|
von Jan Baden (E-Mail)
Unter heftigem Druck von Patentbefürwortern arbeitet die EU-Kommission
und eine Mehrheit des Rates an der Einführung so genannter Logikpatente
nach US-Vorbild. Im Jahre 2003 hatte das EU-Parlament eine geplante Richtlinie
dazu zum ersten Mal abgelehnt. Logikpatente umfassen Softwarepatente und Patente
auf Geschäftsmethoden.
Bei dieser Debatte führen die Patentbefürworter Gründe an, die
in den meisten Fällen genau das Gegenteil von dem bewirken, was sie uns
öffentlich zu verkaufen versuchen.
Der wesentliche Unterschied zwischen den angestrebten Patenten und dem bisher
gültigen Urheberrecht liegt im Schutz der Idee. Mit dem Patentschutz würde
nicht nur die Software selbst, sondern auch die zugrunde liegende Idee geschützt.
Damit kann ein Patent auch ein unabhängig davon entwickeltes Programm betreffen,
das eine ähnliche Funktion anbietet. Zum Beispiel der Fortschrittsbalken,
der beim Kopiervorgang oder ähnlichem den Gesamtfortschritt anzeigt. Auf
diese Funktion gibt es ein Patent und jeder, der eine solche eine Fortschrittsanzeige
in seinem Programm implementiert hat, muss dafür eine Patentgebühr
entrichten.
Grundsätzlich soll mit dem Patentschutz die frühzeitige Veröffentlichung
und Verbreitung des technischen Wissens gefördert werden eine Aufgabe,
die das Patentrecht bei klassischen Produkten bisher recht gut erfüllt
hat. Bei Softwarepatenten würde aber genau das Gegenteil bewirkt werden.
Den Quellcode, also den für Menschen lesbaren in einer Programmiersprache
geschriebenen Text eines Computerprogramms halten die Firmen ohnehin geheim,
ein Rückkompilieren, also das Übersetzen von Maschinencode in für
Menschen wieder lesbaren Code ist, wenn überhaupt möglich, mit einem
immensem Aufwand verbunden und absolut unwirtschaftlich. In den Patentschriften,
die ja eigentlich das technische Wissen der Erfindung dokumentieren sollen,
sind dann zumeist wesentliche Teile der Idee weggelassen und einfache Zusammenhänge
verkompliziert. Solche Softwarepatente sind häufig trivial und ohne Innovation,
sie nützen nur dem Patentinhaber und schaden allen anderen. Gerade bei
Software, die in ihren schnellen Entwicklungszyklen immer weiter aufeinander
aufbaut, wäre das eine enorme Ausbremsung des Fortschritts.
Bisher hat sich das Urheberrecht als Schutz im Großen und Ganzen bewährt.
So konnte sich jeder, der ein Programm von Grund auf entwickelt hat, sicher
sein, dass er nicht irgendwelche Rechte eines anderen verletzt. Das ist besonders
für kleine und mittelständische Unternehmen wichtig, die nicht die
nötigen Ressourcen haben, den immensen Aufwand einer Patentrecherche bei
jedem Programm durchzuführen.
Für Freie Software wären Softwarepatente praktisch das Todesurteil.
Kein Entwickler steckt kostenlose Arbeit in ein Programm, dessen Verwendung
wegen einer möglichen Patentverletzung untersagt werden kann. Diese Entwicklung
ist bereits vorgezeichnet: schon jetzt benutzt Microsoft bewusst Patente, etwa
bei speziellen Netzwerkprotokollen (.NET), um die Entwicklung von Freier Software
in dem Bereich zu unterbinden.
Profitieren würden nur ganz wenige, darunter:
- Großkonzerne, die es sich leisten können, große Patent-Pools
aufzubauen und damit Druck auf ihre Mitbewerber ausüben können.
Gerade Konzerne aus den USA würden auf einen Schlag all ihre Patente
verwenden können. In der EU wurden schon über 30.000 nach derzeitiger
Rechtslage zweifelhafte Softwarepatente erteilt, die durch eine EU-Richtlinie
rechtssicher durchsetzbar wären.
- Firmen, die praktisch nur Patente sammeln und damit Lizenzgebühren
von Unternehmen kassieren.
- Patentämter, die ein Teil der Patentgebühr einbehalten dürfen.
- Patentanwälte.
Der Rest der Gesellschaft droht ein großer Verlust. Deswegen sprechen
wir uns strikt gegen die Einführung von Logikpatenten aus. Die innovative
Programmierung eigener Anwendungen oder die kollektive Entwicklung neuer Software
würde mit Softwarepatenten erheblich eingeschränkt oder in weiten
Teilen sogar unmöglich gemacht. Das Urheberrecht kann auch in Zukunft den
Softwareentwicklern Schutz und Rechtssicherheit bieten.
Die AG »Wissensallmende und Freier Informationsfluss« hat 2003 im Zuge der
ersten Abstimmung einer Softwarepatentrichtlinie im EU-Parlament selbst ein
Patent angemeldet, um die Sinnlosigkeit von Software-Patenten zu demonstrieren.
mehr
dazu.
Ein bekanntes Beispiel für Trivialpatente ist das Amazon-Patents "One-Click-Buy".
mehr dazu.
Am 17. Mai 2004 beteiligte sich unsere AG an einer Demonstration gegen Softwarepatente
vor dem Bundesjustizministerium.
mehr dazu.
|