood durchsetzen wird, als dies heute der Fall
ist. Öffentlich-Rechtliche Fernsehsender würden gegenüber werbefinanzierten
Sendern gestärkt, im Bereich der Musik würden vermutlich Retortenbands
verschwinden. Wissenschaftliche Zeitschriften würden nicht mehr benötigt.
Die WissenschaftlerInnen können die Peer-Review und die Veröffentlichungen
ihrer Forschungsergebnisse selbständig über das Internet organisieren.
Open-Source Software würde sich stärker gegenüber proprietärer
Software durchsetzen. Erst auf diese Weise können sich die Versprechen
der Wissensgesellschaft erfüllen.
Die Rationierung von Gütern über Geld ist nur sinnvoll, wenn sie knapp
sind. Der technische Fortschritt führte aber gerade zu einem Überfluss
an Kulturgütern und Informationen. Deshalb kann das System des Verkaufs
von Kulturgütern nur aufrechterhalten werden, wenn sie künstlich verknappt
werden. Dies ist gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv und die Kosten hierfür
werden immer höher. Eine solche Strategie könnte die Gesellschaft
geradewegs in den Totalitarismus führen und den Neoliberalismus verewigen.
Umgekehrt würde die Einführung vonm Pauschalgebühren im Kulturbereich
die Dominanz des Neoliberlismus auch in anderen Sektoren schwächen.
Quelle: WAFI-Mailingliste
nach oben
Der folgende Text versteht sich als Diskussionsgrundlage.
Informations- und Positionspapier zu freier Software
[v0.3 Alexander Rose] November 2003
1. Was ist eigentlich freie Software?
Freie Software ist eine Alternative zum Urheberrecht/Copyright. Um
in einer Welt von Urheberrecht/Copyright zu bestehen, stellt man
sie unter eine Lizenz, die gewisse Freiheiten unveräußerlich an
die Software bindet. Freie Software darf ohne Einschränkungen für
jeden Zweck genutzt werden. Der Quellcode freier Software muss
frei verfügbar sein, damit jeder die Funktion eines Programmes
studieren und für seine Zwecke anpassen kann. Jeder darf freie
Software verteilen, auch wenn daran Veränderungen vorgenommen
wurden.
Aus diesen Eigenschaften freier Software ergeben sich viele
praktische Fragen, aber auch solche, die die bestehende Ordnung
von Wissen grundsätzlich betreffen. Im Internet gibt es bereits
eine Fülle von Antworten, die bereits auf eine lange Entwicklung
zurückblicken können. Dieser Text gibt deswegen auch lediglich
einen ersten Überblick und empfiehlt wärmstens das Studium der
angegebenen Links.
2. Was meint freie Software nicht
Freie Software meint nicht das Verschenken von Software. Das
Konzept der Freiheit wird oft sehr verständlich als Abgrenzung
gegen Freibier beschrieben. Um ganz deutlich zu sein: Man darf
freie Software verkaufen. Man darf mit ihr Geld verdienen!
Allerdings resultiert aus den Linzenzbedinungen, dass man
eigentlich immer auch kostenfrei an die Software herankommt, da
jeder, der die Software hat sie weiter verbreiten kann. Wir werden
aber sehen, dass dies in den allermeisten Fällen mehr Vorteile als
Nachteile bietet! Die "Freiheit des Quellcodes" begründet sich
auf
in einer Mischung aus Ethik und Pragmatismus. Das Teilen von
freier Software stellt an sich einen freundsschaftlichen Akt dar
und erleichtert das Programmieren sowie es die Nutzbarkeit
verbessert.
3. Einige Vor- und Nachteile von freier Software
Mittlerweile wird die freie Software Bewegung als erwachsen
bezeichnet. Dieser Status bezieht sich vornehmlich auf die
Stellung in der Wirtschaft, wird aber auch gesellschaftlich und
aus Programmierer-Perspektive aufgegriffen. Folgende Punke haben
sich in diesem Prozess herauskristalisiert.
- [-] Bei manchen drängt sich auf den ersten Blick bei der Betrachtung
von freier Software das Problem von "Trittbrettfahrern" auf. Trittbrettfahrer
sind hier all jene Konkurenten einer Softwareschmiede, die deren Quellcode
praktisch uneingeschränkt benutzen können, ohne prinzipell etwas
dazu beisteuern zu müssen. Dies ist als Wirtschaftsproblem zu verstehen,
nicht als gesellschaftliches!
Diesem grundsätzlichem Nachteil von freier Software stehen allerdings
mehrere grundsätzliche Vorteile gegenüber.
- [+] Um quelloffene Programme bildet sich in der Regel eine Gemeinschaft
aus den unterschiedlichsten Programmieren und Nutzern. Eine solche unabhängige
Vielfalt an Perspektiven hat immense positive Auswirkungen auf Qualität
der Software in Bezug auf Fehlerfreiheit und Benutzbarkeit. Man nennt dies
auch peer review.
- [+] Die oben beschriebenen Gemeinschaften bauen auf freiwilliger Kooperation
auf, welche effektiver ist als jede andere Grundlage von Zusammenarbeit (solange
nicht hauptsächlich schnellstmögliche Umsetzung gefordert ist).
Darüberhinaus ist - mit der Zunge von Richard Stallman - Teilen ein "fundamentaler
Akt von Freundschaft".
- [-] Wenn man von solchen Gemeinschaften als Notwendigkeit der Vorteile
spricht, muss man im Umkehrschluss den Zwang der Bildung dieser Gemeinschaften
auch als Nachteil wahrnehmen. Weiter unten im Text wird deutlich werden, das
dies der eigentliche Punkt ist, an dem eine Firma zu entscheiden hat ob der
Quellcode offen sein sollte oder nicht.
- [+] Von einer ausdrücklichen Nachhaltigkeit kann man sprechen, weil
das Wissen einer Firma nie mit deren Auflösung verlorengehen kann. Damit
wird Kulturgut geschützt.
- [+] Für die Nutzer eines Programms ist es von unschätzbarem Vorteil,
für Veränderungen sind nicht mehr auf den Rechteinhaber der Software
angewiesen zu sein. Der direkte Draht zu den Programmierern ermöglich
dabei eine konstante und flexible Entwicklung. Außerdem wird so der
Zugang zu Wissen erleichtert und man muss das Rad nicht dauernd neu erfinden.
- [-] Die Programmierer (Produzenten) von freier Software sind kaum in ein
nachhaltiges Bezahlungsmodell eingebunden. Einige sind auf Spenden angewiesen,
wenige arbeiten angestellt in Firmenauftrag(, viele programmieren als Hobby).
Ebenso sind Wirtschaftsmodelle für freie Software erst im Entstehungsprozess.
4. Gesellschaftliche Auswirkungen von freier Software
Durch den offenen Quellcode fördert und ermöglicht freie Software
schon aus sich heraus eine ganze Reihe gesellschaftlich
erwünschten und bisweilen sogar verfassungsmäßig geforderten
Rechte und Tugenden, die bei geschlossener Software erst als
Ausnahmen erkämpft werden müssen.
Mit dem freien Blick auf den Quellcode hat jeder die Möglichkeit
zu lernen, sich zu bilden. Auch den Bildungsinstitutionen wird
hier durch einen einfach Zugang zur Software mehr ermöglicht und
vieles einfacher gemacht.
Die Gemeinschaften, die sich anscheinend ganz natürlich um freie
Software Projekte bilden, fördern Kooperation und Teamfähigkeit
sowie ein freundschaftliches Miteinander unter Gleichgestellten.
Ausgehend vom oben beschriebenen Prinzip der peer review wird ein
ungeahntes Maß an Transparenz ermöglicht. Im öffentlichen Intresse
einer demokratischen Gesellschaft stehend, läßt sich freie
Software auch als Notwendigkeit echter Gewaltenteilung in einer
Informationsgesellschaft fordern!
5. Vorurteile gegen freie Software
Vielfach wird (wurde) behauptet, dass freie Software nicht
wirtschaftsfähig sei, weil die offenen Lizenzen es eben jedem
erlauben die Software zu nutzen und auch zu verkaufen.
Diesbezüglich sollte man sich aber von der Engstirnigkeit
befreien, dass lediglich der Verkauf eine Rentabilität der
Software erzeugt. Zum einen wird die meiste Software dafür
produziert, damit man sie zusammen mit Hardware verkaufen kann,
die sonst nur einen Klumpen Elektronik darstellen würde. Zum
anderen lassen sich Dienstleistungen (Support) und Inhalte zur
Software verkaufen(, was auch funktioniert).
Andere Zungen lassen verlauten, das man Quellcode, der jedem
zugänglich ist nicht vertrauen könnte. Dies hört sich aber doch
sehr stark nach dem offensichtlich falschen "security by
obscurity" Prinzip an. Außerdem widerlegt das oben beschriebene
Prinzip der peer review diesen angeblichen Mißstand deutlichst.
Manche Kreise behaupten auch, das freie Software kurzlebig sei und
man mit ihr nicht planen könnte. In Anbetracht von mehr als
15jährigen Projekten und mit GNU/Linux als einem kompleten
Betriebssystem scheinen diese Behauptungen fast schon lächerlich
und können offensichtlich kein grundsätzliches Problem darstellen.
Darüberhinaus greift der Faktor der oben beschriebenen
Nachhaltigkeit sowie der Möglichkeit leicht selbst aktiv die
Software zu gestalten ohne auf etwas anderes als Brainpower
angewiesen zu sein.
Öfters hört man, dass freie Software nicht anwenderfreundlich sei.
Nun ist dem nicht völlig etwas entgegen zu setzen. Allerdings
sollte man berücksichtigen, das beispielsweise GNU/Linux erst seit
kurzem im Anwenderintresse steht und dieser Zeit erstaunliche
Fortschritte gemacht, deren Potential nach lange nicht
ausgeschöpft scheint.
6. Vernünftige Einsatzgebiete von freier Software
Mit einem Satz gesagt kann man feststellen, dass wenn der Nutzen die oben
aufgezählten möglichen wirtschaftlichen Nachteile überwiegt,
nichts prinzipell gegen die Verwendung des freie Software Modells spricht. Im
Gegenteil es treten sogar noch weitere Vorteile oder positive Effekte in Aktion.
Neben der bisweilen kritischeren wirtschaftlichen Betrachtung von freier Software
scheint diese mit den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft geradezu
in fruchtbarem Einklang zu stehen.
Forderungspapier zu Freier Software (free as in freedom & free speech)
[v0.1 Alexander Rose] November 2003
Der Einsatz von Freier Software muss gefördert werden für:
Transparenz und Informationssicherheit im öffentlichen Leben
Ein offener Quellcode kann von jedem eingesehen und nicht nur von bestimmten
Intressensgemeinschaften. Diese Möglichkeit der peer review erzeugt ein
viel größeres Vertrauensverhältnis als mehr oder weniger zentrale
Kontrolle von Software. Jeglicher Code der Abläufe im öffentlichen
Leben berührt sollte deswegen offen sein. Diese Palette reicht von eDemocracy,
Homebanking, WebShops über Steurungssoftware des Stromsnetzes bis hin zu
Routenplanern und Verkehrsüberwachungssystemen.
Kulturgut nachhaltig verfügbar machen
Unbekannte "Standarts" zur Datenspeicherung fesseln Kulturgüter
in Ton, Bild und Schrift ultimativ an die Rechteinhaber dieser "Standarts".
Datenspeicherung muss deswegen in offenen Formaten geschehen. Beispielsweise
.xml statt .doc, .ogg statt .wma und .mp3, .xvid statt .wmv und .divx ...
Freiere Bildung und Forschung
Auf dem Weg in und in der Informationsgesellschaft stellt Software eine der
wichtigsten Wissensresourcen dar. Es muss jedem Bürger generell möglich
sein diese spezifischen Funktionsweisen einer Informationsgesellschaft zu lernen.
Die Entscheidung über solche Lerninhalte darf nicht den Rechteinhabern
von Sofware überlassen werden.
Gemeinschaftliche Zusamenarbeit
Freie Software bedeutet miteinander zu teilen, ist, wie Richard Stallman sagt,
ein "fundamentaler Akt von Freundschaft". Darüberhinaus geschieht
die Softwareentwicklung (meist) unter Gleichgestellten, wo jeder mit dem nötigen
Wissen mitwirken kann. Solche zwischenmenschlichen Verhaltensweisen verdienen
allgegenwärtige Unterstützung.
Anwenderorientierte Entwicklung
Durch den offenen Quellcode und den freien Entwicklungsprozess gibt es qualitativ
und quantitativ immenses Feedback zwischen Anwendern und Entwicklern. Dieser
direkte Draht ermöglicht eine konstante und zielgerichtete, aber flexible,
Entwicklung. Vorallem in Anbetracht der Leistungen der freien Software Gemeinde
zeigt sich eine unbedingt unterstützungswürdige Effizienz.
Was es der Entwicklung freier Software bedarf:
Vergütung der Programmierer
Da die meisten Programmierer von freier Software kaum oder nur eine höchst
unsicheren Bezahlung bekommen, müssen, vor allem für eine umfassende
Einführung von freier Software mit mehr Beschäftigten, alternative
Bezahlungsmodelle eingeführt werden. Firmen, aber auch Privatpersonen sind
in die Pflicht genommen Entwickler von freier Software angemessen finanziell
zu unterstützen. Spenden und der Betrieb von Entwicklungslaboren für
freie Software sind hier Maßnahmen neben staatlicher Unterstützung.
Neue Wirtschaftsmodelle
Anstatt wie bisher Geld mit dem Verkauf von Software verdienen zu wollen,
müssen Firmen endlich umfassend alternative Wirtschaftsmodelle akzeptieren,
die bis auf wenige Ausnahmen ökonomisch funktionieren. Die Devise heißt
hier, weg von der künstlichen Verknappung von Software und hin zu wirklich
wertschöpfenden Dingen wie Dienstleistungen (Support), Bereitstellung von
Inhalten und Maschienen, die durch Software erst laufen.
Öffentliche Entwicklungsplattformen
Die Entwicklung freier Software kann und wird schon durch Online Plattformen
immens angeschoben. Plattformen wie freshmeat.org und savanah.org müssen
gefördert und bisweilen selber aufgebaut werden. In diesen Foren der freien
Software finden Entwickler Arbeit und Anwender Software und Hilfe.
Förderung von wirtschaftlicher und staatlicher Seite
Diese weitreichenden Veränderungen verlangen finanzielle und wortgewaltige
Unterstützung von allen Seiten. So fordern wir als Kunden und Bürger
von Staat und Wirtschaft bei dieser fruchtbaren Umstrukturierung überzeugt
mit zu wirken und auf die genannten Vorschläge ein zu gehen.
Quelle: WAFI-Mailingliste
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