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Sehr geehrte(r)
Betrifft: Richtlinie zu Software-Patenten
Am 1. September 2003 wird sich das Europäische Parlament in erster
Lesung mit dem Richtlinienvorschlag COM (2002)92 2002/0047
befassen. Hierbei geht es um die Einführung eines Patentschutzes für
Software, der nach der geltenden Rechtslage durch Art. 52 Europäisches
Patentübereinkommen (EPÜ) ausgeschlossen ist.
Wir möchten uns hiermit eindrücklich gegen einen Erlass der Richtlinie
aussprechen. Patente auf Software und andere Logikkonstrukte greifen
tief in die Grundvoraussetzungen einer freien, demokratischen und gerechten
Informationsgesellschaft ein und sind auch unter ökonomischen Gesichtspunkten
höchst fragwürdig. Sie sind daher auch in Zukunft strikt abzulehnen.
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Die Erfahrung mit Softwarepatenten in den USA zeigt, dass durch die Einführung
des Patentschutzes die Monopolstellung großer Softwarekonzerne gestärkt
wird, während kleine Softwareunternehmen und selbständige ProgrammiererInnen
in ihrer Existenz bedroht sind.
Ein Grund hierfür ist, dass die Anmeldung eines Patentes sowie die gerichtliche
Durchsetzung des Patentschutzes sehr zeit- und kostenintensiv ist, was sich
auch zu Ungunsten des Verbrauchers im Preis der Softwareprodukte niederschlägt.
Weiterhin gilt, dass Patente den Markteintritt neuer Unternehmen stark behindern,
nicht zuletzt auch durch die hohen Recherchekosten, die bei jeder Programmierung
anfallen, um nicht versehentlich ein Patent zu verletzen. Es ist somit zuvorderst
eine Frage finanzieller Möglichkeiten und der Position am Markt, ob man
in den Genuss des Patenschutzes kommt, bzw. genügend Softwarepatente aufbieten
kann, um einen Konkurrenten zum Tausch von Lizenzen zu bewegen.
Die legale Nutzung freier (sogenannter open source) Software wie z.B. Linux
würde fortan vom Einverständnis der Software-Marktführer abhängig sein,
was ein schwerer Schlag für die Bewegung freier Softwareentwickler und die
große Zahl gewerblicher und privater Anwender wäre. Das Gros der europäischen
Softwareentwickler - kleinere und mittelständische Betriebe - würden durch
Softwarepatente diskriminiert, indem sie in ihrem Anwendungsbereich vom
Marktzugang ausgeschlossen wären. Durch die Patentierung von Software würde
somit der Konzentrationsprozess auf dem Softwaremarkt verstärkt, was angesichts
der herausragenden Bedeutung von Software als dem zentralen Medium für Aneignung,
Verarbeitung und Verbreitung von Information als überaus kritisch zu bewerten
ist.
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Patente wirken innovationshemmend, weil sie den Wettbewerb behindern und
im Bereich der Individualsoftware ganze Märkte blockieren (Zahlreiche Beispiele
hierzu unter http://swpat.ffii.org/patente/muster/index.de.html). Auch wenn ein legitimes Interesse angenommen wird, dass es auch im
Bereich von Software einen wirksamen Schutz vor Raubkopien geben soll, würde
diesem Anliegen schon ausreichend durch das Urheberrecht Rechnung getragen.
Dagegen führen Patente auf Software gerade vor dem Hintergrund der geringen
Halbwertszeit neuer Technologien zu einer ökonomisch nicht zu rechtfertigenden
Innovations-Blockade.
Sollte die Europäische Gemeinschaft mit der Richtlinie nun die aufgrund
Art. 52 EPÜ rechtswidrige Praxis des Europäischen Patentamtes festschreiben,
der zufolge bereits ca. 30.000 Patente auf Software erteilt worden sind.
Praktisch alle sind Trivialpatente - so z.B. für den sogenannten „Fortschrittsbalken“,
welcher derzeit in einer Unzahl von Programmen verwendet wird, ist zu befürchten,
dass sich die allseits hochgesteckten Erwartungen an Informationstechnologien
nicht erfüllen werden. Europa und seine Bürger kämen weit ab vom Weg hin
zu einer dynamischen und egalitären Wissensgesellschaft, wenn zum kommunikativen
Allgemeingut zu zählende Anwendungen mittels Patenten nur noch gegen Zahlung
einer Lizenz zu benutzen wären und damit im Ergebnis privatisiert würden.
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Patente auf Software bildeten darüber hinaus eine echte Zugangsbarriere
für Importe aus den Entwicklungsländern, für die sich auf dem Feld der Informationstechnologie
Chancen zur wirtschaftlichen Entwicklung eröffnen, wie am Beispiel Indiens
zu sehen ist.
Sollte die EU als eine der wirtschaftsstärksten Ländergruppen Patente auf
Software einführen, würde dies auch nicht ohne Folgen für die Verhandlungen
des TRIPS- Abkommens bleiben. Mittelfristig wäre also auch hier die Einführung
von Softwarepatenten zu befürchten, was einer weltmarktbeherrschenden Stellung
internationaler Großunternehmen wie Microsoft oder IBM Tür und Tor öffnete
- mit allen Folgen für die Freiheit des Informationsaustauschs.
Wir fordern daher ein klares Nein zu Softwarepatenten. Dem
Schutzinteresse der Entwickler wird mittels des Urheberrechts ausreichend Rechnung
getragen. Sollten Sie einen weitergehenden Schutz für notwendig erachten, möchten
wir darauf hinwirken, dass es sich hierbei um ein Instrument handelt, das der
herausragenden Bedeutung von Software für die Gesellschaft gerecht wird. Das
betrifft sowohl die Chancen einer wirtschaftlichen Entwicklung zum Wohle Aller,
als auch die Schlüsselfunktion, welche Software in der Gesellschaft einnimmt.
Wer die Nutzung von Software kontrolliert, hat auch einen entscheidenden Einfluss
auf die Inhalte, die mittels ihrer hervorgebracht, ausgetauscht und verarbeitet
werden können. Ein solches Instrument des Rechtsschutzes wird daher die Interessen
der Allgemeinheit an einem unbeeinflussten und frei zugänglichen Austausch von
Informationen mit den legitimen Interessen der Programmierer und Unternehmen
an einer angemessenen Entlohnung ausbalancieren müssen.
Die im aktuellen Richtlinienentwurf vorhandene Einschränkung von Patentierung
auf "technische" Beiträge ist leider überhaupt nicht hinreichend,
da dieser Begriff nicht hinreichend juristisch definiert ist und so von Patentämtern
und Gerichten festgelegt wird. - Die Patentämter haben allerdings schon die
reine Implementation auf einem Computer bereits als Technizität anerkannt
und die Gerichte zeigen ähnliche Tendenzen. Ein Nein zu Softwarepatenten
heisst also auch ein Nein zur Richtlinie.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Position und Ihr geplantes Abstimmungsverhalten
zu dieser überaus wichtigen Frage mitteilten, deren Bedeutung noch weit unterschätzt
wird. Wir begrüßten es sehr, wenn Sie sich unseren Forderungen anschließen und
sich gegen den Erlass der Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter
Erfindungen aussprechen würden!
Auch bei Attac Deutschland gründet sich nun eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft
zum Thema geistiges Eigentum, um für eine freie, gerechte und demokratische
Informationsgesellschaft einzutreten. - Unser Ziel ist es, diesem Thema in der
Öffentlichkeit und in der globalisierungskritischen Bewegung seinen angemessenen
Platz einzuräumen.
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Oliver Moldenhauer, Attac-Koordinierungskreis
Kontakt: Oliver Moldenhauer, moldenhauer@attac.de
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