Pauschalgebühren und legaler Internettausch statt drastischer Sanktionen
Attac fordert Ablehnung der »Richtlinie zum Schutz der Rechte an geistigem
Eigentum«
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac protestiert gegen die mit der »Richtlinie
des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen
und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum [KOM(2003) 46 - C5-0055/2003
- 2003/0024(COD)]« geplante weitere Verschärfung der Gesetze zum
geistigen Eigentum, über die das Europaparlament am 25. Februar in erster
Lesung abstimmt. Ursprünglich sollte das Urheberrecht als ausgleichende
Kraft zwischen den Interessen der KünstlerInnen und der Öffentlichkeit
wirken. Diese Balance ist inzwischen verloren gegangen. Die Rechte der KonsumentInnen
werden durch zahlreiche neue Gesetze und Richtlinien immer stärker eingeschränkt.
Die jetzt geplante Richtlinie ist nur der Höhepunkt einer längeren
Entwicklung.
Zunächst war die genannte Richtlinie nur zur Bekämpfung von gewerbsmäßiger
Produktpiraterie und Fälschung von Markenartikeln gedacht. Aufgrund der
massiven Lobbyarbeit der Unterhaltungsindustrie wurde sie jedoch verschärft.
Nach der Parlamentsfassung soll der ganze und abschreckende Katalog an Strafen
und Schadensersatzmaßnahmen nun auf jede Verletzung von Rechten am geistigen
Eigentum angewendet werden, also auch auf Privatpersonen, die keine gewerbliche
Urheberrechtsverletzung oder Produktpiraterie begangen haben.
Angesichts der aktuellen Äußerungen der europäischen Musikindustrie
ist zu vermuten, dass die Richtlinie hauptsächlich dazu genutzt werden
soll, Privatkopien und das Tauschen von Inhalten über das Internet durch
Privatpersonen zu unterbinden. Hiermit würde ein großer Teil der
europäischen Bevölkerung kriminalisiert werden. So kündigten
die IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) am 16.12.2003
an, im Jahr 2004 mit Sicherheit auch Tauschbörsen-Nutzer verklagen zu wollen.
Die Richtlinie würde dieses Vorhaben erleichtern. Auch die gegenwärtig
in der Bundesrepublik laufende Kampagne der Filmindustrie droht Bürgern
mit Gefängnis. Noch ist das Unsinn. Aber wenn diese Richtlinie kommt, ist
es bald soweit.
Eine der einschneidendsten Bestimmungen des Richtlinienvorschlags, Artikel
9, schafft ein »Recht auf Auskunft«, das Inhabern von geistigem
Eigentum umfassende Möglichkeiten gewährt, die Herausgabe von Personendaten
europäischer Bürger gerichtlich zu erzwingen, und dies ohne jeden
konkreten Verdacht einer Urheberrechtsverletzung. Es ist zu vermuten, dass dieses
Recht hauptsächlich dazu genutzt werden wird, um User von Internettauschbörsen
auszuspähen. Diese Bestimmung verletzt nicht nur Datenschutzrechte von
Verbrauchern, sie belastet auch auf unzumutbare Weise Universitäten, Internet-Service-Provider
und andere vermittelnde Dritte, die eine große Zahl von Auskunftsanordnungen
befolgen und ihre Kunden der juristischen Verfolgung ausliefern müssten.
Welche verheerenden Folgen eine solche Regelung hat, zeigt sich gegenwärtig
inden USA, wo der amerikanische Verwerterverband RIAA aufgrund solcher Auskunftsersuchen
tausende von Internetnutzern verklagt hat.
Zivilrechtlich drohen durch die Regelungen der Artikel 17 und 18 unabsehbare
Schadenersatzsummen und daraus folgend hohe Rechtskosten, da die Richtlinie
die unrealistischen Schadensberechnungen derVerwertungsindustrie übernimmt.
Jede Digitalkopie zählt als entgangener Verkauf des Werkes. So manche Eltern
werden sich nach den ersten Internetversuchen ihrer Kleinen fragen müssen,
womit die einen mehrere tausend Euro großen Schaden angerichtet haben
sollen.
Hinzu kommt, dass die Mitgliedsstaaten laut Richtlinienentwurf verpflichtet
sind, zusätzlich zu diesen extrem belastenden zivilrechtlichen Bestimmungen
auch Gefängnisstrafen für die gleichen Vergehen vorzusehen.
Auch die geplante Errichtung einer Polizei-Datenbank von verdächtigen
Tauschbörsennutzern und Kennzeichnungspflicht für alle optischen Speichermedien
mit einer eindeutigen Identifikationsnummer schränken das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung weiter ein und beschleunigen den Marsch in den Überwachungsstaat.
Die Kriminalisierung von Internettauschbörsen gehört nicht in diese
Richtlinie! Die vorgesehenen Maßnahmen sind völlig unverhältnismäßig,
weil durch sie Privatpersonen mit gewerblichen Raubkopierern gleichgestellt
werden und sie genauso wie diese zu mehrjährigen Haftstrafen und Schadensersatz
in Millionenhöhe verurteilt werden sollen. Es kann zudem nicht die Aufgabe
des europäischen Parlaments sein, das durch die technische Entwicklung
obsolet gewordene Geschäftsmodell der Musikindustrie künstlich am
Leben zu erhalten und ihr auf Kosten der Menschenrechte und des technischen
Fortschritts hohe Gewinne zu garantieren.
Die AG »Wissensallmende und freier Informationsfluss« ist sich
der Notwendigkeit bewusst, dass Künstlerinnen und Künstler auch im
digitalen Zeitalter angemessen für ihre Tätigkeit entlohnt werden
müssen. Jedoch ist eine immer stärkere Eskalation im »Krieg
gegen das Kopieren« der falsche Weg, bei dem letztendlich alle verlieren
werden. Anstatt immer schärfere Gesetze zu verabschieden, mit denen immer
größere Bevölkerungsteile kriminalisiert werden, sollte über
alternative Möglichkeiten diskutiert werden, wie KünstlerInnen entlohnt
werden können, ohne die Bürgerrechte übermäßig einzuschränken
und den technischen Fortschritt abzuwürgen. Eine Möglichkeit bestünde
darin, das in der Bundesrepublik bestehende System von Pauschalabgaben auszuweiten
und dafür im Gegenzug Privatkopien und das Tauschen von Inhalten über
das Internet zu gestatten. Mit dem zusätzlich eingenommenen Geld könnten
die KünstlerInnen für Einkommensausfälle entschädigt werden.
Innerhalb des globalisierungskritischen Netzwerks Attac hat sich dieArbeitsgruppe
»Wissensallmende und freier Informationsfluss» zusammengefunden,
um über den Umgang mit Information und Wissen nachzudenken. Das heraufziehende
Digitale Zeitalter verlangt nach neuen Antworten. Wissen wird nicht kleiner,
wenn man es teilt. Wenn Wissen einmal geschöpft wurde, ist es kommerziell
nur verwertbar, wenn es künstlich verknappt wird. Die Interessengegensätze
zwischen Werkschöpfern und Rezipienten müssen gerecht ausgeglichen
werden. Also darf es weder Nulltarif geben noch eine mehr als notwendige Verknappung
von Wissen.
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