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Der Phonoverband IFPI hat am 08. Juni 2004 bekannt gegeben, einen ersten Präzedenzfall
beim Vorgehen gegen Tauschbörsianer geschaffen zu haben. Ein Auszubildender
habe mehrere tausend Musiktitel im Internet getauscht und sich nun auf Zahlung
von 8.000 Euro Schadenersatz eingelassen, darüberhinaus sei er zu 400 Euro
Strafe verurteilt worden. (Quelle: IFPI, Hintergründe
bei heise).
Zur Verurteilung des Tauschbörsennutzers auf Betreiben des Phonoverbandes erklärte
Markus Beckedahl, Vorsitzender Netzwerk
Neue Medien: »Es ist traurig, dass der Phonoverband denkt, er müsse
einen Auszubildenden für den Konsum und das Tauschen von Musik verfolgen und
8000 Euro von ihm verlangen. Die eigene Zielgruppe zu verklagen, ist der falsche
Weg. Im Zeitalter des Internets sind neue Wege gefragt. Eine gute Lösung wäre
eine Musicflatrate. Das bewährte Pauschalabgaben-Modell sollte auf Internetzugänge
ausgedehnt werden.«
Oliver Moldenhauer von der Attac-AG »Wissensallmende und Freier Informationsfluss«
dazu: »Unser Vorschlag der Musicflatrate stellt die Vergütung der Künstlerinnen
und Künstler sicher, ohne breite Bevölkerungsschichten zu kriminalisieren und
nutzt die Möglichkeiten des Netzes zum Musikgenuss. Die Strategie der Musikindustrie
kann ohnehin nicht erfolgreich sein, ohne dass die Freiheitsrechte der BürgerInnen
massiv eingeschränkt werden. Der Versuch, Musik-Tauschen dann letzlich auch
auf Schulhöfen und LAN-Partys zu unterbinden, ist ähnlich undurchführbar wie
das Verbot des Westfernsehens in der DDR. Wann kommt endlich die Musicflatrate?«
Hintergründe zur Musicflatrate.
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