www.attac.de/wissensallmende/digital/pauschalverguetung.php - Abgerufen am 11. Sep 2010

Pauschalvergütungsmodell

von Benedikt Rubbel (Email schreiben)

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Übersicht

Einleitung
1. Das Modell der Pauschalabgaben
2. Reichen die Gebühren aus?
3. Vorteile von Pauschalabgaben
4. Einwände gegen Pauschalabgaben

Einleitung

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In einem früheren Artikel wurde auf die Gefahr von DRM hingewiesen. Ein Ergebnis dieses Artikels war, dass unter den Bedingungen der digitalen Medien und des Internet P2P-Netzwerke sowie digitale Privatkopien nur noch durch ein allumfassendes, totalitäres Kontrollregime unterbunden werden können. Dies hätte aber fatale Auswirkungen auf den Datenschutz und die Meinungsfreiheit. Es würde zu einer Nivellierung der kulturellen Landschaft führen und den technischen Fortschritt im Bereich des Internet abwürgen. Zudem wäre die Existenz von Linux gefährdet [1] . Es stellt sich jedoch die Frage, wie die KünstlerInnen unter Bedingungen der einfachen Kopierbarkeit von Inhalten noch für ihre Tätigkeit entschädigt werden können. Im genannten Artikel wurde darauf hingewiesen, dass eine Möglichkeit für die Bezahlung der KünstlerInnen Pauschalabgaben wären, etwa vergleichbar mit den bereits heute erhobenen GEMA-Gebühren. Dieses Modell soll im Folgenden erläutert werden.

1. Das Modell der Pauschalabgaben

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Dieses Modell sieht folgendes vor:

  1. Digitale Privatkopien und der Tausch von Inhalten zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken werden erlaubt [2]. Das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen wird aufgehoben.
  2. Um den Rückgang des Verkaufs von CDs und DVDs auszugleichen, werden Pauschalabgaben auf Internetzugänge und Computer-Hardware erhoben.
  3. Die Höhe der Pauschalabgaben richtet sich nach der Geschwindigkeit der Internetzugänge. So könnte beispielsweise für DSL-Zugänge 5 Euro pro Monat, für ISDN-Zugänge 1 Euro und für Internetzugänge per Analog-Modem 0,50 Euro [3] erhoben werden. Hinzu käme auf privat genutzte Computerhardware eine Gebühr von 2,5% des Verkaufspreises.
  4. Diese Gebühren werden direkt von den ISPs gezahlt, die sie dann gegebenenfalls auf ihre KundInnen umlegen. Privatpersonen haben mit der Gebührenerhebung nichts zu tun. Die Gebühr auf Computerhardware wird ebenfalls von den Händlern abgeführt.
  5. Die Pauschalabgaben werden an die KünstlerInnen bzw. Copyrightinhaber entsprechend der Downloadhäufigkeit in P2P-Netzwerken und / oder der Abspielhäufigkeit der Musikstücke bzw. Filme ausgeschüttet. Die Downloadhäufigkeit kann mittels Netzbeobachtung [4] und statistischer Methoden festgestellt werden. Die Abspielfrequenz ließe sich entweder durch ein Panel [5] und / oder durch eine freiwillige und anonyme Reportfunktion der Player-Software ermitteln.

Nach diesem Vorschlag könnten im Jahr 2003 403 Millionen Euro an Pauschalabgaben eingesammelt werden. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Bereich Höhe
Analog 35,9 Mio
ISDN 69,9 Mio
DSL 205,6 Mio
Hardware 102,2 Mio
Summe 413 Mio [6]

Dies ist eine sehr vorsichtige Schätzung. Vermutlich wären die Einnahmen noch höher, bzw. müssten die Gebühren niedriger angesetzt werden.
Viele Details sind jedoch noch ungeklärt. So ist zu fragen, ob Internetzugänge so stark belastet werden müssen. Es wäre z.B. auch denkbar, dass dieser Betrag auf Speichermedien, Hardware und Internetzugänge gleichmäßig aufgeteilt wird.

2. Reichen die Gebühren aus?

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Auf den ersten Blick ist das nicht der Fall. So beklagte die IFPI im Jahr für die BRD durch Privatkopien und P2P-Netzwerke einen Verlust von 5,6 Milliarden Euro. Der Bundesverband audiovisuelle Medien behauptet, seinen Mitgliedsfirmen sei im Jahr 2002 ein Verlust von über 800 Mio. Euro entstanden.
Allerdings entspricht nicht jede Kopie einem nicht getätigten Kauf und bei Privatkopien und der Distribution über das Internet verringern sich auch die Kosten. Nach Angaben der c't teilen sich die Kosten einer CD von c.a. 15 Euro wie folgt auf [7]:

Kreisdiagramm CD-Kosten 13% Kreative, 26% Label und Werbung, 61% Vertrieb

61 % der Kosten einer CD werden also durch den schwerfälligen und komplizierten analogen Distributions- und Verkaufsapparat verursacht. Dies fällt bei Privatkopien und der Internetdistribution über P2P-Netwerke weg. Die Kosten für Privatkopien (Rohlinge, CD / DVD-Brenner) und Internetdistribution (Bandbreite) werden von den Usern bereits aus eigener Tasche gezahlt.
Demnach müssen nur die Kosten für die Kreativen (MusikerInnen, TextdichterInnen und KomponistInnen sowie Agenten, Produzenten und Aufnahme) sowie - zumindestens teilweise - die Kosten für Labels und Werbung ausgeglichen werden. Auch hier darf man nicht von der Anzahl der Privatkopien und der Internetdownloads ausgehen. Es käme darauf an, die Verluste auszugleichen, die der Unterhaltungsindustrie entstanden sind. Dass mit den gleichen Mitteln heutzutage mehr Personen Musik hören können als noch vor einem Jahrzehnt, ist ein Resultat des technischen Fortschritts, der so der Bevölkerung zugute kommt.
Der Umsatz der Musikindustrie in der BRD erreichte im Jahr 1997 mit 2,755 Mrd. Euro seinen Gipfel. Er fiel auf 1,816 Mrd. Euro im Jahr 2003. Das entspricht einer Differenz von 0,939 Mrd. Euro. Angenommen, diese Differenz ging allein auf Privatkopien und P2P-Netzwerke zurück, müsste höchstens diese Summe ausgeglichen werden. Und das nicht einmal vollständig, sondern nur 39% davon, also die Kosten für die Kreativen und die Labels. Das entspricht wiederum 370 Mio. Euro und ließe sich leicht durch Pauschalabgaben aufbringen. Der Rest könnte zur Entschädigung der Filmindustrie bzw. der Copyright-Inhaber anderer Werkgattungen dienen.
Solange es die analoge Distribution von Kulturgütern, also den Verkauf von Werkstücken, im nennenswerten Umfang gibt, sind Pauschalabgaben ein geeignetes Mittel zur zusätzlichen Entschädigung von MusikerInnen etc.. Sollte jedoch ein großer Teil der Kulturgüter über das Internet verteilt werden, werden sie an ihre Grenzen stoßen. In diesem Fall könnten sie durch eine Art Kultursteuer als Zuschlag auf die Einkommenssteuer ersetzt werden. Sinnvollerweise würde sie zusammen mit den Rundfunkgebühren erhoben werden, die bereits heute c.a. 6,5 Mrd. Euro pro Jahr einbringen. Dies hätte auch den Vorteil, dass diese Steuer sozial gerechter wäre, d.h. Personen mit geringen Einkommen müssten wenig Steuern bezahlen, Personen mit hohem Einkommen dagegen mehr. Außerdem könnte dann die GEZ wegfallen. Die Einführung einer neuen Steuer ist auf den ersten Blick sicherlich unpopulär, jedoch ist zu berücksichtigen, dass durch digitale Medien und das Internet die Distributionskosten insgesamt deutlich sinken werden. D.h. trotzt der Einführung einer neuen Steuer müsste die Bevölkerung durchschnittlich weniger Geld für den Zugriff auf Kulturgüter ausgeben, als dies heute der Fall ist.

3. Vorteile von Pauschalabgaben

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Mit der zunehmenden Digitalisierung wird der herkömmliche Werkstückverkauf auf physischen Trägern zum Auslaufmodell. Die Frage ist, wie unter diesen Umständen die KünstlerInnen bzw. noch bezahlt werden können. Die Unterhaltungsindustrie setzt voll auf Einzelabrechnung per Digital Rights Management, d.h. auf ein allumfassendes, totalitäres Kontrollregime. Die andere Möglichkeit wären Pauschalabgaben, die im Vergleich zu DRM folgende Vorteile bieten:

  1. Eine Bezahlung der KünstlerInnen ist ohne totalitäre Überwachung der KonsumentInnen möglich, die DRM unweigerlich bringen würde.
  2. Neue Nutzungsmöglichkeiten des Internet wie z.B. P2P-Systeme werden nicht eingeschränkt. DRM würde die bestehende Nutzungsformen (z.B. bestimmte Internet-Protokolle) langfristig ein und für alle mal festschreiben.
  3. Mehr Wissen und Kulturgüter sind für alle zugänglich, und das zu relativ geringen Kosten.
  4. Der Wegfall der teuren analogen Distribution würde zu größerer Vielfalt im gegenwärtig oligopolistisch abgeschotteten Markt der Musikindustrie führen. Denn die ökonomischen Ursachen der massiven Konzentration liegen in den hohen Fixkosten des analogen Vertriebs (CD-Presswerke, Lagerhallen, Vertriebsorganisation mit Ablegern in vielen Städten), denen unsichere und stark schwankende Erträge aus dem Tonträgerverkauf gegenüberstehen. Diese Konstellation verlangt sehr große Reserven, die kleine Labels nicht aufbringen können [8]. Werbung und Vorfinanzierung von MusikerInnen können auch kleinere Labels unternehmen. Auch hätten MusikerInnen größere Möglichkeiten, sich online direkt an ihr Publikum zu wenden.

4. Einwände gegen Pauschalabgaben

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Im Folgenden sollen einige häufig genannten Einwände und Probleme von Pauschalabgaben kommentiert werden:

  1. Pauschalabgaben sind ungerecht. Das ist richtig, aber eine perfekte Gerechtigkeit lässt sich nicht realisieren. Im Vergleich mit dem Nachteilen von DRM sind Pauschalabgaben auf jeden Fall das geringere Übel. Sie bringen zudem einen deutlichen Zuwachs von Rechtssicherheit im Bereich des Internet und führen dazu, dass insgesamt für Kulturgüter weniger Geld ausgegeben werden muss..
  2. Pauschalabgaben benachteiligen die deutsche Wirtschaft. Dieses Argument wird von der BITKOM gegen das das in der BRD bereits bestehende System von Pauschalabgaben etwa auf Hardware angeführt. Deshalb sind Hardwarekomponenten in der BRD oft teurer als in anderen europäischen Ländern. Denn dort existiert ein solches System nicht. Bei der Einführung von Pauschalabgaben werden internationale Verträge und EU-Recht berührt. Dies und der grenzüberschreitende Charakter des Internet machen es sinnvoll, sie möglichst weltweit, zumindestens aber auf europäischer Ebene einzuführen. Dann wäre speziell die deutsche Wirtschaft nicht mehr benachteiligt.
  3. Die Verteilung der Abgaben durch die GEMA ist ungerecht. Häufig wird beklagt, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA die eingenommenen Pauschalabgaben noch nicht nachvollziehbaren Kriterien aufteilt und insbesondere die E-Musik bevorzugt. Die Einführung von Pauschalabgaben auch auf Internetzugänge wäre aber auch eine Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Reform der GEMA. Insbesondere müsste in diesem Zusammenhang die gegenwärtig exorbitant hohen Vergütungssätze für Internet-Downloads neu geregelt werden. Es ist auch fraglich, ob die Bevorzugung von E-Musik fortgesetzt werden muss. Dies sollte auf jeden Fall in Bezug auf Pauschalabgaben auf Internetzugänge und PC-Hardware nicht der Fall sein.
  4. "Ich bin selbst Musiker und möchte weder etwas mit der Musikindustrie zu tun haben, noch Pauschalabgaben kassieren. Das führt auf jeden Fall zu einer Kommerzialisierung meiner Kunst, die ich ablehne." Niemand ist gezwungen, Pauschalabgaben anzunehmen. Allerdings kann man nicht erwarten, dass in einer reichen Gesellschaft wie der BRD alle Musik in Zukunft nur noch von HobbymusikerInnen erzeugt wird. Da sie auch noch anderweitig ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, ist die Möglichkeit, sich ihrer Kunst zu widmen, doch (auch zeitlich) recht begrenzt. Unsere Gesellschaft kann es sich leisten, einige Menschen auch direkt für ihre Tätigkeit als MusikerInnen zu bezahlen. Nur die Form der Entschädigung soll sich ändern. Das System der Pauschalabgaben soll Einkommensausfälle aus den nicht mehr zeitgemäßen Werkstückverkauf kompensieren. Allerdings wird es auf jeden Fall auch in Zukunft (hoffentlich) viele HobbymusikerInnen geben und das ist auch gut so.

[1] Der von Fritz Hollings in den Senat eingebrachte CBDTPA (Consumer Broadband and Digital Television Promotion Act) schreibt den Einbau von Kopierschutz in alle Hard- und Softwarekomponenten vor. Wenn dies im Falle von Linux wegen seiner offenen Architektur nicht möglich sein sollte, würde dieses Betriebssystem illegalisiert.

[2] Das betrifft alle digitalen Inhalte, also z.B. auch Filme, Texte etc.

[3] Ein entsprechender Anteil kann auch für Internet byCall erheben werden.

[4] Firmen wie BigChampagne behaupten, die Downloadhäufigkeit von Musikstücken und Filmen in P2P-Netzwerken recht genau nachvollziehen zu können. (vgl. wired.com) Dies ist an sich datenschutzrechtlich auch unbedenklich, da ja eine Identifizierung der User nur durch Zuordnung der IP-Adresse mit einem Realnamen möglich ist.

[5] Ein Panel ist eine in gewissen Zeitabständen regelmäßig erfolgende Stichprobenerhebung bei einem gleichbleibenden Kreis von Personen. Es dient gegenwärtig zur Messung der Einschaltquoten von Fernsehsendern. (Vgl. Wikipedia, Artikel Panel, Stand 04.06.04)

[6] Grundlagen: In der BRD existieren im Jahr 2004 c.a. 38 Mio. Privathaushalte. Davon haben im Jahr 2002 44% Internetzugang. Dieser teilt sich nach einer aktuellen Umfrage wie folgt auf die einzelnen Zugangsarten auf: 35% Analog-Modem, 34% ISDN, 20% DSL, 11% sonstige. Im Jahr 2003 wurde Hardware im Gegenwert von mindestens 4 Mrd. Euro an Privatpersonen verkauft. Quellen: Privathaushalte BRD: Statistisches Bundesamt 2004, Internetzugang BRD: Faktenbericht des BMWA, S. 207, Verteilung nach Zugangsarten: Winfuture.de, Marktvolumen IT und Hardware: Faktenbericht des BMWA (pdf-Format), S. 51, Privatpersonen: Schätzung auf Basis der Daten des statistischen Bundesamtes

[7] Vgl. Sven Hansen: Fair, Fairer, fünfzig, in: c't 12/2004, S. 97

[8] Vgl. Jürgen Kulle: Ökonomie der Musikindustrie, Frankfurt am Main 1998, S. 178


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