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Urheberschutz für Software
Seit je her fällt Software in Deutschland unter das Urheberrecht.
Wer eine Software schreibt, hat die selben Rechte daran, als hätte sie
ein Buch geschrieben. Niemand darf die Software ohne die Zustimmung der UrheberIn
kopieren oder benutzen. Um die Software weiter zu geben, kann die UrheberIn
Lizenzen vergeben: gegen Geld oder kostenlos, zur reinen Benutzung der Software
oder zur Weiterentwicklung, mit oder ohne Auflagen, ganz wie sie will.
Ein Beispiel für den freizügigen Umgang mit Werken stellt die General
Public Licence (GPL) dar, ein Beispiel für den restriktiven Umgang
findet man in fast jeder Druckveröffentlichung „...der Nachdruck,
auch auszugsweise, ist nicht gestattet...”.
Die UrheberIn entscheidet, wie sie das Lizenzrecht anwenden will. Urheberschutz
ist etwas “automatisches”, das heißt, das Recht fällt
der UrheberIn zu, einfach weil sie ihren Namen unter das Werk setzt und es veröffentlicht.
Geschützt ist das konkrete Werk, nicht die Idee an sich. Und das ist der
springende Punkt.
Geschützte Ideen
Meine Oma hat den besten Birnenkuchen der Welt gemacht, das Rezept dafür
hat sie mit ins Grab genommen. Das war ihr gutes Recht, denn das Rezept gehörte
ihr. Hätte sie sich das Rezept patentieren lassen können, so hätten
künftig alle BirnenkuchenbäckerInnen bei ihr anfragen müssen
und sie hätte bestimmt deftige Lizenzgebühren genommen.
Absurd?
Nein – das ist Wirklichkeit.
Plakativ könnte man sagen:
Eine Software ist wie ein Backrezept. Man hat ein Problem (sprich: braucht Birnenkuchen
oder auch eine Textverarbeitung) und strebt nach einer Lösung (sprich:
denkt sich ein Rezept aus oder schreibt eine Textverarbeitungssoftware).
Urheberrecht: Dieses Rezept (diese Textverarbeitung) gehört mir.
Patentrecht: Die Idee Birnenkuchen (die Idee Textverarbeitung) gehört mir.
Kein/e andere/r darf, ohne mich zu fragen, Birnenkuchen machen (oder eine Textverarbeitung
schreiben).
Erfindungshöhe
Sowohl im europäischen Urheber- als auch im Patentrecht gibt es einen Riegel,
der verhindern soll, dass triviale Ideen von Einzelnen für sich beansprucht
werden: die Schöpfungs- bzw. Erfindungshöhe. Wird dieser Riegel nicht
vorgeschoben, trifft das die Öffentlichkeit natürlich dann härter,
wenn grundsätzliche Ideen, als wenn konkrete Werke geschützt sind.
Momentan wendet das Europäische Patentamt offensichtlich den Riegel nicht
an.
Das Europäische Patentamt nämlich hat Amazon ein Patent auf die Bestellung
von Geschenken zugeteilt.
Warum gerade Amazon?
Amazon.com macht uns gerade lehrbuchhaft vor, wohin diese Patentierung von banalen
Ideen führt.
Amazon hat sich 1998 die sogenannte One-Click-Technik patentieren lassen, eine
Allerweltsidee, die KundInnendaten mit Hilfe von Cookies speichert und so die
Bestellung vereinfacht. Bestellen kann man, ist man erst einmal registriert,
mit einem einzigen Klick.
Jeder andere Anbieter muss nun zwei Klicks brauchen, auch wenn er Software geschrieben
hat, die einen Kauf mit einem Klick ermöglicht. Denn nicht die konkrete
Umsetzung ist geschützt (die Software selbst), sondern die grundsätzliche
Idee.
Fast noch absurder erscheint die Patentierung von “Coordinating delivery
of a gift”, dahinter verbirgt sich nichts weiter, als ein Geschenkservice.
Das einzig Bemerkenswerte ist, dass die Schenkende sich nicht um die Adressdaten
der Beschenkten kümmern muss, die Daten werden von einer Maschine gesucht.
Sehr innovativ!
Amazon greift damit in den eCommerce an sich ein, denn viele Firmen streben
nach einfachen Lösungen im online-Handel und müssen nun Verbote oder
Lizenz-Kosten fürchten.
Amazon hat sich frühzeitig deutlich positioniert und auch exponiert und
ist somit zur Projektionsfläche für Anti-Software-Patent-Aktive geworden.
Solange Amazon seine Politik beibehält, Banalitäten patentieren zu
lassen, um andere dann zur Kasse zu bitten bzw. zu verklagen, wird Amazon.com
Protestaktionen und Boykottaufrufen ausgesetzt sein.
Die Protestseite http://www.noamazon.com
schreibt:
Senden Sie einen Protest-Brief an amazon.com. Teilen Sie ihnen mit, warum Sie
ihre Produkte nicht mehr kaufen werden. Schreiben Sie ihnen, warum Sie in Zukunft
noamazon.com statt amazon.com tippen werden. Sagen Sie ihnen, warum Sie nicht
denken, dass ihr Umgang mit Patenten fair ist und dass sie mit dem Prozessieren
aufhören sollen. Viele von uns haben das schon getan und wir haben unsere
Briefe hier aufgelistet, damit Sie sie als Vorlage benutzen können. Um
eine eMail zu senden, benutzen Sie die Adresse feedback@amazon.com.
Wenn Sie zu verärgert sind, um die allgemeine Adresse zu nutzen, können
Sie direkt an den Konzernchef unter jeff@amazon.com
schreiben.
„Send a protest letter to amazon.com. Tell them why you won't buy their
products any more. Tell them why you're typing noamazon.com instead of amazon.com.
Tell them that you don't think their patent policies are fair, and that they
should reform their litigious ways. Many of us have already done this, and we
have put our letters here in the letter gallery for you to use as examples if
you'd like. To send your e-mail, use feedback@amazon.com. If you are too angry
to use the generic address, you can send mail directly to the company president
at jeff@amazon.com.”
Softwarepatente schaden uns allen und nicht zuletzt der Wirtschaft.
Links zum Thema
Amazon-Boykott
http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,2049938,00.htm
http://www.noamazon.com/
weitere Patent-Bestrebungen von Amazon
http://www.pro-linux.de/news/2003/5361.html
Offener Brief von attac an die EU-ParlamentarierInnen
http://www.attac.de/geig/mdep-brief.php
Brief eines betroffenen Mittelständlers an die EU-ParlamentarierInnen
(öffnet eine *.pdf-Datei) http://download.magix.net/press/d/presskits/patent/PresseMeldung_Patent.PDF
EU-Richtlinien-Entwurf
http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92en.pdf
euro-linux Kampagne und weitere Informationen
http://www.eurolinux.org/
FFII-Seiten für weitere Informationen
http://www.ffii.org/index.de.html
Infos über Patente
http://www.noamazon.com/faq.html
das One-Click-Patent an sich
http://www.delphion.com/details?pn=US05960411__
Vortrag über Software-Patente
http://ig.cs.tu-berlin.de/w2000/ir1/referate1/k-2b/
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