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Softwarepatente

von Jan Baden (E-Mail)

Unter heftigem Druck von Patentbefürwortern arbeitet die EU-Kommission und eine Mehrheit des Rates an der Einführung so genannter Logikpatente nach US-Vorbild. Im Jahre 2003 hatte das EU-Parlament eine geplante Richtlinie dazu zum ersten Mal abgelehnt. Logikpatente umfassen Softwarepatente und Patente auf Geschäftsmethoden.

Bei dieser Debatte führen die Patentbefürworter Gründe an, die in den meisten Fällen genau das Gegenteil von dem bewirken, was sie uns öffentlich zu verkaufen versuchen.

Der wesentliche Unterschied zwischen den angestrebten Patenten und dem bisher gültigen Urheberrecht liegt im Schutz der Idee. Mit dem Patentschutz würde nicht nur die Software selbst, sondern auch die zugrunde liegende Idee geschützt. Damit kann ein Patent auch ein unabhängig davon entwickeltes Programm betreffen, das eine ähnliche Funktion anbietet. Zum Beispiel der Fortschrittsbalken, der beim Kopiervorgang oder ähnlichem den Gesamtfortschritt anzeigt. Auf diese Funktion gibt es ein Patent und jeder, der eine solche eine Fortschrittsanzeige in seinem Programm implementiert hat, muss dafür eine Patentgebühr entrichten.

Grundsätzlich soll mit dem Patentschutz die frühzeitige Veröffentlichung und Verbreitung des technischen Wissens gefördert werden – eine Aufgabe, die das Patentrecht bei klassischen Produkten bisher recht gut erfüllt hat. Bei Softwarepatenten würde aber genau das Gegenteil bewirkt werden. Den Quellcode, also den für Menschen lesbaren in einer Programmiersprache geschriebenen Text eines Computerprogramms halten die Firmen ohnehin geheim, ein Rückkompilieren, also das Übersetzen von Maschinencode in für Menschen wieder lesbaren Code ist, wenn überhaupt möglich, mit einem immensem Aufwand verbunden und absolut unwirtschaftlich. In den Patentschriften, die ja eigentlich das technische Wissen der Erfindung dokumentieren sollen, sind dann zumeist wesentliche Teile der Idee weggelassen und einfache Zusammenhänge verkompliziert. Solche Softwarepatente sind häufig trivial und ohne Innovation, sie nützen nur dem Patentinhaber und schaden allen anderen. Gerade bei Software, die in ihren schnellen Entwicklungszyklen immer weiter aufeinander aufbaut, wäre das eine enorme Ausbremsung des Fortschritts.

Bisher hat sich das Urheberrecht als Schutz im Großen und Ganzen bewährt. So konnte sich jeder, der ein Programm von Grund auf entwickelt hat, sicher sein, dass er nicht irgendwelche Rechte eines anderen verletzt. Das ist besonders für kleine und mittelständische Unternehmen wichtig, die nicht die nötigen Ressourcen haben, den immensen Aufwand einer Patentrecherche bei jedem Programm durchzuführen.

Für Freie Software wären Softwarepatente praktisch das Todesurteil. Kein Entwickler steckt kostenlose Arbeit in ein Programm, dessen Verwendung wegen einer möglichen Patentverletzung untersagt werden kann. Diese Entwicklung ist bereits vorgezeichnet: schon jetzt benutzt Microsoft bewusst Patente, etwa bei speziellen Netzwerkprotokollen (.NET), um die Entwicklung von Freier Software in dem Bereich zu unterbinden.

Profitieren würden nur ganz wenige, darunter:

  • Großkonzerne, die es sich leisten können, große Patent-Pools aufzubauen und damit Druck auf ihre Mitbewerber ausüben können. Gerade Konzerne aus den USA würden auf einen Schlag all ihre Patente verwenden können. In der EU wurden schon über 30.000 nach derzeitiger Rechtslage zweifelhafte Softwarepatente erteilt, die durch eine EU-Richtlinie rechtssicher durchsetzbar wären.
  • Firmen, die praktisch nur Patente sammeln und damit Lizenzgebühren von Unternehmen kassieren.
  • Patentämter, die ein Teil der Patentgebühr einbehalten dürfen.
  • Patentanwälte.

Der Rest der Gesellschaft droht ein großer Verlust. Deswegen sprechen wir uns strikt gegen die Einführung von Logikpatenten aus. Die innovative Programmierung eigener Anwendungen oder die kollektive Entwicklung neuer Software würde mit Softwarepatenten erheblich eingeschränkt oder in weiten Teilen sogar unmöglich gemacht. Das Urheberrecht kann auch in Zukunft den Softwareentwicklern Schutz und Rechtssicherheit bieten.

Die AG »Wissensallmende und Freier Informationsfluss« hat 2003 im Zuge der ersten Abstimmung einer Softwarepatentrichtlinie im EU-Parlament selbst ein Patent angemeldet, um die Sinnlosigkeit von Software-Patenten zu demonstrieren. mehr dazu.

Ein bekanntes Beispiel für Trivialpatente ist das Amazon-Patents "One-Click-Buy". mehr dazu.

Am 17. Mai 2004 beteiligte sich unsere AG an einer Demonstration gegen Softwarepatente vor dem Bundesjustizministerium. mehr dazu.

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Aktualisiert am 31.05.2008 von Sebastian Bödeker und anderen - Impressum