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Reader zum 2. Treffen der AG am 06. Dezember 2003

Der Reader zur Vorbereitung auf das Treffen steht hier zur Verfügung. Viel Spaß beim Stöbern und seid alle präpariert in Hannover!

Thema 1 - WSIS: Benchmarkpapier der Zivilgesellschaft (Heinrich-Böll-Stiftung)
Thema 2 - Biopatentrichtlinie: Stellungnahme von Greenpeace (Christoph Then)
Thema 3 - Urheberrecht: Übersicht und aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht (Benedikt Rubbel)
Thema 3 - Urheberrecht: Alternative Freie Software (Alexander Rose)

Zum World Summit On Information Society (WSIS) in Genf

Einführung ins Thema: Was ist WSIS?

Zivilgesellschaft-Stellungnahme zum Abschluß des Vorbereitungsprozesses für den Weltgipfel zur Informationsgesellschaft

Genf, 14. November 2003

Quelle: Heinrich-Böll-Stiftung (www.worldsummit2003.de)

I. Wo stehen wir jetzt?

Nun ist auch die PrepCom3a vorüber. Diese extra Woche zur Vorbereitung des UNO-Gipfels war notwendig geworden, nachdem sich die Regierungen im September bei der eigentlichen letzten Vorbereitungekonferenz Abschlusskonferenz nicht einig wurden. Ungeachtet der erheblichen zusätzlich aufgewandten finanziellen und zeitlichen Ressourcen befinden sich die Verhandlungen weiterhin in einer Blockade, die bereits beim allerersten Paragrafen der Deklaration beginnt: Die Regierungen sind nicht in der Lage, die UN-Menschenrechtserklärung von 1948 als gemeinsame Grundlage für die Gipfelerklärung zu akzeptieren.

Während des Prozesses konnten wir zwei Kernthemen identifizieren, die den Fortschritt maßgeblich behindern:

1. Wie sollen finanzielle Unterschiede, ungleiche Rechte, unausgeglichene Machtverhältnisse und uneinheitlicher Zugang überwunden werden? Die Regierungen einigen sich nicht einmal grundsätzlich auf eine finanzielle Anstrengung, um die sogenannte "Digitale Spaltung" zu überbrücken. Dieser Umstand ist umso weniger nachvollziehbar, als dass der Weltinformationsgipfel vor zwei Jahren mit genau diesem Ziel initiiert wurde

2. Der Kampf um die Menschenrechte. Nicht einmal die Grundlage für ein menschliches Lebens in Würde und Gleichberechtigung, die Allgemeine Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, wird von den Regierungen als Basis für die Informationsgesellschaft akzeptiert. Das wird hier am deutlichsten beim Recht der freien Meinungsäußerung.

Das sind die zentralen Konflikte zwischen den Regierungen, die wir sie sehen. Darüber hinaus gibt es andauernde Auseinandersetzungen über Themen wie Medien, Internet-Verwaltung, geistige Monopolrechte wie das Urheberrecht, Freie Software, Sicherheit und so weiter. Das unterstreicht unsere Einschätzung, dass es an einer gemeinsamen Vision mangelt.

II. Realpolitik oder Neue Vision?

Wir sehen den zugrunde liegenden Konflikt darin, dass die alte Welt der Regierungen und der traditionellen Diplomatie mit den Herausforderungen und Realitäten des 21. Jahrhunderts konfrontiert ist.

Wir erkennen die Probleme für die Regierungen, eine Reihe schwieriger, hochkomplexer und politisch heikler Themen in den beiden Gipfeldokumenten zu behandeln.

Die gegebene Situation reflektiert jedoch nur die allgemeinen Machtkämpfe auf der ganzen Welt. Eine Reihe von Regierungen erkennen, dass sehr viel auf dem Spiel steht. Sie reagieren abwehrend und nervös. Sie haben erkannt, dass sie weder den Inhalt der Medien oder grenzüberschreitende Informationsflüsse kontrollieren, noch das Wissen der Welt in einem legalen System des sogenannten "geistigen Eigentums" verschlossen halten können.

Einige Regierung sind darauf nicht vorbereitet.

Sie fürchten sich vor den neuen Technologien und der Art, wie Menschen sie nutzen, um Netzwerke zu bilden, neue Partnerschaften und Kooperationen einzugehen oder ihre Erfahrungen und Wissen lokal und global zu teilen.

Das - und die Angst und Sicherheitsparanoia der vergangenen zwei Jahre - verstärkt die politische Unsicherheit, die sich im WSIS-Prozess wiederspiegelt. Aber: Wollen wir unsere Vision einer Informationsgesellschaft auf Angst und Unsicherheit oder auf Wissensdurst, Mitgefühl und dem Geist des Vorwärtsblickens aufbauen?

Der WSIS-Prozess hat seinen Schwerpunkt allmählich von "Information" auf "Gesellschaft" verschoben. Er begann mit einer technokratischen Infrastruktur-orientierten Perspektive der ITU. Wir sind stolz sagen zu können, dass wir maßgeblich an der nun etablierten Idee teilhatten, dass es in der Informationsgesellschaft um Menschen, in der Kommunikationsgesellschaft um soziale Prozesse und in der Wissensgesellschaft um die Werte der Gesellschaft geht. Am Ende zählt nicht die Technik, sondern die Menschenwürde.

Der gesamte Gipfelprozess hat das mangelnde Interesse einiger Regierungen daran gezeigt, eine gemeinsame Vision für die Informationsgesellschaft zu formulieren. Es ist nicht klar, ob das überhaupt jemals ihr Ziel war. Wahrscheinlich sind Regierungen einfach nicht darauf vorbereitet, eine Vision zu entwerfen. Sie sind nicht gut darin.


III. Die Grenzen des guten Willens

Es ist das erste Mal, dass die Zivilgesellschaft derart in die Vorbereitungen eines UNO-Gipfels einbezogen wurde. Wir haben sehr hart gearbeitet, um wichtige Themen zu integrieren, die anfangs nicht vorgesehen waren. Wir hatten einige Erfolge, aber in vielen Gebieten wurden wurden wir nicht berücksichtigt, manchmal nicht einmal angehört.

Wenn sich die Regierungen einigen wollten, könnten sie das in fünf Minuten schaffen. Wir haben jetzt das Gefühl, dass schlicht der politische Wille zu einer gemeinsamen Vision fehlt. Daher werden wir jetzt aufhören, die Regierungsdokumente zu kommentieren oder eigene Vorschläge für den offiziellen Prozess zu machen. Wir wollen keine Dokumente unterstützen, die am Ende den kleinsten gemeinsamen Nenner der Regierungen wiedergeben - wenn es überhaupt dazu kommen sollte.

Wir haben Grundsatzkriterien (Benchmarks) definiert - unser ethischer Rahmen - deren neuesten Stand wir heute präsentieren können. Die Regierungen riskieren, die Herzstücke des Gipfels durch Haarspaltereien und vage diplomatische Verhandlungskompromisse aus den Augen zu verlieren, wenn sie unseren Beitrag nicht ernster nehmen.

Das derzeitige politische Patt bestärkt uns in der Überzeugung, das alle relevanten Akteure in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssen. Wo die Herrscher nicht zu einem Konsens finden, können und sollten die Stimmen von Zivilgesellschaft, Gemeinschaften und Bürgern den Weg weisen.


IV. Wie wieder eine Vision in den Prozess kommt

Wir brauchen keine Erlaubnis von Regierungen. Wir nehmen unsere eigene Verantwortung wahr. Wenn jemand die Führung übernehmen muss und die Regierungen es nicht tun, dann wird die Zivilgesellschaft es tun.

Wir haben jetzt begonnen, unsere eigene Vision zu entwerfen, basierend auf einem zweijährigen, transparenten, inklusiven, online und offline durchgeführten und basisgestützten Diskussionsprozess zwischen zivilgesellschaftlichen Gruppen aus aller Welt.

Wir werden unsere Vision beim Gipfel in Genf im Dezember 2003 präsentieren. Wir laden alle Interessierten aus allen gesellschaftlichen Bereichen ein, an der offenen Diskussion teilzuhaben und wirklich gleichbereichtigt mit uns zu debattieren.

Neue Mechanismen und Strukturen sind möglich. Sie können aus der Sackgasse führen und es Menschen ermöglichen, global und inklusiv miteinander zu arbeiten.


V. Den Blick jenseits von Genf richten

Ohne Finanzierung und ohne reale politische Bekenntnisse der Regierungen wird es keinen wirklichen Aktionsplan geben. Der aktuelle Entwurf stellt jedoch eine Agenda mit zahlreichen Themen gemeinsamen Interesses dar.

Die Regierungen wissen, dass sie diese Themen nicht allein bewältigen können. Jeder Mechanismus für die Periode nach dem Gipfel in Genf, der nicht eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und anderen relevanten Akteuren beinhaltet, ist nicht nur prinzipiell unakzeptabel, sondern auch zum Scheitern verurteilt.

So wie viele andere Akteure - auch einige Regierungen - wollen auch wir nicht, dass die Möglichkeiten, die einzigartige Genfer Gipfel eröffnet, verschwendet und vertan werden. Wir hoffen auf substanzielle Verbesserungen bis zur zweiten Phase des Gipfels 2005.

Der Prozess geht derzeit sehr schlecht voran. Jemand muss die Initiative übernehmen, und sein Scheitern verhindern. Wenn die Regierungen es nicht tun - wir erklären uns bereit, diese wichtige Verantwortung gemeinsam mit allen Akteuren, die unsere Bedenken teilen, zu übernehmen.

Unabhängig von den Ergebnissen des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft im Dezember 2003 wird die Zivilgesellschaft fortfahren wie bisher: Wir werden unsere Arbeit leisten, unsere Vision umsetzen und erneuern, auf lokaler und globaler Ebene in basisgestützten Prozessen zusammen arbeiten - und dadurch eine gemeinsame, inklusive Wissensgesellschaft aufbauen.
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Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie im Bundestag

Einführung ins Thema: www.keinpatent.de

Quelle: Dr. Christoph Teen, Greenpeace

Greenpeace fordert Neuverhandlung in Brüssel zur EU-Richtlinie

26.10.2002

Patente auf Leben sind in den vergangenen Jahren in die Schlagzeilen geraten, weil Greenpeace skandalöse Patente auf Menschen, Mischwesen, Pflanzen und Tiere aufgedeckt hat. Erteilt hatte die Patente das Europäische Patentamt (EPA) in München. In Berlin steht in Sachen "Patente auf Leben" weiterhin eine wesentliche Entscheidung: In den nächsten Monaten wird zur Debatte um die Umsetzung der Gen-Patentrichtlinie der EU kommen. Schon der letzte Bundestag stritt monatelang und letztlich ohne Ergebnis über diese Richtlinie, mit der u.a. Patente auf menschliche Gene, auf Lebewesen und auf Saatgut ausdrücklich erlaubt würden.

Greenpeace fordert den Bundestag auf, die Patent-Richtlinie nicht umzusetzen, sondern durch ihre Abweisung öffentlichen und politischen Druck auf die Europäische Kommission auszuüben. Nur so ist eine Neuverhandlung der Patent-Richtlinie in Brüssel zu erreichen. Auch Frankreich und Luxemburg haben sich bereits für diesen Weg entschieden, die Mehrheit der EU Länder hat die Richtlinie bisher ohnehin nicht umgesetzt. Bereits am 18. Oktober 2000 forderte die die Bundesregierung, die EU-Richtlinie "Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen" an entscheidenden Stellen nachzubessern.

Europa muss jetzt angemessene europäische Patentierungs-Regeln schaffen, die Patente auf Leben ausschließen. Patentfähig im ursprünglichen Sinne sind nur Erfindungen. Die Patentierung von Entdeckungen, wie die von isolierten menschlichen Genen, wären hingegen nach der Richtlinie auch erlaubt. Nun sollen Teile des Menschen bis hin zu ganzen Organen, Säugetiere und große Teile der belebten Natur zum geistigen Eigentum von Patentinhabern erklärt werden.

Gentechnik-Industrie täuschte EU-Parlament
Die Industrie und das Europäische Patentamt haben die Gen-Patentrichtlinie der EU entworfen. Überdies hat die Gentechnik-Industrie die Diskussion im Europäischen Parlament massiv beeinflusst: Sie ging so weit, dass sie Patienten in Rollstühlen im Parlamentsgebäude auffuhr, um mit der Drohung "No patents, no cure" die Abgeordneten emotional unter Druck zu setzen. Dabei täuschte die Industrie das Parlament über den Inhalt der Richtlinie. Denn entgegen dem Wortlaut einiger Artikel verhindert die Richtlinie nicht einmal die Patentierung menschlicher Embryonen. Sie beschränkt die Patentierung menschlicher Gene nicht auf einzelne Anwendungen der Gene, sondern weitet sie auf alle Funktionen aus. Sie erlaubt ausdrücklich Patentierung menschlicher Organe und ermöglicht die Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten. Sie fördert die Biopiraterie, nämlich den Diebstahl der biologischen Vielfalt in den Ländern des Südens.

Der Wortlaut der Richtlinie soll das eigentliche Ausmaß der geplanten Ausweitung des Patentrechtes verschleiern. Damit widerspricht die Richtlinie nicht nur dem derzeitigen Patentrecht, sondern verstößt auch gegen allgemeine Rechtsprinzipien, nach denen Gesetze die Erfordernisse der Klarheit und der Bestimmtheit erfüllen müssen.

Kritik aus allen Richtungen
Im Dezember 2000 haben sich der Bundesrat und die Bundestags-Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" äußerst kritisch gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Sie stehen mit ihrer Kritik nicht allein: Der Europarat stellt in seiner Empfehlung 1425 vom 23. September 1999 fest, "dass weder Gene, Zellen, Gewebe oder Organe, die von Pflanzen, Tieren oder Menschen stammen, als Erfindung angesehen werden, noch unter die durch Patente garantierten Monopole fallen können."

Auch der Bundesrat, der Bauernverband, die Bundesärztekammer, die katholische und evangelische Kirche Deutschlands, Entwicklungshilfeorganisationen wie Misereor sowie ethische Beratergruppen in Dänemark und Frankreich haben eine komplette Neuverhandlung dieser Richtlinie gefordert. Sogar das Europäische Parlament, das die Gen-Patentrichtlinie urprünglich verabschiedet hatte, kündigte am Europäischen Patentamt in München einen Einspruch gegen Patente auf menschliche Gene an.
Die Niederlande und Italien hatten sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) gegen die Richtlinie geklagt. Auch in anderen europäischen Ländern schlägt die Diskussion hohe Wellen: Das französische Parlament hat die Patentierung menschlicher Gene per Gesetz verboten, das Parlament in Luxemburg sprach sich gegen die Umsetzung der Richtlinie aus.

Weltweiter Ausverkauf
Die Frage der Patentierung ist über Europa hinaus von großer Bedeutung. Der Konflikt um Patente auf Leben ist auf internationaler Ebene auch ein Verteilungskrieg: Industrieländer und Länder des Südens streiten um biologische Informationen, mit denen sich künftig viel Geld machen lässt. Die zunehmende Patentierung von Lebewesen hat unter anderem das Entwicklungshilfeprogramm der UNO, die UNDP, scharf kritisiert: "Der unerbittliche Vormarsch der Rechte auf geistiges Eigentum muss gestoppt und in Frage gestellt werden." Besonders kritisch werden die Folgen für die Entwicklungsländer gesehen: Die Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU) hat daher bei der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf ein Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren gefordert.

Greenpeace fordert:
Gene, Pflanzen, Tiere, Menschen und Teile des menschlichen Körpers dürfen nicht patentiert werden.
Der Bundestag darf die EU-Patentrichtlinie 98/44 nicht in nationales Recht umsetzen.
Die Europäische Union muss eine neue europäische Patentgesetzgebung auf den Weg bringen, die Patente auf Lebewesen und deren Gene

Vertiefung: Position der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen

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Entwicklungen im Urheberrecht

Urheberrecht / Copyright

Benedikt Rubbel Oktober/November 2003

Der folgende Text ist als Diskussionsgrundlage zu verstehen.

1. Ursprüngliche Funktion des Urheberrechts
Das Urheberrecht gewährt den AutorInnen und sonstigen Rechtsinhabern ein zeitlich befristetes Monopol über ihr Werk. Insbesondere gewährt es ihnen das Recht, das Kopieren eines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Es wurde im 18. Jahrhundert eingeführt, um die Produktion von Kulturgütern, wie Bücher, Zeitschriften oder Musikstücke zu fördern. So gibt beispielsweise die Verfassung der USA von 1787 dem Kongress das Recht "to promote the Progress of Science and useful Arts, by securing for limited Time to Authors and Inventors the exclusive Right to their respective Writings and Discoveries."
Das temporäre Monopol des Urheberrechts garantierte, dass die Autoren und Verleger für die Erschaffung und Verteilung von Werken angemessen entschädigt werden konnten.

2. Das analoge Zeitalter
Dieser Begriff beschreibt das Zeitalter der traditionellen Medien. Jedes dieser Medien war an einen spezifischen materiellen Träger gebunden, z.B. Schriftinformation an Druckerzeugnisse, Toninformationen an Schalplatten und Bildinformationen an Videocassetten.
Dies bewirkte, dass der Vertrieb von Inhalten im analogen Zeitalter sehr teuer war. Deshalb konnte er nur von großen und arbeitsteiligen Organisationen, meistens Privatunternehmen, durchgeführt werden. Damit ein Buch die Öffentlichkeit erreichte, genügte es nicht, es zu schreiben. Es musste auch noch gedruckt, vertrieben und verkauft werden. Alle diese Tätigkeiten verursachten hohe Kosten. Aber sie waren eine Voraussetzung dafür, dass ein Werk überhaupt sein Publikum finden konnte.
Das Kopieren von Inhalten, wie etwa der Nachdruck eines Buches oder das Pressen einer Schalplatte war teuer und umständlich, so dass Privatpersonen hierzu in der Regel nicht in der Lage waren. Das Urheberrecht richtete sich in diesem Zusammenhang vor allem an Unternehmen, und verhinderte, dass Konkurrenzunternehmen Inhalte nachdrucken und zu günstigeren Preisen als das Originalprodukt anbieten konnten, weil sie die Kosten für die Produktion der Inhalte (z.B. Honorar für den Autor / die Autorin) nicht tragen mussten.
Später waren zwar mit dem Kassetten- und Videorecorder auch Privatkopien möglich, aber diese waren von sehr schlechter Qualität und verschlechterten sich mit jeder Kopiengeneration weiter. Dies wirkte quasi als natürlicher Kopierschutz. Andererseits war es technisch unmöglich, den Gebrauch von einmal verkauften Werkstücken zu überwachen.

3. Das digitale Zeitalter
In den letzten Jahrzehnten erleben wir eine zunehmende Digitalisierung der Medien. Die Schallplatte und Audiocassette wird durch die CD ersetzt, der gedruckte Text teilweise durch das Word Wide Web und die analoge Videokassette durch die DVD. Damit kündigt sich ein grundlegender Umbruch im Umgang mit den Medien an, der alle Bereiche umfasst und von der Musikdistribution bis hin zu wissenschaftlichen Fachzeitschriften reicht.
Die Digitalisierung hat folgende Auswirkungen:
1. Die unterschiedlichsten Informationen werden nach einem einheitliche Verfahren in Bits und Bytes, also als eine Reihe von Nullen und Einsen gespeichert, egal ob es sich z.B. um Texte, Musik oder Videos handelt.
2. Solche digital gespeicherten Informationen benötigen kein spezifisches Trägermedium mehr, um sie zu transportieren. Sie können entweder durch Netzwerke wie das Internet übertragen werden oder sie können auf den unterschiedlichsten Trägermedien gespeichert werden, wie Festplatten, CDs, DVDs, Disketten oder Memory Sticks.
3. Kopien von digitalen Inhalten sind ohne Qualitätsverlust möglich, auch Kopien von Kopien.
4. Kopien von digitalen Inhalten sind mit einem handelsüblichen PC einfach und billig, so dass auch Privatpersonen in der Lage sind, eine unbegrenzte Anzahl von perfekten Kopien herzustellen.
5. Wie Napster und andere P2P-Netzweke gezeigt haben, ermöglicht es das Internet, allein durch eine Zusammenschaltung von privaten PCs den Bedarf an Inhalten weltweit zu decken. Hierdurch werden die Distributionskosten radikal reduziert.
EFF -Mitglied John Gilmore kommentiert diese Entwicklung folgendermaßen: "Durch den Computer und die Digitalisierung der Medien wurden Techniken erfunden, mit denen wir den Mangel an Kulturgütern abschaffen können. … Wir haben jetzt die Möglichkeit, beliebige Informationen, die kompakt auf digitalen Medien untergebracht werden können, zu duplizieren. Wir können sie weltweit vervielfältigen und Milliarden von Menschen zur Verfügung stellen - zu sehr niedrigem Preis und für alle erschwinglich."
Damit werden im digitalen Umfeld die komplizierten und teueren Distributionsmechanismen für analoge Medien nicht mehr benötigt. Die KünstlerInnen können jetzt direkt und ohne Vermittlungsinstanzen mit ihrem Publikum interagieren. Hierdurch werden auch mehr Menschen angeregt, selbst künstlerisch tätig zu werden.
WissenschaftlerInnen können jetzt ihre Artikel direkt im Internet veröffentlichen und sind nicht mehr auf teure herkömmliche Zeitschriften angewiesen. Das Internet könnte es ermöglichen, dass eine riesige "virtuelle Bibliothek" entsteht, die das gesamte Wissen und alle Kulturgüter der Menschheit enthält, die dann für alle Menschen kostenlos verfügbar wären.
Diese an sich positive Entwicklung hat jedoch auch Nachteile:
1. Das Urheberrecht wird in Frage gestellt und damit auch ein Anreiz für die Schaffung neuer Werke.
2. Die Unterhaltungsindustrie sieht sich durch den möglichen Wegfall der analogen Distributionskanäle in ihrer Existenz bedroht. Dieser Industriezweig ist jedoch seit den Fusionen der 80er und frühen 90er Jahren hochgradig monopolisiert. Die Großkonzerne der Unterhaltungsindustrie versuchen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, ihre Stellung als Vermittlungsinstanz zwischen KünstlerIn und Publikum auch im digitalen Zeitalter aufrechtzuerhalten und sogar noch weiter auszubauen, auch wenn es hierfür keine technische Notwendigkeit mehr gibt.

4. Die Reaktion der Unterhaltungsindustrie auf das digitale Zeitalter
Als Folge der weltweiten Deregulierung der Kommunikationsmärkte und insbesondere des Fernsehens seit den frühen 80er Jahren entstanden einige große und weltweit operierende Medienkonzerne, denen jeweils zahlreiche Film- und Fernsehstudios, Fernsehsender, Radiostationen, Musiklabels, sowie Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlage gehören. Kaum eine Branche ist derzeit so stark monopolisiert und die Zahl der Großkonzerne nimmt durch Fusionen ständig weiter ab: Gab es im Jahr 2000 noch neun dieser riesigen Unterhaltungskonzerne, so sind es gegenwärtig nur noch sieben und zwar Time Warner, Disney, die News Corporation, Bertelsmann, Viacom, Sony, und General Electric. Es ist klar, dass diese TNKs über eine extrem starke Lobbymacht verfügen.
Sie sahen schon zu Beginn der 90er Jahre, dass die Digitalisierung von Informationen und der Ausbau des Internet ihre Interessen erheblich beinträchtigen können und reagierten entsprechend. Sie verfolgen v.a. zwei Strategien:
· Eine künstliche Verknappung der billigen und reichhaltigen Informationen, die durch die digitale Technologie bereitgestellt werden. Nur dadurch können weiterhin hohe Gewinne erzielt werden. Ein gutes Beispiel, wie so etwas funktioniert ist die Forderung der IFPI an den zweiten Korb der "Reform" des Urheberrechts der Bundesrepublik. Sie fordert, die Privatkopie völlig abzuschaffen, um damit der Musikindustrie die Möglichkeit zu geben, "private Vervielfältigungen gegen Vergütung (individuell) zuzulassen". Auf diese Weise soll "ein Markt für Privatkopien" geschaffen werden, also für etwas, was es bisher kostenlos gab.
· Die Unterhaltungskonzerne fürchten auch, ihre Mittlerstellung zwischen KünstlerInnen und Öffentlichkeit zu verlieren und damit auch ihre Existenzberechtigung. Deshalb bekämpfen sie alle alternativen Distributionsmöglichkeiten, die nicht mehr unter ihrer Kontrolle stehen, seien es Websites wie MP3.com oder P2P-Netzwerke. Die Abhängigkeit der KünstlerInnen von den großen Distributoren soll künstlich durch juristische Mittel aufrechterhalten werden, selbst wenn sie technisch nicht mehr notwendig ist.
Um diese Ziele zu erreichen setzten die Unterhaltungskonzerne einerseits auf eine Verschärfung des Urheberrechts und andererseits auf technische Kopierschutzmaßnahmen.

4.1. Verschärfung des Urheberrechts
Zu Beginn der 90er Jahre förderten die USA und die EU die Entwicklung des Internets hin zu einem Massenmedium. In diesem Zusammenhang übernehmen die Regierung der USA und die EU-Kommission in ihren offiziellen Planungsdokumenten zum Internetausbau (Weiß- bzw. Grünbuch) weitgehend die Argumentation der Unterhaltungsindustrie. Sie gingen davon aus, dass digitale Inhalte und Informationen zukünftig nur erzeugt werden, wenn dem Privatsektor hierfür in Form eines verschärften Urheberrechts Anreize geboten würden. Die einfache Kopierbarkeit von digitalen Inhalten sollte mittels juristischer und technischer Maßnahmen beseitigt werden. Andere Ansätze und die möglichen negativen Folgen dieser Entwicklung wurden an keiner Stelle berücksichtigt.
Konkret wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Verschärfung des Vervielfältigungsrechts mit weitgehender Einschränkung der Privatkopie.
2. Schaffung eines neuen Rechts auf Zugänglichmachung, das die Übertragung von Inhalten über das Internet von der Zustimmung der Rechteinhaber abhängig macht und die Möglichkeit bietet, diese Inhalte nur zu lizenzieren anstatt sie zu verkaufen.
3. Juristischer Schutz technischer Schutzmaßnahmen, mit dem Verbot, diese zu umgehen (Paracopyright).
4. Juristischer Schutz von Copyright Management Informationen, also das Verbot, diese zu löschen.
5. Haftbarkeit und Auskunftspflicht der ISPs (Internet Service Provider).
Da abzusehen war, dass diese Verschärfungen in der Bevölkerung unpopulär waren und sich nur schwer durchsetzen ließen, ging man den Weg über Internationale Organisationen um auf diese Weise Handlungsdruck zu schaffen und den zu erwartenden Widerstand auszuhebeln. So wurde im Jahr 1994 das TRIPS-Abkommen (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) und 1996 der WIPO Copyright Treaty (WCT) und der WIPO Performance & Phonograms Treaty (WPPT) als Ergänzung der Berner Convention verabschiedet. Insbesondere das WCT und das WPPT enthielten alle fünf von der Unterhaltungsindustrie geforderten Copyrightverschärfungen.
Diese wurden 1998 wiederum mit dem amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Richtlinie 2001/29/EU "zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" vom 22. Mai 2001 enthält diese fünf Vorschriften ebenfalls. Sie ist die Grundlage für die jüngste Urheberrechtsnovelle in der Bundesrepublik.
Bei diesen Verschärfungen ging jegliches Augenmaß verloren und der ursprüngliche Gedanke des Copyrights, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Verwerter und der Öffentlichkeit zu finden, wurde aufgegeben und die Interessen der Unterhaltungsindustrie einseitig begünstigt. Dies bewirkte eine grundlegende Veränderung des Charakters des Urheberrechts bzw. Copyrights. Es wurde von einem Recht, das v.a. wirtschaftliche Beziehungen zwischen Unternehmen bzw. zwischen Unternehmen und "Kreativen" reguliert, primär zu einem Strafrecht, das v.a. darauf ausgerichtet ist, Handlungen der KonsumentInnen zu unterbinden und zu kriminalisieren. Das zeigt sich z.B. daran, dass der Copyright Act Schadensersatz von bis zu 150.000 $ pro einzelner Verletzungshandlung vorsieht. Wer also über P2P-Netzwerke 1000 Songs zum Download anbietet, kann mit einem Schadensersatz von bis zu 150.000.000 $ belegt werden. Diese selbst für das Wirtschaftsrecht extrem abschreckenden Bestimmungen werden jetzt auch umstandslos auf Privatpersonen angewendet. Zudem sieht der NET-Act für die gleichen Vergehen Haftstrafen von bis zu 10 Jahren vor. Damit werden Urheberrechtsverletzungen potentiell stärker geahndet, als Raub oder Diebstahl!

4.2. Kopierschutz
Technische Kopierschutzmaßnahmen sollen es für die User unmöglich machen, digitale Inhalte ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zu kopieren. Die gegenwärtig verwendeten Kopierschutzmechanismen sind allerdings nicht sonderlich erfolgreich undwurden trotzt des juristischen Verbots alle in relativ kurzer Zeit geknackt. Das spektakulärste Beispiel hierfür ist der DVD-Kopierschutz CSS . Dies war möglich, weil der PC flexibel und in allen Aspekten von den Usern manipulierbar ist. Und noch schlimmer für die Unterhaltungsindustrie: Ist ein Kopierschutz erst einmal geknackt, verbreiten sich die Informationen hierüber geradezu exponentiell im Internet und auch User, die nicht wissen, wie der Kopierschutz funktioniert, können entsprechende Programme wie DeCSS nutzen.
Deshalb gelangten die Verantwortlichen der Unterhaltungsindustrie zu der Schlussfolgerung, dass ein wirksamer Kopierschutz flächendeckend und allumfassend sein muss und er auf der Ebene der Hardware ansetzen muß. Dies ist nur durch einen globalen Umbau der digitalen Infrastruktur möglich, die in letzter Konsequenz auf die Abschaffung des frei programmierbaren Allzweck-Computers in den Händen von Privatpersonen abzielt.
Darüber hinaus soll eine solche Kontrollinfrastruktur auch in der Lage sein, die Nutzungshandlungen der KonsumentInnen im Einzelnen zu regulieren. Sie geht damit weit über einen einfachen Kopierschutz hinaus und wird verallgemeinernd als Digital Rights Management (DRM) bezeichnet.
Spätestens im Sommer 2001 einigten sich die Führungskräfte der Unterhaltungs- und der Computerindustrie auf dieses Programm. Differenzen bestehen nur darin, wie das Ziel erreicht werden soll: Die Unterhaltungsindustrie setzt nach wie vor stark auf staatliche Gesetze, die den Einbau von Kopierschutzmechanismen in alle digitalen Geräte vorschreiben. Dies ist der Inhalt eines Gesetzesentwurfs namens CBDTPA , den Fritz Hollings, Senator aus South Carolina, am 21. April 2002 in den Senat einbrachte.
Die Computerindustrie möchte dieses Ziel primär durch technische Maßnahmen verwirklichen, denn sie will selbst darüber entscheiden, welche Kopierschutzmaßnahmen sie einsetzt und misstraut dem von Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie dominierten Kongress. Außerdem sollen die User durch kontroverse Gesetzesentwürfe nicht sensibilisiert und misstrauisch gemacht werden. Die Kopierschutzmechanismen sollen stattdessen ohne großes öffentliches Aufsehen in zukünftige Hard- und Softwaregenerationen integriert und erst dann genutzt werden, wenn sie eine genügend verbreitet sind.
Kernstück dieser neuen Kopierschutzinfrastruktur ist ein spezieller Überwachungschip namens TPM (Trusted Platform Module), der gegen Manipulation besonders gesichert ist und der zukünftig in alle PC-Mainboards eingebaut werden wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er sogar direkt in den Hauptprozessor integriert werden.
Der TPM-Chip wird gegenwärtig von einem Standardisierungsgremium namens TCPA entwickelt (Trusted Computing Platform Alliance, kürzlich umbenannt in TPA = Trusted Platform Alliance), dem alle wichtigen Firmen der Computerindustrie wie Intel, AMD, Microsoft, HP und IBM angehören.
Dieser Überwachungschip überprüft beim Booten des PC zunächst, ob das System aus "sicheren" Hardwarekomponenten aufgebaut ist, d.h. aus solchen, die Kopierschutzmechanismen unterstützen. Ist dies der Fall, übergibt er die Kontrolle über den PC einem sicheren Betriebssystem wie z.B. Windows Longhorn, der nächsten Windowsversion, die Ende 2004 / Anfang 2005 erscheinen wird. Dieses Betriebssystem kann im sicheren Modus, der Palladium oder NGSCB genannt wird, zusammen mit entsprechend modifizierter Hardware verhindern, dass in irgendeiner Weise an den Daten manipuliert wird. Es ist z.B. nicht mehr möglich, Inhalte oder Programme zu dekompilieren, um den Kopierschutz zu knacken. Aber damit können auch Softwarefehler von Privatpersonen nicht mehr entdeckt und beseitigt werden. Auch andere von der Unterhaltungsindustrie als unsicher eingestufte Programme werden sich unter Palladium/NGSCB nicht mehr ausführen lassen.
Der TPM-Chip kann die "Sicherheit" des PCs auch gegenüber Dritten zertifizieren, z.B. gegenüber Servern der Unterhaltungsindustrie. In Zukunft werden Musik, Videos und Texte nur noch dann genutzt werden können, wenn die KonsumentInnen ein "sicheres" Betriebssystem einsetzen. Nur damit ist eine Entschlüsselung der in "digitale Container" eingekapselten Inhalte möglich. Mittels TCPA/Palladium kann die Unterhaltungsindustrie beliebige Nutzungsbedingungen kompromisslos auch gegen die Interessen der KonsumentInnen durchsetzen. Dies gilt sowohl für Unterhaltungsmedien wie Filme und Musik, aber genauso für wissenschaftliche Informationen, die in Fachzeitschriften veröffentlicht werden.
So kann z.B. genau festgelegt werden, wie oft oder wie lange der Inhalt betrachtet werden darf. Dies ermöglicht es, das Prinzip "Pay-per-listen" bzw. "Pay-per-view" einzuführen, d.h. für jeden Hör- oder Betrachtungsvorgang gesondert zu kassieren. Weitere Regeln können sich darauf beziehen, ob es erlaubt ist, eine begrenzte Anzahl von Privatkopien anzufertigen oder die Inhalte an Freunde auszuleihen, wobei sie in diesem Fall solange auf den eigenen PC unzugänglich gemacht werden, wie der Freund auf sie zugreifen darf. Des Weiteren kann festgelegt werden, ob die Inhalte oder Teile davon ausgedruckt oder in eigene Werke übernommen werden dürfen ("Cut and Paste").
Auch ist es jetzt möglich, eine Preisdiskriminierung einzuführen. Personen mit einer hohen Zahlungsbereitschaft werden in Zukunft mehr für digitale Inhalte zahlen müssen, als andere. So können z.B. Wissenschaftsverlage bei ExamenskandidatInnen besonders hohe Preise für die Betrachtung von Artikeln verlangen, die sie für ihre Prüfung benötigen. Für weniger zahlungsbereite KundInnen könnten Sonderpreise gelten.
Eine zwingende Voraussetzung für eine solche Kontrollinfrastruktur ist es, alle KonsumentInnen mit Namen und Anschrift zu registrieren. Nur damit kann sichergestellt werden, dass Manipulationen an Hard- und Software sofort entdeckt und geahndet werden können. Nur so ist es möglich, die Mobilität der gekauften Inhalte sicherzustellen , im Fall eines Datenverlustes die gekauften Inhalte wieder freizuschalten und einen "Missbrach" der Regeln zu Privatkopie oder Ausleihe zu verhindern.
Abgerundet wird TCPA durch eine vergleichbare Sicherung von sonstigen Geräten der Unterhaltungselektronik: Die Gerätehersteller arbeiten bereits in zahlreichen Konsortien wie 5C , DTCP und DTLA zusammen mit der Unterhaltungsindustrie an solchen sicheren Geräten.
Die Aufzeichnung von Fernsehsendungen mittels digitaler Videorecorder wird entweder unmöglich sein, oder sie ist nur noch bei bestimmten Sendungen erlaubt oder es wird für jeden Betrachtungsvorgang der selbst aufgezeichneten Inhalte eine gesonderte Gebühr erhoben.
Wenn an Geräten durch Privatpersonen manipuliert wurde, werden andere Geräte dieses Erkennen und die Zusammenarbeit mit diesem Gerät verweigern. Falls jemand z.B. seinen DVD-Player modifiziert, um den Kopierschutz zu umgehen, erkennt dies der Fernseher automatisch und verweigert die Bildausgabe. Ein solches Prinzip wird als Device-Revocation bezeichnet. Wenn alle Geräte in Zukunft zwingend mit dem Internet verbunden sind, kann ein solcher Manipulationsversuch gleich automatisch an die Unterhaltungsindustrie oder die Polizei gemeldet werden.
Das Prinzip der Registrierung der KonsumentInnen ließe sich problemlos auch auf Medien wie CDs oder DVDs anwenden, die in herkömmlichen Geschäften gekauft werden. Nur damit kann eine potentielle Lücke in der Kontrollinfrastruktur verhindert werden.
Viele Menschen schließen aus den bisherigen vergeblichen Bemühungen der Unterhaltungsindustrie, sichere Kopierschutzmechanismen zu entwickeln, dass auch TCPA/Palladium zu knacken sein werde. Inzwischen gehen aber bedeutende Computer-Sicherheitsexperten wie Bruce Schneier oder Bruce Anderson davon aus, dass TCPA sehr "sicher" ist. Auf jeden Fall werden durchschnittlich erfahrene Privatpersonen nicht mehr in der Lage sein, den Kopierschutz zu umgehen. Entscheidend ist, dass er in eine speziell gesicherte Hardware verlagert wird. Zudem werden die Inhalte individuell für jede/n KonsumentIn verschlüsselt und eine Entschlüsselung ist nur mit einem spezifischen personalisierten TPA-Chip möglich, während andere TPA-Chips damit nichts anfangen können. Selbst wenn es gelingen sollte, mittels hochkomplizierter Manipulationen am TPA-Chip den Kopierschutz zu knacken, wäre nur ein Gerät "kompromittiert", der Kopierschutz an sich bliebe aber intakt.

5. Folgen
Die Folgen einer flächendeckenden Einführung von Digital Rights Management wären vielfältig. Letztendlich führen sie geradewegs in den Totalitarismus.

5.1. Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung würden eingeschränkt, wenn in Zukunft bei DRM-System jeder Nutzungsvorgang aufgezeichnet und an die Urheber weitergeleitet würde. Dies wäre allein schon zu Abrechnungszwecken notwendig. Aber in diesem Fall würde sich auch der Staat, z.B. im Rahmen von Rasterfahndungen, dieser Daten bemächtigen und damit entstünde ein immer stärkerer Sog, keine kontroversen Werke zu konsumieren. Hierbei kann es sich sowohl um künstlerisch umstrittene Werke handeln (die z.B. sehr gewalttätig sein können wie der Film "Battle Royale") als auch um Werke, die radikal gesellschaftskritische Inhalte haben, wie z.B. die Website Indymedia. Auf jeden Fall würde sich der bereits heute spürbare Konformitätsdruck in den Medien noch einmal deutlich erhöhen.

5.2. Einschränkung des Rechts auf Meinungsfreiheit
Zur Meinungsfreiheit gehört es auch, über kulturelle Werke zu berichten. Hierzu kann es notwendig sein, aus ihnen zu zitieren. Dies wird jedoch durch DRM verhindert. Die Unterhaltungsindustrie kann eine Zitaterlaubnis davon abhängig machen, dass positiv über das entsprechende Werk berichtet wird. Wenn Werke online per Lizenz zugänglich gemacht werden, können die Lizenzbestimmungen verbieten, negativ über diese Werke zu berichten. Durch diese Entwicklung wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt.

5.3. Beeinträchtigung von Wissenschaft und Forschung
Auch wissenschaftliche Zeitschriften sollen nach den Plänen der Verleger mittels DRM gesichert werden. Informationen über den wissenschaftlichen Fortschritt werden in Zukunft nur noch wenigen zahlungskräftigen Kunden zur Verfügung stehen.
Schon heute verlangen die stark konzentrierten Wissenschaftsverlage übermäßig hohe Preise für hochspezialisierte Fachzeitschriften, die sich viele Universitätsbibliotheken nicht mehr leisten können. Denn Preise von 20.000 Euro für ein Jahresabonnement sind keine Seltenheit. Mit DRM können die Verleger ihre Preisvorstellungen noch besser als bisher durchsetzen und insbesondere für jeden Betrachtungsvorgang gesondert kassieren. Hierdurch würde die wissenschaftliche Forschung behindert und sie wäre nur noch in wenige Eliteuniversitäten möglich, die sich die teuren Zeitschriften leisten können. Andere Universitäten, besonders in Entwicklungsländern, würden vom wissenschaftlichen Fortschritt abgeschnitten.
Auch die Forschungstätigkeit der einzelnen WissenschaftlerInnen kann durch die Einschränkungen von DRM behindert werden. Dies ist dann der Fall, wenn eine Zeitschrift z.B. nur an einem bestimmten PC abrufbar ist und ein Ausdruck unmöglich ist.

5.4. Langfristige Archivierung gefährdet
Bei einer flächendeckenden Einführung von DRM ist die langfristige Archivierung der durch sie geschützten Kulturgüter gefährdet. Musik oder Filme werden in der Regel nur für wenige Jahre kommerziell vermarktet. Häufig vernichten Studios und Labels oder auch Verlage die Restexemplare der von ihnen veröffentlichten Werke, wenn mit ihnen kein Gewinn mehr zu machen ist. Wenn jedoch Werke mit DRM eingekapselt sind, und sie nur noch mittels Pay-per-use genutzt werden können, wären sie in einem solchen Fall endgültig verloren. Aber auch wenn Verlage, Studios etc. Bankrott gehen oder umstrukturiert werden, könnte der Zugriff auf die von ihnen veröffentlichten Werken ebenfalls unmöglich werden. Zudem sehen DRM Systeme ja auch nicht vor, dass sie sich deaktivieren, wenn das Copyright der von ihnen geschützten Werke abgelaufen ist. Auf diese Weise wird es auf eine unbestimmte Zeit ausgedehnt.
Auch Bibliotheken können dann ihrem Auftrag, eine langfristige Verfügbarkeit von Kulturgütern sicherzustellen, nicht mehr nachkommen, denn DRM-Systeme können ja nicht mehr geknackt werden, was zudem auch verboten ist. Wenn also die Verwerter kein Interesse mehr an ihren Werken haben, sind sie für immer verloren. DRM droht also, das kulturelle Gedächtnis der Menschheit auszulöschen.

5.5. Verknappung und Verteuerung von Informationen
Mittels der bei DRM möglichen Abrechnungsform "Pay-per-use" möchte die Unterhaltungsindustrie ihre Umsätze maximieren. Angesichts der weltweit stagnierenden oder sinkenden Löhne ist es jedoch unwahrscheinlich, dass ein solches Vorhaben gelingen kann. Denn die KonsumentInnen und Institutionen haben nur ein begrenztes und tendenziell sinkendes Budget für Medienausgaben zu ihrer Verfügung. Viel wahrscheinlicher wäre eine zurückgehende Nutzungsintensität für Kulturgüter. Besonders betroffen hiervon wären KonsumentInnen mit geringem Einkommen.

5.6. Verteuerung neuer Werke
Viele künstlerische Werke bauen auf bereits bestehenden Werken auf. Ein striktes Urheberrecht könnte die Schaffung neuer Werke behindern oder verteuern. Wenn es technisch erst einmal möglich ist, den Gebrauch von Inhalten genau zu regulieren, wird man Ausschnitte aus bestehenden Werken nicht mehr in eigene Werke integrieren können, z.B. zum Zweck der Parodie oder z.B. als Collage. Hierfür wird eine spezifische Lizenz notwendig sein, die von den Verwertern erteilt werden kann, oder auch nicht. Auf jeden Fall wird diese Nutzung vermutlich nur für sehr viel Geld zu haben sein, was unabhängige AutorInnen benachteiligt.

5.7. Nivellierung der kulturellen Landschaft
Eine globale Durchsetzung von DRM würde die Macht der Unterhaltungskonzerne extrem steigern. Sie würden sich wahrscheinlich zu alles beherrschenden "Gatekeepern" (Jeremy Rifkin) für kulturelle Erfahrungen überhaupt entwickeln. Alle Inhalte, die sich nicht kommerziell verwerten lassen, oder das bestehende neoliberale Gesellschaftssystem in Frage stellen, könnten nicht mehr verbreitet werden. Hierfür sind folgende Faktoren verantwortlich:
5.7.1. DRM Systeme sind teuer und werden wegen zahlreicher Patente von wenigen Firmen der Unterhaltungs- und der Computerindustrie kontrolliert. Sie entscheiden dann, welche Inhalte in die Distributionskanäle aufgenommen werden.
5.7.2. Inhalte ohne DRM werden in Zukunft im Internet nicht mehr oder nur noch unter Schwierigkeiten angeboten werden können. Denn auch das Internet wird vom grundlegenden Umbau der Informationsinfrastruktur betroffen sein. Frei verfügbare Inhalte werden den Verdacht erregen, Raubkopien zu sein. Irgendwann werden sie von DRM-Routern einfach ausgefiltert. Eine solche Umgestaltung auch des Internet sieht auf jeden Fall der von Fritz Hollings in den Senat eingebrachte CBDTPA vor. Auch in der Bundesrepublik mehren sich Stimmen, die fordern, kostenlose Inhalte im Internet zu bekämpfen.
5.7.3. Die mit der Namensregistrierung einhergehende Selbstzensur wird die Nachfrage nach kontroversen Inhalten deutlich reduzieren.
Vermutlich wird das Internet in wenigen Jahren vor allem ein Verkaufskanal für Multimediainhalte sein, also ein Kabelfernsehen auf Speed, wie Lawrence Lessig sagt, aber völlig unbrauchbar für kritische Inhalte jedweder Art.

5.8. Das Ende von Linux
Eine flächendeckende Einführung von DRM würde auch das freie Betriebssystem Linux gefährden. Zwar versucht HP gegenwärtig ein TCPA-Linux zu entwickeln, aber damit es wirklich auch von der Unterhaltungsindustrie als sicher angesehen wird, muss es von zentralen Stellen zertifiziert werden. Dies ist sehr teuer und wird nicht häufig möglich sein. Damit wäre gerade der Vorteil von Linux, und zwar die Community orientierte Entwicklung mit häufigen graduellen Änderungen, beseitigt. Auch viele benötigte Techniken, wie z.B. Verschlüsselungssoftware werden von ihren Entwicklern häufig nur unter der Bedingung der Nichtveröffentlichung des Quellcodes weitergegeben. Dies steht im Gegensatz zu der Forderung der GPL , den Quellcode immer zu veröffentlichen. Dieses Prinzip würde sich nicht mehr aufrecht erhalten lassen und Linux würde langfristig zu einem beliebigen proprietären Betriebssystem werden. Bereits der von Fritz Hollings in den Senat eingebrachte CBDTPA sieht vor, dass ein von der FCC zu bestimmendes DRM-System in alle Hard- und Softwarekomponenten eingebaut werden muss. Wenn das im Fall von Linux nicht möglich sein sollte, würde dieses Betriebssystem auf kaltem Wege illegalisiert.

5.9. Zunahme von Kriminalität und Polizeistaat
Zwar werden zukünftig Privatpersonen nicht mehr in der Lage sein, Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Jedoch ist zu erwarten, dass dennoch einige wenige Spezialisten hierzu in der Lage sein werden. Der Handel mit diesen "befreiten" Inhalten könnte ein lukratives Betätigungsfeld für die organisierte Kriminalität sein. Hinzu käme noch der Handel mit illegalen Geräten, die diese geknackten Inhalte auch abspielen können. Bereits heute nimmt auch die gewerbliche Piraterie stark zu. Im Jahr 2002 hielt die IFPI 40% aller weltweit verkauften Audio-CDs für gefälscht. Von einer solchen Entwicklung könnte die Unterhaltungsindustrie ebenfalls negativ betroffen werden, ohne dass die Gesellschaft einen Vorteil davon hätte. Ganz im Gegenteil würde die Entstehung eines weiteren großen Schwarzmarktes neben dem für Drogen zu zunehmender Kriminalität, gesellschaftlicher Unsicherheit und Überwachung führen. Eine Entwicklung in Richtung Polizeistaat, die bereits heute aufgrund von anderen Faktoren in Gang gekommen ist, würde sich weiter beschleunigen.

6. Alternativen zu DRM-Systemen
Eine Entwicklung in Richtung flächendeckenden Einsatz von DRM-Systemen führt geradewegs in den Totalitarismus und zementiert die Herrschaft der neoliberalen Ideologie dauerhaft, u.a. weil dann Alternativen noch nicht einmal mehr gedacht werden können. Sie ist deshalb nicht wünschenswert.
Der Verzicht auf einen strikten Schutz digitaler Kulturgüter bedeutet jedoch unter heutigen Bedingungen, wo PCs und Internet weit verbreitet sind, die faktische Anerkennung der Vervielfältigung und Verbreitung zum Nulltarif. Das herkömmliche Modell des Verkaufs von einzelnen Werkstücken an KonsumentInnen würde in einer solche Umgebung nicht mehr funktionieren. Zwar sind durch das Internet die Distributionskosten massiv gesenkt worden und insoweit ist die Unterhaltungsindustrie überflüssig. Es stellt sich jedoch die Frage, wie unter diesen Bedingungen die KünstlerInnen bezahlt werden können.
Hierfür existieren eine Vielzahl von Modellen. So wurde z.B. vorgeschlagen, dass sich MusikerInnen vor allem durch Live-Konzerte finanzieren sollen, ihre Musik aber kostenlos als Werbemaßnahme verteilen. Open-Source ProgrammiererInnen sollen Geld v.a. mittels Support-Verträgen verdienen. Andere Vorschläge gehen dahin, die künstlerische Tätigkeit durch freiwillige bzw. halbfreiwillige Spenden oder Mäzenatentum zu finanzieren. Alle dieses Vorschläge haben jedoch den Nachteil, dass es nicht absehbar ist, ob sie wirklich die aus dem Wegfall des traditionellen Werkstückverkaufs hervorgerufenen Einkommensverluste ausgleichen können. Hierdurch würde sich die bereits heute bestehende hohe Einkommensfluktuation dieser Berufsgruppe noch verstärken. Diese Finanzierungsmodelle können sicherlich einen Teil zum Lebensunterhalt der KnstlerInnen beitragen, allein reichen sie jedoch nicht aus.
Um diese Lücke auszugleichen, wäre es sinnvoll, eine allgemeine Pauschalabgabe auf Computerhardware oder auf Internetzugänge zu erheben. Im Gegenzug müssten digitale Privatkopien und der Austausch über P2P-Netzwerke ausdrücklich erlaubt werden. Bereits heute sammeln Verwertungsgesellschaften wie die GEMA Gebühren etwa auf Leermedien ein, die als Vergütung für Privatkopien erhoben werden. Diese Gebühren werden dann an die KünstlerInnen ausgeschüttet. Eine zusätzliche Pauschalabgabe auf müssten in der Höhe erhoben werden, dass damit die Honorare der KünstlerInnen und die Produktionskosten der Werke gesichert werden können. Das ist weniger unrealistisch, als es auf den ersten Blick scheint. Denn bei den Berechnungen über die notwendige Höhe der Pauschalgebühren darf man nicht vom Umsatz der Unterhaltungsindustrie ausgehen. Denn z.B. von einer verkauften CD machen Honorare und Kosten für die Musikaufnahme höchstens 15% des Verkaufspreises aus. Der Rest setzte sich aus Kosten für Marketing, für die Distribution und aus Verkaufskosten zusammen, die bei einer Verteilung über das Internet wegfielen. Nach überschlägigen Berechnungen würde eine zusätzliche Abgabe von 1-2% auf Computerhardware und Internetzugänge ausreichen, um dadurch im Bereich der Musik die KünsterInnenhonorare und die Musikaufnahmen vollständig zu finanzieren. Außerdem werden herkömmliche Medien nicht sofort verschwinden, sondern noch einige Jahre neben den digitalen Medien existieren. Die Abgabe muss also zunächst nicht in voller Höhe erhoben werden. Andererseits würde sie viele Menschen dazu bringen, digitale Medien zu nutzen, weil sie ja im Vergleich zur analogen Distribution viel Geld sparen können.
Es gibt jedoch zahlreiche Einwände gegen ein solches Modell:
1. "Eine solche Abgabe ist ungerecht, ich nutze P2P-Netzwerke gar nicht."
Eine solche Ungerechtigkeit kann durch die Ausgestaltung der Abgabe gemildert werden. So kann z.B. die Abgabe für DSL -Zugänge höher sein, als für Internetzugänge per Analog-Modem. Außerdem schafft sie Rechtssicherheit nicht nur für sich selbst, sondern auch für die gesamte Familie. Wenn z.B. Jugendliche erwischt werden, die vom heimischen PC Musik heruntergeladen haben, ohne vielleicht zu wissen, dass dies verboten ist, müssen die Eltern zahlen. Bei Strafen von bis zu 150.000 $ pro Song kann dies leicht existenzgefährdend sein.
Jedoch steht die Einführung einer solchen Abgabe im völligen Gegensatz zur Ideologie und Politik des Neoliberalismus, wo gegenwärtig alle sozialen Sicherungssysteme, die auf Kollektivzahlungen beruhen, zerschlagen werden. Auch im Bereich der Gesundheit und der Rentenvorsorge wird ja Eigenverantwortung, d.h. eine Art Einzelabrechung propagiert.
2. "Eine Pauschalabgabe schadet der deutschen Wirtschaft."
Dieses Argument wird von der BITKOM gegen die bereits bestehenden GEMA-Abgaben angeführt. Denn in anderen Ländern sind solche Abgaben unbekannt und damit wäre die deutsche Wirtschaft benachteiligt. Dieses Argument ist jedoch nur dann stichhaltig, wenn Pauschalgebühren nur in einem oder wenigen Ländern eingeführt würden. Allein schon der internationale Charakter des Internet macht es sinnvoll, solche Gebühren möglichst weltweit zu erheben, zumindestens aber auf europäischer Ebene. Damit wäre die deutsche Wirtschaft nicht mehr benachteiligt.
3. "Die Verteilung der GEMA-Gebühren ist ungerecht."
Es ist unbestritten, dass ein Reformbedarf der GEMA existiert. Insbesondere die Verteilung der Gebühren unter den einzelnen MusikerInnen wird als ungerecht empfunden. Gerade die digitale Technik ermöglicht es aber, die Downloadhäufigkeit von bestimmen MusikerInnen oder Gruppen recht genau zu bestimmen und danach die Höhe der Gebühren zu berechnen, die an sie ausgezahlt wird.
Solange nur wenige Medien wie z.B. Musik primär über das Internet verbreitet werden, aber in anderen Bereichen wie Film oder Software die herkömmliche Distribution von Inhalten zumindest teilweise noch existiert, werden Pauschalabgaben in der oben genannten Höhe mittelfristig ausreichen.
Sollte jedoch ein großer Teil der Kulturgüter über das Internet verteilt werden, werden sie an ihre Grenzen stoßen. In diesem Fall könnten Pauschalabgaben durch eine "Kultursteuer" nach Art der Einkommenssteuer ergänzt werden. Dies hört sich auf den ersten Blick abschreckend an, jedoch ist zu berücksichtigen, dass durch digitale Medien und das Internet die Distributionskosten insgesamt deutlich sinken werden. D.h. trotzt der Einführung einer neuen Steuer müsste die Bevölkerung durchschnittlich weniger Geld für den Zugriff auf Kulturgüter ausgeben, als dies heute der Fall ist.
Wenn die Kultur direkt von der Gesellschaft bezahlt wird, würde sie langfristig ihren Status als Ware verlieren und zugleich würde die Unterhaltungsindustrie als Vermittlungsinstanz zwischen KünstlerInnen und der Öffentlichkeit überflüssig. Es ist zu erwarten, dass dann mehr Werke entstehen würden, diese wären jedoch weniger an kommerziellen Gesichtspunkten ausgerichtet, als dies heute der Fall ist.
In diesem Fall wäre zu erwarten, dass sich z.B. die regionale Filmproduktion stärker gegenüber Hollywood durchsetzen wird, als dies heute der Fall ist. Öffentlich-Rechtliche Fernsehsender würden gegenüber werbefinanzierten Sendern gestärkt, im Bereich der Musik würden vermutlich Retortenbands verschwinden. Wissenschaftliche Zeitschriften würden nicht mehr benötigt. Die WissenschaftlerInnen können die Peer-Review und die Veröffentlichungen ihrer Forschungsergebnisse selbständig über das Internet organisieren. Open-Source Software würde sich stärker gegenüber proprietärer Software durchsetzen. Erst auf diese Weise können sich die Versprechen der Wissensgesellschaft erfüllen.
Die Rationierung von Gütern über Geld ist nur sinnvoll, wenn sie knapp sind. Der technische Fortschritt führte aber gerade zu einem Überfluss an Kulturgütern und Informationen. Deshalb kann das System des Verkaufs von Kulturgütern nur aufrechterhalten werden, wenn sie künstlich verknappt werden. Dies ist gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv und die Kosten hierfür werden immer höher. Eine solche Strategie könnte die Gesellschaft geradewegs in den Totalitarismus führen und den Neoliberalismus verewigen.
Umgekehrt würde die Einführung vonm Pauschalgebühren im Kulturbereich die Dominanz des Neoliberlismus auch in anderen Sektoren schwächen.

Quelle: WAFI-Mailingliste

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Freie Software

Der folgende Text versteht sich als Diskussionsgrundlage.

Informations- und Positionspapier zu freier Software

[v0.3 Alexander Rose] November 2003

1. Was ist eigentlich freie Software?

Freie Software ist eine Alternative zum Urheberrecht/Copyright. Um in einer Welt von Urheberrecht/Copyright zu bestehen, stellt man sie unter eine Lizenz, die gewisse Freiheiten unveräußerlich an die Software bindet. Freie Software darf ohne Einschränkungen für jeden Zweck genutzt werden. Der Quellcode freier Software muss frei verfügbar sein, damit jeder die Funktion eines Programmes studieren und für seine Zwecke anpassen kann. Jeder darf freie Software verteilen, auch wenn daran Veränderungen vorgenommen wurden.

Aus diesen Eigenschaften freier Software ergeben sich viele praktische Fragen, aber auch solche, die die bestehende Ordnung von Wissen grundsätzlich betreffen. Im Internet gibt es bereits eine Fülle von Antworten, die bereits auf eine lange Entwicklung zurückblicken können. Dieser Text gibt deswegen auch lediglich einen ersten Überblick und empfiehlt wärmstens das Studium der angegebenen Links.

2. Was meint freie Software nicht

Freie Software meint nicht das Verschenken von Software. Das Konzept der Freiheit wird oft sehr verständlich als Abgrenzung gegen Freibier beschrieben. Um ganz deutlich zu sein: Man darf freie Software verkaufen. Man darf mit ihr Geld verdienen! Allerdings resultiert aus den Linzenzbedinungen, dass man eigentlich immer auch kostenfrei an die Software herankommt, da jeder, der die Software hat sie weiter verbreiten kann. Wir werden aber sehen, dass dies in den allermeisten Fällen mehr Vorteile als Nachteile bietet! Die "Freiheit des Quellcodes" begründet sich auf in einer Mischung aus Ethik und Pragmatismus. Das Teilen von freier Software stellt an sich einen freundsschaftlichen Akt dar und erleichtert das Programmieren sowie es die Nutzbarkeit verbessert.

3. Einige Vor- und Nachteile von freier Software

Mittlerweile wird die freie Software Bewegung als erwachsen bezeichnet. Dieser Status bezieht sich vornehmlich auf die Stellung in der Wirtschaft, wird aber auch gesellschaftlich und aus Programmierer-Perspektive aufgegriffen. Folgende Punke haben sich in diesem Prozess herauskristalisiert.

  • [-] Bei manchen drängt sich auf den ersten Blick bei der Betrachtung von freier Software das Problem von "Trittbrettfahrern" auf. Trittbrettfahrer sind hier all jene Konkurenten einer Softwareschmiede, die deren Quellcode praktisch uneingeschränkt benutzen können, ohne prinzipell etwas dazu beisteuern zu müssen. Dies ist als Wirtschaftsproblem zu verstehen, nicht als gesellschaftliches!

Diesem grundsätzlichem Nachteil von freier Software stehen allerdings mehrere grundsätzliche Vorteile gegenüber.

  • [+] Um quelloffene Programme bildet sich in der Regel eine Gemeinschaft aus den unterschiedlichsten Programmieren und Nutzern. Eine solche unabhängige Vielfalt an Perspektiven hat immense positive Auswirkungen auf Qualität der Software in Bezug auf Fehlerfreiheit und Benutzbarkeit. Man nennt dies auch peer review.
  • [+] Die oben beschriebenen Gemeinschaften bauen auf freiwilliger Kooperation auf, welche effektiver ist als jede andere Grundlage von Zusammenarbeit (solange nicht hauptsächlich schnellstmögliche Umsetzung gefordert ist). Darüberhinaus ist - mit der Zunge von Richard Stallman - Teilen ein "fundamentaler Akt von Freundschaft".
  • [-] Wenn man von solchen Gemeinschaften als Notwendigkeit der Vorteile spricht, muss man im Umkehrschluss den Zwang der Bildung dieser Gemeinschaften auch als Nachteil wahrnehmen. Weiter unten im Text wird deutlich werden, das dies der eigentliche Punkt ist, an dem eine Firma zu entscheiden hat ob der Quellcode offen sein sollte oder nicht.
  • [+] Von einer ausdrücklichen Nachhaltigkeit kann man sprechen, weil das Wissen einer Firma nie mit deren Auflösung verlorengehen kann. Damit wird Kulturgut geschützt.
  • [+] Für die Nutzer eines Programms ist es von unschätzbarem Vorteil, für Veränderungen sind nicht mehr auf den Rechteinhaber der Software angewiesen zu sein. Der direkte Draht zu den Programmierern ermöglich dabei eine konstante und flexible Entwicklung. Außerdem wird so der Zugang zu Wissen erleichtert und man muss das Rad nicht dauernd neu erfinden.
  • [-] Die Programmierer (Produzenten) von freier Software sind kaum in ein nachhaltiges Bezahlungsmodell eingebunden. Einige sind auf Spenden angewiesen, wenige arbeiten angestellt in Firmenauftrag(, viele programmieren als Hobby). Ebenso sind Wirtschaftsmodelle für freie Software erst im Entstehungsprozess.

4. Gesellschaftliche Auswirkungen von freier Software

Durch den offenen Quellcode fördert und ermöglicht freie Software schon aus sich heraus eine ganze Reihe gesellschaftlich erwünschten und bisweilen sogar verfassungsmäßig geforderten Rechte und Tugenden, die bei geschlossener Software erst als Ausnahmen erkämpft werden müssen. Mit dem freien Blick auf den Quellcode hat jeder die Möglichkeit zu lernen, sich zu bilden. Auch den Bildungsinstitutionen wird hier durch einen einfach Zugang zur Software mehr ermöglicht und vieles einfacher gemacht. Die Gemeinschaften, die sich anscheinend ganz natürlich um freie Software Projekte bilden, fördern Kooperation und Teamfähigkeit sowie ein freundschaftliches Miteinander unter Gleichgestellten. Ausgehend vom oben beschriebenen Prinzip der peer review wird ein ungeahntes Maß an Transparenz ermöglicht. Im öffentlichen Intresse einer demokratischen Gesellschaft stehend, läßt sich freie Software auch als Notwendigkeit echter Gewaltenteilung in einer Informationsgesellschaft fordern!

5. Vorurteile gegen freie Software

Vielfach wird (wurde) behauptet, dass freie Software nicht wirtschaftsfähig sei, weil die offenen Lizenzen es eben jedem erlauben die Software zu nutzen und auch zu verkaufen. Diesbezüglich sollte man sich aber von der Engstirnigkeit befreien, dass lediglich der Verkauf eine Rentabilität der Software erzeugt. Zum einen wird die meiste Software dafür produziert, damit man sie zusammen mit Hardware verkaufen kann, die sonst nur einen Klumpen Elektronik darstellen würde. Zum anderen lassen sich Dienstleistungen (Support) und Inhalte zur Software verkaufen(, was auch funktioniert). Andere Zungen lassen verlauten, das man Quellcode, der jedem zugänglich ist nicht vertrauen könnte. Dies hört sich aber doch sehr stark nach dem offensichtlich falschen "security by obscurity" Prinzip an. Außerdem widerlegt das oben beschriebene Prinzip der peer review diesen angeblichen Mißstand deutlichst. Manche Kreise behaupten auch, das freie Software kurzlebig sei und man mit ihr nicht planen könnte. In Anbetracht von mehr als 15jährigen Projekten und mit GNU/Linux als einem kompleten Betriebssystem scheinen diese Behauptungen fast schon lächerlich und können offensichtlich kein grundsätzliches Problem darstellen. Darüberhinaus greift der Faktor der oben beschriebenen Nachhaltigkeit sowie der Möglichkeit leicht selbst aktiv die Software zu gestalten ohne auf etwas anderes als Brainpower angewiesen zu sein.

Öfters hört man, dass freie Software nicht anwenderfreundlich sei. Nun ist dem nicht völlig etwas entgegen zu setzen. Allerdings sollte man berücksichtigen, das beispielsweise GNU/Linux erst seit kurzem im Anwenderintresse steht und dieser Zeit erstaunliche Fortschritte gemacht, deren Potential nach lange nicht ausgeschöpft scheint.

6. Vernünftige Einsatzgebiete von freier Software

Mit einem Satz gesagt kann man feststellen, dass wenn der Nutzen die oben aufgezählten möglichen wirtschaftlichen Nachteile überwiegt, nichts prinzipell gegen die Verwendung des freie Software Modells spricht. Im Gegenteil es treten sogar noch weitere Vorteile oder positive Effekte in Aktion. Neben der bisweilen kritischeren wirtschaftlichen Betrachtung von freier Software scheint diese mit den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft geradezu in fruchtbarem Einklang zu stehen.

Forderungspapier zu Freier Software (free as in freedom & free speech)

[v0.1 Alexander Rose] November 2003

Der Einsatz von Freier Software muss gefördert werden für:

Transparenz und Informationssicherheit im öffentlichen Leben

Ein offener Quellcode kann von jedem eingesehen und nicht nur von bestimmten Intressensgemeinschaften. Diese Möglichkeit der peer review erzeugt ein viel größeres Vertrauensverhältnis als mehr oder weniger zentrale Kontrolle von Software. Jeglicher Code der Abläufe im öffentlichen Leben berührt sollte deswegen offen sein. Diese Palette reicht von eDemocracy, Homebanking, WebShops über Steurungssoftware des Stromsnetzes bis hin zu Routenplanern und Verkehrsüberwachungssystemen.

Kulturgut nachhaltig verfügbar machen

Unbekannte "Standarts" zur Datenspeicherung fesseln Kulturgüter in Ton, Bild und Schrift ultimativ an die Rechteinhaber dieser "Standarts". Datenspeicherung muss deswegen in offenen Formaten geschehen. Beispielsweise .xml statt .doc, .ogg statt .wma und .mp3, .xvid statt .wmv und .divx ...

Freiere Bildung und Forschung

Auf dem Weg in und in der Informationsgesellschaft stellt Software eine der wichtigsten Wissensresourcen dar. Es muss jedem Bürger generell möglich sein diese spezifischen Funktionsweisen einer Informationsgesellschaft zu lernen. Die Entscheidung über solche Lerninhalte darf nicht den Rechteinhabern von Sofware überlassen werden.

Gemeinschaftliche Zusamenarbeit

Freie Software bedeutet miteinander zu teilen, ist, wie Richard Stallman sagt, ein "fundamentaler Akt von Freundschaft". Darüberhinaus geschieht die Softwareentwicklung (meist) unter Gleichgestellten, wo jeder mit dem nötigen Wissen mitwirken kann. Solche zwischenmenschlichen Verhaltensweisen verdienen allgegenwärtige Unterstützung.

Anwenderorientierte Entwicklung

Durch den offenen Quellcode und den freien Entwicklungsprozess gibt es qualitativ und quantitativ immenses Feedback zwischen Anwendern und Entwicklern. Dieser direkte Draht ermöglicht eine konstante und zielgerichtete, aber flexible, Entwicklung. Vorallem in Anbetracht der Leistungen der freien Software Gemeinde zeigt sich eine unbedingt unterstützungswürdige Effizienz.

Was es der Entwicklung freier Software bedarf:

Vergütung der Programmierer

Da die meisten Programmierer von freier Software kaum oder nur eine höchst unsicheren Bezahlung bekommen, müssen, vor allem für eine umfassende Einführung von freier Software mit mehr Beschäftigten, alternative Bezahlungsmodelle eingeführt werden. Firmen, aber auch Privatpersonen sind in die Pflicht genommen Entwickler von freier Software angemessen finanziell zu unterstützen. Spenden und der Betrieb von Entwicklungslaboren für freie Software sind hier Maßnahmen neben staatlicher Unterstützung.

Neue Wirtschaftsmodelle

Anstatt wie bisher Geld mit dem Verkauf von Software verdienen zu wollen, müssen Firmen endlich umfassend alternative Wirtschaftsmodelle akzeptieren, die bis auf wenige Ausnahmen ökonomisch funktionieren. Die Devise heißt hier, weg von der künstlichen Verknappung von Software und hin zu wirklich wertschöpfenden Dingen wie Dienstleistungen (Support), Bereitstellung von Inhalten und Maschienen, die durch Software erst laufen.

Öffentliche Entwicklungsplattformen

Die Entwicklung freier Software kann und wird schon durch Online Plattformen immens angeschoben. Plattformen wie freshmeat.org und savanah.org müssen gefördert und bisweilen selber aufgebaut werden. In diesen Foren der freien Software finden Entwickler Arbeit und Anwender Software und Hilfe.

Förderung von wirtschaftlicher und staatlicher Seite

Diese weitreichenden Veränderungen verlangen finanzielle und wortgewaltige Unterstützung von allen Seiten. So fordern wir als Kunden und Bürger von Staat und Wirtschaft bei dieser fruchtbaren Umstrukturierung überzeugt mit zu wirken und auf die genannten Vorschläge ein zu gehen.

Quelle: WAFI-Mailingliste

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Aktualisiert am 31.05.2008 von Sebastian Bödeker und anderen - Impressum