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Das Positionspapier der AG »Wissensallmende und Freier Informationsfluss«
dient uns als Grundlage unserer Meinungsbildung. In ihm sind unsere Forderungen
dargestellt und kurz erläutert. Das Papier steht auch als sxw-Datei , als rtf-Datei
und als pdf-Datei zur Verfügung.
Übersicht
Einleitung
1. Informationsgesellschaft
2. Urheberrecht
3. Freie Software
4. Softwarepatente
5. Bio Agrar Pharma
In unseren Gesellschaften wird Wissen immer wichtiger. Ein immer größerer
Teil der Arbeitskraft wird in die Erschaffung und Reproduktion von Wissen gesteckt.
Dieser Übergang in die Wissensgesellschaft bietet Chancen und Risiken und
stellt neue Herausforderungen an demokratische und solidarische Politikkonzepte.
Die Chancen der Wissensgesellschaft liegen in der erhöhten Produktivität,
die potenziell zu mehr Wohlstand, weniger Arbeit für jeden einzelnen und
niedrigerem Ressourcenverbrauch führen kann. Risiken liegen in den Verteilungswirkungen
neuer Technologien und darin, dass die Überwachungsgesellschaft in bisher
ungeahntem Ausmaß technisch möglich wird.
Für die Zukunft der Wissensgesellschaft gibt es zwei zentrale Leitbilder.
Das eine beruht auf der zunehmenden privaten Kontrolle über Wissen und
Information, die auch durch staatliche Überwachung gestützt wird:
ein Leitbild der Konzerne und Monopolgewinne, ein Leitbild, das darauf angewiesen
ist, alles in Geld zu fassen. Das andere Leitbild ist eines freier Kooperation,
eines, das davon ausgeht, dass das Wissen wie auch das Leben und unser blauer
Planet gemeinsames Erbe der gesamten Menschheit ist: ein Leitbild das vielseitige
menschliche Motivation zur Erkenntnis und Wissensschaffung erkennt und nutzt,
ein Leitbild der dezentralen Einheiten, von freiem Saatgut, freien Texten, freier
Software und, nicht zuletzt, ein Leitbild, in dem wesentlich weniger Kontrolle
und Überwachung nötig und möglich ist.
Wir sehen den Kernpunkt der derzeitigen Auseinandersetzung in dem Kampf
um geistige Kontrollrechte (oft irreführend als geistige Eigentumsrechte
bezeichnet). Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten geht zu immer stärkeren
Kontrollrechten, aber es bildet sich zunehmend Gegenwehr und, vor allem im Bereich
der freien Software, Alternativen. Die Auseinandersetzung um die Ausweitung
des Gemeineigentums an Wissen, die Wissensallmende, ist für uns
eine der zentralen Aufgaben sozialer Bewegungen für die nächsten
Jahrzehnte, gleichrangig mit der Frage der Regulierung des Welthandels,
der internationalen Finanzmärkte oder der Schulden der 2/3 Welt. Hier werden
in diesen Jahren die Weichen gestellt, wem das Wissen im 21. Jahrhundert gehören
wird. Dabei geht es um viel Geld! Ein Beispiel: 2001 haben die USA durch den
Export von urheberrechtlich geschützten Produkten mehr Geld eingenommen
als sie für den Import von Öl ausgegeben haben.
Geistige Kontrollrechte, die in internationalen Verträgen wie dem TRIPS
weltweit kodifiziert wurden, machen es für Entwicklungsländer immer
schwerer, neue Produktionsmethoden und Techniken zu nutzen, wenn diese z.B.
mit Patenten belegt sind. Die genetischen Ressourcen des Südens dagegen
werden häufig von Großkonzernen des Nordens angeeignet und patentiert.
Hohe Patentgebühren können von Entwicklungsländern nicht oder
nur unter Schwierigkeiten aufgebracht werden. Hierdurch wird der technologische
Vorsprung der Industrieländer zementiert und die Entwicklungsländer
müssen gewaltige Nettozahlungen an den Norden aufbringen.
Wir sind uns dem Paradox der Knappheit des Wissens bewusst: Einerseits sind
Wissen und Information in sehr vielen Fällen, z. B. bei Software und Saatgut
wenn einmal vorhanden praktisch kostenfrei vervielfältigbar und damit im
Überfluss vorhanden, sofern sie nicht künstlich knapp gehalten werden
und andererseits gibt es in fast allen Bereichen eine Knappheit an Wissen in
dem Sinne, dass neues Wissen gebraucht wird, nicht nur solches, das nur noch
kopiert werden muss. Neben der Verbreitung bestehenden Wissens steht daher für
uns gleichberechtigt die Schaffung von neuem.
Eines der Instrumente zur Erhöhung der Anreize zur Schaffung neuen Wissens
können dabei geistige Kontrollrechte sein, allerdings gibt es auch andere,
oft wichtigere Möglichkeiten, die nicht die gravierenden Nachteile der
geistigen Kontrollrechte haben. Nicht zu unterschätzen ist hier die Freude
an der eigenen Arbeit, aber auch die Anerkennung in der Öffentlichkeit
oder der Peer-Group. Auch monetäre Anreize müssen keineswegs immer
über geistige Kontrollrechte organisiert werden. Direkte öffentliche
Finanzierung, Pauschalgebühren aber auch der direkte Eigennutz am entwickelten
Wissen sind hier zu nennen. Wir sehen eine wesentliche Aufgabe für uns
und die Gesellschaft allgemein darin, hier bestehende Ansätze zu fördern
und neue zu entwickeln.
Geistige Kontrollrechte hingegen sollten immer nur dort eingesetzt werden,
wo sie anderen Methoden zur Förderung der Entwicklung von Wissen deutlich
überlegen sind. Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist hierbei, dass
wir das Wissen als gemeinsames Erbe der Menschheit sehen. Ein Naturrecht
auf geistige Kontrollrechte halten wir weder ethisch noch volkswirtschaftlich
für begründbar.
Für den Erhalt diese gemeinsamen Erbes wollen wir streiten.
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Die aufkommende Informationsgesellschaft führt auch zu zahlreichen Herausforderungen
an die Regulierung der freien Meinungsäußerung, der informationellen
Selbstbestimmung und der staatlichen Veröffentlichungspolitik. Die häufig
von PolitikerInnen vertretene Auffassung, alle Regelungen der Offline-Welt unbesehen
auch auf das Internet zu übertragen, führt nicht weiter. Im Gegenteil
müssen die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft aktiv gefördert
werden, oder sie werden verspielt. Ein weiteres wichtiges Thema sind auch die
weltweiten Zugangsmöglichkeiten zum Internet. Global gesehen ist das Internet
noch lange kein Massenmedium. Die Zugänge konzentrieren sich auf die Industrieländer
und dort trotzt bedeutender Fortschritte der letzten Jahre immer noch schwerpunktmäßig
auf Personen mit hohem Einkommen. Die Partizipation aller Menschen an der Informationsgesellschaft
sollte aktiv gefördert werden. Damit dies erreicht werden kann, fordern
wir:
1.1. Meinungsäußerung von Privatpersonen im Internet fördern:
Das Internet bietet wie kein anderes Medium zuvor auch Privatpersonen die Möglichkeit,
ihre Meinung zu äußern. Erst jetzt kann das im Grundgesetz festgeschriebene
Recht auf freie Meinungsäußerung von großen Teilen der Bevölkerung
wirklich effektiv genutzt werden. Jedoch ist diese Möglichkeit durch Massenabmahnungen
sowie den Missbrauch des Wettbewerbs- und Urheberrechts in Gefahr. Es müssen
gesetzliche Regelungen gefunden werden, die private WebsitebetreiberInnen vor
solchen, häufig existenzvernichtenden Klagen schützen und die Meinungsäußerung
auch von Privatpersonen als Mittel einer partizipatorischen Demokratie aktiv
unterstützen. Wir fordern:
1.1.1. Änderung des Wettbewerbsrechts, so dass es nicht mehr auf private
WebsitebetreiberInnen angewendet werden kann. Das Setzen eines Links auf ein
Angebot allein soll in Zukunft bei Privatpersonen nicht mehr ausreichen, dass
sie juristisch gesprochen im geschäftlichen Verkehr
handeln und demnach umstandslos dem Wettbewerbsrecht unterstehen.
1.1.2. Verringerung des existenzbedrohenden Risikos bei Klagen von Unternehmen
gegen Privatpersonen im Bereich des Internet für die Beklagten durch Schaffung
von internet-spezifischen Selbstkontrollorganen, wo entsprechende Streitigkeiten
zunächst geklärt werden sollen.
1.1.3. Änderung des Abmahnrechts (Verbot von Massenabmahnungen, kein
Kostenersatzanspruch für die erste Abmahnung, Regelstreitwert)
1.1.4. Lockerung des Urheberrechts bei privaten, nichtkommerziellen Websites.
Die Verwendung von fremden Texten, Fotos, Plänen und sonstigen Multimediainhalten
sollte innerhalb bestimmter Grenzen zulässig sein. Die Urheber sollten
hierfür durch Pauschalgebühren entschädigt werden.
1.2. Keine Zensur
Das Internet vereinfacht die weltweite Kommunikation erheblich. Das führt
aber auch zu Konflikten mit unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen die
bestimmen, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen und welche
verboten sind.
1.2.1. Um diesen Konflikt zu lösen, verpflichtete die Bezirksregierung
Düsseldorf als Medienaufsichtsbehörde einige Internetzugangsprovider,
den Zugriff auf ausländische Websites von der Bundesrepublik aus zu sperren,
wenn ihre Inhalte deutschen Vorschriften widersprechen. Sollte dieses Beispiel
in anderen Ländern Schule machen, ist zu erwarten, dass der internationale
Charakter des Internet verschwindet und es in nationale Netzwerke zerfällt.
Wir lehnen deshalb die Sperrungsverfügungen gegen ausländische Websites
durch deutsche Regierungsbehörden ab. Nichtsdestotrotz sprechen wir uns
für das Verbot des Betreibens von antisemitischen, rassistischen und ähnlichen
Webseiten im Geltungsbereich deutscher Gesetze aus.
1.2.2. Der internationale Charakter des Internet führt auch zu Konflikten
mit unterschiedlichen nationalen Schutzsystemen, die Jugendliche vor Gewalt-
und Sexualitätsdarstellungen abschirmen sollen. Diese Konflikte bieten
aber die Chance, eine breite gesellschaftliche Diskussion über den Sinn
oder Unsinn dieser Schutzsysteme zu führen. Es wäre zu überlegen,
ob nicht die Förderung von Medienkompetenz bei Jugendlichen der bessere
Weg ist und gesetzliche Verbote tendenziell zurückgenommen werden können.
Wir fordern: Keine Zensur unter dem Vorwand des Jugendschutzes.
1.3. Informationsfreiheit und staatliche Veröffentlichungen
1.3.1. Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene.
Es sollten nur wenige gesperrte Ausnahmebereiche vorgesehen sein, der Zugriff
auf Akten und sonstige staatliche Informationen sollte schnell ermöglicht
werden und für die BürgerInnen nur geringe Kosten verursachen. Der
Datenschutz muss dabei gewährleistet bleiben.
1.3.2. Förderung der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse von
Universitäten und Forschungseinrichtungen auf öffentlich zugänglichen
Wissenschaftsservern unter Beibehaltung der Peer-Review. Hierdurch würden
herkömmliche wissenschaftliche Fachzeitschriften überflüssig,
für die Universitätsbibliotheken gegenwärtig exorbitant hohe
Preise zahlen müssen.
1.3.3. Keine Patente auf Forschungsergebnisse, die durch öffentliche
Mittel gefördert wurden. Das Hochschulpatentgesetz muss entsprechend geändert
werden.
1.4. Informationelle Selbstbestimmung
1.4.1. Starke Kryptographie sollte uneingeschränkt auch für Privatpersonen
zulässig bleiben. Wir fordern daher: Keine verpflichtende Schlüsselhinterlegung
bei Geheim- und sonstigen Sicherheitsdiensten.
1.4.2. Wir lehnen eine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung der Verbindungsdaten
ab.
1.4.3. Das Recht auf anonyme Nutzung des Internet muss erhalten bleiben. Wir
lehnen ein Kontroll-Internet mit verpflichtender Useridentifikation ab.
1.4.4. Keinen flächendeckenden, unkontrollierten Einsatz von sog. RFID-Chips,
also Funkidentifikationschips zur Warenwirtschafts und -verkehrsüberwachung.
1.5. Förderung der allgemeinen Teilnahme an der Informationsgesellschaft
1.5.1. Entsprechend den Forderungen der Länder der Dritten Welt auf dem
Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS) sollten die Industrieländer
Entwicklungshilfe bereitstellen, um den weltweiten Digitalen Graben
zu schließen und auch den Menschen im Süden die Teilnahme an der
Informationsgesellschaft zu ermöglichen.
1.5.2. Besondere Förderung der Partizipation von Frauen und Mädchen
an der Informationsgesellschaft.
1.5.3. Damit alle BürgerInnen in der BRD an der Informationsgesellschaft
teilnehmen können, sollte ein kostengünstiger Breitbandinternetzugang
zum Bestandteil der Telekommunikations-Grundversorgung werden. Er sollte flächendeckend
angeboten werden, insbesondere auch in ländlichen Gebieten. Gegebenenfalls
ist die entsprechende Infrastruktur analog zum ÖPNV - staatlich
zu subventionieren.
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2.1. Kein DRM
DRM in seinen unterschiedlichen Ausprägungen wie TCPA, TPM, Palladium,
NGSCB etc. führt in letzter Konsequenz zu einer Totalüberwachung der
KonsumentInnen, einer künstlichen Verknappung von Kulturgütern, einer
Zementierung der Macht der großen Unterhaltungskonzerne und zu einer Benachteiligung
von oppositionellen Inhalten im Internet. Bei einer flächendeckenden Durchsetzung
von DRM kann der eigene PC nicht mehr als Universalmaschine genutzt, sondern
von der Unterhaltungsindustrie ferngesteuert werden. Deshalb fordern wir:
- Aufhebung des gesetzlichen Verbots der Umgehung technischer Schutzmechanismen
- Keine staatliche Förderung von DRM-Technologien
- Verbot des
Einsatzes von DRM-Technologien, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
beschneiden.
- Verbot der Diskriminierung von freier Software unter dem
Vorwand von DRM.
2.2. Keine weitere Verschärfung des Urheberrechts
Gegenwärtig ist geplant, das Urheberrecht weiter zu verschärfen.
Die Privatkopie soll vollständig abgeschafft und das unautorisierte Kopieren
digitaler Inhalte zu einem Verbrechen erklärt werden. Die Inhaber der Urheberrechte
sollen ein Auskunftsrecht gegenüber den ISPs bekommen, um User von P2P-Netzwerken
mit existenzvernichtenden Zivilklagen überziehen zu können. Wir lehnen
weitere Verschärfungen des Urheberrechts entschieden ab. Sie würden
große Teile der Bevölkerung kriminalisieren und zu einem weiteren
Abbau der Grundrechte führen.
2.3. Pauschalgebühren
Um KünstlerInnen im digitalen Zeitalter angemessen entschädigen zu
können, sollten Modelle gefunden werden, die ihnen einerseits Einkommenssicherheit
gewähren, aber andererseits ohne die flächendeckende Überwachung
der User auskommen. Eine Möglichkeit wären Pauschalgebühren z.
B. auf Internetzugänge und Computerhardware, die vergleichbar zu den bestehenden
Gebühren in angemessener Höhe erhoben werden müssten. Im Gegenzug
sollten digitale Privatkopien und der Austausch von Inhalten z. B. über
P2P-Netzwerke zum Privatgebrauch ausdrücklich erlaubt werden solange damit
keine Gewinne erzielt werden sollen. Die Pauschalgebühren sollen an die
KünstlerInnen nach einem gerechten System ausgeschüttet werden, um
Einnahmeausfälle aus dem herkömmlichen Verkauf von Werkstücken
auszugleichen, die durch digitale Privatkopien und P2P-Netzwerke entstehen.
Das Urheberrecht muss entsprechend eingeschränkt werden.
2.4. Kürzere Schutzfristen
Die Schutzfristen des Urheberrechts enden erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors
und sind damit unverhältnismäßig lang. Die Erstreckung des Urheberrechts
über den Tod hinaus kann nicht mehr damit begründet werden, die Erschaffung
neuer Werke anzuregen. Wir fordern deshalb:
- Die Schutzfristen des Urheberrechts
sollten im Interesse der Allgemeinheit deutlich verkürzt werden.
- Da Software sehr schnell veraltert, sollten ihre Schutzfristen nochmals
deutlich kürzer sein als die für andere Werkgattungen.
- Wird Software
nicht mehr gewartet, ist ihr Sourcecode - unter Berücksichtigung von
Rechten dritter - freizugeben.
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Das wichtigste Merkmal von Freier Software ist, dass ihr Quellcode der Allgemeinheit
zugänglich ist. Lizenzen wie die GPL sorgen dafür, dass diese Offenheit
dauerhaft erhalten bleibt. Freie Software erleichtert die Anpassung von Anwendungen
an die eigenen Bedürfnisse, macht User unabhängiger von den Verkaufsinteressen
der Softwarekonzerne, fördert offene Standards und macht Software sicherer
und fehlerfreier. Zudem darf sie kostenlos kopiert werden. Die Gesellschaft
sollte die Produktion Freier Software nicht nur ermöglichen, indem die
Patentierbarkeit von Software und Geschäftsmethoden abgelehnt wird, sondern
ihre Verbreitung sollte aktiv gefördert werden. Zu diesem Zweck fordern
wir:
3.1. Einsatz Freier Software
Der Einsatz Freier Software in Verwaltungen, Schulen und Hochschulen spart
nicht nur Geld, denn sie darf beliebig oft kopiert werden, sondern der offene
Quellcode ermöglicht auch die Anpassung an spezifische Bedürfnisse
der jeweiligen Organisation. Diese Weiterentwicklungen können dann auch
an alle anderen interessierten Stellen weitergegeben werden. Der Einsatz freier
Software an Schulen ermöglicht es den SchülerInnen, viel mehr über
Software zu lernen, als nur auf bestimmte Menüpunkte zu klicken. Wir fordern:
- Einsatz von Freier Software in Verwaltung, staatseigenen Betrieben, Schulen
und Hochschulen, solange dadurch keine gravierenden Nachteile entstehen.
- Alle im Auftrag der öffentlichen Hand geschriebene Software sollte
soweit wie möglich unter der GPL oder einer entsprechenden Lizenz veröffentlicht
werden.
- Öffentliche Förderung der Erstellung freier Software.
- Aufklärung über Freie Software.
3.2. Offene Standards
Die in der Softwarewelt genutzten Standards und Schnittstellen sollten möglichst
offen und diskriminierungsfrei von allen Programmen verwendet werden dürfen.
Diese Standards, z. B. bestimmte wichtige Dateiformate, sollten demnach auch
für Freie Software ohne Lizenzierungskosten und Geheimhaltungsverpflichtungen
verfügbar sein. Hierdurch wird eine Monopolbildung einzelner Firmen erschwert.
Wir fordern:
- Förderung offener und freier Standards
- die freie
und unentgeltliche Benutzbarkeit auch wichtiger proprietärer Standards
für Freie Software, die gegebenenfalls offen gelegt werden müssen.
- Zertifizierungsstellen sollen einer öffentlichen Kontrolle
unterliegen oder direkt durch die öffentliche Hand betrieben werden.
3.3. Voraussetzungen für die Entwicklung von Freier Software verbessern
Freie Software wird zu einem bedeutenden Teil von zahlreichen ProgrammiererInnen
in ihrer Freizeit geschrieben. Die in einem anderen Zusammenhang von attac erhobene
Forderung nach einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung und einer allgemeine
Grundsicherung, die ein Leben in Würde ermöglicht, könnte daher
auch die Produktion Freier Software zusätzlich anregen.
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Ursprünglich sollte mit Patenten die frühzeitige Veröffentlichung
und Verbreitung des technischen Wissens gefördert werden. Der Patentschutz
auf Software aber würde die zugrundeliegende Idee zum Monopol einer Firma
oder Institution machen. Solche Softwarepatente sind häufig trivial und
ohne Innovation, sie nützen nur dem Patentinhaber und schaden allen anderen.
Für freie Software würden Softwarepatente das Ende bedeuten. Der Schutz
von Software durch das Urheberrecht unter Berücksichtigung der in
Abschnitt 3 geforderten Beschränkungen sollte den ProgrammiererInnen
auch ohne Softwarepatente genügend Rechtssicherheit gewähren.
- Wir lehnen Softwarepatente ab.
- Die in der Vergangenheit bereits beim
Europäischen Patentamt angemeldeten Softwarepatente müssen widerrufen
werden.
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5.1 TRIPS-Abkommen und internationaler Rahmen
Wir lehnen das TRIPs-Abkommen ab und fordern dessen Abschaffung. Solange das
TRIPs noch in Kraft ist, muss es möglichst entwicklungsländerfreundlich
ausgelegt werden, insbesondere was den Patentschutz von Organismen betrifft.
Seine Ausnahmeklauseln sollen ausgeweitet werden.
5.1.1. Das TRIPs-Abkommen ist mit Bezug auf allgemeine Menschenrechte und entwicklungspolitische
Ziele so auszulegen, dass die Versorgung der Menschen mit Nahrung und Medizin
nicht behindert und den Entwicklungsländern eine nachholende Entwicklung
nicht erschwert wird.
5.1.2. Das TRIPs-Abkommen muss klarere und weitreichendere Ausnahmevorschriften
für Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten
Länder enthalten. Dies gilt insbesondere für Patente auf lebenswichtige
Medikamente in den Entwicklungsländern.
5.1.3. Aus dem TRIPs-Abkommen dürfen keine juristischen Hürden für
die traditionelle Landwirtschaft in den Ländern des Südens aufgebaut
werden. Saattausch und -Nachbau müssen legal bleiben. Die sui-generis-Klausel
des TRIPs-Abkommens ist beispielsweise so auszulegen, dass auch ein nationales
Schutzsystem analog UPOV-78 (Züchtervorbehalt, Landwirteprivileg) nach
TRIPs zulässig ist.
5.2. Patente auf Leben
In den letzten Jahren häufen sich Bestrebungen, Gensequenzen von Menschen,
Tieren und Pflanzen patentierbar zu machen. Dies hätte ähnlich fatale
Folgen wie die Softwarepatente. Eine solche Entwicklung würde nur wenigen
großen Biotechnikkonzernen nutzen, die Medikamente ganz erhelblich verteuern
und den medizinischen Fortschritt abwürgen.
5.2.1. Wir lehnen Patente auf Gensequenzen ab. Das Patentrecht darf im Bereich
der medizinischen und pharmazeutischen Forschung nicht weiter ausgebaut werden.
5.2.2. Neben das Patentrecht müssen andere Systeme zur Förderung
neuer medizinischer Erkenntnisse treten, etwa in Form von stärkerer öffentlicher
Forschungsfinanzierung.
5.2.3. Die Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung müssen der
Öffentlichkeit zugute kommen in Form freier Texte oder freiem Zugangs
zu Produktionsverfahren etwa.
5.2.4. Traditionelles Wissen der indigenen Völker muss vor enteignender
Ausräuberung durch Biopiraterie der Pharmakonzerne geschützt werden.
Es ist als Quelle neuer pharmazeutischer Erkenntnisse und auch an sich bewahrenswert
und zu schützen, aber nicht durch geistige Kontrollrechte, sondern dadurch,
dass der freie Zugang zu diesem Wissen und seinen Ableitungen für die gesamte
Menschheit sichergestellt wird.
5.3. Landwirtschaft
Durch geistige Kontrollrechte und genverändertes Saatgut geraten Landwirte
immer stärker in Abhängigkeit von multinationalen Saatgutfirmen, die
ihre hohen Profite vor allem durch ein juristisch durchsetzbares Nachbauverbot
für Saatgut erreichen. Wir fordern:
5.3.1. Keine Nachbauverbote und -gebühren im Sortenschutzrecht für
Saatgut oder durch das Patentrecht
5.3.2. Das Recht der BäuerInnen, Pflanzen zu züchten, darf durch
das Patentrecht nicht beeinträchtigt werden.
5.3.3. Verbot der Teminatortechnologie, die das Saatgut der ersten Pflanzengeneration
unfruchtbar macht.
5.3.4. Das Sortenschutzrecht ist so zu ändern, dass es nicht die Anzahl
der zu vertreibenden Sorten unnötig reduziert und damit Biodiversität
gefährdet.
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