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Nachdem die Bundesregierung einen überarbeiteten Gesetzentwurf (hier
im pdf-Format) zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie vorgelegt
hat, ist mit einer Verabschiedung des Gesetzes angeblich nach der parlamentarischen
Sommerpause 2004 zu rechnen.
Worum geht es bei der Umsetzung der Biopatentrichtlinie eigentlich?
Nach jahrelangen Verhandlungen wurde 1998 die Biopatentrichtlinie der
EU verabschiedet. Ihr Ziel ist es, das Patentrecht für Biotechnologie
und Gentechnik in allen Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die Umsetzung
in nationales Recht sollte bis Juli 2000 erfolgen, doch viele Länder
tun sich schwer. Auch in Deutschland steht die Umsetzung noch an. Justizministerin
Zypries brachte im März 2004 den deutschen Gesetzentwurf zur 1. Lesung
in den Bundestag ein. Sofort gab es Kritik, die Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN stellten einen Antrag zur Überarbeitung des Entwurfs
in wesentlichen Punkten, Greenpeace und Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsministerin
Künast fordern gar eine Überarbeitung der EU-Richtlinie.
Gibt es technische Erfindungen an Pflanzen, Tieren oder Menschen?
Der Versuch, den Patentbegriff von technischen Erfindungen, für den er
geschaffen wurde, auf Entwicklungen in der Biotechnologie zu übertragen,
ist nicht überzeugend gelungen. Zwar gibt es das ausdrückliche Patentverbot
für Versuche mit Klonen, für Keimbahneingriffe und der gewerblichen Verwertung
von Embryonen beim Menschen. Patente am Menschen allerdings sind zum Beispiel
im Hinblick auf seine Würde nicht erlaubt, dann aber doch, wenn an vorher
isoliertem Material geforscht wurde. Dies ist fast immer der Fall, Versuche
am Menschen selbst sind eher selten.
Können Roboter Erfindungen machen?
Patente auf Gene und Gensequenzen, die heute mit Robotern analysiert werden,
stehen im Kreuzfeuer der Kritik. Was soll daran eine Erfindung sein? Bei
den in der Natur vorkommenden Genen kann es sich doch nur um eine Entdeckung
handeln. Die genaue Beschreibung der Funktion des Proteins, dessen Bildung
durch das Gen verursacht wird, kann schon größtenteils in einschlägigen
Veröffentlichungen nachgeschlagen werden. Hier aber soll diese Funktionsbeschreibung
des Proteins die Erfindungshöhe darstellen, die das Ganze patentwürdig
macht, man staunt.
Berechtigt die erste Entdeckung zur Nutzung aller nachfolgenden Entdeckungen?
Auch die Reichweite des mit dem Patent verbundenen Stoffschutzes gibt Anlass zur Kritik.
Wenn nur eine Funktion angegeben
werden muss, um damit zu erreichen, dass auch alle anderen, zum Teil erst
später entdeckten Funktionen eines DNA-Abschnitts gleich mit patentiert
sind, handelt es sich um eine Überbewertung dieses Patents.
Patente wurden einst erfunden, um einen Interessenausgleich zwischen den
Erfindern und der Gesellschaft herbeizuführen. Der Erfinder hatte als
materiellen Anreiz über einen bestimmten Zeitraum das Monopol für die
Verwertung, musste dafür aber auch seine Erfindung offen legen. Dies sollte
gesamtgesellschaftlich Innovationen und Investitionen fördern. Heute ist
zu befürchten, dass die Strategie der "Global Player", sich für möglichst
alles Patente zu besorgen, kleinere und weniger finanzstarke Forschungsgruppen
systematisch von mit Patenten verminten Forschungsfeldern fernhält. Patentstreitigkeiten
sind teuer, Lizenzvergaben ebenfalls und außerdem ungewiss. Heikel wird
das Ganze dann, wenn es im Gesundheitsbereich um die Forschung an neuen
Medikamenten geht, an die sich Forschungsgruppen wegen schon vergebener
Patente nicht mehr herantrauen, oder wenn Arzneimittel durch Patente so
verteuert werden, dass sie für die meisten Menschen nicht mehr erschwinglich
sind.
Patente im Konflikt mit Züchterrechten
Es ist verboten, Pflanzensorten und Tierrassen zu patentieren. Sie können
aber dann patentiert werden, wenn - logisch ist auch dieses nicht ganz
nachvollziehbar - die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine
Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist. Das gilt zum Beispiel, wenn
ein Gen in das Genom von verschiedenen Pflanzen oder Tieren übertragbar
ist. Alle Pflanzenarten und Tierrassen, die in diesem Fall für den Züchter
interessant sind, können dann gleich mitpatentiert werden. Ausgeschlossen
von der Patentierung sind Züchtungsverfahren, die nicht biotechnologischer
Natur sind. Herkömmliche Züchtungsmethoden für neue Sorten, die ja über
viele Generationen stattgefunden haben und heute sowohl zeitaufwendig
als auch kostenintensiv sind, werden zurückgestuft, man kann sie nicht
derart umfassend vor den Zugriffen anderer schützen. Für diese Sorten
gab und gibt es das Sortenschutzrecht. Befürchtet wird, dass das Monopol
für Saatgut sich in den Händen einiger weniger Multis konzentriert. Die
Biodiversität, das heißt die Artenvielfalt der Welt wird, wie es sich
in der Vergangenheit schon abzeichnete, weiter abnehmen.
Das Züchterprivileg, das es Züchtern erlaubte, erworbenes Saatgut als
Ausgangsmaterial für eigene Züchtungen zu verwenden, gilt so nun auch
nicht mehr. Mit Patenten versehene Pflanzensorten sind tabu, wenn nicht
Lizenzen von den Pateninhabern erworben werden. Für Landwirte gelten die
unter UPOV 91 (internationales Übereinkommen zum Schutz neuer Pflanzenzüchtungen)
festgeschriebenen Bedingungen, die auch im EU-Sortenschutzgesetz stehen:
Der Landwirt darf weiterhin einen Teil seiner Ernte zurückbehalten und
zur Neuaussaat verwenden, muss aber ab einer bestimmten Menge seinen Obulus
an die Saatgutfirma entrichten. Dies war in der vorletzten UPOV-Fassung
noch nicht vorgeschrieben, dort gab es ein umfassendes Landwirteprivileg.
Für Landwirte in Entwicklungsländern sind Nachbaugebühren ein gravierender
zusätzlicher Kostenfaktor, und auch unter unseren Bauern regt sich Widerstand.
Ebenso kritisch betrachtet wird, dass durch das Monopol der Saatgutfirmen
und die damit bestehende Abhängigkeit von ihnen die Ernährung für die
Weltbevölkerung nicht gesichert ist.
Biopiraterie wird für westliche Firmen möglich
Pflanzen, irgendwo
in der Welt, bevorzugt sind hier wieder Entwicklungsländer mit ihrer biologischen
Vielfalt, werden von unseren "Global Players" mit Patenten ausgestattet,
ihnen gehört damit auch das exklusive Nutzungsrecht. Gerade indigene Völker,
von denen das Wissen um die von ihnen genutzten und zum Teil gezüchteten
Pflanzen stammen, stehen dumm da. Für sie kommen Patente nicht in Betracht,
handelt es sich doch um ihr gemeinsames Erbe. Patente, eine Erfindung
der westlichen Welt, sind für sie auch meist unerschwinglich.
Alternativen zum Patentsystem gesucht
All diese Merkwürdigkeiten lassen den Gedanken aufkommen, dass hier
zusammenwächst, was überhaupt nicht zusammengehört. Das
Patentsystem ist nun mal nicht für die lebende Welt geschaffen. Nach
all den oben beschriebenen, mit der Patentierung verbundenen Nachteilen,
stellt sich die Frage, ob wirklich derart umfassend patentiert werden
muss. Gibt es keine Alternative, die nicht nur die Forderungen der Industrie,
sondern auch die Interessen der Gesellschaft berücksichtigt? Hier
Wege aufzuzeigen ist eine der Aufgaben unserer AG.
Auch nach Meinung der Grünen geht die Richtlinie deutlich
zu weit: Pressegespräch 05.03.2003
und Pressegespräch 17.06.2003
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