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von Benedikt Rubbel (Email schreiben)
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Einleitung
1. Das Modell der Pauschalabgaben
2. Reichen die Gebühren aus?
3. Vorteile von Pauschalabgaben
4. Einwände gegen Pauschalabgaben
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In einem
früheren Artikel wurde auf die Gefahr von DRM hingewiesen. Ein Ergebnis
dieses Artikels war, dass unter den Bedingungen der digitalen Medien und des
Internet P2P-Netzwerke sowie digitale Privatkopien nur noch durch ein allumfassendes,
totalitäres Kontrollregime unterbunden werden können. Dies hätte
aber fatale Auswirkungen auf den Datenschutz und die Meinungsfreiheit. Es würde
zu einer Nivellierung der kulturellen Landschaft führen und den technischen
Fortschritt im Bereich des Internet abwürgen. Zudem wäre die Existenz
von Linux gefährdet [1] . Es
stellt sich jedoch die Frage, wie die KünstlerInnen unter Bedingungen der
einfachen Kopierbarkeit von Inhalten noch für ihre Tätigkeit entschädigt
werden können. Im genannten Artikel wurde darauf hingewiesen, dass eine
Möglichkeit für die Bezahlung der KünstlerInnen Pauschalabgaben
wären, etwa vergleichbar mit den bereits heute erhobenen GEMA-Gebühren.
Dieses Modell soll im Folgenden erläutert werden.
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Dieses Modell sieht folgendes vor:
- Digitale Privatkopien und der Tausch von Inhalten zu privaten, nichtkommerziellen
Zwecken werden erlaubt [2]. Das
Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen wird aufgehoben.
- Um den Rückgang des Verkaufs von CDs und DVDs auszugleichen, werden
Pauschalabgaben auf Internetzugänge und Computer-Hardware erhoben.
- Die Höhe der Pauschalabgaben richtet sich nach der Geschwindigkeit
der Internetzugänge. So könnte beispielsweise für DSL-Zugänge
5 Euro pro Monat, für ISDN-Zugänge 1 Euro und für Internetzugänge
per Analog-Modem 0,50 Euro [3]
erhoben werden. Hinzu käme auf privat genutzte Computerhardware eine
Gebühr von 2,5% des Verkaufspreises.
- Diese Gebühren werden direkt von den ISPs gezahlt, die sie dann gegebenenfalls
auf ihre KundInnen umlegen. Privatpersonen haben mit der Gebührenerhebung
nichts zu tun. Die Gebühr auf Computerhardware wird ebenfalls von den
Händlern abgeführt.
- Die Pauschalabgaben werden an die KünstlerInnen bzw. Copyrightinhaber
entsprechend der Downloadhäufigkeit in P2P-Netzwerken und / oder der
Abspielhäufigkeit der Musikstücke bzw. Filme ausgeschüttet.
Die Downloadhäufigkeit kann mittels Netzbeobachtung
[4] und statistischer Methoden festgestellt werden. Die Abspielfrequenz
ließe sich entweder durch ein Panel
[5] und / oder durch eine freiwillige und anonyme Reportfunktion der Player-Software
ermitteln.
Nach diesem Vorschlag könnten im Jahr 2003 403 Millionen Euro an Pauschalabgaben
eingesammelt werden. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
| Bereich |
Höhe |
| Analog |
35,9 Mio |
| ISDN |
69,9 Mio |
| DSL |
205,6 Mio |
| Hardware |
102,2 Mio |
| Summe |
413 Mio [6] |
Dies ist eine sehr vorsichtige Schätzung. Vermutlich wären die Einnahmen
noch höher, bzw. müssten die Gebühren niedriger angesetzt werden.
Viele Details sind jedoch noch ungeklärt. So ist zu fragen, ob Internetzugänge
so stark belastet werden müssen. Es wäre z.B. auch denkbar, dass dieser
Betrag auf Speichermedien, Hardware und Internetzugänge gleichmäßig
aufgeteilt wird.
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Auf den ersten Blick ist das nicht der Fall. So beklagte die IFPI im Jahr für
die BRD durch Privatkopien und P2P-Netzwerke einen Verlust von 5,6 Milliarden
Euro. Der Bundesverband audiovisuelle Medien behauptet, seinen Mitgliedsfirmen
sei im Jahr 2002 ein Verlust von über 800 Mio. Euro entstanden.
Allerdings entspricht nicht jede Kopie einem nicht getätigten Kauf und
bei Privatkopien und der Distribution über das Internet verringern sich
auch die Kosten. Nach Angaben der c't teilen sich die Kosten einer CD von c.a.
15 Euro wie folgt auf [7]:

61 % der Kosten einer CD werden also durch den schwerfälligen und komplizierten
analogen Distributions- und Verkaufsapparat verursacht. Dies fällt bei
Privatkopien und der Internetdistribution über P2P-Netwerke weg. Die Kosten
für Privatkopien (Rohlinge, CD / DVD-Brenner) und Internetdistribution
(Bandbreite) werden von den Usern bereits aus eigener Tasche gezahlt.
Demnach müssen nur die Kosten für die Kreativen (MusikerInnen, TextdichterInnen
und KomponistInnen sowie Agenten, Produzenten und Aufnahme) sowie - zumindestens
teilweise - die Kosten für Labels und Werbung ausgeglichen werden. Auch
hier darf man nicht von der Anzahl der Privatkopien und der Internetdownloads
ausgehen. Es käme darauf an, die Verluste auszugleichen, die der Unterhaltungsindustrie
entstanden sind. Dass mit den gleichen Mitteln heutzutage mehr Personen Musik
hören können als noch vor einem Jahrzehnt, ist ein Resultat des technischen
Fortschritts, der so der Bevölkerung zugute kommt.
Der Umsatz der Musikindustrie in der BRD erreichte im Jahr 1997 mit 2,755 Mrd.
Euro seinen Gipfel. Er fiel auf 1,816 Mrd. Euro im Jahr 2003. Das entspricht
einer Differenz von 0,939 Mrd. Euro. Angenommen, diese Differenz ging allein
auf Privatkopien und P2P-Netzwerke zurück, müsste höchstens diese
Summe ausgeglichen werden. Und das nicht einmal vollständig, sondern nur
39% davon, also die Kosten für die Kreativen und die Labels. Das entspricht
wiederum 370 Mio. Euro und ließe sich leicht durch Pauschalabgaben aufbringen.
Der Rest könnte zur Entschädigung der Filmindustrie bzw. der Copyright-Inhaber
anderer Werkgattungen dienen.
Solange es die analoge Distribution von Kulturgütern, also den Verkauf
von Werkstücken, im nennenswerten Umfang gibt, sind Pauschalabgaben ein
geeignetes Mittel zur zusätzlichen Entschädigung von MusikerInnen
etc.. Sollte jedoch ein großer Teil der Kulturgüter über das
Internet verteilt werden, werden sie an ihre Grenzen stoßen. In diesem
Fall könnten sie durch eine Art Kultursteuer als Zuschlag auf die Einkommenssteuer
ersetzt werden. Sinnvollerweise würde sie zusammen mit den Rundfunkgebühren
erhoben werden, die bereits heute c.a. 6,5 Mrd. Euro pro Jahr einbringen. Dies
hätte auch den Vorteil, dass diese Steuer sozial gerechter wäre, d.h.
Personen mit geringen Einkommen müssten wenig Steuern bezahlen, Personen
mit hohem Einkommen dagegen mehr. Außerdem könnte dann die GEZ wegfallen.
Die Einführung einer neuen Steuer ist auf den ersten Blick sicherlich unpopulär,
jedoch ist zu berücksichtigen, dass durch digitale Medien und das Internet
die Distributionskosten insgesamt deutlich sinken werden. D.h. trotzt der Einführung
einer neuen Steuer müsste die Bevölkerung durchschnittlich weniger
Geld für den Zugriff auf Kulturgüter ausgeben, als dies heute der
Fall ist.
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Mit der zunehmenden Digitalisierung wird der herkömmliche Werkstückverkauf
auf physischen Trägern zum Auslaufmodell. Die Frage ist, wie unter diesen
Umständen die KünstlerInnen bzw. noch bezahlt werden können.
Die Unterhaltungsindustrie setzt voll auf Einzelabrechnung per Digital Rights
Management, d.h. auf ein allumfassendes, totalitäres Kontrollregime. Die
andere Möglichkeit wären Pauschalabgaben, die im Vergleich zu DRM
folgende Vorteile bieten:
- Eine Bezahlung der KünstlerInnen ist ohne totalitäre Überwachung
der KonsumentInnen möglich, die DRM unweigerlich bringen würde.
- Neue Nutzungsmöglichkeiten des Internet wie z.B. P2P-Systeme werden
nicht eingeschränkt. DRM würde die bestehende Nutzungsformen (z.B.
bestimmte Internet-Protokolle) langfristig ein und für alle mal festschreiben.
- Mehr Wissen und Kulturgüter sind für alle zugänglich, und
das zu relativ geringen Kosten.
- Der Wegfall der teuren analogen Distribution würde zu größerer
Vielfalt im gegenwärtig oligopolistisch abgeschotteten Markt der Musikindustrie
führen. Denn die ökonomischen Ursachen der massiven Konzentration
liegen in den hohen Fixkosten des analogen Vertriebs (CD-Presswerke, Lagerhallen,
Vertriebsorganisation mit Ablegern in vielen Städten), denen unsichere
und stark schwankende Erträge aus dem Tonträgerverkauf gegenüberstehen.
Diese Konstellation verlangt sehr große Reserven, die kleine Labels
nicht aufbringen können [8].
Werbung und Vorfinanzierung von MusikerInnen können auch kleinere Labels
unternehmen. Auch hätten MusikerInnen größere Möglichkeiten,
sich online direkt an ihr Publikum zu wenden.
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Im Folgenden sollen einige häufig genannten Einwände und Probleme
von Pauschalabgaben kommentiert werden:
- Pauschalabgaben sind ungerecht. Das ist richtig, aber eine perfekte
Gerechtigkeit lässt sich nicht realisieren. Im Vergleich mit dem Nachteilen
von DRM sind Pauschalabgaben auf jeden Fall das geringere Übel. Sie bringen
zudem einen deutlichen Zuwachs von Rechtssicherheit im Bereich des Internet
und führen dazu, dass insgesamt für Kulturgüter weniger Geld
ausgegeben werden muss..
- Pauschalabgaben benachteiligen die deutsche Wirtschaft. Dieses Argument
wird von der BITKOM gegen das das in der BRD bereits bestehende System von
Pauschalabgaben etwa auf Hardware angeführt. Deshalb sind Hardwarekomponenten
in der BRD oft teurer als in anderen europäischen Ländern. Denn
dort existiert ein solches System nicht. Bei der Einführung von Pauschalabgaben
werden internationale Verträge und EU-Recht berührt. Dies und der
grenzüberschreitende Charakter des Internet machen es sinnvoll, sie möglichst
weltweit, zumindestens aber auf europäischer Ebene einzuführen.
Dann wäre speziell die deutsche Wirtschaft nicht mehr benachteiligt.
- Die Verteilung der Abgaben durch die GEMA ist ungerecht. Häufig
wird beklagt, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA die eingenommenen Pauschalabgaben
noch nicht nachvollziehbaren Kriterien aufteilt und insbesondere die E-Musik
bevorzugt. Die Einführung von Pauschalabgaben auch auf Internetzugänge
wäre aber auch eine Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Reform
der GEMA. Insbesondere müsste in diesem Zusammenhang die gegenwärtig
exorbitant hohen Vergütungssätze für Internet-Downloads neu
geregelt werden. Es ist auch fraglich, ob die Bevorzugung von E-Musik fortgesetzt
werden muss. Dies sollte auf jeden Fall in Bezug auf Pauschalabgaben auf Internetzugänge
und PC-Hardware nicht der Fall sein.
- "Ich bin selbst Musiker und möchte weder etwas mit der Musikindustrie
zu tun haben, noch Pauschalabgaben kassieren. Das führt auf jeden Fall
zu einer Kommerzialisierung meiner Kunst, die ich ablehne." Niemand
ist gezwungen, Pauschalabgaben anzunehmen. Allerdings kann man nicht erwarten,
dass in einer reichen Gesellschaft wie der BRD alle Musik in Zukunft nur noch
von HobbymusikerInnen erzeugt wird. Da sie auch noch anderweitig ihren Lebensunterhalt
verdienen müssen, ist die Möglichkeit, sich ihrer Kunst zu widmen,
doch (auch zeitlich) recht begrenzt. Unsere Gesellschaft kann es sich leisten,
einige Menschen auch direkt für ihre Tätigkeit als MusikerInnen
zu bezahlen. Nur die Form der Entschädigung soll sich ändern. Das
System der Pauschalabgaben soll Einkommensausfälle aus den nicht mehr
zeitgemäßen Werkstückverkauf kompensieren. Allerdings wird
es auf jeden Fall auch in Zukunft (hoffentlich) viele HobbymusikerInnen geben
und das ist auch gut so.
[1] Der von Fritz Hollings in
den Senat eingebrachte CBDTPA (Consumer Broadband and Digital Television Promotion
Act) schreibt den Einbau von Kopierschutz in alle Hard- und Softwarekomponenten
vor. Wenn dies im Falle von Linux wegen seiner offenen Architektur nicht möglich
sein sollte, würde dieses Betriebssystem illegalisiert.
[2] Das betrifft alle digitalen
Inhalte, also z.B. auch Filme, Texte etc.
[3] Ein entsprechender Anteil
kann auch für Internet byCall erheben werden.
[4] Firmen wie BigChampagne behaupten,
die Downloadhäufigkeit von Musikstücken und Filmen in P2P-Netzwerken
recht genau nachvollziehen zu können. (vgl. wired.com)
Dies ist an sich datenschutzrechtlich auch unbedenklich, da ja eine Identifizierung
der User nur durch Zuordnung der IP-Adresse mit einem Realnamen möglich
ist.
[5] Ein Panel ist eine in gewissen
Zeitabständen regelmäßig erfolgende Stichprobenerhebung bei
einem gleichbleibenden Kreis von Personen. Es dient gegenwärtig zur Messung
der Einschaltquoten von Fernsehsendern. (Vgl. Wikipedia,
Artikel Panel, Stand 04.06.04)
[6] Grundlagen: In der BRD existieren
im Jahr 2004 c.a. 38 Mio. Privathaushalte. Davon haben im Jahr 2002 44% Internetzugang.
Dieser teilt sich nach einer aktuellen Umfrage wie folgt auf die einzelnen
Zugangsarten auf: 35% Analog-Modem, 34% ISDN, 20% DSL, 11% sonstige. Im Jahr
2003 wurde Hardware im Gegenwert von mindestens 4 Mrd. Euro an Privatpersonen
verkauft. Quellen: Privathaushalte BRD: Statistisches
Bundesamt 2004, Internetzugang BRD: Faktenbericht des BMWA,
S. 207, Verteilung nach Zugangsarten: Winfuture.de,
Marktvolumen IT und Hardware: Faktenbericht des BMWA (pdf-Format),
S. 51, Privatpersonen: Schätzung auf Basis der Daten des statistischen
Bundesamtes
[8] Vgl. Jürgen Kulle: Ökonomie
der Musikindustrie, Frankfurt am Main 1998, S. 178
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