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von Benedikt Rubbel
1. Ursprüngliche Funktion des Urheberrechts
2. Das analoge Zeitalter
3. Das digitale Zeitalter
4. Die Reaktion der Unterhaltungsindustrie auf das digitale Zeitalter
5. Folgen
6. Alternativen zu DRM-Systemen
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Das Urheberrecht gewährt den AutorInnen und sonstigen Rechtsinhabern ein
zeitlich befristetes Monopol über ihr Werk. Insbesondere gewährt es
ihnen das Recht, das Kopieren eines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Es
wurde im 18. Jahrhundert eingeführt, um die Produktion von Kulturgütern,
wie Bücher, Zeitschriften oder Musikstücke zu fördern. So gibt
beispielsweise die Verfassung der USA von 1787 dem Kongress das Recht "to
promote the Progress of Science and useful Arts, by securing for limited Time
to Authors and Inventors the exclusive Right to their respective Writings and
Discoveries."
Das temporäre Monopol des Urheberrechts garantierte, dass die Autoren und
Verleger für die Erschaffung und Verteilung von Werken angemessen entschädigt
werden konnten.
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Dieser Begriff beschreibt das Zeitalter der traditionellen Medien. Jedes dieser
Medien war an einen spezifischen materiellen Träger gebunden, z.B. Schriftinformation
an Druckerzeugnisse, Toninformationen an Schallplatten und Bildinformationen
an Videocassetten.
Dies bewirkte, dass der Vertrieb von Inhalten im analogen Zeitalter sehr teuer
war. Deshalb konnte er nur von großen und arbeitsteiligen Organisationen,
meistens Privatunternehmen, durchgeführt werden. Damit ein Buch die Öffentlichkeit
erreichte, genügte es nicht, es zu schreiben. Es musste auch noch gedruckt,
vertrieben und verkauft werden. Alle diese Tätigkeiten verursachten hohe
Kosten. Aber sie waren eine Voraussetzung dafür, dass ein Werk überhaupt
sein Publikum finden konnte.
Das Kopieren von Inhalten, wie etwa der Nachdruck eines Buches oder das Pressen
einer Schallplatte war teuer und umständlich, so dass Privatpersonen hierzu
in der Regel nicht in der Lage waren. Das Urheberrecht richtete sich in diesem
Zusammenhang vor allem an Unternehmen, und verhinderte, dass Konkurrenzunternehmen
Inhalte nachdrucken und zu günstigeren Preisen als das Originalprodukt
anbieten konnten, weil sie die Kosten für die Produktion der Inhalte (z.B.
Honorar für den Autor / die Autorin) nicht tragen mussten.
Später waren zwar mit dem Kassetten- und Videorecorder auch Privatkopien
möglich, aber diese waren von sehr schlechter Qualität und verschlechterten
sich mit jeder Kopiengeneration weiter. Dies wirkte quasi als natürlicher
Kopierschutz. Andererseits war es technisch unmöglich, den Gebrauch von
einmal verkauften Werkstücken zu überwachen.
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In den letzten Jahrzehnten erleben wir eine zunehmende Digitalisierung der
Medien. Die Schallplatte und Audiocassette wird durch die CD ersetzt, der gedruckte
Text teilweise durch das Word Wide Web und die analoge Videokassette durch die
DVD. Damit kündigt sich ein grundlegender Umbruch im Umgang mit den Medien
an, der alle Bereiche umfasst und von der Musikdistribution bis hin zu wissenschaftlichen
Fachzeitschriften reicht.
Die Digitalisierung hat folgende Auswirkungen:
- Die unterschiedlichsten Informationen werden nach einem einheitliche Verfahren
in Bits und Bytes, also als eine Reihe von Nullen und Einsen gespeichert,
egal ob es sich z.B. um Texte, Musik oder Videos handelt.
- Solche digital gespeicherten Informationen benötigen kein spezifisches
Trägermedium mehr, um transportiert zu werden. Sie können entweder
durch Netzwerke wie das Internet übertragen werden oder sie können
auf den unterschiedlichsten Trägermedien gespeichert werden, wie Festplatten,
CDs, DVDs, Disketten oder Memory Sticks.
- Kopien von digitalen Inhalten sind ohne Qualitätsverlust möglich,
auch Kopien von Kopien.
- Kopien von digitalen Inhalten sind mit einem handelsüblichen PC einfach
und billig, so dass auch Privatpersonen in der Lage sind, eine unbegrenzte
Anzahl von perfekten Kopien herzustellen.
- Wie Napster und andere P2P-Netzwerke gezeigt haben, ermöglicht es
das Internet, allein durch eine Zusammenschaltung von privaten PCs den Bedarf
an Inhalten weltweit zu decken. Hierdurch werden die Distributionskosten radikal
reduziert.
EFF -Mitglied
[1] John Gilmore kommentiert diese Entwicklung folgendermaßen:
"Durch den Computer und die Digitalisierung der Medien wurden Techniken
erfunden, mit denen wir den Mangel an Kulturgütern abschaffen können.
Wir haben jetzt die Möglichkeit, beliebige Informationen, die kompakt
auf digitalen Medien untergebracht werden können, zu duplizieren. Wir können
sie weltweit vervielfältigen und Milliarden von Menschen zur Verfügung
stellen - zu sehr niedrigem Preis und für alle erschwinglich."
Damit werden im digitalen Umfeld die komplizierten und teueren Distributionsmechanismen
für analoge Medien nicht mehr benötigt. Die KünstlerInnen können
jetzt direkt und ohne Vermittlungsinstanzen mit ihrem Publikum interagieren.
Hierdurch werden auch mehr Menschen angeregt, selbst künstlerisch tätig
zu werden. WissenschaftlerInnen können jetzt ihre Artikel direkt im Internet
veröffentlichen und sind nicht mehr auf teure herkömmliche Zeitschriften
angewiesen.
Das Internet könnte es ermöglichen, dass eine riesige "virtuelle
Bibliothek" entsteht, die das gesamte Wissen und viele Kulturgüter
der Menschheit enthält, die dann für alle Menschen kostenlos verfügbar
wären. [2]
Diese an sich positive Entwicklung hat jedoch auch Nachteile:
- Das Urheberrecht wird in Frage gestellt und damit auch ein Anreiz für
die Schaffung neuer Werke.
- Die Unterhaltungsindustrie sieht sich durch den möglichen Wegfall der
analogen Distributionskanäle in ihrer Existenz bedroht. Dieser Industriezweig
ist jedoch seit den Fusionen der 80er und frühen 90er Jahren hochgradig
monopolisiert. Die Großkonzerne der Unterhaltungsindustrie versuchen
mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, ihre Stellung als Vermittlungsinstanz
zwischen KünstlerIn und Publikum auch im digitalen Zeitalter aufrechtzuerhalten
und sogar noch weiter auszubauen, auch wenn es hierfür keine technische
Notwendigkeit mehr gibt.
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Als Folge der weltweiten Deregulierung der Kommunikationsmärkte und insbesondere
des Fernsehens seit den frühen 80er Jahren entstanden einige große
und weltweit operierende Medienkonzerne, denen jeweils zahlreiche Film- und
Fernsehstudios, Fernsehsender, Radiostationen, Musiklabels, sowie Zeitungs-,
Zeitschriften- [3] und Buchverlage gehören. Kaum eine Branche ist derzeit so
stark monopolisiert und die Zahl der Großkonzerne nimmt durch Fusionen
ständig weiter ab: Gab es im Jahr 2000 noch neun dieser riesigen Unterhaltungskonzerne,
so sind es gegenwärtig nur noch sieben und zwar Time Warner, Disney, die
News Corporation, Bertelsmann, Viacom, Sony, und General Electric. Es ist klar,
dass diese TNKs [4] über eine extrem starke Lobbymacht verfügen.
Sie sahen schon zu Beginn der 90er Jahre, dass die Digitalisierung von Informationen
und der Ausbau des Internet ihre Interessen erheblich beinträchtigen können
und reagierten entsprechend. Sie verfolgen vor allem zwei Strategien:
- Eine künstliche Verknappung der billigen und reichhaltigen Informationen,
die durch die digitale Technologie bereitgestellt werden. Nur dadurch können
weiterhin hohe Gewinne erzielt werden. Ein gutes Beispiel, wie so etwas funktioniert
ist die Forderung der IFPI [5] an den zweiten Korb der "Reform" des
Urheberrechts der Bundesrepublik. Sie fordert, die Privatkopie völlig
abzuschaffen, um damit der Musikindustrie die Möglichkeit zu geben, "private
Vervielfältigungen gegen Vergütung (individuell) zuzulassen".
Auf diese Weise soll "ein Markt für Privatkopien" geschaffen
werden, also für etwas, was es bisher kostenlos gab.
- Die Unterhaltungskonzerne fürchten auch, ihre Mittlerstellung zwischen
KünstlerInnen und Öffentlichkeit zu verlieren und damit auch ihre
Existenzberechtigung. Deshalb bekämpfen sie alle alternativen Distributionsmöglichkeiten,
die nicht mehr unter ihrer Kontrolle stehen, seien es Websites wie MP3.com
oder P2P-Netzwerke. Die Abhängigkeit der KünstlerInnen von den großen
Distributoren soll künstlich durch juristische Mittel aufrechterhalten
werden, selbst wenn sie technisch nicht mehr notwendig ist.
Um diese Ziele zu erreichen setzten die Unterhaltungskonzerne einerseits auf
eine Verschärfung des Urheberrechts und andererseits auf technische Kopierschutzmaßnahmen.
4.1. Verschärfung des Urheberrechts
Zu Beginn der 90er Jahre förderten die USA und die EU die Entwicklung
des Internets hin zu einem Massenmedium. In diesem Zusammenhang übernehmen
die Regierung der USA und die EU-Kommission in ihren offiziellen Planungsdokumenten
zum Internetausbau (Weiß- bzw. Grünbuch) weitgehend die Argumentation
der Unterhaltungsindustrie. Sie gingen davon aus, dass digitale Inhalte und
Informationen zukünftig nur erzeugt werden, wenn dem Privatsektor hierfür
in Form eines verschärften Urheberrechts Anreize geboten würden. Die
einfache Kopierbarkeit von digitalen Inhalten sollte mittels juristischer und
technischer Maßnahmen beseitigt werden. Andere Ansätze und die möglichen
negativen Folgen dieser Entwicklung wurden an keiner Stelle berücksichtigt.
Konkret wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Verschärfung des Vervielfältigungsrechts mit weitgehender Einschränkung
der Privatkopie.
- Schaffung eines neuen Rechts auf Zugänglichmachung, das die Übertragung
von Inhalten über das Internet von der Zustimmung der Rechteinhaber abhängig
macht und die Möglichkeit bietet, diese Inhalte nur zu lizenzieren anstatt
sie zu verkaufen.
- Juristischer Schutz technischer Schutzmaßnahmen, mit dem Verbot,
diese zu umgehen (Paracopyright).
- Juristischer Schutz von Copyright Management Informationen, also das Verbot,
diese zu löschen.
- Haftbarkeit und Auskunftspflicht der ISPs (Internet Service Provider).
Da abzusehen war, dass diese Verschärfungen in der Bevölkerung unpopulär
waren und sich nur schwer durchsetzen ließen, ging man den Weg über
Internationale Organisationen um auf diese Weise Handlungsdruck zu schaffen
und den zu erwartenden Widerstand auszuhebeln. So wurde im Jahr 1994 das TRIPS-Abkommen
(Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) und 1996 der WIPO [6] Copyright
Treaty (WCT) und der WIPO Performance & Phonograms Treaty (WPPT) als Ergänzung
der Berner Convention verabschiedet. Insbesondere das WCT und das WPPT enthielten
alle fünf von der Unterhaltungsindustrie geforderten Copyrightverschärfungen.
Diese wurden 1998 wiederum mit dem amerikanischen Digital Millennium Copyright
Act (DMCA) in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Richtlinie 2001/29/EU "zur
Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte
in der Informationsgesellschaft" vom 22. Mai 2001 enthält diese fünf
Vorschriften ebenfalls. Sie ist die Grundlage für die jüngste Urheberrechtsnovelle
in der Bundesrepublik.
Bei diesen Verschärfungen ging jegliches Augenmaß verloren und der
ursprüngliche Gedanke des Copyrights, einen Ausgleich zwischen den Interessen
der Verwerter und der Öffentlichkeit zu finden, wurde aufgegeben und die
Interessen der Unterhaltungsindustrie einseitig begünstigt. Dies bewirkte
eine grundlegende Veränderung des Charakters des Urheberrechts bzw. Copyrights.
Es wurde von einem Recht, das v.a. wirtschaftliche Beziehungen zwischen Unternehmen
bzw. zwischen Unternehmen und "Kreativen" reguliert, primär zu
einem Strafrecht, das v.a. darauf ausgerichtet ist, Handlungen der KonsumentInnen
zu unterbinden und zu kriminalisieren. Das zeigt sich z.B. daran, dass der Copyright
Act Schadensersatz von bis zu 150.000 $ pro einzelner Verletzungshandlung vorsieht.
Wer also über P2P-Netzwerke 1000 Songs zum Download anbietet, kann mit
einem Schadensersatz von bis zu 150.000.000 $ belegt werden. Diese selbst für
das Wirtschaftsrecht extrem abschreckenden Bestimmungen werden jetzt auch umstandslos
auf Privatpersonen angewendet. Zudem sieht der NET-Act [7] für die gleichen
Vergehen Haftstrafen von bis zu 10 Jahren vor. Damit werden Urheberrechtsverletzungen
potentiell stärker geahndet, als Raub oder Diebstahl!
4.2. Kopierschutz
Technische Kopierschutzmaßnahmen sollen es für die User unmöglich
machen, digitale Inhalte ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zu kopieren. Die
gegenwärtig verwendeten Kopierschutzmechanismen sind allerdings nicht sonderlich
erfolgreich und wurden trotz des juristischen Verbots alle in relativ kurzer
Zeit geknackt. Das spektakulärste Beispiel hierfür ist der DVD-Kopierschutz
CSS [8]. Dies war möglich, weil der PC flexibel und in allen Aspekten von
den Usern manipulierbar ist. Und noch schlimmer für die Unterhaltungsindustrie:
Ist ein Kopierschutz erst einmal geknackt, verbreiten sich die Informationen
hierüber geradezu exponentiell im Internet und auch User, die nicht wissen,
wie der Kopierschutz funktioniert, können entsprechende Programme wie DeCSS
nutzen.
Deshalb gelangten die Verantwortlichen der Unterhaltungsindustrie zu der Schlussfolgerung,
dass ein wirksamer Kopierschutz flächendeckend und allumfassend sein muss
und er auf der Ebene der Hardware ansetzen muß. Dies ist nur durch einen
globalen Umbau der digitalen Infrastruktur möglich, die in letzter Konsequenz
auf die Abschaffung des frei programmierbaren Allzweck-Computers in den Händen
von Privatpersonen abzielt [9].
Darüber hinaus soll eine solche Kontrollinfrastruktur auch in der Lage
sein, die Nutzungshandlungen der KonsumentInnen im Einzelnen zu regulieren.
Sie geht damit weit über einen einfachen Kopierschutz hinaus und wird verallgemeinernd
als Digital Rights Management (DRM) bezeichnet.
Spätestens im Sommer 2001 einigten sich die Führungskräfte der
Unterhaltungs- und der Computerindustrie auf dieses Programm [10]. Differenzen bestehen
nur darin, wie das Ziel erreicht werden soll: Die Unterhaltungsindustrie setzt
nach wie vor stark auf staatliche Gesetze, die den Einbau von Kopierschutzmechanismen
in alle digitalen Geräte vorschreiben. Dies ist der Inhalt eines Gesetzesentwurfs
namens CBDTPA [11] , den Fritz Hollings, Senator aus South Carolina, am 21. April
2002 in den Senat einbrachte.
Die Computerindustrie möchte dieses Ziel primär durch technische Maßnahmen
verwirklichen, denn sie will selbst darüber entscheiden, welche Kopierschutzmaßnahmen
sie einsetzt und misstraut dem von Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie dominierten
Kongress. Außerdem sollen die User durch kontroverse Gesetzesentwürfe
nicht sensibilisiert und misstrauisch gemacht werden. Die Kopierschutzmechanismen
sollen stattdessen ohne großes öffentliches Aufsehen in zukünftige
Hard- und Softwaregenerationen integriert und erst dann genutzt werden, wenn
sie genügend verbreitet sind.
Kernstück dieser neuen Kopierschutzinfrastruktur ist ein spezieller Überwachungschip
namens TPM (Trusted Platform Module), der gegen Manipulation besonders gesichert
ist und der zukünftig in alle PC-Mainboards eingebaut werden wird. Zu einem
späteren Zeitpunkt wird er sogar direkt in den Hauptprozessor integriert
werden.
Der TPM-Chip wird gegenwärtig von einem Standardisierungsgremium namens
TCPA entwickelt (Trusted Computing Platform Alliance, kürzlich umbenannt
in TPA = Trusted Platform Alliance), dem alle wichtigen Firmen der Computerindustrie
wie Intel, AMD, Microsoft, HP und IBM angehören.
Dieser Überwachungschip überprüft beim Booten des PC zunächst,
ob das System aus "sicheren" Hardwarekomponenten aufgebaut ist, d.h.
aus solchen, die Kopierschutzmechanismen unterstützen. Ist dies der Fall,
übergibt er die Kontrolle über den PC einem sicheren Betriebssystem
wie z.B. Windows Longhorn, der nächsten Windowsversion, die Ende 2004 /
Anfang 2005 erscheinen wird. Dieses Betriebssystem kann im sicheren Modus, der
Palladium oder NGSCB [12] genannt wird, zusammen mit entsprechend modifizierter Hardware
verhindern, dass in irgendeiner Weise an den Daten manipuliert wird. Es ist
z.B. nicht mehr möglich, Inhalte oder Programme zu dekompilieren, um den
Kopierschutz zu knacken. Aber damit können auch Softwarefehler von Privatpersonen
nicht mehr entdeckt und beseitigt werden. Auch andere von der Unterhaltungsindustrie
als unsicher eingestufte Programme werden sich unter Palladium/NGSCB nicht mehr
ausführen lassen.
Der TPM-Chip kann die "Sicherheit" des PCs auch gegenüber Dritten
zertifizieren, z.B. gegenüber Servern der Unterhaltungsindustrie. In Zukunft
werden Musik, Videos und Texte nur noch dann genutzt werden können, wenn
die KonsumentInnen ein "sicheres" Betriebssystem einsetzen. Nur damit
ist eine Entschlüsselung der in "digitale Container" eingekapselten
Inhalte möglich. Mittels TCPA/Palladium kann die Unterhaltungsindustrie
beliebige Nutzungsbedingungen kompromisslos auch gegen die Interessen der KonsumentInnen
durchsetzen. Dies gilt sowohl für Unterhaltungsmedien wie Filme und Musik,
aber genauso für wissenschaftliche Informationen, die in Fachzeitschriften
veröffentlicht werden.
So kann z.B. genau festgelegt werden, wie oft oder wie lange der Inhalt betrachtet
werden darf. Dies ermöglicht es, das Prinzip "Pay-per-listen"
bzw. "Pay-per-view" einzuführen, d.h. für jeden Hör-
oder Betrachtungsvorgang gesondert zu kassieren. Weitere Regeln können
sich darauf beziehen, ob es erlaubt ist, eine begrenzte Anzahl von Privatkopien
anzufertigen oder die Inhalte an Freunde auszuleihen, wobei sie in diesem Fall
solange auf den eigenen PC unzugänglich gemacht werden, wie der Freund
auf sie zugreifen darf. Des Weiteren kann festgelegt werden, ob die Inhalte
oder Teile davon ausgedruckt oder in eigene Werke übernommen werden dürfen
("Cut and Paste").
Auch ist es jetzt möglich, eine Preisdiskriminierung einzuführen.
Personen mit einer hohen Zahlungsbereitschaft werden in Zukunft mehr für
digitale Inhalte zahlen müssen, als andere. So können z.B. Wissenschaftsverlage
bei ExamenskandidatInnen besonders hohe Preise für die Betrachtung von
Artikeln verlangen, die sie für ihre Prüfung benötigen. Für
weniger zahlungsbereite KundInnen könnten Sonderpreise gelten [13].
Vermutlich wird mit dem Aufbau der oben beschriebenen Kontrollinfrastruktur
die Registrierung aller KonsumentInnen mit Namen und Anschrift einhergehen.
Denn nur damit kann sichergestellt werden, dass Manipulationen an Hard- und
Software sofort entdeckt und geahndet werden können. Nur so ist es möglich,
die Mobilität der gekauften Inhalte sicherzustellen [14] , im Fall eines Datenverlustes
die gekauften Inhalte wieder freizuschalten [15] und einen "Missbrach"
der Regeln zu Privatkopie oder Ausleihe zu verhindern.
Abgerundet wird TCPA durch eine vergleichbare Sicherung von sonstigen Geräten
der Unterhaltungselektronik: Die Gerätehersteller arbeiten bereits in zahlreichen
Konsortien wie 5C [16] , DTCP [17] und DTLA [18] zusammen mit der Unterhaltungsindustrie an
solchen sicheren Geräten.
Die Aufzeichnung von Fernsehsendungen mittels digitaler Videorecorder wird entweder
unmöglich sein, oder sie ist nur noch bei bestimmten Sendungen erlaubt
oder es wird für jeden Betrachtungsvorgang der selbst aufgezeichneten Inhalte
eine gesonderte Gebühr erhoben.
Wenn an Geräten durch Privatpersonen manipuliert wurde, werden andere Geräte
dieses Erkennen und die Zusammenarbeit mit diesem Gerät verweigern. Falls
jemand z.B. seinen DVD-Player modifiziert, um den Kopierschutz zu umgehen, erkennt
dies der Fernseher automatisch und verweigert die Bildausgabe. Ein solches Prinzip
wird als Device-Revocation bezeichnet. Wenn alle Geräte in Zukunft zwingend
mit dem Internet verbunden sind, kann ein solcher Manipulationsversuch gleich
automatisch an die Unterhaltungsindustrie oder die Polizei gemeldet werden.
Das Prinzip der Registrierung der KonsumentInnen ließe sich problemlos
auch auf Medien wie CDs oder DVDs anwenden, die in herkömmlichen Geschäften
gekauft werden. Nur damit kann eine potentielle Lücke in der Kontrollinfrastruktur
geschlossen werden [19].
Viele Menschen schließen aus den bisherigen vergeblichen Bemühungen
der Unterhaltungsindustrie, sichere Kopierschutzmechanismen zu entwickeln, dass
auch TCPA/Palladium zu knacken sein werde. Inzwischen gehen aber bedeutende
Computer-Sicherheitsexperten wie Bruce Schneier oder Bruce Anderson davon aus,
dass TCPA sehr "sicher" ist. Auf jeden Fall werden durchschnittlich
erfahrene Privatpersonen nicht mehr in der Lage sein, den Kopierschutz zu umgehen.
Entscheidend ist, dass er in eine speziell gesicherte Hardware verlagert wird.
Zudem werden die Inhalte individuell für jede/n KonsumentIn verschlüsselt
und eine Entschlüsselung ist nur mit einem spezifischen personalisierten
TPA-Chip möglich, während andere TPA-Chips damit nichts anfangen können.
Selbst wenn es gelingen sollte, mittels hochkomplizierter Manipulationen am
TPA-Chip den Kopierschutz zu knacken, wäre nur ein Gerät "kompromittiert",
der Kopierschutz an sich bliebe aber intakt.
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Die Folgen einer flächendeckenden Einführung von Digital Rights Management
wären vielfältig. Letztendlich führen sie geradewegs in den Totalitarismus.
5.1. Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung würden eingeschränkt,
wenn in Zukunft bei DRM-System jeder Nutzungsvorgang aufgezeichnet und an die
Urheber weitergeleitet würde. Dies wäre allein schon zu Abrechnungszwecken
notwendig. Aber in diesem Fall würde sich auch der Staat, z.B. im Rahmen
von Rasterfahndungen, dieser Daten bemächtigen und damit entstünde
ein immer stärkerer Sog, keine kontroversen Werke zu konsumieren. Hierbei
kann es sich sowohl um künstlerisch umstrittene Werke handeln (die z.B.
sehr gewalttätig sein können wie der Film "Battle Royale")
als auch um Werke, die radikal gesellschaftskritische Inhalte haben, wie z.B.
die Website Indymedia. Auf jeden Fall würde sich der bereits heute spürbare
Konformitätsdruck in den Medien noch einmal deutlich erhöhen.
5.2. Einschränkung des Rechts auf Meinungsfreiheit
Zur Meinungsfreiheit gehört es auch, über kulturelle Werke zu berichten.
Hierzu kann es notwendig sein, aus ihnen zu zitieren. Dies wird jedoch durch
DRM verhindert. Die Unterhaltungsindustrie kann eine Zitaterlaubnis davon abhängig
machen, dass positiv über das entsprechende Werk berichtet wird. Wenn Werke
online per Lizenz zugänglich gemacht werden, können die Lizenzbestimmungen
verbieten, negativ über diese Werke zu berichten. Durch diese Entwicklung
wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt [20].
5.3. Beeinträchtigung von Wissenschaft und Forschung
Auch wissenschaftliche Zeitschriften sollen nach den Plänen der Verleger
mittels DRM gesichert werden. Informationen über den wissenschaftlichen
Fortschritt werden in Zukunft nur noch wenigen zahlungskräftigen Kunden
zur Verfügung stehen.
Schon heute verlangen die stark konzentrierten Wissenschaftsverlage [21] übermäßig
hohe Preise für hochspezialisierte Fachzeitschriften, die sich viele Universitätsbibliotheken
nicht mehr leisten können. Denn Preise von 20.000 Euro für ein Jahresabonnement
sind keine Seltenheit. Mit DRM können die Verleger ihre Preisvorstellungen
noch besser als bisher durchsetzen und insbesondere für jeden Betrachtungsvorgang
gesondert kassieren. Hierdurch würde die wissenschaftliche Forschung behindert
und sie wäre nur noch in wenige Eliteuniversitäten möglich, die
sich die teuren Zeitschriften leisten können. Andere Universitäten,
besonders in Entwicklungsländern, würden vom wissenschaftlichen Fortschritt
abgeschnitten.
Auch die Forschungstätigkeit der einzelnen WissenschaftlerInnen kann durch
die Einschränkungen von DRM behindert werden. Dies ist dann der Fall, wenn
eine Zeitschrift z.B. nur an einem bestimmten PC abrufbar ist und ein Ausdruck
unmöglich ist.
5.4. Langfristige Archivierung gefährdet
Bei einer flächendeckenden Einführung von DRM ist die langfristige
Archivierung der durch sie geschützten Kulturgüter gefährdet.
Musik oder Filme werden in der Regel nur für wenige Jahre kommerziell vermarktet.
Häufig vernichten Studios und Labels oder auch Verlage die Restexemplare
der von ihnen veröffentlichten Werke, wenn mit ihnen kein Gewinn mehr zu
machen ist. Wenn jedoch Werke mit DRM eingekapselt sind, und sie nur noch mittels
Pay-per-use genutzt werden können, wären sie in einem solchen Fall
endgültig verloren. Aber auch wenn Verlage, Studios etc. Bankrott gehen
oder umstrukturiert werden, könnte der Zugriff auf die von ihnen veröffentlichten
Werken ebenfalls unmöglich werden. Zudem sehen DRM Systeme ja auch nicht
vor, dass sie sich deaktivieren, wenn das Copyright der von ihnen geschützten
Werke abgelaufen ist. Auf diese Weise wird es auf eine unbestimmte Zeit ausgedehnt.
Auch Bibliotheken können dann ihrem Auftrag, eine langfristige Verfügbarkeit
von Kulturgütern sicherzustellen, nicht mehr nachkommen, denn DRM-Systeme
können ja nicht mehr geknackt werden, was zudem auch verboten ist. Wenn
also die Verwerter kein Interesse mehr an ihren Werken haben, sind sie für
immer verloren. DRM droht also, das kulturelle Gedächtnis der Menschheit
auszulöschen.
5.5. Verknappung und Verteuerung von Informationen
Mittels der bei DRM möglichen Abrechnungsform "Pay-per-use"
möchte die Unterhaltungsindustrie ihre Umsätze maximieren. Angesichts
der in vielen westlichen Industriestaaten stagnierenden oder sinkenden Reallöhne
ist es jedoch unwahrscheinlich, dass ein solches Vorhaben gelingen kann. Denn
die KonsumentInnen und Institutionen haben nur ein begrenztes und tendenziell
sinkendes Budget für Medienausgaben zu ihrer Verfügung. Viel wahrscheinlicher
wäre eine zurückgehende Nutzungsintensität für Kulturgüter.
Besonders betroffen hiervon wären KonsumentInnen mit geringem Einkommen.
5.6. Verteuerung neuer Werke
Viele künstlerische Werke bauen auf bereits bestehenden Werken auf. Ein
striktes Urheberrecht könnte die Schaffung neuer Werke behindern oder verteuern.
Wenn es technisch erst einmal möglich ist, den Gebrauch von Inhalten genau
zu regulieren, wird man Ausschnitte aus bestehenden Werken nicht mehr in eigene
Werke integrieren können, z.B. zum Zweck der Parodie oder z.B. als Collage.
Hierfür wird eine spezifische Lizenz notwendig sein, die von den Verwertern
erteilt werden kann, oder auch nicht. Auf jeden Fall wird diese Nutzung vermutlich
nur für sehr viel Geld zu haben sein, was unabhängige AutorInnen benachteiligt.
5.7. Nivellierung der kulturellen Landschaft
Eine globale Durchsetzung von DRM würde die Macht der Unterhaltungskonzerne
extrem steigern. Sie würden sich wahrscheinlich zu alles beherrschenden
"Gatekeepern" (Jeremy Rifkin) für kulturelle Erfahrungen überhaupt
entwickeln. Alle Inhalte, die sich nicht kommerziell verwerten lassen, oder
das bestehende neoliberale Gesellschaftssystem in Frage stellen, könnten
nicht mehr verbreitet werden. Hierfür sind folgende Faktoren verantwortlich:
- DRM Systeme sind teuer und werden wegen zahlreicher Patente von wenigen
Firmen der Unterhaltungs- und der Computerindustrie kontrolliert. Sie entscheiden
dann, welche Inhalte in die Distributionskanäle aufgenommen werden.
- Inhalte ohne DRM werden in Zukunft im Internet nicht mehr oder nur noch
unter Schwierigkeiten angeboten werden können. Denn auch das Internet
wird vom grundlegenden Umbau der Informationsinfrastruktur betroffen sein.
Frei verfügbare Inhalte werden den Verdacht erregen, Raubkopien zu sein.
Irgendwann werden sie von DRM-Routern einfach ausgefiltert. Eine solche Umgestaltung
auch des Internet sieht auf jeden Fall der von Fritz Hollings in den Senat
eingebrachte CBDTPA vor. Auch in der Bundesrepublik mehren sich Stimmen, die
fordern, kostenlose Inhalte im Internet zu bekämpfen.
- Die mit der Namensregistrierung einhergehende Selbstzensur wird die Nachfrage
nach kontroversen Inhalten deutlich reduzieren.
Vermutlich wird das Internet in wenigen Jahren vor allem ein Verkaufskanal
für Multimediainhalte sein, also ein Kabelfernsehen auf Speed, wie Lawrence
Lessig sagt, aber völlig unbrauchbar für kritische Inhalte jedweder
Art.
5.8. Das Ende von Linux
Eine flächendeckende Einführung von DRM würde auch das freie
Betriebssystem Linux gefährden. Zwar versucht HP gegenwärtig ein TCPA-Linux
zu entwickeln, aber damit es wirklich auch von der Unterhaltungsindustrie als
sicher angesehen wird, muss es von zentralen Stellen zertifiziert werden. Dies
ist sehr teuer und wird nicht häufig möglich sein. Damit wäre
gerade der Vorteil von Linux, und zwar die Community orientierte Entwicklung
mit häufigen graduellen Änderungen, beseitigt. Auch viele benötigte
Techniken, wie z.B. Verschlüsselungssoftware werden von ihren Entwicklern
häufig nur unter der Bedingung der Nichtveröffentlichung des Quellcodes
weitergegeben. Dies steht im Gegensatz zu der Forderung der GPL [22], den Quellcode
immer zu veröffentlichen. Dieses Prinzip würde sich nicht mehr aufrecht
erhalten lassen und Linux würde langfristig zu einem beliebigen proprietären [23]
Betriebssystem werden. Bereits der von Fritz Hollings in den Senat eingebrachte
CBDTPA sieht vor, dass ein von der FCC [24] zu bestimmendes DRM-System in alle Hard-
und Softwarekomponenten eingebaut werden muss. Wenn das im Fall von Linux nicht
möglich sein sollte, würde dieses Betriebssystem auf kaltem Wege illegalisiert.
5.9. Zunahme von Kriminalität und Polizeistaat
Zwar werden zukünftig Privatpersonen nicht mehr in der Lage sein, Kopierschutzmechanismen
zu umgehen. Jedoch ist zu erwarten, dass dennoch einige wenige Spezialisten
hierzu in der Lage sein werden. Der Handel mit diesen "befreiten"
Inhalten könnte ein lukratives Betätigungsfeld für die organisierte
Kriminalität sein. Hinzu käme noch der Handel mit illegalen Geräten,
die diese geknackten Inhalte auch abspielen können. Bereits heute nimmt
auch die gewerbliche Piraterie stark zu. Im Jahr 2002 hielt die IFPI 40% aller
weltweit verkauften Audio-CDs für gefälscht. Von einer solchen Entwicklung
könnte die Unterhaltungsindustrie ebenfalls negativ betroffen werden, ohne
dass die Gesellschaft einen Vorteil davon hätte. Ganz im Gegenteil würde
die Entstehung eines weiteren großen Schwarzmarktes neben dem für
Drogen zu zunehmender Kriminalität, gesellschaftlicher Unsicherheit und
Überwachung führen. Eine Entwicklung in Richtung Polizeistaat, die
bereits heute aufgrund von anderen Faktoren in Gang gekommen ist, würde
sich weiter beschleunigen.
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Eine Entwicklung in Richtung flächendeckenden Einsatz von DRM-Systemen
führt geradewegs in den Totalitarismus und zementiert die Herrschaft der
neoliberalen Ideologie dauerhaft, u.a. weil dann Alternativen noch nicht einmal
mehr gedacht werden können. Sie ist deshalb nicht wünschenswert.
Der Verzicht auf einen strikten Schutz digitaler Kulturgüter bedeutet jedoch
unter heutigen Bedingungen, wo PCs und Internet weit verbreitet sind, die faktische
Anerkennung der Vervielfältigung und Verbreitung zum Nulltarif. Das herkömmliche
Modell des Verkaufs von einzelnen Werkstücken an KonsumentInnen würde
in einer solche Umgebung nicht mehr funktionieren. Zwar sind durch das Internet
die Distributionskosten massiv gesenkt worden und insoweit ist die Unterhaltungsindustrie
überflüssig. Es stellt sich jedoch die Frage, wie unter diesen Bedingungen
die KünstlerInnen bezahlt werden können.
Hierfür existieren eine Vielzahl von Modellen. So wurde z.B. vorgeschlagen,
dass sich MusikerInnen vor allem durch Live-Konzerte finanzieren sollen, ihre
Musik aber kostenlos als Werbemaßnahme verteilen. Open-Source ProgrammiererInnen
sollen Geld v.a. mittels Support-Verträgen verdienen. Andere Vorschläge
gehen dahin, die künstlerische Tätigkeit durch freiwillige bzw. halbfreiwillige [25]
Spenden oder Mäzenatentum zu finanzieren. Alle dieses Vorschläge haben
jedoch den Nachteil, dass es nicht absehbar ist, ob sie wirklich die aus dem
Wegfall des traditionellen Werkstückverkaufs hervorgerufenen Einkommensverluste
ausgleichen können. Hierdurch würde sich die bereits heute bestehende
hohe Einkommensfluktuation dieser Berufsgruppe noch verstärken. Diese Finanzierungsmodelle
können sicherlich einen Teil zum Lebensunterhalt der KünstlerInnen
beitragen, allein reichen sie jedoch nicht aus.
Um diese Lücke auszugleichen, wäre es sinnvoll, eine allgemeine Pauschalabgabe
auf Computerhardware oder auf Internetzugänge zu erheben. Im Gegenzug müssten
digitale Privatkopien und der Austausch von Inhalten über P2P-Netzwerke
zum Privatgebrauch ausdrücklich erlaubt werden, solange damit keine Gewinne
erzielt werden sollen. Bereits heute sammeln Verwertungsgesellschaften wie die
GEMA Gebühren etwa auf Leermedien ein, die als Vergütung für
Privatkopien erhoben werden. Diese Gebühren werden dann an die KünstlerInnen
ausgeschüttet. Eine zusätzliche Pauschalabgabe auf Hardware und Internetzugänge
müsste in der Höhe erhoben werden, dass damit die Honorare der KünstlerInnen
und die Produktionskosten der Werke gesichert werden können. Das ist weniger
unrealistisch, als es auf den ersten Blick scheint. Denn bei den Berechnungen
über die notwendige Höhe der Pauschalgebühren darf man nicht
vom Umsatz der Unterhaltungsindustrie ausgehen. Denn z.B. von einer verkauften
CD machen Honorare und Kosten für die Musikaufnahme höchstens 15%
des Verkaufspreises aus. Der Rest setzte sich aus Kosten für Marketing,
für die Distribution und aus Verkaufskosten zusammen, die bei einer Verteilung
über das Internet wegfielen. Nach überschlägigen Berechnungen
würde eine zusätzliche Abgabe von 1-2% auf Computerhardware [26] und Internetzugänge
ausreichen, um dadurch im Bereich der Musik die KünsterInnenhonorare und
die Musikaufnahmen vollständig zu finanzieren. Außerdem werden herkömmliche
Medien nicht sofort verschwinden, sondern noch einige Jahre neben den digitalen
Medien existieren. Die Abgabe muss also zunächst nicht in voller Höhe
erhoben werden. Andererseits würde sie viele Menschen dazu bringen, digitale
Medien zu nutzen, weil sie ja im Vergleich zur analogen Distribution viel Geld
sparen können.
Es gibt jedoch zahlreiche Einwände gegen ein solches Modell:
- "Eine solche Abgabe ist ungerecht, ich nutze P2P-Netzwerke gar nicht."
Eine solche Ungerechtigkeit kann durch die Ausgestaltung der Abgabe gemildert
werden. So kann z.B. die Abgabe für DSL-Zugänge [27] höher sein,
als für Internetzugänge per Analog-Modem. Außerdem schafft
sie Rechtssicherheit nicht nur für sich selbst, sondern auch für
die gesamte Familie. Wenn z.B. Jugendliche erwischt werden, die vom heimischen
PC Musik heruntergeladen haben, ohne vielleicht zu wissen, dass dies verboten
ist, müssen die Eltern zahlen. Bei Strafen von bis zu 150.000 $ pro Song
kann dies leicht existenzgefährdend sein.
Jedoch steht die Einführung einer solchen Abgabe im völligen Gegensatz
zur Ideologie und Politik des Neoliberalismus, wo gegenwärtig alle sozialen
Sicherungssysteme, die auf Kollektivzahlungen beruhen, zerschlagen werden.
Auch im Bereich der Gesundheit und der Rentenvorsorge wird ja Eigenverantwortung,
d.h. eine Art Einzelabrechung propagiert.
- "Eine Pauschalabgabe schadet der deutschen Wirtschaft."
Dieses Argument wird von der BITKOM [28] gegen die bereits bestehenden GEMA-Abgaben
angeführt. Denn in anderen Ländern sind solche Abgaben unbekannt
und damit wäre die deutsche Wirtschaft benachteiligt. Dieses Argument
ist jedoch nur dann stichhaltig, wenn Pauschalgebühren nur in einem oder
wenigen Ländern eingeführt würden. Allein schon der internationale
Charakter des Internet macht es sinnvoll, solche Gebühren möglichst
weltweit zu erheben, zumindestens aber auf europäischer Ebene. Damit
wäre die deutsche Wirtschaft nicht mehr benachteiligt.
- "Die Verteilung der GEMA-Gebühren ist ungerecht."
Es ist unbestritten, dass ein Reformbedarf der GEMA existiert. Insbesondere
die Verteilung der Gebühren unter den einzelnen MusikerInnen wird als
ungerecht empfunden. Gerade die digitale Technik ermöglicht es aber,
die Downloadhäufigkeit von bestimmen MusikerInnen oder Gruppen recht
genau zu bestimmen und danach die Höhe der Gebühren zu berechnen,
die an sie ausgezahlt wird [29].
Solange nur wenige Medien wie z.B. Musik primär über das Internet
verbreitet werden, aber in anderen Bereichen wie Film oder Software die herkömmliche
Distribution von Inhalten zumindest teilweise noch existiert, werden Pauschalabgaben
in der oben genannten Höhe mittelfristig ausreichen.
Sollte jedoch ein großer Teil der Kulturgüter über das Internet
verteilt werden, werden sie an ihre Grenzen stoßen. In diesem Fall könnten
Pauschalabgaben durch eine "Kultursteuer" nach Art der Einkommenssteuer
ergänzt werden. Dies hört sich auf den ersten Blick abschreckend an,
jedoch ist zu berücksichtigen, dass durch digitale Medien und das Internet
die Distributionskosten insgesamt deutlich sinken werden. D.h. trotzt der Einführung
einer neuen Steuer müsste die Bevölkerung durchschnittlich weniger
Geld für den Zugriff auf Kulturgüter ausgeben, als dies heute der
Fall ist.
Wenn die Kultur direkt von der Gesellschaft bezahlt wird, würde sie langfristig
ihren Status als Ware verlieren und zugleich würde die Unterhaltungsindustrie
als Vermittlungsinstanz zwischen KünstlerInnen und der Öffentlichkeit
überflüssig. Es ist zu erwarten, dass dann mehr Werke entstehen würden,
diese wären jedoch weniger an kommerziellen Gesichtspunkten ausgerichtet,
als dies heute der Fall ist.
In diesem Fall wäre zu erwarten, dass sich z.B. die regionale Filmproduktion
stärker gegenüber Hollywood durchsetzen wird, als dies heute der Fall
ist [30]. Öffentlich-Rechtliche Fernsehsender würden gegenüber werbefinanzierten
Sendern gestärkt, im Bereich der Musik würden vermutlich Retortenbands
verschwinden. Wissenschaftliche Zeitschriften würden nicht mehr benötigt.
Die WissenschaftlerInnen können die Peer-Review und die Veröffentlichungen
ihrer Forschungsergebnisse selbständig über das Internet organisieren [31].
Open-Source Software würde sich stärker gegenüber proprietärer
Software durchsetzen. Erst auf diese Weise können sich die Versprechen
der Wissensgesellschaft erfüllen.
Die Rationierung von Gütern über Geld ist nur sinnvoll, wenn sie knapp
sind. Der technische Fortschritt führte aber gerade zu einem Überfluss
an Kulturgütern und Informationen. Deshalb kann das System des Verkaufs
von Kulturgütern nur aufrechterhalten werden, wenn sie künstlich verknappt
werden. Dies ist gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv und die Kosten hierfür
werden immer höher. Eine solche Strategie könnte die Gesellschaft
geradewegs in den Totalitarismus führen und den Neoliberalismus verewigen.
Umgekehrt würde die Einführung vonm Pauschalgebühren im Kulturbereich
die Dominanz des Neoliberalismus auch in anderen Sektoren schwächen.
[1]EFF = Electronic Frontier Foundation, US amerikanische Bürgerrechtsorganisation
für internetspezifische Fragen.
[2] Das gilt natürlich nur für diejenigen, die Zugang zum Internet haben. Ein kostengünstiger
Internetzugang für alle Menschen sollte deshalb garantiert werden.
[3] Darunter auch Verlage für wissenschaftliche Zeitschriften.
[4] TNK = Transnationale Konzerne
[5] IFPI = International Federation of Phonographic Industries = Internationaler
Interessenverband der Musikindustrie.
[6] WIPO = World Intellectual Property Organization = UN-Unterorganisation für das
geistige Eigentum
[7] NET-Act = No Electronic Theft Act = US-amerikanisches Gesetz, das auch den nichtkommerziellen
Tausch über das Internet unter Strafe stellt.
[8] CSS = Content Scrambling System.
[9] ProgrammiererInnen werden nach wie vor Zugang zu einem Allzweckcomputer haben,
aber sie benötigen hierfür vielleicht eine Art Waffenschein.
[10] Im Rahmen des Global Business Dialogue on Electronic Commerce, vgl. GBDeC: Intellectual
Property Rights - Technological Protection Measures, 14. September 2001, S.
54, pdf-Datei (Stand 16.10.2003)
[11] CBDTPA = Consumer Broadband and Digital Television Promotion Act
[12] NGSCB = Next Generation Secure Computing Base
[13] Die Auswirkungen der Preisdiskriminierung sind innerhalb des AKs Wissensallmende und freier Informationsfluss umstritten.
[14] Nur so können z.B. Inhalte im Laptop eines Kunden freigeschaltet werden, während
sie im Desktop unzugänglich gemacht werden.
[15] Durch den TPM werden die Inhalte ja mit einem spezifischen Rechner verbunden.
[16] 5C = Five Companies: Komitee bestehend aus den Firmen Intel, Hitachi, Sony,
Toshiba und Matsushita
[17] DTCP = Digital Transmission Content Protection
[18] DTLA = Digital Transmission Licensing Administrator
[19] Die Musikindustrie hat das mit ihrer (vorerst) gescheiterten SDMI-Initiative
(= Secure Digital Music Initiative) bereits versucht. Die FCC (=Federal Communications
Commission) hat am 4.11.2003 auf Veranlassung der MPAA (=Motion Pictures Assiciation
of America) eine Verordnung erlassen, die den Einbau von Kopierschutzmechanismen
in digitale Fernseher vorsieht.
[20] Das gilt nur dann, wenn entsprechende Lizenzbestimmungen rechtlich erlaubt sind.
Die Unterhaltungs- und die Computerindustrie machen bereits Druck, die Zulässigkeit
der Lizenzbestimmungen auszuweiten. Ein Resultat ist das UCITA (=Uniform
Computer Information Transactions Act), das bereits in den Bundesstaaten Virginia
und Maryland in Kraft ist. In den USA ist Handelsrecht Ländersache.
[21] Teilweise gehören sie den Großkonzernen der Unterhaltungsindustrie, wie z.B.
der Verlag BertelsmannSpringer.
[22] GPL = General Public Licence. Unter dieser Lizenz wird Linux und andere Freie
Software veröffentlicht. Sie verlangt ausdrücklich, dass der Quellcode immer
zugänglich bleibt.
[23] Proprietäre Software = Software, deren Quellcode nicht weitergegeben wird.
[24] FCC = Federal Communications Commission = US Kommission, zuständig für die Regulierung
von Rundfunk, Fernsehen und Internet.
[25] "Ihr bekommt unser neues Album nur dann zu hören, wenn ihr X Euros spendet!"
[26] Dies gilt allerdings nur, wenn die gegenwärtig bestehenden GEMA-Ausnahmen für
die gewerbliche Wirtschaft aufgehoben werden. Geschieht dies nicht, müsste die
Abgabe verdoppelt werden.
[27] DSL = Digital Subscriber Line = Schnelle Zugangstechnik zum Internet.
[28] BITKOM = Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien.
[29] Dies ist auch unter Datenschutzaspekten unbedenklich, denn die IP-Adressen an
sich lassen bei dynamischer Adressenvergabe keine Rückschlüsse auf die Personen
zu. Eine Identifizierung der Personen ist erst dann möglich, wenn die ISPs gezwungen
werden, die IP-Adressen mit einem Realnamen zu verknüpfen.
[30] Europäische Filme werden bereits seit Jahrzehnten öffentlich subventioniert.
[31] Aktuelle Beispiele wie »plos
Biology« zeigen, dass es sehr wohl möglich ist, auch unter diesen
Bedingungen eine hohe Qualität der Peer-Review aufrechtzuerhalten.
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