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Umfrage zur Europawahl 2004

Fragen und Antworten der Umfrage zur Wahl des EU-Parlaments 2004

zurück zur Auswertung der Umfrage

1. Digital Restriction Managment

Befürworten Sie den flächendeckenden Einsatz von DRM?

CDU k.A. Der Urheber ist Eigentümer seines Werkes und soll daher die Verwertung seines Werkes so vornehmen können, wie dies nach seiner Ansicht angemessen ist. DRM-Systeme bieten verschiedene Verwertungsmöglichkeiten an, die auf den Käufer zugeschnitten werden können. Demnach kann der Einsatz von DRM-Systeme mehr Gerechtigkeit in die Vergütungsstruktur bringen als dies bei Pauschalvergütungssystemen der Fall ist. Es geht also im Kern nicht um eine staatliche Befürwortung von DRM. Ein freiheitlicher Politikansatz verlangt aber, dass der Urheber als Rechteinhaber in seiner Dispositionsfreiheit - auch im Hinblick auf eine Anwendung von DRM - nicht über Gebühr behindert wird.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
ja Im Hinblick auf die von der FDP befürwortete Umstellung der Pauschalvergütung auf die Individuallizenz (s. u.) unterstützt die FDP den Einsatz von DRM. Ob und in welchem Umfang DRM tatsächlich eingesetzt wird, ist aber eine Entscheidung, die die Rechteinhaber zu treffen haben. Die Politik hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Einsatz von DRM ermöglichen. Durch die Umsetzung der Informationsgesellschafts-Richtlinie sind hier erste Weichen im deutschen Urheberrechtsgesetz gestellt worden. Im Rahmen der kommenden Urheberrechtsnovelle ("Zweiter Korb") ist zu diskutieren, welche weiteren Schritte notwendig sind.
SPD
Karsten Wenzlaff
k.A.  
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
nein Nein. Digital Rights Management darf nicht dazu führen, digitalen Content nur noch unter der Preisgabe personenbezogener Daten zu erhalten. Aus Verbraucher- und Datenschutzsicht gibt es vielfältige Bedenken gegenüber DRM-Systemen: Mögliche Kostenfallen, Missbrauch durch Einfallslöcher für 0190-Dialer, ungeregelte Transfers von Kundendaten an Firmen und Modelle, die nur noch auf die einmalige Nutzung von Dateien ohne die Möglichkeit einer privaten Kopie abzielen.
PDS
nein  

Soll DRM das herkömmliche System der Pauschalvergütung ablösen?

CDU nein DRM-Systeme werden in nächster Zeit pauschale Vergü-tungssysteme nicht vollständig ablösen können. Solange eine analoge Vervielfältigung möglich und verbreitet ist, gibt es starke Argumente für das pauschale Vergütungssystem, weil es insoweit auch noch einen Anwendungsbereich für die Pri-vatkopie gibt.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
ja Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich bereits in der 14. Wahlperiode ausführlich mit dem The-ma "Digital Rights Management" (DRM) befaßt und ihre Forderungen in einem Antrag mit dem programmatischen Titel "Die Zukunft gehört der Individuallizenz" formuliert (BT-Ds. 14/5577). Die individuelle Lizenzierung urheberrechtlich relevanter Nutzungen hat nach Überzeugung der FDP grundsätzlich Vorrang vor einer Pauschalvergütung. Das Urheberrechtsgesetz muß des-halb klare Anreize für einen Systemwechsel setzen, damit im digitalen Bereich mittelfristig eine Abrechnung über Modelle individueller Lizenzierung (DRM) bzw. mit Hilfe technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz usw.) erfolgen kann. Dieser Ansatz entspricht auch den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Informationsgesellschafts-Richtlinie. Das hergebrachte System der pauschalen Vergütung durch Abgaben auf Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien ist auf die Bereiche zu beschränken, für die Schutzmaßnahmen (noch) nicht zur Verfügung stehen. Das gilt in vor allem für ältere Werkstücke (CDs etc.), die nicht mit technischen Schutzmaßnahmen ausgerüstet sind und weiterhin als Quelle für Vervielfältigungen genutzt werden können. Die FDP setzt sich hier für den notwendigen Systemwechsel ein. Im Rahmen der Umsetzung der Informationsgesellschafts-Richtlinie sind im Urheberrechtsgesetz bzw. im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz erste Änderungen in diese Richtung getroffen worden. Die FDP erwartet, daß die Diskussion im Rahmen des Zweiten Korbes fortgesetzt wird.
SPD
Karsten Wenzlaff
nein Ich kenne das herkömmliche System nicht, wahrscheinlich ist doch damit gemeint, dass bei einem Kauf von Brennern etc. eine gewisse Pauschale gezahlt wird. Ich halte das für sinnvoll.
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
nein DRM kann immer nur eine bestimmte Form der Individualvergütung sein, die das bewährte Pauschalvergütungssystem nicht ersetzen kann. Damit auch beim Anfertigen privater Kopien Geld an die Urheber und Verwerter fließt ist es unerlässlich, die Vergütung auf Geräte oder Leermedien beizubehalten. Wünschenswert wäre eine Ausdehnung der Pauschalvergütung auch auf das Internet; verschiedene Modelle, die alle noch genau geprüft werden müssen, sind in der Diskussion. Falls bei Werken durch den Einsatz von DRM-Techniken eine Privatkopie ausgeschlossen wird, muss dies bei der Berechnung der Pauschalvergütung berücksichtigt werden.
PDS
nein  

Sollen Privatkopien bei einem flächendeckenden Einsatz von DRM vollständig verboten werden?

CDU k.A. siehe Punkt 4
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
nein Für ein gesetzliches Verbot digitaler Privatkopien besteht nach Auffassung der FDP kein Anlaß. Durch den Schutz von DRM im Rahmen des Verbots der Umgehung technischer Schutzmaß-nahmen hängt bereits heute die Zulässigkeit digitaler Privatkopien von der Zustimmung des Rechteinhabers ab (stattet er sein Werk mit Kopierschutz aus, benutzt er digital watermarks etc.).
SPD
Karsten Wenzlaff
nein. Ich bin der Meinung, dass Privatkopien wichtig sind und unterstütze deswegen auch die entsprechende Initiative (siehe auch meine Homepage)
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
nein Bündnis 90/ Die Grünen setzen sich bei der Weiterentwicklung des digitalen Urheberrechtes für die legitimen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Dazu gehört das Recht zum privaten Vervielfältigen, das in der analogen Welt jedem in begrenztem Umfang offen steht. Dieses Recht des Verbrauchers ist ein grundlegendes Element der Medien- und Kommunikationsgesellschaft. Wir setzen uns dafür ein, dass Privatkopien auch im digitalen Zeitalter erstellt werden können. Der Gesetzgeber steht hier vor einer schwierigen Aufgabe. Er muss das Interesse der Urheber am Schutz des geistigen Eigentums mittels Verschlüsselung des Werkes in Einklang bringen mit dem Interesse der Nutzer an einer umfassenden Werknutzung, die das Erstellen von Privatkopien einschließt.
PDS
nein  

Das gesetzliche Verbot der Umgehung technischer Schutzmechanismen hatte in den USA bereits starke negative Folgen für die Meinungsfreiheit. Soll dieses Verbot aufgehoben werden?

CDU nein. siehe Punkt 1
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
nein Im Hinblick auf die von der FDP befürwortete Umstellung der Pauschalvergütung auf die Individuallizenz (s. u.) unterstützt die FDP den Einsatz von DRM. Ob und in welchem Umfang DRM tatsächlich eingesetzt wird, ist aber eine Entscheidung, die die Rechteinhaber zu treffen haben. Die Politik hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Einsatz von DRM ermöglichen. Durch die Umsetzung der Informationsgesellschafts-Richtlinie sind hier erste Weichen im deutschen Urheberrechtsgesetz gestellt worden. Im Rahmen der kommenden Urheberrechtsnovelle ("Zweiter Korb") ist zu diskutieren, welche weiteren Schritte notwendig sind.
SPD
Karsten Wenzlaff
ja Grundsätzlich ja, aber das EU-Parlament kann, selbst wenn es wollte, natürlich nicht in die Rechtspraxis anderer Länder eingreifen.
Ein Zusammenhang ist mir allerdings unklar: wie hängt Ihrer Meinung nach die Meinungsfreiheit zusammen mit dem Verbot der Überwindung des Kopierschutzes. Gab es da Fälle, wo beides im Konflikt stand?
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
nein Wir wollen den Urhebern und Rechteinhabern ermöglichen, auch im digitalen Zeitalter Geschäftsmodelle zu entwickeln, mit denen sie ihre Werke unter Verwendung neuer Vertriebswege und -formen verkaufen können. Allerdings ist es ganz wichtig, dass Maßnahmen zum Schutz digitaler Inhalte ihre Grenzen haben. Dafür gibt es im neuen Urheberrechtsgesetz zahlreiche Schrankenregelungen, die es der Allgemeinheit ermöglichen, für legitime Zwecke Zugang zu den geschützten Werken zu erhalten. Wir wünschen uns einen weiteren Ausbau dieser Schrankenregelungen, z.B. zur Nutzung digitaler Werke in Bibliotheken oder Museen.
PDS
nein auf jeden Fall

2. Digitales Urheberecht

Wie stehen Sie zu einer weiteren Verschärfung des Urheberrechts zuungunsten der BürgerInnen? Befürworten Sie einen privatrechtlichen Auskunftsanspruch der Unterhaltungsindustrie gegenüber den ISPs bei angeblichen Verletzungen des geistigen Eigentums durch einfache BürgerInnen?

CDU ja Ein Auskunftsanspruch des Urhebers gegenüber den Internetprovidern gibt dem Urheber überhaupt erst die Möglichkeit effektiv gegen Verletzungen seines geistigen Eigentums vorzugehen. Er ist nur so nicht mehr auf die Staatsanwaltschaft angewiesen wie dies nach heutigem Recht der Fall ist. Daher kann gerade durch den Auskunftsanspruch eine Entkriminalisierung stattfinden.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
k.A. Die Stärkung des Urheberrechts, wie auch die FDP sie fordert, bleibt erfolglos, wenn die urheberrechtlichen Vorschriften nicht effektiv durchgesetzt werden können. Dieser Befund gilt auf-grund der technischen Gegebenheiten und der Vielzahl von Akteuren insbesondere für das digitale Umfeld des Internets. Insofern ist die Forderung nach einer Verbesserung auch der Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung berechtigt und verdient einer ausführlichen Erörterung und Prüfung. Auf der anderen Seite werden jedenfalls in Bezug auf private Auskunftsansprüche rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein, denn die Auskunft über personenbezogene Daten im Internet ist geeignet, erheblich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Post- bzw. Fernmeldegeheimnis einzugreifen. Hier wird vor allem zu diskutieren sein, inwieweit Informationen, die typischerweise nur staatlichen Stellen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen zugänglich sind, auch Privaten zum Zwecke der Durchsetzung individueller Ansprüche offen gelegt werden sollen. Die FDP sieht hier noch Diskussionsbedarf; dabei werden die Vorgaben der jüngst verabschiedeten "Enforcement-Richtlinie" zu berücksichtigen sein.
SPD
Karsten Wenzlaff
nein ISP steht für Internet Service Provider, oder? Im allgemeinen halte ich einen solchen Auskunftsanspruch für nicht gegeben und auch nicht für richtig, weil er immer einzelne treffen wird, an denen dann ein Exempel statuiert wird.
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
nein Derzeit besteht eine Auskunftspflicht für die Provider nur bei Strafanzeigen bzw. bei Tatverdacht gegenüber der Staatsanwaltschaft bzw. Strafverfolgungsbehörden, nicht aber im Rahmen zivilrechtlicher Verfahren. Eine direkte Auskunfts- bzw. Unterlassungspflicht der ISPs lehnen wir aus verfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und praktischen Gründen ab. Ein solches direktes Auskunftsrecht würde einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der VerbraucherInnen darstellen und zudem ein hohes Missbrauchspotenzial beinhalten.
PDS
nein Ein Auskunftsanspruch zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche ist unserem Rechtssystem fremd und sollte auch nicht eingeführt werden. Der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ist ein höheres Rechtsgut und muss in jedem Fall gewährleistet werden.

Befürworten Sie die Aufbürdung von Strafschadensersatz und Rechtskosten u.U. in Millionenhöhe auch gegen Privatpersonen, die Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken getauscht haben?

CDU nein Schadensersatzansprüche müssen sich gemäß den Grundsätzen des deutschen Zivilrechts an dem tatsächlich eingetretenen konkreten Schaden orientieren.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
nein Nach deutschem Recht dient der Schadensersatz ausschließlich zur Kompensation des erlitte-nen Rechtsverlusts bzw. Schadens. Eine Strafkomponente, wie etwa in den USA, ist dem deutschen Schadensersatzrecht bislang grundsätzlich fremd. Daher besteht in Deutschland weder die Möglichkeit noch die Gefahr, daß für Urheberrechtsverletzungen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wie sie aus den USA bekannt sind.
SPD
Karsten Wenzlaff
nein Nein, weil die meisten Privatpersonen sich einerseits nicht darüber im klaren sind, dass die Urheberrechte verletzt werden, andererseits auch keinen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten, schliesslich gibt es ja mehrere Studien, die belegen, dass Nutzer von Tauschbörsen wie Kazaa parallel viel Geld in gekaufte Musik oder Konzerttickets stecken.
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
nein Wir glauben nicht, dass diese Maßnahmen Erfolg haben: Die Nutzerinnen und Nutzer von Tauschbörsen werden vermutlich auf dezentrale Tauschbörsen ausweichen, die sowohl mit Verschlüsselungstechniken als auch mit IP-Nummern-Anonymisierung arbeiten. Ein Vorgehen gegen Verschlüsselung und ein sinkendes Vertrauen beim Gebrauch des Internets könnten sich zudem negativ auf die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs auswirken.
PDS
nein Gegen private, nichtkommerzielle Tauschaktionen von Lizenzrechten ist nichts einzuwenden.

Befürworten Sie schärfere strafrechtliche Sanktionen auch gegen Privatpersonen, die Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken getauscht haben?

CDU nein Der bestehende Strafrechtsrahmen bei Verstößen gegen das Urheberrecht erscheint gegenwärtig als ausreichend.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
nein In Bezug auf die Strafbarkeit einer Handlung und die Sanktionen für derartige Handlungen ist stets das rechtsstaatlich gebotene Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Aus diesem Grunde wird zu Recht auch im Urheberrecht zwischen Rechtsverletzungen differenziert, die ausschließlich im privaten Bereich erfolgen und solchen, die zu gewerblichen Zwecken began-gen werden. Die FDP sieht ein "psychologisches" Defizit in Bezug die Verletzung von Urheberrechten. Wäh-rend jedermann weiß, daß auch der Diebstahl geringwertiger Sachen ein Diebstahl ist, fehlt im Umgang mit Urheberrechten oftmals das Unrechtsbewußtsein bzw. der Respekt vor den Befugnissen derjenigen, die kreative Leistungen schaffen und verwerten. Wichtiger als die Drohung mit harten Sanktionen ist nach Meinung der FDP deshalb, daß diese Defizite behoben werden. Dazu dienen allerdings auch klar definierte Grenzen des urheberrechtlich Zulässigen und die klare Aussage, daß die Verletzung von Urheberrechten durch Private nicht gerechtfertigt ist.
SPD
Karsten Wenzlaff
nein  
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
nein Nein, strafrechtliche Sanktionen lehnen wir ab. Wer einen Kopierschutz für ausschließlich private Zwecke umgeht, kann bereits nach jetziger Gesetzeslage zwar nicht strafrechtlich, aber zivilrechtlich über Schadensersatzansprüche belangt werden.
PDS
nein  

3. Privatkopie

Befürworten Sie die in letzter Zeit häufiger erhobenen Forderung, digitale Privatkopien sowie den Austausch von Inhalten über das Internet zum Privatgebrauch gegen Zahlung einer Pauschalgebühr etwa auf Internetzugänge zu gestatten?

CDU nein Letztendlich ist jeder Urheber an einer effektiven Verwertung seines Werkes interessiert. Insofern steht es jedem Urheber bzw. Rechteinhaber frei, einem (freiwilligen) Pauschalabgabensystem beizutreten. Eine derartige Ausweitung eines Zwangsabgabensystems wäre indes kontraproduktiv und unnötig, da sich die Rechteinhaber hier prinzipiell selber schützen können, wenn der Gesetzgeber sie lässt.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
nein Zu Recht steht die Befugnis zur Herstellung digitaler Privatkopien von digitalen Quellen im Zusammenspiel mit dem neuen Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen jetzt unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch den jeweiligen Rechteinhaber. Eine pauschale Zulässigkeit von Privatkopien gegen pauschales Entgelt widerspräche dem Grundsatz, daß über die Art und Weise der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke grundsätzlich der Rechteinhaber entscheidet. Eine derartige Lösung würde zu einer Ausweitung der Privatkopieschranke führen, die nicht sachgerecht ist, denn mit einem solchen Modell würden insbesondere die so genannten "Tauschbörsen" legalisiert.
SPD
Karsten Wenzlaff
ja Sicherlich keine ideale Lösung, aber wenn die Musikindustrie dann auf ihre Kriminalisierung der Nutzer solcher Tauschbörsen verzichten würde, dann ist es immerhin eine bessere Situation als jetzt.
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
k.A. Wir brauchen ein Modell zur Vergütung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet. Wir haben uns noch nicht auf ein bestimmtes Modell geeinigt; wobei eine Ausdehnung der Pauschalvergütung auf das Internet eine ganze Menge Vorteile mit sich bringt:Ein Online-Pauschalsystem wäre u.a. datenschutzfreundlich, da keine Personendaten erfasst und vorrätig gehalten werden müssten und auch eine massenhafte Kriminalisierung von Filesharern ausgeschlossen wäre. Denkbar wäre sicherlich eine Pauschale auf den Internetzugang, den der Provider über die bereits bestehenden Gebühren einziehen und an eine neu zu gründende Online-Verwertungsgesellschaft weiterleiten könnte. Urheber könnten wie auch bei den bereits bestehenden Verwertungsgesellschaften Mitglied werden, würden ihre Werke lizenzieren und anteilig am Aufkommen entschädigt. Die Nutzungshäufigkeit von Werken könnte über eine digitale Signatur oder Onlineerhebungen ermittelt werden.
PDS
nein Generell ist eine Reglementierung des Austausches von Inhalten zum Privatgebrauch abzulehnen. Eine Pauschalgebühr auf Internetzugänge würde zudem in der Konsequenz einseitig die UserInnen belasten.

4. Urheberrechtsschutzfristen

Was ist Ihre Meinung zu der Länge der Schutzfristen im Urheberrecht? Sollen sie verkürzt werden?

CDU nein Die Fristen sollten prinzipiell beibehalten bleiben. Sie bieten einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Verwertungsinteresse des Urhebers und den Interessen der Allgemeinheit an der Veröffentlichung. Allerdings wäre beispielsweise für Musik und Filme eine Diskussion über eine maßvolle Verkürzung der Fristen interessant, wenn dafür innerhalb der Schutzfrist etwa (digitale) Privatkopien gestrichen würden.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
nein Die urheberrechtlichen Schutzfristen sind in der Europäischen Gemeinschaft inzwischen harmonisiert. Die FDP hält die Fristen für angemessen und sieht keinen Bedarf für Änderungen der Fristen.
SPD
Karsten Wenzlaff
ja Das hängt ab vom Produkt. Bei bestimmten Produkten, die eine lange Entwicklungszeit voraussetzen, ist eine lange Schutzfrist sinnvoll.
Bei den meisten Produkten, wie z.B. Musik, Software etc, führen lange Schutzfristen zu einer Verhinderung von Kreativität, Weiterentwicklung und Innovation.Schutzrechte sind eigentlich eine relativ neue Idee, die erst durch das Aufkommen des Nationalstaats durchsetzbar wurde, der in seinem Territorium Urheberrechte einklagbar machte.
Wenn man sieht, dass bis ins Spätmittelalter Autoren davon gelebt haben, dass Produkte gerade viel kopiert und weiterverbreitet wurden, sieht man, dass das jetzige System fortschrittsfeindlich ist. Linux ist nur deswegen so gut, weil viele daran mitgearbeitet haben.
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
nein Die bisherigen Schutzfristen haben sich im Grunde genommen bewährt; sind aber sicherlich eher zu lang als zu kurz angesetzt.
PDS
ja Eine Verkürzung, die einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von AutorInnen und VerbraucherInnen schafft, wäre durchaus diskutabel. Der derzeitige Trend zur weiteren Verlängerung von Schutzfristen hingegen ist ausgesprochen unsinnig: Bereits jetzt gilt in den meisten EU-Ländern eine Schutzfrist von 50 Jahren (in den USA sogar von 70 Jahren) - nicht von der Publikation eines Werkes an, sondern ab dem Tod des letzten daran beteiligten Künstlers. Das hat in der Praxis dazu geführt, dass viele Werke langfristig bzw. dauerhaft der Public Domain entzogen sind und solche Werke von den Rechteinhabern oft noch 120 Jahre nach ihrer Fertigstellung ausgebeutet werden können. Mit der ursprünglichen Absicht des Urheberrechts, eine wirtschaftliche Ausbeutung durch den/ die AutorInnen während einer begrenzten Zeit zu ermöglichen (Anfang des letzten Jahrhunderts betrug die Schutzfrist noch 15 Jahre nach Veröffentlichung), hat das nicht mehr viel zu tun.
Heute, da sich die Geschwindigkeit der technologischen Innovationszyklen vervielfacht hat, wäre eine Verkürzung der Schutzfristen in etlichen Bereichen durchaus überlegenswert.

5. Fachinformationspolitik

Befürworten Sie die Förderung der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen auf öffentlich zugänglichen Wissenschaftsservern unter Beibehaltung der Peer-Review oder soll das wissenschaftliche Publikationswesen wie bisher vor allem privaten Verlagen überlassen werden?

CDU nein Häufig können Forschungsergebnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen nur durch den Einsatz von nicht geringen finanziellen Mitteln erzielt werden. Die generelle Zwangsveröffentlichung von Forschungsergebnissen auf einen öffentlichen Wissenschaftsserver würde dazu führen, dass kostspielige Forschungsprojekte von vorneherein keine Chance auf eine Realisierung hin hätten. Eine Förderung solcher kostenloser Internet-Publikationen halte ich jedoch für richtig.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
nein Die Forderungen, nicht nur einzelne Teile eines Werkes, sondern ganze Werke zu Unterrichts- und wissenschaftlichen Forschungszwecken öffentlich zugänglich zu machen ist mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben eines umfassenden Urheberschutzes gemäß Art. 14 GG nicht zu vereinbaren.Eine solche Regelung käme einer Enteignung der Urheber und Verleger von Schulbüchern und wissenschaftlicher Literatur gleich. Elektronische Ausgaben von Schulbüchern, Fachzeitschriften usw. könnten künftig von Schulen, Universitäten und sonstigen Forschungseinrichtungen ihren Angehörigen vollständig und ohne den Erwerb entsprechender Einzellizenzen in der erforderlichen Zahl zur Verfügung gestellt werden.
SPD
Karsten Wenzlaff
k.A. Soweit ich weiß wird aus Kostengründen schon jetzt Publikationen auf Uniservern empfohlen, die ja auch sciherlich einfacheren Zugang ermöglichen als privaten Verlagen.
Ich finde, dass sollten die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen entscheiden, wo sie am liebsten veröffentlichen, ich habe nichts Grundsätzliches gegen beide Publikationsmethoden.
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
ja Wir haben immer gesagt: Wissen zu erwerben darf nicht generell mit Kosten verbunden sein. Öffentliches Wissen muss über das Netz der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, Wissenschaftsserver können hierzu einen entscheidenden Beitrag liefern.
PDS
ja Ja zu ersterem.

Softwarepatente

Befürworten Sie die Patentierbarkeit von Software (Algorithmen und Geschäftsideen)?

CDU k.A. Der Patentierung von Software müssen klare Grenzen gesetzt werden. Reine Software, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Datenverarbeitung dürfen nicht vom Schutzbereich eines Patentes umfasst sein.
Zudem ist klarzustellen, dass es die Möglichkeit der Patentierung für computerimplementierte Erfindungen geben muss. Letztendlich ist es nicht einzusehen, warum die mechanische Lösung eines technischen Problems patentiert werden kann, während die gleiche Lösung nur deswegen nicht unter den Patentschutz fällt, weil sie auf der Verwendung von Software basiert.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
k.A. Die FDP ist der Auffassung, daß mit die Frage, ob und in welchem Umfang Computerprogramme patentrechtlichen Schutz genießen sollen, sowohl für die Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft als auch für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen von zentraler Bedeutung ist.
Die FDP hat Ihre zurückhaltende Position zum Patentschutz für Software bereits im Mai 2001 auf ihrem 52. Ordentlichen Bundesparteitag in einen Beschluß zusammengefaßt:
"Sowohl nach deutschem Patentrecht als auch nach dem Europäischen Patentübereinkommen sind Computerprogramme als solche derzeit nicht patentierbar. Die FDP spricht sich dafür aus, an dieser Rechtslage im Grundsatz festzuhalten. Angesichts der unterschiedlichen Praxis in den EU-Mitgliedstaaten begrüßt es die FDP, daß die Europäische Kommission jetzt die Initiative ergriffen hat, um einen einheitlichen europäischen Ansatz zur Frage der Softwarepatente zu entwickeln. […] Inhaltlich sollte eine EU-Richtlinie zur Patentierung von Software die europäische Softwareindustrie durch einen liberalen, wettbewerbsorientierten Ansatz in ihrer Innovationsfähigkeit bestärken."
Ausgehend von diesem Grundsatz verfolgt die FDP von Anfang an sehr aufmerksam die Debatte um die EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" (Softwarepatentrichtlinie).
SPD
Karsten Wenzlaff
k.A. Ja, wenn Sie komplexer Natur sind und Entwicklungszeit erforderten. Der Google-Such-Algorithmus ist sicherlich ein solcher, der Amazon One-Click-Algorithmus sicherlich nicht, weil er eigentlich integraler Bestandteil der Programmiersprache ist.Beim derzeitigen Stand der Softwarepatentierung befürchte ich allerdings, dass selbst kleine, aber elementare Programme und Algorithmen patentiert werden und ebenfalls Weiterentwicklung und Innovation gehemmt werden.
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
nein Wir haben uns immer strikt gegen die Patentierung von Software ausgesprochen. Wir sind der Auffassung, dass Software sich nicht in die gängigen Patentübereinkommen integrieren lässt. Wir sind vielmehr überzeugt davon, das diese Patente vor allem Großunternehmen nützen und kleinen und mittleren Unternehmen schaden: Nur größere Firmen verfügen über eigene Patent- und Rechtsabteilungen, die entsprechende Recherchen und Anmeldungen effizient abwickeln können. Die zunehmende Patentierbarkeit von Software wird dazu führen, dass der Wettbewerb um Innovationen hinter juristische Auseinandersetzungen zurücktritt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden ebenfalls leiden, da Software womöglich teurer und in ihrer Vielfalt eingeschränkt sein wird.
PDS
nein Die Patentierung von Entwicklungen im Softwarebereich ist abzulehnen. Die bisher übliche Praxis des Urheberschutzes ist völlig ausreichend. Patentanmeldungen sind aufwändig, langwierig und kostspielig, ebenso die Patentrecherche vor Markteintritt eines Produktes. Dies ist insbesondere für kleine Softwareunternehmen und selbständige EntwicklerInnen ein großes Hindernis. Erfahrungen mit Trivialpatenten, wie sie bereits bei Medikamenten oder Pflanzenzüchtungen gemacht wurden, sind alarmierend und sollten vor einer Ausdehnung derm Trivialpatentpraxis auf andere Bereiche warnen. Nutznießer von Softwarepatenten wären in erster Linie große IT-Konzerne. Mit der strategischen Aneignung von Patenten und gestützt auf professionelle Rechtsabteilungen können sie die Entwicklungstätigkeit konkurrierender Firmen praktisch verbieten und ein Marktmonopol aufbauen. In diesem Verdrängungswettbewerb werden die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen und Selbständige den Kürzeren ziehen. Die Monopolstellung einiger weniger Softwarefirmen schränkt die Produktvielfalt massiv ein und schadet damit den Verbraucher/innen. Mit der Einführung von Softwarepatenten wären insbesondere Open-source-Systeme in ihrer Existenz bedroht. Gerade freie Software ist aber besonders nutzerfreundlich und sollte daher gefördert statt behindert werden. Die rasante Entwicklung der IT-Branche in den vergangenen Jahren ist trotz oder auch gerade wegen fehlender Patentierung möglich gewesen. Patente im Softwarebereich hingegen wirken eher innovationshemmend. Bereits heute würden sich die großen Softwareentwickler mit den von ihnen gehaltenen Patenten gegenseitig blockieren, wenn sie sich nicht durch Cross licensing aus dieser Patt-Situation retten würden.

Befürworten Sie die vom EU-Parlament am 24.09.2003 in der „Richtlinie über die Patentierbarkeit von computer implementierten Erfindungen“ in erster Lesung beschlossene Einschränkung der Patentierbarkeit von Software?

CDU nein Die Änderungen des EU-Parlamentes sind wiederum sehr weitgehend. Letztendlich sollten die am Rechtssetzungsverfahren Beteiligten einen Kompromiss im hier aufgezeigten Sinne finden.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
ja Nach einer kontroversen Debatte und intensiven Beratungen hat das Europäische Parlament im vergangenen September einen Entwurf für in erster Lesung verabschiedet, der aufgrund zahlreicher Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission einen sachgerechten Kompromiß darstellt. Die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments betreffen insbesondere die Absicherung der Interoperationsfreiheit und die Klarstellung, daß die Datenverarbeitung kein „Gebiet der Technik“ im Sinne des Patentrechts ist.
SPD
Karsten Wenzlaff
ja Soweit ich weiß ist die Richtlinie des Parlaments wesentlich
bürgerfreundlicher als die des Ministerrats, daher würde ich mich eher diese unterstützen.
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
ja Die Grünen haben den Beschluss des Europäischen Parlaments zur Begrenzung der vorgeschlagenen Richtlinie über Softwarepatente mitgestaltet und ausdrücklich begrüßt. Dass der EU-Wettbewerbsrat dem nicht gefolgt ist, ist bedauerlich. Auch die von deutscher Seite eingebrachten Änderungsvorschläge schränken die Patentierbarkeit von Software nicht ausreichend ein. Nach der Entscheidung des Rates, die Patentierbarkeit von Software wieder erheblich auszuweiten, ist jedoch das Europäische Parlament wieder am Zug. Wir gehen fest davon aus, dass das Parlament seinen ursprünglichen Willen erneut durchsetzt und die Patentierbarkeit von Software nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dafür werden sich Bündnis 90/Die Grünen weiter mit Nachdruck einsetzen.
PDS
nein Die beschlossene Einschränkung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, sie geht allerdings längst nicht weit genug. Die Richtlinie als Ganzes ist nicht zuletzt deshalb abzulehnen.

Befürworten Sie das „Papier der Ratspräsidentschaft zur Softwarepatent-Richtlinie von 17.03.2004“, das de facto eine vollständige Patentierbarkeit von Software vorsieht?

CDU nein Ob die im Raum stehenden Vorschläge des EU-Rates dies (siehe 6.1) gewährleisten können, ist zumindest fraglich. Sie stellen aber auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Vorlage dar.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
nein Die Arbeitsgruppe des Rates hat Anfang des Jahres einen Gegenentwurf vorgelegt, der das Votum des Europäischen Parlaments zurückweist und weit hinter den vom Parlament gebilligten Kompromiß zurückfällt. Er wird den Anforderungen, die an den Regelungsgehalt der Richtlinie zu stellen sind, deshalb nicht gerecht.
Die Bundesregierung hat sich in der Sitzung des Ministerrates am 18. Mai 2004 anders als ursprünglich angekündigt, gegen den Entwurf des Europäischen Parlaments ausgesprochen und den Vorschlag der Ratspräsidentschaft unterstützt. Dieses Votum der Bundesregierung stellt eine gravierende wirtschafts- und rechtspolitische Fehlentscheidung dar, und der plötzliche Meinungswechsel der Bundesregierung hat maßgeblich dazu beigetragen, daß der Vorschlag der Ratspräsidentschaft im Ministerrat beschlossen wurde.
Die FDP lehnt den Richtlinienentwurf in der Fassung, wie er jüngst vom Ministerrat mit der Stimme Deutschlands beschlossen worden ist, ab. Ihre Kritik an der Zurückweisung des vom Europäischen Parlament gebilligten Entwurfs hat die FDP-Bundestagsfraktion in einem Antrag im Bundestag zum Ausdruck gebracht (BT-Drs. 15/3240):
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im weiteren Verfahren zur Verabschiedung der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ ihre Entscheidung vom 18. Mai 2004 für den Vorschlag der Ratspräsidentschaft zu revidieren und in der Frage der Grenzen der Patentierbarkeit von Computerprogrammen statt dessen die Position des Europäischen Parlaments, wie sie sich aus dessen Abstimmungsergebnis vom 24. September 2003 ergibt, vollinhaltlich zu unterstützen.“
SPD
Karsten Wenzlaff
nein  
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
nein siehe Punkt 6, 2. Frage
PDS
nein Dieser Vorschlag ist der bislang weitgehendste Vorschlag zur Patentierung von Software. Er enthält, im Gegensatz zu den bislang vorgelegten Vorschlägen, auch noch die direkte Patentierbarkeit von Computerprogrammen, von Datenstrukturen und von Prozessbeschreibungen. Dies ist in keiner Weise akzeptabel, da hiermit kleinen Softwarefirmen die Grundlage entzogen werden würde und ein von großen IT-Firmen dominierter Markt geschaffen würde.

7. Freie Software

Befürworten Sie den allgemeinen Einsatz von freier Software in Verwaltungen, staatseigenen Betrieben, Schulen und Hochschulen, solange dadurch keine gravierenden Nachteile entstehen?

CDU nein Wir befürworten den Einsatz der jeweils am besten geeigneten Software. Dies hängt von den Interessen und Erfordernissen der jeweiligen Verwender ab und sollte daher pragmatisch und frei von Ideologie beurteilt werden.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
k.A. Bei gleicher Qualität und Zuverlässigkeit ist gegen den Einsatz von freier Software in Verwaltungen etc. nichts einzuwenden.
SPD
Karsten Wenzlaff
ja Sicherlich, denn Sie bringen ja auch eine enorme Kostenersparnis. Allerdings muss so etwas im Einzelfall diskutiert werden. Ich hab damals die Initiative www.bundestux.de mitunterstützt.
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
ja In der Informationsökonomie gewinnt die Kooperation im Netzwerk an Bedeutung gegenüber der hierarchischen Kooperation. Bei der Softwareentwicklung ist die Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen und freien Softwareentwicklern der Entwicklung in Großunternehmen z.T. überlegen. Freie Software und Open Source-Anwendungen haben eine wichtige Funktion bei der Herstellung von mehr Wettbewerb auf dem Softwaremarkt. Sie gewährleisten durch die Offenheit des Quellcodes die Möglichkeit, Interoperabilität und Wettbewerb gleichzeitig zu sichern. Freie Software ermöglicht es, Wettbewerb und Kommunikationsfähigkeit unterschiedlicher Software-Lösungen sicherzustellen. Das Open-Source Betriebssystem Linux setzt sich bei Servern mehr und mehr durch - gegen Microsoft-Windows und andere proprietäre Betriebssysteme. Es läuft stabiler, ist billiger und kann den jeweiligen Bedürfnissen der Nutzer dank seines offenen Quellcodes besser angepasst werden. Zudem lässt sich Linux wesentlich besser gegen Angriffe von außen sichern.
PDS
ja Ja. Dieser Einsatz sollte sogar vorrangig erfolgen.

Soll die Erstellung Freier Software zusätzlich durch die öffentliche Hand gefördert werden?

CDU nein Einen Bedarf für eine öffentliche Förderung freier Software sehen wir nicht. Diese Einschätzung wird auch durch die wachsenden Marktanteile freier Software gerechtfertigt. Subventionen dürfen nicht neu eingeführt werden, sondern müssen abgebaut werden.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
nein  
SPD
Karsten Wenzlaff
k.A. Ich frag mich, wie die öffentliche Hand dies fördern soll. Bitte geben Sie mir doch ein paar Beispiele.
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
ja Entsprechende Förderprogramme von EU, Bund und Ländern sind wünschenswert und finden unsere Unterstützung.
PDS
ja Ja, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten.

8. Vorratsdatenspeicherung

Befürworten Sie die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten?

CDU nein Die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen ist nicht vertretbar. Die Wirtschaftspolitiker der Union haben sich hier im Vermittlungsausschuss bei den TKG-Beratungen durchgesetzt.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
nein Eine Vorratsdatenspeicherung hätte zur Folge, daß höchst sensible und vom Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes geschützte Daten standardmäßig, d.h. auch ohne einen konkreten Anlaß für mögliche künftige Strafverfolgungsmaßnahmen gespeichert werden müssen. Dies würde einem Generalverdacht gegenüber jedermann gleichgekommen. Datenschutz bei der Telekommunikation und den Internet-Diensten bedeutet bislang die gesetzlich verbriefte Si-cherheit aller Bürgerinnen und Bürger, daß nur die Daten gespeichert werden dürfen, die für die Abwicklung und Abrechnung der Nutzung erforderlich sind. Erst kürzlich sind die Grundsät-ze der Datenvermeidung, der Datensparsamkeit und der nach Möglichkeit anonymen Nutzung im Elektronischen Geschäftsverkehrs-Gesetz ausdrücklich bestätigt worden. Diesen Grundsät-zen würde eine Vorratsspeicherung diametral widersprechen. Eine Vorratsdatenspeicherung wäre für die betroffenen Telekommunikationsunternehmen mit beträchtlichen Kosten verbun-den. Alle Unternehmen müßten sich mit einer speziellen Software ausstatten. Darüber hinaus wäre es kaum möglich, die riesige Fülle an gespeicherten Daten konkret auszuwerten.
Aus diesen Gründen lehnt die FDP eine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsda-ten, wie im Rahmen der TKG-Novelle vom Bundesrat vorgeschlagen, strikt ab.
SPD
Karsten Wenzlaff
k.A. Zur Verbrechensbekämpfung ist es sicherlich manchmal sinnvoll, die Zellen-Daten von Handys etc. zu speichern, allerdings sollte das streng befristet sein und die Verbindungsdaten nach dieser Frist gelöscht werden.
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
nein Wir haben uns schon beim Gesetzgebungsverfahren zum neuen Telekommunikationsgesetz gegen eine solche Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Wir halten diese für unverhältnismäßig, rechtlich bedenklich und ineffizient.
PDS*
nein Dies birgt nicht nur erhebliche Gefahren hinsichtlich des Datenschutzes - dieser würde möglicherweise auf ganzer Linie ausgehebelt. Daten, die auf Vorrat gesammelt werden, werden selbstverständlich auch genutzt.
Erfahrungen aus Großbritannien, wo einzelne Provider diese Daten bereits auf „freiwilliger“ Basis speichern, haben gezeigt, dass die Sicherheitskräfte geneigt sind, von den damit verbundenen Möglichkeiten üppig Gebrauch zu machen. Dies widerspricht den jeglichen datenschützerischen Grundsätzen. Zudem ist der Effekt äußerst fragwürdig: Nazis, Kinderpornohändler, Terroristen, Spammer etc. fängt man damit ohnehin nicht.

9. RFID-Chips

Sehen Sie Handlungsbedarf wegen möglicher Gefahren für den Datenschutz beim flächendeckenden Einsatz von RFID-Chips?

CDU nein Wir sehen einen Beobachtungsbedarf. Die Fortschritte bei der Entwicklung und Einführung dieser Technologie müssen sensibel, aber ohne ideologische Scheuklappen verfolgt werden.
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends
ja Ja, hinsichtlich möglicher Gefahren für den Datenschutz beim Einsatz von RFID-Chips besteht Handlungs- und nicht zuletzt auch Informationsbedarf.
Mit der Antwort auf eine Kleine Abfrage der FDP-Fraktion zu den RFID-Chips hat die Bundesregierung ihr Desinteresse an einem wirksamen und verantwortungsvollen Datenschutz erkennen lassen. Die Beantwortung fiel so lückenhaft und oberflächlich aus, daß die Bundesregierung entweder das Problem im Zusammenhang mit der Speicherung und Verfolgung personenbezogener Daten nicht sieht, oder keine Lösung dafür parat hat.
Da sich der Chip auch zum unbemerkten Speichern und Senden personenbezogener Daten und zur Lokalisierung auf eine (bisher) theoretische Entfernung von 100 Metern eignet, er-möglicht er in der Kombination mit persönlichen Daten vielfältige Formen des Datenmißbrauchs, die kritisch gesehen werden müssen.
Da die Bundesregierung ein Handlungsbedarf bisher verneint, wird sich die FDP diesem Thema deshalb auch in der Zukunft annehmen und gegebenenfalls selbst die parlamentarische Initiative ergreifen.
SPD
Karsten Wenzlaff
k.A. Sind RFID-Chips kleine Chips, die in Produkten eingebaut werden können und die unbemerkt extern abgefragt werden können?
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp
ja RFID-Chips werden bisher vom Gesetz nicht erfasst. Firmen müssen bislang ihre Kunden nicht darüber informieren, wenn Sie Chips in Produkte integrieren, sondern erst dann, wenn Sie persönliche Daten damit verknüpfen. Dies ist ein großes Problem. Daher wollen wir eine Änderung der Datenschutzgesetze erreichen: Dazu gehören eine Kennzeichnungspflicht für Produkte mit RFID-Chips und das Recht, die darin gespeicherten Informationen einzusehen und nach dem Kauf zu deaktivieren.
PDS
ja Allerdings sehen wir Handlungsbedarf, da erhebliche Gefahren für den Datenschutz zu befürchten sind. Nicht nur der missbräuchliche, auch der „geregelte“ flächendeckende Einsatz der Chips ist abzulehnen, da dann der Schutz der Privatsphäre in keiner Weise mehr gewährleistet ist. Sollte der Einsatz der Chips dennoch beschlossen werden, sollte zumindest der Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nachgekommen werden, den Schutz der Privatsphäre bei RFID-Einsatz gesetzlich zu verankern.

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