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Betrifft: Richtlinie zu »Geistigem Eigentum«
Sehr geehrte/r Abgeordnete/r!
Wir möchten mit dieser Mail unsere große Besorgnis über die in der EU-Richtlinie COM 2003/46endg vorgesehene massive Verschärfung der Gesetze zum geistigen Eigentum zum Ausdruck bringen. Insbesondere beunruhigen uns die Änderungsvorschläge, die der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt (JURI) am 17. September 2003 beschlossen hat, und die im November im EU-Parlament abgestimmt werden sollen.
Ursprünglich war die Richtlinie nur zur Bekämpfung gewerbsmäßiger Produktpiraterie und gefälschter Markenartikel gedacht. Die Änderungsvorschläge des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt sehen vor, dass der ganze Katalog an Strafen und Schadensersatzmaßnahmen nun für jede Verletzung geistiger Eigentumsrechte anzuwenden ist. Hierdurch verändert sich der Sinn der Richtlinie grundlegend. Angesichts der aktuellen Äußerungen der Musikindustrie und dem Verhalten der amerikanischen Lobbyorganisation der Rechteverwerter RIAA ist zu vermuten, dass sie hauptsächlich dazu genutzt werden wird, Privatkopien und das Tauschen von Inhalten über das Internet durch Privatpersonen zu unterbinden.
Es ist jedoch zweifelhaft, ob die Maßnahmen, die ursprünglich gegen gewerbliche Piraten und Produktfälscher zur Anwendung kommen sollten, noch verhältnismäßig sind, wenn zu erwarten ist, dass sie gegen große Teile der Bevölkerung zur Anwendung gelangen, die keine gewerbliche Urheberrechtsverletzung oder Produktpiraterie begangen haben.
Eine der einschneidendsten Bestimmungen des Richtlinienvorschlags, Artikel 9, schafft ein "Recht auf Auskunft", das Inhabern von geistigem Eigentum umfassende Möglichkeiten gewährt, die Herausgabe von Personendaten europäischer Bürger gerichtlich zu erzwingen.
Diese Bestimmung verletzt nicht nur Datenschutzrechte von Verbrauchern, sie belastet auch auf unzumutbare Weise Universitäten, Internet Service Provider und andere unschuldige vermittelnde Dritte, die eine große Zahl von Auskunftsanordnungen befolgen und ihre Kunden der juristischen Verfolgung ausliefern müssten.
Welche verheerenden Folgen eine solche Regelung hat, zeigt sich gegenwärtig in den USA, wo die RIAA die Provider und Universitäten mit tausenden von Auskunftsersuchen überzogen hat, um sich dann die am meisten unsympathisch wirkenden Personen für eine Klage herauszupicken.
Auch die Regelungen der Artikel 17 und 18 zum Schadensersatz und der Aufbürdung von Rechtskosten können dazu führen, dass Privatpersonen für relativ geringfügige Vergehen mit überproportional hohen Schadensersatz- und Rechtskostenforderungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich konfrontiert werden, die sie nie in ihrem Leben abbezahlen können. Auch hierfür gibt es bereits Beispiele in den USA.
Wegen der Verbraucherfeindlichkeit der amerikanischen Copyright-Gesetze, die der geplanten Richtlinie ähneln, bereitet Senator Norman Coleman (Republikaner) gegenwärtig ein Gesetz vor, das die Auskunfts- und Schadenersatzansprüche der Verwertungsindustrie zugunsten der Verbraucher korrigiert. Bitte verabschieden Sie kein Gesetz, das sich in den USA bereits als untauglich erwiesen hat!
Auch die weitere Verschärfung des Verbots, technische Schutzvorrichtungen zu umgehen, (Artikel 21) ist höchst problematisch. In dieser Richtlinie bedeutet der Begriff "technische Schutzvorrichtung" eine "Technologie, Vorrichtung oder Komponente, die zur Anwendung bei materiellen Produkten entwickelt wurde … um die Entdeckung nachgemachter Produkte zu erleichtern." (S. 25 des Änderungsentwurfs von JURI) Das hört sich auf den ersten Blick ganz vernünftig an. Aber dennoch hat diese Bestimmung höchst beunruhigende Konsequenzen. Eine Möglichkeit, die Echtheit von Produkten festzustellen, besteht darin, diese mit sog. RFID(radio-frequency-ID)-Tags auszustatten. Dabei handelt es sich um Geräte, die kleiner als ein Reiskorn sind, und eine individuelle ID-Nummer enthalten, die über Funk ausgelesen werden kann. Nach Artikel 21 wäre es verboten, diese RFID-Tag zu entfernen, selbst wenn KonsumentInnen das jeweilige Produkt erworben haben. Das Missbrauchspotential ist enorm. Einerseits lassen sich hierdurch wirkungsvoll Parallelimporte verhindern. Dies wird den freien Warenverkehr zwischen EU-Ländern einschränken und ermöglicht großen Konzernen eine Politik der Preisdiskriminierung zwischen einzelnen Ländern. Wenn RFID-Tags auch in die Kleidung integriert werden, lässt sich der Aufenthaltsort ihrer Träger jederzeit problemlos feststellen. Dies würde eine flächendeckende Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.
Auch Hersteller von Computer-Druckern nutzen bereits in den USA das im Copyright enthaltene Verbot der Umgehungstechnologie, um sich vor Konkurrenz durch Nachfüller zu schützen, und ihre eigenen Druckpatronen weiterhin zu hohen Preisen verkaufen zu können. Denn immer mehr Druckerpatronen und Drucker enthalten geschützte Authentifikationsmechanismen, die bewirken, dass der Drucker mit nachgefüllten Patronen nicht zusammenarbeitet. Solche willkürlichen Funktionseinschränkungen, die zudem auch noch hohe Abfallmengen erzeugen, sind eigentlich durch die Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte verboten worden (Artikel 4). Auf dem Umweg über den gewerblichen Rechtschutz werden sie aber wieder legalisiert und damit die Elektroschrottrichtlinie in Teilen außer Kraft gesetzt.
Zuletzt räumt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, zusätzlich zu den belastenden zivilrechtlichen Bestimmungen auch Gefängnisstrafen für die gleichen Vergehen vorzusehen.
Attac ist sich der Notwendigkeit bewusst, dass Künstlerinnen und Künstler auch im digitalen Zeitalter angemessen für ihre Tätigkeit entlohnt werden müssen. Wir denken jedoch, dass eine immer stärkere Eskalation im "Krieg gegen das Kopieren" der falsche Weg ist, bei dem letztendlich alle verlieren werden. Anstatt immer schärfere Gesetze zu verabschieden, mit denen immer größere Bevölkerungsteile kriminalisiert werden, schlagen wir vor, dass Sie sich über alternative Möglichkeiten Gedanken machen, wie KünstlerInnen entlohnt werden können, ohne die BürgerInnenrechte übermäßig einzuschränken und den technischen Fortschritt abzuwürgen. Eine Möglichkeit bestünde darin, das in der Bundesrepublik bestehende System von Pauschalabgaben auszuweiten und dafür im Gegenzug Privatkopien und das Tauschen von Inhalten über das Internet zu gestatten. Mit dem zusätzlich eingenommenen Geld könnten die KünstlerInnen für Einkommensausfälle entschädigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Plattner und Oliver Moldenhauer
Attac Koordinierungskreis und Attac AG Wissensallmende und freier Informationsfluss
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