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Offener Brief an Europaparlament

Sehr geehrte(r)

Betrifft: Richtlinie zu Software-Patenten

Am 1. September 2003 wird sich das Europäische Parlament in erster Lesung mit dem Richtlinienvorschlag COM (2002)92 2002/0047 befassen. Hierbei geht es um die Einführung eines Patentschutzes für Software, der nach der geltenden Rechtslage durch Art. 52 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) ausgeschlossen ist.

Wir möchten uns hiermit eindrücklich gegen einen Erlass der Richtlinie aussprechen. Patente auf Software und andere Logikkonstrukte greifen tief in die Grundvoraussetzungen einer freien, demokratischen und gerechten Informationsgesellschaft ein und sind auch unter ökonomischen Gesichtspunkten höchst fragwürdig. Sie sind daher auch in Zukunft strikt abzulehnen.

  1. Die Erfahrung mit Softwarepatenten in den USA zeigt, dass durch die Einführung des Patentschutzes die Monopolstellung großer Softwarekonzerne gestärkt wird, während kleine Softwareunternehmen und selbständige ProgrammiererInnen in ihrer Existenz bedroht sind.

    Ein Grund hierfür ist, dass die Anmeldung eines Patentes sowie die gerichtliche Durchsetzung des Patentschutzes sehr zeit- und kostenintensiv ist, was sich auch zu Ungunsten des Verbrauchers im Preis der Softwareprodukte niederschlägt. Weiterhin gilt, dass Patente den Markteintritt neuer Unternehmen stark behindern, nicht zuletzt auch durch die hohen Recherchekosten, die bei jeder Programmierung anfallen, um nicht versehentlich ein Patent zu verletzen. Es ist somit zuvorderst eine Frage finanzieller Möglichkeiten und der Position am Markt, ob man in den Genuss des Patenschutzes kommt, bzw. genügend Softwarepatente aufbieten kann, um einen Konkurrenten zum Tausch von Lizenzen zu bewegen.

    Die legale Nutzung freier (sogenannter open source) Software wie z.B. Linux würde fortan vom Einverständnis der Software-Marktführer abhängig sein, was ein schwerer Schlag für die Bewegung freier Softwareentwickler und die große Zahl gewerblicher und privater Anwender wäre. Das Gros der europäischen Softwareentwickler - kleinere und mittelständische Betriebe - würden durch Softwarepatente diskriminiert, indem sie in ihrem Anwendungsbereich vom Marktzugang ausgeschlossen wären. Durch die Patentierung von Software würde somit der Konzentrationsprozess auf dem Softwaremarkt verstärkt, was angesichts der herausragenden Bedeutung von Software als dem zentralen Medium für Aneignung, Verarbeitung und Verbreitung von Information als überaus kritisch zu bewerten ist.

  2. Patente wirken innovationshemmend, weil sie den Wettbewerb behindern und im Bereich der Individualsoftware ganze Märkte blockieren (Zahlreiche Beispiele hierzu unter http://swpat.ffii.org/patente/muster/index.de.html). Auch wenn ein legitimes Interesse angenommen wird, dass es auch im Bereich von Software einen wirksamen Schutz vor Raubkopien geben soll, würde diesem Anliegen schon ausreichend durch das Urheberrecht Rechnung getragen. Dagegen führen Patente auf Software gerade vor dem Hintergrund der geringen Halbwertszeit neuer Technologien zu einer ökonomisch nicht zu rechtfertigenden Innovations-Blockade.

    Sollte die Europäische Gemeinschaft mit der Richtlinie nun die aufgrund Art. 52 EPÜ rechtswidrige Praxis des Europäischen Patentamtes festschreiben, der zufolge bereits ca. 30.000 Patente auf Software erteilt worden sind. Praktisch alle sind Trivialpatente - so z.B. für den sogenannten „Fortschrittsbalken“, welcher derzeit in einer Unzahl von Programmen verwendet wird, ist zu befürchten, dass sich die allseits hochgesteckten Erwartungen an Informationstechnologien nicht erfüllen werden. Europa und seine Bürger kämen weit ab vom Weg hin zu einer dynamischen und egalitären Wissensgesellschaft, wenn zum kommunikativen Allgemeingut zu zählende Anwendungen mittels Patenten nur noch gegen Zahlung einer Lizenz zu benutzen wären und damit im Ergebnis privatisiert würden.

  3. Patente auf Software bildeten darüber hinaus eine echte Zugangsbarriere für Importe aus den Entwicklungsländern, für die sich auf dem Feld der Informationstechnologie Chancen zur wirtschaftlichen Entwicklung eröffnen, wie am Beispiel Indiens zu sehen ist.

    Sollte die EU als eine der wirtschaftsstärksten Ländergruppen Patente auf Software einführen, würde dies auch nicht ohne Folgen für die Verhandlungen des TRIPS- Abkommens bleiben. Mittelfristig wäre also auch hier die Einführung von Softwarepatenten zu befürchten, was einer weltmarktbeherrschenden Stellung internationaler Großunternehmen wie Microsoft oder IBM Tür und Tor öffnete - mit allen Folgen für die Freiheit des Informationsaustauschs.

Wir fordern daher ein klares Nein zu Softwarepatenten. Dem Schutzinteresse der Entwickler wird mittels des Urheberrechts ausreichend Rechnung getragen. Sollten Sie einen weitergehenden Schutz für notwendig erachten, möchten wir darauf hinwirken, dass es sich hierbei um ein Instrument handelt, das der herausragenden Bedeutung von Software für die Gesellschaft gerecht wird. Das betrifft sowohl die Chancen einer wirtschaftlichen Entwicklung zum Wohle Aller, als auch die Schlüsselfunktion, welche Software in der Gesellschaft einnimmt. Wer die Nutzung von Software kontrolliert, hat auch einen entscheidenden Einfluss auf die Inhalte, die mittels ihrer hervorgebracht, ausgetauscht und verarbeitet werden können. Ein solches Instrument des Rechtsschutzes wird daher die Interessen der Allgemeinheit an einem unbeeinflussten und frei zugänglichen Austausch von Informationen mit den legitimen Interessen der Programmierer und Unternehmen an einer angemessenen Entlohnung ausbalancieren müssen.

Die im aktuellen Richtlinienentwurf vorhandene Einschränkung von Patentierung auf "technische" Beiträge ist leider überhaupt nicht hinreichend, da dieser Begriff nicht hinreichend juristisch definiert ist und so von Patentämtern und Gerichten festgelegt wird. - Die Patentämter haben allerdings schon die reine Implementation auf einem Computer bereits als Technizität anerkannt und die Gerichte zeigen ähnliche Tendenzen. Ein Nein zu Softwarepatenten heisst also auch ein Nein zur Richtlinie.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Position und Ihr geplantes Abstimmungsverhalten zu dieser überaus wichtigen Frage mitteilten, deren Bedeutung noch weit unterschätzt wird. Wir begrüßten es sehr, wenn Sie sich unseren Forderungen anschließen und sich gegen den Erlass der Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen aussprechen würden!

Auch bei Attac Deutschland gründet sich nun eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft zum Thema geistiges Eigentum, um für eine freie, gerechte und demokratische Informationsgesellschaft einzutreten. - Unser Ziel ist es, diesem Thema in der Öffentlichkeit und in der globalisierungskritischen Bewegung seinen angemessenen Platz einzuräumen.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Oliver Moldenhauer, Attac-Koordinierungskreis

Kontakt: Oliver Moldenhauer, moldenhauer@attac.de