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Verfahren gegen Tauschbörsennutzer ist der falsche Weg

Der Phonoverband IFPI hat am 08. Juni 2004 bekannt gegeben, einen ersten Präzedenzfall beim Vorgehen gegen Tauschbörsianer geschaffen zu haben. Ein Auszubildender habe mehrere tausend Musiktitel im Internet getauscht und sich nun auf Zahlung von 8.000 Euro Schadenersatz eingelassen, darüberhinaus sei er zu 400 Euro Strafe verurteilt worden. (Quelle: IFPI, Hintergründe bei heise).

Zur Verurteilung des Tauschbörsennutzers auf Betreiben des Phonoverbandes erklärte Markus Beckedahl, Vorsitzender Netzwerk Neue Medien: »Es ist traurig, dass der Phonoverband denkt, er müsse einen Auszubildenden für den Konsum und das Tauschen von Musik verfolgen und 8000 Euro von ihm verlangen. Die eigene Zielgruppe zu verklagen, ist der falsche Weg. Im Zeitalter des Internets sind neue Wege gefragt. Eine gute Lösung wäre eine Musicflatrate. Das bewährte Pauschalabgaben-Modell sollte auf Internetzugänge ausgedehnt werden.«

Oliver Moldenhauer von der Attac-AG »Wissensallmende und Freier Informationsfluss« dazu: »Unser Vorschlag der Musicflatrate stellt die Vergütung der Künstlerinnen und Künstler sicher, ohne breite Bevölkerungsschichten zu kriminalisieren und nutzt die Möglichkeiten des Netzes zum Musikgenuss. Die Strategie der Musikindustrie kann ohnehin nicht erfolgreich sein, ohne dass die Freiheitsrechte der BürgerInnen massiv eingeschränkt werden. Der Versuch, Musik-Tauschen dann letzlich auch auf Schulhöfen und LAN-Partys zu unterbinden, ist ähnlich undurchführbar wie das Verbot des Westfernsehens in der DDR. Wann kommt endlich die Musicflatrate?«

Hintergründe zur Musicflatrate.