Fragen und Antworten der Umfrage zur Wahl des EU-Parlaments 2004
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Auswertung der Umfrage
1. Digital Restriction Managment
Befürworten Sie den flächendeckenden Einsatz von DRM?
| CDU |
k.A. |
Der Urheber ist Eigentümer seines Werkes und soll daher die Verwertung
seines Werkes so vornehmen können, wie dies nach seiner Ansicht angemessen
ist. DRM-Systeme bieten verschiedene Verwertungsmöglichkeiten an,
die auf den Käufer zugeschnitten werden können. Demnach kann
der Einsatz von DRM-Systeme mehr Gerechtigkeit in die Vergütungsstruktur
bringen als dies bei Pauschalvergütungssystemen der Fall ist. Es
geht also im Kern nicht um eine staatliche Befürwortung von DRM.
Ein freiheitlicher Politikansatz verlangt aber, dass der Urheber als Rechteinhaber
in seiner Dispositionsfreiheit - auch im Hinblick auf eine Anwendung von
DRM - nicht über Gebühr behindert wird. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
ja |
Im Hinblick auf die von der FDP befürwortete Umstellung der Pauschalvergütung
auf die Individuallizenz (s. u.) unterstützt die FDP den Einsatz
von DRM. Ob und in welchem Umfang DRM tatsächlich eingesetzt wird,
ist aber eine Entscheidung, die die Rechteinhaber zu treffen haben. Die
Politik hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Einsatz
von DRM ermöglichen. Durch die Umsetzung der Informationsgesellschafts-Richtlinie
sind hier erste Weichen im deutschen Urheberrechtsgesetz gestellt worden.
Im Rahmen der kommenden Urheberrechtsnovelle ("Zweiter Korb")
ist zu diskutieren, welche weiteren Schritte notwendig sind. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
k.A. |
|
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
nein |
Nein. Digital Rights Management darf nicht dazu führen, digitalen
Content nur noch unter der Preisgabe personenbezogener Daten zu erhalten.
Aus Verbraucher- und Datenschutzsicht gibt es vielfältige Bedenken
gegenüber DRM-Systemen: Mögliche Kostenfallen, Missbrauch durch
Einfallslöcher für 0190-Dialer, ungeregelte Transfers von Kundendaten
an Firmen und Modelle, die nur noch auf die einmalige Nutzung von Dateien
ohne die Möglichkeit einer privaten Kopie abzielen. |
PDS
|
nein |
|
Soll DRM das herkömmliche System der Pauschalvergütung ablösen?
| CDU |
nein |
DRM-Systeme werden in nächster Zeit pauschale Vergü-tungssysteme
nicht vollständig ablösen können. Solange eine analoge
Vervielfältigung möglich und verbreitet ist, gibt es starke
Argumente für das pauschale Vergütungssystem, weil es insoweit
auch noch einen Anwendungsbereich für die Pri-vatkopie gibt. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
ja |
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich bereits in der 14. Wahlperiode ausführlich
mit dem The-ma "Digital Rights Management" (DRM) befaßt
und ihre Forderungen in einem Antrag mit dem programmatischen Titel "Die
Zukunft gehört der Individuallizenz" formuliert (BT-Ds. 14/5577).
Die individuelle Lizenzierung urheberrechtlich relevanter Nutzungen hat
nach Überzeugung der FDP grundsätzlich Vorrang vor einer Pauschalvergütung.
Das Urheberrechtsgesetz muß des-halb klare Anreize für einen
Systemwechsel setzen, damit im digitalen Bereich mittelfristig eine Abrechnung
über Modelle individueller Lizenzierung (DRM) bzw. mit Hilfe technischer
Schutzmaßnahmen (Kopierschutz usw.) erfolgen kann. Dieser Ansatz
entspricht auch den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Informationsgesellschafts-Richtlinie.
Das hergebrachte System der pauschalen Vergütung durch Abgaben auf
Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien ist auf die Bereiche
zu beschränken, für die Schutzmaßnahmen (noch) nicht zur
Verfügung stehen. Das gilt in vor allem für ältere Werkstücke
(CDs etc.), die nicht mit technischen Schutzmaßnahmen ausgerüstet
sind und weiterhin als Quelle für Vervielfältigungen genutzt
werden können. Die FDP setzt sich hier für den notwendigen Systemwechsel
ein. Im Rahmen der Umsetzung der Informationsgesellschafts-Richtlinie
sind im Urheberrechtsgesetz bzw. im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz erste
Änderungen in diese Richtung getroffen worden. Die FDP erwartet,
daß die Diskussion im Rahmen des Zweiten Korbes fortgesetzt wird. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
nein |
Ich kenne das herkömmliche System nicht, wahrscheinlich ist doch
damit gemeint, dass bei einem Kauf von Brennern etc. eine gewisse Pauschale
gezahlt wird. Ich halte das für sinnvoll. |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
nein |
DRM kann immer nur eine bestimmte Form der Individualvergütung
sein, die das bewährte Pauschalvergütungssystem nicht ersetzen
kann. Damit auch beim Anfertigen privater Kopien Geld an die Urheber und
Verwerter fließt ist es unerlässlich, die Vergütung auf
Geräte oder Leermedien beizubehalten. Wünschenswert wäre
eine Ausdehnung der Pauschalvergütung auch auf das Internet; verschiedene
Modelle, die alle noch genau geprüft werden müssen, sind in
der Diskussion. Falls bei Werken durch den Einsatz von DRM-Techniken eine
Privatkopie ausgeschlossen wird, muss dies bei der Berechnung der Pauschalvergütung
berücksichtigt werden. |
PDS
|
nein |
|
Sollen Privatkopien bei einem flächendeckenden Einsatz von DRM vollständig
verboten werden?
| CDU |
k.A. |
siehe Punkt 4 |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
nein |
Für ein gesetzliches Verbot digitaler Privatkopien besteht nach
Auffassung der FDP kein Anlaß. Durch den Schutz von DRM im Rahmen
des Verbots der Umgehung technischer Schutzmaß-nahmen hängt
bereits heute die Zulässigkeit digitaler Privatkopien von der Zustimmung
des Rechteinhabers ab (stattet er sein Werk mit Kopierschutz aus, benutzt
er digital watermarks etc.). |
SPD
Karsten Wenzlaff |
nein. |
Ich bin der Meinung, dass Privatkopien wichtig sind und unterstütze
deswegen auch die entsprechende Initiative (siehe auch meine Homepage) |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
nein |
Bündnis 90/ Die Grünen setzen sich bei der Weiterentwicklung
des digitalen Urheberrechtes für die legitimen Interessen der Verbraucherinnen
und Verbraucher ein. Dazu gehört das Recht zum privaten Vervielfältigen,
das in der analogen Welt jedem in begrenztem Umfang offen steht. Dieses
Recht des Verbrauchers ist ein grundlegendes Element der Medien- und Kommunikationsgesellschaft.
Wir setzen uns dafür ein, dass Privatkopien auch im digitalen Zeitalter
erstellt werden können. Der Gesetzgeber steht hier vor einer schwierigen
Aufgabe. Er muss das Interesse der Urheber am Schutz des geistigen Eigentums
mittels Verschlüsselung des Werkes in Einklang bringen mit dem Interesse
der Nutzer an einer umfassenden Werknutzung, die das Erstellen von Privatkopien
einschließt. |
PDS
|
nein |
|
Das gesetzliche Verbot der Umgehung technischer Schutzmechanismen hatte in
den USA bereits starke negative Folgen für die Meinungsfreiheit. Soll dieses
Verbot aufgehoben werden?
| CDU |
nein. |
siehe Punkt 1 |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
nein |
Im Hinblick auf die von der FDP befürwortete Umstellung der Pauschalvergütung
auf die Individuallizenz (s. u.) unterstützt die FDP den Einsatz
von DRM. Ob und in welchem Umfang DRM tatsächlich eingesetzt wird,
ist aber eine Entscheidung, die die Rechteinhaber zu treffen haben. Die
Politik hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Einsatz
von DRM ermöglichen. Durch die Umsetzung der Informationsgesellschafts-Richtlinie
sind hier erste Weichen im deutschen Urheberrechtsgesetz gestellt worden.
Im Rahmen der kommenden Urheberrechtsnovelle ("Zweiter Korb")
ist zu diskutieren, welche weiteren Schritte notwendig sind. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
ja |
Grundsätzlich ja, aber das EU-Parlament kann, selbst wenn es wollte,
natürlich nicht in die Rechtspraxis anderer Länder eingreifen.
Ein Zusammenhang ist mir allerdings unklar: wie hängt Ihrer Meinung
nach die Meinungsfreiheit zusammen mit dem Verbot der Überwindung
des Kopierschutzes. Gab es da Fälle, wo beides im Konflikt stand? |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
nein |
Wir wollen den Urhebern und Rechteinhabern ermöglichen, auch im
digitalen Zeitalter Geschäftsmodelle zu entwickeln, mit denen sie
ihre Werke unter Verwendung neuer Vertriebswege und -formen verkaufen
können. Allerdings ist es ganz wichtig, dass Maßnahmen zum
Schutz digitaler Inhalte ihre Grenzen haben. Dafür gibt es im neuen
Urheberrechtsgesetz zahlreiche Schrankenregelungen, die es der Allgemeinheit
ermöglichen, für legitime Zwecke Zugang zu den geschützten
Werken zu erhalten. Wir wünschen uns einen weiteren Ausbau dieser
Schrankenregelungen, z.B. zur Nutzung digitaler Werke in Bibliotheken
oder Museen. |
PDS
|
nein |
auf jeden Fall |
2. Digitales Urheberecht
Wie stehen Sie zu einer weiteren Verschärfung des Urheberrechts zuungunsten
der BürgerInnen? Befürworten Sie einen privatrechtlichen Auskunftsanspruch
der Unterhaltungsindustrie gegenüber den ISPs bei angeblichen Verletzungen
des geistigen Eigentums durch einfache BürgerInnen?
| CDU |
ja |
Ein Auskunftsanspruch des Urhebers gegenüber den Internetprovidern
gibt dem Urheber überhaupt erst die Möglichkeit effektiv gegen
Verletzungen seines geistigen Eigentums vorzugehen. Er ist nur so nicht
mehr auf die Staatsanwaltschaft angewiesen wie dies nach heutigem Recht
der Fall ist. Daher kann gerade durch den Auskunftsanspruch eine Entkriminalisierung
stattfinden. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
k.A. |
Die Stärkung des Urheberrechts, wie auch die FDP sie fordert, bleibt
erfolglos, wenn die urheberrechtlichen Vorschriften nicht effektiv durchgesetzt
werden können. Dieser Befund gilt auf-grund der technischen Gegebenheiten
und der Vielzahl von Akteuren insbesondere für das digitale Umfeld
des Internets. Insofern ist die Forderung nach einer Verbesserung auch
der Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung berechtigt und verdient
einer ausführlichen Erörterung und Prüfung. Auf der anderen
Seite werden jedenfalls in Bezug auf private Auskunftsansprüche rechtsstaatliche
und datenschutzrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein,
denn die Auskunft über personenbezogene Daten im Internet ist geeignet,
erheblich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das
Post- bzw. Fernmeldegeheimnis einzugreifen. Hier wird vor allem zu diskutieren
sein, inwieweit Informationen, die typischerweise nur staatlichen Stellen
im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen zugänglich sind, auch Privaten
zum Zwecke der Durchsetzung individueller Ansprüche offen gelegt
werden sollen. Die FDP sieht hier noch Diskussionsbedarf; dabei werden
die Vorgaben der jüngst verabschiedeten "Enforcement-Richtlinie"
zu berücksichtigen sein. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
nein |
ISP steht für Internet Service Provider, oder? Im allgemeinen halte
ich einen solchen Auskunftsanspruch für nicht gegeben und auch nicht
für richtig, weil er immer einzelne treffen wird, an denen dann ein
Exempel statuiert wird. |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
nein |
Derzeit besteht eine Auskunftspflicht für die Provider nur bei
Strafanzeigen bzw. bei Tatverdacht gegenüber der Staatsanwaltschaft
bzw. Strafverfolgungsbehörden, nicht aber im Rahmen zivilrechtlicher
Verfahren. Eine direkte Auskunfts- bzw. Unterlassungspflicht der ISPs
lehnen wir aus verfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und praktischen
Gründen ab. Ein solches direktes Auskunftsrecht würde einen
unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre
der VerbraucherInnen darstellen und zudem ein hohes Missbrauchspotenzial
beinhalten. |
PDS
|
nein |
Ein Auskunftsanspruch zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche
ist unserem Rechtssystem fremd und sollte auch nicht eingeführt werden.
Der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger
ist ein höheres Rechtsgut und muss in jedem Fall gewährleistet
werden. |
Befürworten Sie die Aufbürdung von Strafschadensersatz und Rechtskosten
u.U. in Millionenhöhe auch gegen Privatpersonen, die Kopien urheberrechtlich
geschützter Werke zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken getauscht haben?
| CDU |
nein |
Schadensersatzansprüche müssen sich gemäß den
Grundsätzen des deutschen Zivilrechts an dem tatsächlich eingetretenen
konkreten Schaden orientieren. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
nein |
Nach deutschem Recht dient der Schadensersatz ausschließlich zur
Kompensation des erlitte-nen Rechtsverlusts bzw. Schadens. Eine Strafkomponente,
wie etwa in den USA, ist dem deutschen Schadensersatzrecht bislang grundsätzlich
fremd. Daher besteht in Deutschland weder die Möglichkeit noch die
Gefahr, daß für Urheberrechtsverletzungen Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden, wie sie aus den USA bekannt sind. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
nein |
Nein, weil die meisten Privatpersonen sich einerseits nicht darüber
im klaren sind, dass die Urheberrechte verletzt werden, andererseits auch
keinen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten, schliesslich gibt es ja
mehrere Studien, die belegen, dass Nutzer von Tauschbörsen wie Kazaa
parallel viel Geld in gekaufte Musik oder Konzerttickets stecken. |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
nein |
Wir glauben nicht, dass diese Maßnahmen Erfolg haben: Die Nutzerinnen
und Nutzer von Tauschbörsen werden vermutlich auf dezentrale Tauschbörsen
ausweichen, die sowohl mit Verschlüsselungstechniken als auch mit
IP-Nummern-Anonymisierung arbeiten. Ein Vorgehen gegen Verschlüsselung
und ein sinkendes Vertrauen beim Gebrauch des Internets könnten sich
zudem negativ auf die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs
auswirken. |
PDS
|
nein |
Gegen private, nichtkommerzielle Tauschaktionen von Lizenzrechten ist
nichts einzuwenden. |
Befürworten Sie schärfere strafrechtliche Sanktionen auch gegen Privatpersonen,
die Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten, nichtkommerziellen
Zwecken getauscht haben?
| CDU |
nein |
Der bestehende Strafrechtsrahmen bei Verstößen gegen das
Urheberrecht erscheint gegenwärtig als ausreichend. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
nein |
In Bezug auf die Strafbarkeit einer Handlung und die Sanktionen für
derartige Handlungen ist stets das rechtsstaatlich gebotene Prinzip der
Verhältnismäßigkeit zu wahren. Aus diesem Grunde wird
zu Recht auch im Urheberrecht zwischen Rechtsverletzungen differenziert,
die ausschließlich im privaten Bereich erfolgen und solchen, die
zu gewerblichen Zwecken began-gen werden. Die FDP sieht ein "psychologisches"
Defizit in Bezug die Verletzung von Urheberrechten. Wäh-rend jedermann
weiß, daß auch der Diebstahl geringwertiger Sachen ein Diebstahl
ist, fehlt im Umgang mit Urheberrechten oftmals das Unrechtsbewußtsein
bzw. der Respekt vor den Befugnissen derjenigen, die kreative Leistungen
schaffen und verwerten. Wichtiger als die Drohung mit harten Sanktionen
ist nach Meinung der FDP deshalb, daß diese Defizite behoben werden.
Dazu dienen allerdings auch klar definierte Grenzen des urheberrechtlich
Zulässigen und die klare Aussage, daß die Verletzung von Urheberrechten
durch Private nicht gerechtfertigt ist. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
nein |
|
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
nein |
Nein, strafrechtliche Sanktionen lehnen wir ab. Wer einen Kopierschutz
für ausschließlich private Zwecke umgeht, kann bereits nach
jetziger Gesetzeslage zwar nicht strafrechtlich, aber zivilrechtlich über
Schadensersatzansprüche belangt werden. |
PDS
|
nein |
|
3. Privatkopie
Befürworten Sie die in letzter Zeit häufiger erhobenen Forderung,
digitale Privatkopien sowie den Austausch von Inhalten über das Internet
zum Privatgebrauch gegen Zahlung einer Pauschalgebühr etwa auf Internetzugänge
zu gestatten?
| CDU |
nein |
Letztendlich ist jeder Urheber an einer effektiven Verwertung seines
Werkes interessiert. Insofern steht es jedem Urheber bzw. Rechteinhaber
frei, einem (freiwilligen) Pauschalabgabensystem beizutreten. Eine derartige
Ausweitung eines Zwangsabgabensystems wäre indes kontraproduktiv
und unnötig, da sich die Rechteinhaber hier prinzipiell selber schützen
können, wenn der Gesetzgeber sie lässt. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
nein |
Zu Recht steht die Befugnis zur Herstellung digitaler Privatkopien von
digitalen Quellen im Zusammenspiel mit dem neuen Verbot der Umgehung technischer
Schutzmaßnahmen jetzt unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch
den jeweiligen Rechteinhaber. Eine pauschale Zulässigkeit von Privatkopien
gegen pauschales Entgelt widerspräche dem Grundsatz, daß über
die Art und Weise der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke
grundsätzlich der Rechteinhaber entscheidet. Eine derartige Lösung
würde zu einer Ausweitung der Privatkopieschranke führen, die
nicht sachgerecht ist, denn mit einem solchen Modell würden insbesondere
die so genannten "Tauschbörsen" legalisiert. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
ja |
Sicherlich keine ideale Lösung, aber wenn die Musikindustrie dann
auf ihre Kriminalisierung der Nutzer solcher Tauschbörsen verzichten
würde, dann ist es immerhin eine bessere Situation als jetzt. |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
k.A. |
Wir brauchen ein Modell zur Vergütung von Kopien urheberrechtlich
geschützter Werke über das Internet. Wir haben uns noch nicht
auf ein bestimmtes Modell geeinigt; wobei eine Ausdehnung der Pauschalvergütung
auf das Internet eine ganze Menge Vorteile mit sich bringt:Ein Online-Pauschalsystem
wäre u.a. datenschutzfreundlich, da keine Personendaten erfasst und
vorrätig gehalten werden müssten und auch eine massenhafte Kriminalisierung
von Filesharern ausgeschlossen wäre. Denkbar wäre sicherlich
eine Pauschale auf den Internetzugang, den der Provider über die
bereits bestehenden Gebühren einziehen und an eine neu zu gründende
Online-Verwertungsgesellschaft weiterleiten könnte. Urheber könnten
wie auch bei den bereits bestehenden Verwertungsgesellschaften Mitglied
werden, würden ihre Werke lizenzieren und anteilig am Aufkommen entschädigt.
Die Nutzungshäufigkeit von Werken könnte über eine digitale
Signatur oder Onlineerhebungen ermittelt werden. |
PDS
|
nein |
Generell ist eine Reglementierung des Austausches von Inhalten zum Privatgebrauch
abzulehnen. Eine Pauschalgebühr auf Internetzugänge würde
zudem in der Konsequenz einseitig die UserInnen belasten. |
4. Urheberrechtsschutzfristen
Was ist Ihre Meinung zu der Länge der Schutzfristen im Urheberrecht?
Sollen sie verkürzt werden?
| CDU |
nein |
Die Fristen sollten prinzipiell beibehalten bleiben. Sie bieten einen
angemessenen Ausgleich zwischen dem Verwertungsinteresse des Urhebers
und den Interessen der Allgemeinheit an der Veröffentlichung. Allerdings
wäre beispielsweise für Musik und Filme eine Diskussion über
eine maßvolle Verkürzung der Fristen interessant, wenn dafür
innerhalb der Schutzfrist etwa (digitale) Privatkopien gestrichen würden. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
nein |
Die urheberrechtlichen Schutzfristen sind in der Europäischen Gemeinschaft
inzwischen harmonisiert. Die FDP hält die Fristen für angemessen
und sieht keinen Bedarf für Änderungen der Fristen. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
ja |
Das hängt ab vom Produkt. Bei bestimmten Produkten, die eine lange
Entwicklungszeit voraussetzen, ist eine lange Schutzfrist sinnvoll. Bei
den meisten Produkten, wie z.B. Musik, Software etc, führen lange
Schutzfristen zu einer Verhinderung von Kreativität, Weiterentwicklung
und Innovation.Schutzrechte sind eigentlich eine relativ neue Idee, die
erst durch das Aufkommen des Nationalstaats durchsetzbar wurde, der in
seinem Territorium Urheberrechte einklagbar machte. Wenn man sieht, dass
bis ins Spätmittelalter Autoren davon gelebt haben, dass Produkte
gerade viel kopiert und weiterverbreitet wurden, sieht man, dass das jetzige
System fortschrittsfeindlich ist. Linux ist nur deswegen so gut, weil
viele daran mitgearbeitet haben. |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
nein |
Die bisherigen Schutzfristen haben sich im Grunde genommen bewährt;
sind aber sicherlich eher zu lang als zu kurz angesetzt. |
PDS
|
ja |
Eine Verkürzung, die einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen
von AutorInnen und VerbraucherInnen schafft, wäre durchaus diskutabel.
Der derzeitige Trend zur weiteren Verlängerung von Schutzfristen
hingegen ist ausgesprochen unsinnig: Bereits jetzt gilt in den meisten
EU-Ländern eine Schutzfrist von 50 Jahren (in den USA sogar von 70
Jahren) - nicht von der Publikation eines Werkes an, sondern ab dem Tod
des letzten daran beteiligten Künstlers. Das hat in der Praxis dazu
geführt, dass viele Werke langfristig bzw. dauerhaft der Public Domain
entzogen sind und solche Werke von den Rechteinhabern oft noch 120 Jahre
nach ihrer Fertigstellung ausgebeutet werden können. Mit der ursprünglichen
Absicht des Urheberrechts, eine wirtschaftliche Ausbeutung durch den/
die AutorInnen während einer begrenzten Zeit zu ermöglichen
(Anfang des letzten Jahrhunderts betrug die Schutzfrist noch 15 Jahre
nach Veröffentlichung), hat das nicht mehr viel zu tun.
Heute, da sich die Geschwindigkeit der technologischen Innovationszyklen
vervielfacht hat, wäre eine Verkürzung der Schutzfristen in
etlichen Bereichen durchaus überlegenswert. |
5. Fachinformationspolitik
Befürworten Sie die Förderung der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
von Universitäten und Forschungseinrichtungen auf öffentlich zugänglichen
Wissenschaftsservern unter Beibehaltung der Peer-Review oder soll das wissenschaftliche
Publikationswesen wie bisher vor allem privaten Verlagen überlassen werden?
| CDU |
nein |
Häufig können Forschungsergebnisse von Universitäten
und Forschungseinrichtungen nur durch den Einsatz von nicht geringen finanziellen
Mitteln erzielt werden. Die generelle Zwangsveröffentlichung von
Forschungsergebnissen auf einen öffentlichen Wissenschaftsserver
würde dazu führen, dass kostspielige Forschungsprojekte von
vorneherein keine Chance auf eine Realisierung hin hätten. Eine Förderung
solcher kostenloser Internet-Publikationen halte ich jedoch für richtig. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
nein |
Die Forderungen, nicht nur einzelne Teile eines Werkes, sondern ganze
Werke zu Unterrichts- und wissenschaftlichen Forschungszwecken öffentlich
zugänglich zu machen ist mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
eines umfassenden Urheberschutzes gemäß Art. 14 GG nicht zu
vereinbaren.Eine solche Regelung käme einer Enteignung der Urheber
und Verleger von Schulbüchern und wissenschaftlicher Literatur gleich.
Elektronische Ausgaben von Schulbüchern, Fachzeitschriften usw. könnten
künftig von Schulen, Universitäten und sonstigen Forschungseinrichtungen
ihren Angehörigen vollständig und ohne den Erwerb entsprechender
Einzellizenzen in der erforderlichen Zahl zur Verfügung gestellt
werden. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
k.A. |
Soweit ich weiß wird aus Kostengründen schon jetzt Publikationen
auf Uniservern empfohlen, die ja auch sciherlich einfacheren Zugang ermöglichen
als privaten Verlagen.
Ich finde, dass sollten die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen entscheiden,
wo sie am liebsten veröffentlichen, ich habe nichts Grundsätzliches
gegen beide Publikationsmethoden. |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
ja |
Wir haben immer gesagt: Wissen zu erwerben darf nicht generell mit Kosten
verbunden sein. Öffentliches Wissen muss über das Netz der Allgemeinheit
zugänglich gemacht werden, Wissenschaftsserver können hierzu
einen entscheidenden Beitrag liefern. |
PDS
|
ja |
Ja zu ersterem. |
Softwarepatente
Befürworten Sie die Patentierbarkeit von Software (Algorithmen und Geschäftsideen)?
| CDU |
k.A. |
Der Patentierung von Software müssen klare Grenzen gesetzt werden.
Reine Software, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Datenverarbeitung
dürfen nicht vom Schutzbereich eines Patentes umfasst sein.
Zudem ist klarzustellen, dass es die Möglichkeit der Patentierung für
computerimplementierte Erfindungen geben muss. Letztendlich ist es nicht
einzusehen, warum die mechanische Lösung eines technischen Problems
patentiert werden kann, während die gleiche Lösung nur deswegen
nicht unter den Patentschutz fällt, weil sie auf der Verwendung von
Software basiert. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
k.A. |
Die FDP ist der Auffassung, daß mit die Frage, ob und in welchem
Umfang Computerprogramme patentrechtlichen Schutz genießen sollen,
sowohl für die Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft als
auch für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und
mittlerer Unternehmen von zentraler Bedeutung ist. Die FDP hat Ihre zurückhaltende
Position zum Patentschutz für Software bereits im Mai 2001 auf ihrem
52. Ordentlichen Bundesparteitag in einen Beschluß zusammengefaßt:
"Sowohl nach deutschem Patentrecht als auch nach dem Europäischen
Patentübereinkommen sind Computerprogramme als solche derzeit nicht
patentierbar. Die FDP spricht sich dafür aus, an dieser Rechtslage
im Grundsatz festzuhalten. Angesichts der unterschiedlichen Praxis in
den EU-Mitgliedstaaten begrüßt es die FDP, daß die Europäische
Kommission jetzt die Initiative ergriffen hat, um einen einheitlichen
europäischen Ansatz zur Frage der Softwarepatente zu entwickeln.
[
] Inhaltlich sollte eine EU-Richtlinie zur Patentierung von Software
die europäische Softwareindustrie durch einen liberalen, wettbewerbsorientierten
Ansatz in ihrer Innovationsfähigkeit bestärken."
Ausgehend von diesem Grundsatz verfolgt die FDP
von Anfang an sehr aufmerksam die Debatte um die EU-Richtlinie über
die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" (Softwarepatentrichtlinie). |
SPD
Karsten Wenzlaff |
k.A. |
Ja, wenn Sie komplexer Natur sind und Entwicklungszeit erforderten.
Der Google-Such-Algorithmus ist sicherlich ein solcher, der Amazon One-Click-Algorithmus
sicherlich nicht, weil er eigentlich integraler Bestandteil der Programmiersprache
ist.Beim derzeitigen Stand der Softwarepatentierung befürchte ich
allerdings, dass selbst kleine, aber elementare Programme und Algorithmen
patentiert werden und ebenfalls Weiterentwicklung und Innovation gehemmt
werden. |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
nein |
Wir haben uns immer strikt gegen die Patentierung von Software ausgesprochen.
Wir sind der Auffassung, dass Software sich nicht in die gängigen
Patentübereinkommen integrieren lässt. Wir sind vielmehr überzeugt
davon, das diese Patente vor allem Großunternehmen nützen und
kleinen und mittleren Unternehmen schaden: Nur größere Firmen
verfügen über eigene Patent- und Rechtsabteilungen, die entsprechende
Recherchen und Anmeldungen effizient abwickeln können. Die zunehmende
Patentierbarkeit von Software wird dazu führen, dass der Wettbewerb
um Innovationen hinter juristische Auseinandersetzungen zurücktritt.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden ebenfalls leiden, da Software
womöglich teurer und in ihrer Vielfalt eingeschränkt sein wird. |
PDS
|
nein |
Die Patentierung von Entwicklungen im Softwarebereich ist abzulehnen.
Die bisher übliche Praxis des Urheberschutzes ist völlig ausreichend.
Patentanmeldungen sind aufwändig, langwierig und kostspielig, ebenso
die Patentrecherche vor Markteintritt eines Produktes. Dies ist insbesondere
für kleine Softwareunternehmen und selbständige EntwicklerInnen
ein großes Hindernis. Erfahrungen mit Trivialpatenten, wie sie bereits
bei Medikamenten oder Pflanzenzüchtungen gemacht wurden, sind alarmierend
und sollten vor einer Ausdehnung derm Trivialpatentpraxis auf andere Bereiche
warnen. Nutznießer von Softwarepatenten wären in erster Linie
große IT-Konzerne. Mit der strategischen Aneignung von Patenten
und gestützt auf professionelle Rechtsabteilungen können sie
die Entwicklungstätigkeit konkurrierender Firmen praktisch verbieten
und ein Marktmonopol aufbauen. In diesem Verdrängungswettbewerb werden
die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen und Selbständige
den Kürzeren ziehen. Die Monopolstellung einiger weniger Softwarefirmen
schränkt die Produktvielfalt massiv ein und schadet damit den Verbraucher/innen.
Mit der Einführung von Softwarepatenten wären insbesondere Open-source-Systeme
in ihrer Existenz bedroht. Gerade freie Software ist aber besonders nutzerfreundlich
und sollte daher gefördert statt behindert werden. Die rasante Entwicklung
der IT-Branche in den vergangenen Jahren ist trotz oder auch gerade wegen
fehlender Patentierung möglich gewesen. Patente im Softwarebereich
hingegen wirken eher innovationshemmend. Bereits heute würden sich
die großen Softwareentwickler mit den von ihnen gehaltenen Patenten
gegenseitig blockieren, wenn sie sich nicht durch Cross licensing aus
dieser Patt-Situation retten würden. |
Befürworten Sie die vom EU-Parlament am 24.09.2003 in der Richtlinie
über die Patentierbarkeit von computer implementierten Erfindungen
in erster Lesung beschlossene Einschränkung der Patentierbarkeit von Software?
| CDU |
nein |
Die Änderungen des EU-Parlamentes sind wiederum sehr weitgehend.
Letztendlich sollten die am Rechtssetzungsverfahren Beteiligten einen Kompromiss
im hier aufgezeigten Sinne finden. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
ja |
Nach einer kontroversen Debatte und intensiven Beratungen hat das Europäische
Parlament im vergangenen September einen Entwurf für in erster Lesung
verabschiedet, der aufgrund zahlreicher Änderungen gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission einen sachgerechten Kompromiß
darstellt. Die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments
betreffen insbesondere die Absicherung der Interoperationsfreiheit und die
Klarstellung, daß die Datenverarbeitung kein Gebiet der Technik
im Sinne des Patentrechts ist. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
ja |
Soweit ich weiß ist die Richtlinie des Parlaments wesentlich
bürgerfreundlicher als die des Ministerrats, daher würde ich mich
eher diese unterstützen. |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
ja |
Die Grünen haben den Beschluss des Europäischen Parlaments zur
Begrenzung der vorgeschlagenen Richtlinie über Softwarepatente mitgestaltet
und ausdrücklich begrüßt. Dass der EU-Wettbewerbsrat dem
nicht gefolgt ist, ist bedauerlich. Auch die von deutscher Seite eingebrachten
Änderungsvorschläge schränken die Patentierbarkeit von Software
nicht ausreichend ein. Nach der Entscheidung des Rates, die Patentierbarkeit
von Software wieder erheblich auszuweiten, ist jedoch das Europäische
Parlament wieder am Zug. Wir gehen fest davon aus, dass das Parlament seinen
ursprünglichen Willen erneut durchsetzt und die Patentierbarkeit von
Software nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dafür werden sich Bündnis
90/Die Grünen weiter mit Nachdruck einsetzen. |
PDS
|
nein |
Die beschlossene Einschränkung ist zwar ein Schritt in die richtige
Richtung, sie geht allerdings längst nicht weit genug. Die Richtlinie
als Ganzes ist nicht zuletzt deshalb abzulehnen. |
Befürworten Sie das Papier der Ratspräsidentschaft zur Softwarepatent-Richtlinie
von 17.03.2004, das de facto eine vollständige Patentierbarkeit von
Software vorsieht?
| CDU |
nein |
Ob die im Raum stehenden Vorschläge des EU-Rates dies (siehe 6.1)
gewährleisten können, ist zumindest fraglich. Sie stellen aber
auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen
Vorlage dar. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
nein |
Die Arbeitsgruppe des Rates hat Anfang des Jahres einen Gegenentwurf vorgelegt,
der das Votum des Europäischen Parlaments zurückweist und weit
hinter den vom Parlament gebilligten Kompromiß zurückfällt.
Er wird den Anforderungen, die an den Regelungsgehalt der Richtlinie zu
stellen sind, deshalb nicht gerecht.
Die Bundesregierung hat sich in der Sitzung des Ministerrates am 18. Mai
2004 anders als ursprünglich angekündigt, gegen den Entwurf des
Europäischen Parlaments ausgesprochen und den Vorschlag der Ratspräsidentschaft
unterstützt. Dieses Votum der Bundesregierung stellt eine gravierende
wirtschafts- und rechtspolitische Fehlentscheidung dar, und der plötzliche
Meinungswechsel der Bundesregierung hat maßgeblich dazu beigetragen,
daß der Vorschlag der Ratspräsidentschaft im Ministerrat beschlossen
wurde.
Die FDP lehnt den Richtlinienentwurf in der Fassung, wie er jüngst
vom Ministerrat mit der Stimme Deutschlands beschlossen worden ist, ab.
Ihre Kritik an der Zurückweisung des vom Europäischen Parlament
gebilligten Entwurfs hat die FDP-Bundestagsfraktion in einem Antrag im Bundestag
zum Ausdruck gebracht (BT-Drs. 15/3240):
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im weiteren
Verfahren zur Verabschiedung der Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter
Erfindungen ihre Entscheidung vom 18. Mai 2004 für den Vorschlag
der Ratspräsidentschaft zu revidieren und in der Frage der Grenzen
der Patentierbarkeit von Computerprogrammen statt dessen die Position des
Europäischen Parlaments, wie sie sich aus dessen Abstimmungsergebnis
vom 24. September 2003 ergibt, vollinhaltlich zu unterstützen. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
nein |
|
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
nein |
siehe Punkt 6, 2. Frage |
PDS
|
nein |
Dieser Vorschlag ist der bislang weitgehendste Vorschlag zur Patentierung
von Software. Er enthält, im Gegensatz zu den bislang vorgelegten Vorschlägen,
auch noch die direkte Patentierbarkeit von Computerprogrammen, von Datenstrukturen
und von Prozessbeschreibungen. Dies ist in keiner Weise akzeptabel, da hiermit
kleinen Softwarefirmen die Grundlage entzogen werden würde und ein
von großen IT-Firmen dominierter Markt geschaffen würde. |
7. Freie Software
Befürworten Sie den allgemeinen Einsatz von freier Software in Verwaltungen,
staatseigenen Betrieben, Schulen und Hochschulen, solange dadurch keine gravierenden
Nachteile entstehen?
| CDU |
nein |
Wir befürworten den Einsatz der jeweils am besten geeigneten Software.
Dies hängt von den Interessen und Erfordernissen der jeweiligen Verwender
ab und sollte daher pragmatisch und frei von Ideologie beurteilt werden. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
k.A. |
Bei gleicher Qualität und Zuverlässigkeit ist gegen den Einsatz
von freier Software in Verwaltungen etc. nichts einzuwenden. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
ja |
Sicherlich, denn Sie bringen ja auch eine enorme Kostenersparnis. Allerdings
muss so etwas im Einzelfall diskutiert werden. Ich hab damals die Initiative
www.bundestux.de mitunterstützt. |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
ja |
In der Informationsökonomie gewinnt die Kooperation im Netzwerk
an Bedeutung gegenüber der hierarchischen Kooperation. Bei der Softwareentwicklung
ist die Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen und freien
Softwareentwicklern der Entwicklung in Großunternehmen z.T. überlegen.
Freie Software und Open Source-Anwendungen haben eine wichtige Funktion
bei der Herstellung von mehr Wettbewerb auf dem Softwaremarkt. Sie gewährleisten
durch die Offenheit des Quellcodes die Möglichkeit, Interoperabilität
und Wettbewerb gleichzeitig zu sichern. Freie Software ermöglicht
es, Wettbewerb und Kommunikationsfähigkeit unterschiedlicher Software-Lösungen
sicherzustellen. Das Open-Source Betriebssystem Linux setzt sich bei Servern
mehr und mehr durch - gegen Microsoft-Windows und andere proprietäre
Betriebssysteme. Es läuft stabiler, ist billiger und kann den jeweiligen
Bedürfnissen der Nutzer dank seines offenen Quellcodes besser angepasst
werden. Zudem lässt sich Linux wesentlich besser gegen Angriffe von
außen sichern. |
PDS
|
ja |
Ja. Dieser Einsatz sollte sogar vorrangig erfolgen. |
Soll die Erstellung Freier Software zusätzlich durch die öffentliche
Hand gefördert werden?
| CDU |
nein |
Einen Bedarf für eine öffentliche Förderung freier Software
sehen wir nicht. Diese Einschätzung wird auch durch die wachsenden
Marktanteile freier Software gerechtfertigt. Subventionen dürfen
nicht neu eingeführt werden, sondern müssen abgebaut werden. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
nein |
|
SPD
Karsten Wenzlaff |
k.A. |
Ich frag mich, wie die öffentliche Hand dies fördern soll.
Bitte geben Sie mir doch ein paar Beispiele. |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
ja |
Entsprechende Förderprogramme von EU, Bund und Ländern sind
wünschenswert und finden unsere Unterstützung. |
PDS
|
ja |
Ja, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten. |
8. Vorratsdatenspeicherung
Befürworten Sie die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten?
| CDU |
nein |
Die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen ist nicht vertretbar.
Die Wirtschaftspolitiker der Union haben sich hier im Vermittlungsausschuss
bei den TKG-Beratungen durchgesetzt. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
nein |
Eine Vorratsdatenspeicherung hätte zur Folge, daß höchst
sensible und vom Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes geschützte
Daten standardmäßig, d.h. auch ohne einen konkreten Anlaß
für mögliche künftige Strafverfolgungsmaßnahmen gespeichert
werden müssen. Dies würde einem Generalverdacht gegenüber
jedermann gleichgekommen. Datenschutz bei der Telekommunikation und den
Internet-Diensten bedeutet bislang die gesetzlich verbriefte Si-cherheit
aller Bürgerinnen und Bürger, daß nur die Daten gespeichert
werden dürfen, die für die Abwicklung und Abrechnung der Nutzung
erforderlich sind. Erst kürzlich sind die Grundsät-ze der Datenvermeidung,
der Datensparsamkeit und der nach Möglichkeit anonymen Nutzung im
Elektronischen Geschäftsverkehrs-Gesetz ausdrücklich bestätigt
worden. Diesen Grundsät-zen würde eine Vorratsspeicherung diametral
widersprechen. Eine Vorratsdatenspeicherung wäre für die betroffenen
Telekommunikationsunternehmen mit beträchtlichen Kosten verbun-den.
Alle Unternehmen müßten sich mit einer speziellen Software
ausstatten. Darüber hinaus wäre es kaum möglich, die riesige
Fülle an gespeicherten Daten konkret auszuwerten.
Aus diesen Gründen lehnt die FDP eine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
von Verkehrsda-ten, wie im Rahmen der TKG-Novelle vom Bundesrat vorgeschlagen,
strikt ab. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
k.A. |
Zur Verbrechensbekämpfung ist es sicherlich manchmal sinnvoll,
die Zellen-Daten von Handys etc. zu speichern, allerdings sollte das streng
befristet sein und die Verbindungsdaten nach dieser Frist gelöscht
werden. |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
nein |
Wir haben uns schon beim Gesetzgebungsverfahren zum neuen Telekommunikationsgesetz
gegen eine solche Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Wir halten diese
für unverhältnismäßig, rechtlich bedenklich und ineffizient.
|
PDS*
|
nein |
Dies birgt nicht nur erhebliche Gefahren hinsichtlich des Datenschutzes
- dieser würde möglicherweise auf ganzer Linie ausgehebelt.
Daten, die auf Vorrat gesammelt werden, werden selbstverständlich
auch genutzt.
Erfahrungen aus Großbritannien, wo einzelne Provider diese Daten
bereits auf freiwilliger Basis speichern, haben gezeigt, dass
die Sicherheitskräfte geneigt sind, von den damit verbundenen Möglichkeiten
üppig Gebrauch zu machen. Dies widerspricht den jeglichen datenschützerischen
Grundsätzen. Zudem ist der Effekt äußerst fragwürdig:
Nazis, Kinderpornohändler, Terroristen, Spammer etc. fängt man
damit ohnehin nicht. |
9. RFID-Chips
Sehen Sie Handlungsbedarf wegen möglicher Gefahren für den Datenschutz
beim flächendeckenden Einsatz von RFID-Chips?
| CDU |
nein |
Wir sehen einen Beobachtungsbedarf. Die Fortschritte bei der Entwicklung
und Einführung dieser Technologie müssen sensibel, aber ohne
ideologische Scheuklappen verfolgt werden. |
FDP
Willem Schuth
Hans-Bernhard Behrends |
ja |
Ja, hinsichtlich möglicher Gefahren für den Datenschutz beim
Einsatz von RFID-Chips besteht Handlungs- und nicht zuletzt auch Informationsbedarf.
Mit der Antwort auf eine Kleine Abfrage der FDP-Fraktion zu den RFID-Chips
hat die Bundesregierung ihr Desinteresse an einem wirksamen und verantwortungsvollen
Datenschutz erkennen lassen. Die Beantwortung fiel so lückenhaft
und oberflächlich aus, daß die Bundesregierung entweder das
Problem im Zusammenhang mit der Speicherung und Verfolgung personenbezogener
Daten nicht sieht, oder keine Lösung dafür parat hat.
Da sich der Chip auch zum unbemerkten Speichern und Senden personenbezogener
Daten und zur Lokalisierung auf eine (bisher) theoretische Entfernung
von 100 Metern eignet, er-möglicht er in der Kombination mit persönlichen
Daten vielfältige Formen des Datenmißbrauchs, die kritisch
gesehen werden müssen.
Da die Bundesregierung ein Handlungsbedarf bisher verneint, wird sich
die FDP diesem Thema deshalb auch in der Zukunft annehmen und gegebenenfalls
selbst die parlamentarische Initiative ergreifen. |
SPD
Karsten Wenzlaff |
k.A. |
Sind RFID-Chips kleine Chips, die in Produkten eingebaut werden können
und die unbemerkt extern abgefragt werden können? |
Grüne
Daniel Cohn-Bendit
Christian Sterzing
Michael Cramer
Eva Quistorp |
ja |
RFID-Chips werden bisher vom Gesetz nicht erfasst. Firmen müssen
bislang ihre Kunden nicht darüber informieren, wenn Sie Chips in
Produkte integrieren, sondern erst dann, wenn Sie persönliche Daten
damit verknüpfen. Dies ist ein großes Problem. Daher wollen
wir eine Änderung der Datenschutzgesetze erreichen: Dazu gehören
eine Kennzeichnungspflicht für Produkte mit RFID-Chips und das Recht,
die darin gespeicherten Informationen einzusehen und nach dem Kauf zu
deaktivieren. |
PDS
|
ja |
Allerdings sehen wir Handlungsbedarf, da erhebliche Gefahren für
den Datenschutz zu befürchten sind. Nicht nur der missbräuchliche,
auch der geregelte flächendeckende Einsatz der Chips
ist abzulehnen, da dann der Schutz der Privatsphäre in keiner Weise
mehr gewährleistet ist. Sollte der Einsatz der Chips dennoch beschlossen
werden, sollte zumindest der Forderung des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz nachgekommen werden, den Schutz der Privatsphäre
bei RFID-Einsatz gesetzlich zu verankern. |
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