www.attac.de/wissensallmende/digital/amazon.php - Abgerufen am 11. Sep 2010

"One-Click-Buy" - das Amazon-Patent

Urheberschutz für Software
Seit je her fällt Software in Deutschland unter das Urheberrecht.
Wer eine Software schreibt, hat die selben Rechte daran, als hätte sie ein Buch geschrieben. Niemand darf die Software ohne die Zustimmung der UrheberIn kopieren oder benutzen. Um die Software weiter zu geben, kann die UrheberIn Lizenzen vergeben: gegen Geld oder kostenlos, zur reinen Benutzung der Software oder zur Weiterentwicklung, mit oder ohne Auflagen, ganz wie sie will.
Ein Beispiel für den freizügigen Umgang mit Werken stellt die General Public Licence (GPL) dar, ein Beispiel für den restriktiven Umgang findet man in fast jeder Druckveröffentlichung „...der Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet...”.
Die UrheberIn entscheidet, wie sie das Lizenzrecht anwenden will. Urheberschutz ist etwas “automatisches”, das heißt, das Recht fällt der UrheberIn zu, einfach weil sie ihren Namen unter das Werk setzt und es veröffentlicht.
Geschützt ist das konkrete Werk, nicht die Idee an sich. Und das ist der springende Punkt.

Geschützte Ideen
Meine Oma hat den besten Birnenkuchen der Welt gemacht, das Rezept dafür hat sie mit ins Grab genommen. Das war ihr gutes Recht, denn das Rezept gehörte ihr. Hätte sie sich das Rezept patentieren lassen können, so hätten künftig alle BirnenkuchenbäckerInnen bei ihr anfragen müssen und sie hätte bestimmt deftige Lizenzgebühren genommen.
Absurd?
Nein – das ist Wirklichkeit.
Plakativ könnte man sagen:
Eine Software ist wie ein Backrezept. Man hat ein Problem (sprich: braucht Birnenkuchen oder auch eine Textverarbeitung) und strebt nach einer Lösung (sprich: denkt sich ein Rezept aus oder schreibt eine Textverarbeitungssoftware).
Urheberrecht: Dieses Rezept (diese Textverarbeitung) gehört mir.
Patentrecht: Die Idee Birnenkuchen (die Idee Textverarbeitung) gehört mir. Kein/e andere/r darf, ohne mich zu fragen, Birnenkuchen machen (oder eine Textverarbeitung schreiben).

Erfindungshöhe
Sowohl im europäischen Urheber- als auch im Patentrecht gibt es einen Riegel, der verhindern soll, dass triviale Ideen von Einzelnen für sich beansprucht werden: die Schöpfungs- bzw. Erfindungshöhe. Wird dieser Riegel nicht vorgeschoben, trifft das die Öffentlichkeit natürlich dann härter, wenn grundsätzliche Ideen, als wenn konkrete Werke geschützt sind. Momentan wendet das Europäische Patentamt offensichtlich den Riegel nicht an.
Das Europäische Patentamt nämlich hat Amazon ein Patent auf die Bestellung von Geschenken zugeteilt.

Warum gerade Amazon?
Amazon.com macht uns gerade lehrbuchhaft vor, wohin diese Patentierung von banalen Ideen führt.
Amazon hat sich 1998 die sogenannte One-Click-Technik patentieren lassen, eine Allerweltsidee, die KundInnendaten mit Hilfe von Cookies speichert und so die Bestellung vereinfacht. Bestellen kann man, ist man erst einmal registriert, mit einem einzigen Klick.
Jeder andere Anbieter muss nun zwei Klicks brauchen, auch wenn er Software geschrieben hat, die einen Kauf mit einem Klick ermöglicht. Denn nicht die konkrete Umsetzung ist geschützt (die Software selbst), sondern die grundsätzliche Idee.
Fast noch absurder erscheint die Patentierung von “Coordinating delivery of a gift”, dahinter verbirgt sich nichts weiter, als ein Geschenkservice. Das einzig Bemerkenswerte ist, dass die Schenkende sich nicht um die Adressdaten der Beschenkten kümmern muss, die Daten werden von einer Maschine gesucht. Sehr innovativ!
Amazon greift damit in den eCommerce an sich ein, denn viele Firmen streben nach einfachen Lösungen im online-Handel und müssen nun Verbote oder Lizenz-Kosten fürchten.
Amazon hat sich frühzeitig deutlich positioniert und auch exponiert und ist somit zur Projektionsfläche für Anti-Software-Patent-Aktive geworden. Solange Amazon seine Politik beibehält, Banalitäten patentieren zu lassen, um andere dann zur Kasse zu bitten bzw. zu verklagen, wird Amazon.com Protestaktionen und Boykottaufrufen ausgesetzt sein.

Die Protestseite http://www.noamazon.com schreibt:
Senden Sie einen Protest-Brief an amazon.com. Teilen Sie ihnen mit, warum Sie ihre Produkte nicht mehr kaufen werden. Schreiben Sie ihnen, warum Sie in Zukunft noamazon.com statt amazon.com tippen werden. Sagen Sie ihnen, warum Sie nicht denken, dass ihr Umgang mit Patenten fair ist und dass sie mit dem Prozessieren aufhören sollen. Viele von uns haben das schon getan und wir haben unsere Briefe hier aufgelistet, damit Sie sie als Vorlage benutzen können. Um eine eMail zu senden, benutzen Sie die Adresse feedback@amazon.com. Wenn Sie zu verärgert sind, um die allgemeine Adresse zu nutzen, können Sie direkt an den Konzernchef unter jeff@amazon.com schreiben.


„Send a protest letter to amazon.com. Tell them why you won't buy their products any more. Tell them why you're typing noamazon.com instead of amazon.com. Tell them that you don't think their patent policies are fair, and that they should reform their litigious ways. Many of us have already done this, and we have put our letters here in the letter gallery for you to use as examples if you'd like. To send your e-mail, use feedback@amazon.com. If you are too angry to use the generic address, you can send mail directly to the company president at jeff@amazon.com.”

Softwarepatente schaden uns allen und nicht zuletzt der Wirtschaft.

Links zum Thema

Amazon-Boykott

http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,2049938,00.htm
http://www.noamazon.com/

weitere Patent-Bestrebungen von Amazon

http://www.pro-linux.de/news/2003/5361.html

Offener Brief von attac an die EU-ParlamentarierInnen

http://www.attac.de/geig/mdep-brief.php

Brief eines betroffenen Mittelständlers an die EU-ParlamentarierInnen (öffnet eine *.pdf-Datei) http://download.magix.net/press/d/presskits/patent/PresseMeldung_Patent.PDF

EU-Richtlinien-Entwurf

http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92en.pdf

euro-linux Kampagne und weitere Informationen

http://www.eurolinux.org/

FFII-Seiten für weitere Informationen

http://www.ffii.org/index.de.html

Infos über Patente

http://www.noamazon.com/faq.html

das One-Click-Patent an sich

http://www.delphion.com/details?pn=US05960411__

Vortrag über Software-Patente

http://ig.cs.tu-berlin.de/w2000/ir1/referate1/k-2b/


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