Digital Rights Management
Einfacher Kopierschutz und DRM
Die Unterhaltungsindustrie macht nicht nur P2P-Netzwerke, sondern auch Privatkopien
für ihre Absatzrückgänge verantwortlich. Sie möchte es
nicht nur juristisch, sondern auch technisch unmöglich machen, digitale
Inhalte zu kopieren. Allerdings waren die bisherigen Kopierschutzmaßnahmen
nicht sonderlich erfolgreich und wurden trotz juristischen Verbots innerhalb
kurzer Zeit geknackt. Offenbar ist ein wirksamer Kopierschutz allein in Software
nicht zu realisieren. Denn ein heutiger PC ist flexibel und von den UserInnen
beliebig programmierbar (Godwin 2002).
Deshalb gelangten die Verantwortlichen der Unterhaltungsindustrie zu der
Schlussfolgerung, dass ein wirksamer Kopierschutz flächendeckend und allumfassend
sein und auf der Ebene der Hardware ansetzen muss. Dies ist nur durch einen
globalen Umbau der digitalen Infrastruktur möglich, die in letzter Konsequenz
auf die Abschaffung des frei programmierbaren Allzweck-Computers in den Händen
von Privatpersonen abzielt. Darüber hinaus sollte eine solche Kontrollinfrastruktur
auch in der Lage sein, die Nutzungshandlungen der KonsumentInnen im Einzelnen
zu regulieren. Sie geht damit weit über einen einfachen Kopierschutz hinaus
und wird verallgemeinernd als Digital Rights Management
(DRM) bezeichnet. Spätestens
im Sommer 2001 einigten sich die Führungskräfte der
Unterhaltungs- und der Computerindustrie im Rahmen des Global Business Dialogue
on e-Commerce auf die flächendeckende Einführung von DRM (Godwin
2002). Die Computerindustrie ist bereits seit 1999 dabei, einen allgemein akzeptierten
DRM-Standard einzuführen. Diesem Zweck dient die Trusted
Platform Alliance (TPA), ehemals TCPA.
Kernstück der neuen Kopierschutzinfrastruktur ist nach den Vorstellungen
der TPA ein spezieller Überwachungschip namens Trusted
Platform Module (TPM), der gegen Manipulation besonders gesichert ist und der in alle PC-Mainboards
eingebaut wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er sogar direkt in
den Hauptprozessor integriert.
Dieser Überwachungschip überprüft beim Booten des PC zunächst,
ob das System aus »sicheren« Hardwarekomponenten aufgebaut ist,
d.h. aus solchen, die Kopierschutzmechanismen unterstützen. Auf dieser
Basis können dann die eigentlichen DRM-Systeme arbeiten (Himmelein
2002 und 2003).
Im Augenblick werden TPM-Chips zwar schon in viele Mainboards eingebaut,
aber ihre Verbreitung ist noch so gering, dass es sich nicht lohnen würde,
sie als DRM-System zu nutzen. Das kann sich aber in einigen Jahren ändern.
Die neue Windows-Version (»Longhorn«), die im Jahr 2006 erscheinen
soll, wird erstmals auch Software bereitstellen, die die Fähigkeiten der
TPM-Chips für DRM-Systeme nutzen wird.
Bestandteile eines DRM-Systems
Ein solches umfassendes und sicheres DRM-System soll nach dem Willen der Unterhaltungsindustrie
aus folgenden Komponenten bestehen:
- Digitale Zertifikate: In Zukunft werden alle UserInnen mit digitalen Zertifikaten
ausgestattet werden. Ein Zertifikat ist eine digitale Identifizierung eines
Objektes oder einer Person. Die Unterhaltungsindustrie kann vorschreiben,
dass digitale Inhalte nur mit »sicheren« PCs und nur von Besitzern
beglaubigter Zertifikate decodiert werden können.
- Verschlüsselung: In Zukunft werden gekaufte Inhalte grundsätzlich
verschlüsselt und in sog. Digitale Container eingekapselt sein.
- Device Revocation und Traitor
Tracking: Mittels Device
Revocation (Widerrufen von Geräten) und Traitor Tracking (Aufspüren
von »Verrätern«)
wird es in Zukunft möglich sein, die Kommunikation von »kompromittierten« Endgeräten
- also solchen ohne Kopierschutz - mit anderen Geräten zu unterbinden
und erstere aus der Ferne abzuschalten sowie ihre Benutzer festzustellen.
- Rights Locker Architecture: Oftmals wollen KonsumentInnen digitale Inhalte,
die sie in einem DRM-Gerät erworben haben, an unterschiedlichen
Orten und auf unterschiedlichen Endgeräten nutzen. Auch sollte ein
DRM-System sicherstellen, dass sie ihre Nutzungsrechte nicht verlieren,
wenn eines dieser Geräte defekt ist. Zu diesem Zweck muss eine zentrale
Datenbank eingesetzt werden, wo die Nutzungsrechte der einzelnen KonsumentInnen
gespeichert
sind (Bechtold 2002: 26, 33, 74, Anderson
2004, Walker 2004).
Diese Komponenten sollen nicht nur in Computer, sondern in alle Geräte
der Unterhaltungselektronik wie Fernseher, DVD-Player und Rekorder sowie in
Stereoanlagen eingebaut werden. Möglich wäre auch, dass in Geschäften
gekaufte Inhalte wie Filme oder Musik personalisiert und bei der Unterhaltungsindustrie
registriert werden müssen, bevor sie genutzt werden können.
Zu einem späteren Zeitpunkt könnten die DRM-Mechanismen auch auf
das Internet übertragen
werden. In einem sicheren Internet könnten neue Anwendungen nur im Konsens
mit der Unterhaltungsindustrie entwickelt werden. Alle Inhalte, sowohl die
selbsterzeugten auf dem eigenen Rechner als auch Webseiten, wären verschlüsselt
und der Zugriff auf sie wäre mittels Zertifikaten personalisiert.
Wer Inhalte im Internet veröffentlichen will, benötigte dafür
ebenfalls ein Zertifikat. John Walker bezeichnet dieses Zertifikat in Anspielung
auf die früher erteilte Druckerlaubnis der katholischen Kirche als
die digitale Imprimatur (Walker 2004).
Im Augenblick denken noch viele Menschen, dass die Bemühungen der Unterhaltungsindustrie,
ein sicheres DRM-System zu entwickeln, scheitern werden. Mit dem TCPA-Design
vertraute Computer-Sicherheitsexperten wie Bruce Schneier oder Ross Anderson
sind weitaus weniger optimistisch. Sie gehen davon aus, dass TCPA aufgrund
der Implementierung in Hardware statt in Software sehr »sicher« sein
wird (Anderson 2004). Ist erst einmal eine solche totale und allumfassende
Kopierschutzinfrastruktur installiert, kann die Unterhaltungsindustrie beliebige
Nutzungsbedingungen praktisch kompromisslos auch gegen die Interessen der KonsumentInnen
durchsetzen. Dies gilt für Unterhaltungsmedien
wie Filme und Musik, aber genauso für wissenschaftliche Informationen,
die in Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Die Unterhaltungsindustrie
bevorzugt für ihre Inhalte die Nutzungsweise »Pay-per-view«,
wo für jeden Nutzungsvorgang gesondert abkassiert wird. Weitere Restriktionen
können vorsehen, dass die Inhalte nur für einen begrenzten Zeitraum,
z.B. einen Tag oder eine Woche genutzt werden dürfen.
Folgen
Die Folgen einer flächendeckenden Einführung von DRM und des sicheren
Internet sind noch nicht in allen Einzelheiten überschaubar. Wissenschaftler
wie Ross Anderson, John Walker, Jeremy Rifkin und Volker Grassmuck haben
die zu erwartenden Auswirkungen von DRM untersucht und warnen eindringlich vor dessen flächendeckender Einführung:
- Jugendschutz und Zensur: Wenn UserInnen durch DRM geschützte Inhalte
aufrufen, werden sie automatisch durch das persönliche Zertifikat
identifiziert, das auch das Alter und das Herkunftsland enthält.
Ist er oder sie nicht alt genug, um die Inhalte zu betrachten, oder hat
die Regierung den Zugriff gesperrt, werden sie nicht ausgeliefert. Hierdurch
könnten Regierungen problemlos
bestimmen, welche Inhalte für ihre Bürger zugänglich
sein sollen und welche nicht (Walker
2004).
- Unveröffentlichung von Dokumenten: Microsoft wirbt damit, das es
bereits mittels Word 2003 möglich ist, Dokumente ferngesteuert auf anderen
Rechnern unbrauchbar zu machen, sie unzuveröffentlichen (revoke). Bei
einer flächendeckenden
Einführung von DRM könnte sich dieses Feature verallgemeinern. In einem sicheren Betriebssystem werden alle Inhalte und Daten
verschlüsselt.
Entschließen sich die Urheberrechtsinhaber, die Nutzungsrechte
für
bestimmte Inhalte zurückzuziehen, ist das problemlos möglich,
indem ein zentraler Server die Erlaubnis zur Decodierung verweigert.
Aber auch der Staat könnte Dokumente unveröffentlichen.
- Fernzugriff auf den PC: Wenn alle Daten auf dem PC verschlüsselt
sind und sie nur noch nach Bestätigung durch einen zentralen Server
decodiert werden können, besteht die Möglichkeit, dass Dritte
den Zugriff auf die eigenen Daten sperren. Systemoppositionelle oder AktivistInnen
könnten
in ihrer Tätigkeit behindert werden.
- Sperrung oder Verweigerung von persönlichen Zertifikaten: Der Besitz
eines persönlichen Zertifikats kann in Zukunft Voraussetzung für
die Teilnahme am Internet sein. Gesetze können vorschreiben, dass
verurteilte Verbrecher oder Systemoppositionelle keine Zertifikate
bekommen. Internetentzug könnte eine neue Strafe oder Sicherungsmaßnahme
werden.
- Das Ende der Anonymität: Server der Unterhaltungsindustrie werden
jeden einzelnen Nutzungsvorgang aufzeichnen. Dies ist allein schon zu Abrechnungszwecken
notwendig. Auch ISPs können durch Gesetze verpflichtet werden,
jede Internettransaktion aufzuzeichnen und sie den Sicherheitsbehörden
bei Bedarf zur Verfügung
zu stellen. Die so gewonnenen Daten könnten z.B. bei Rasterfahndungen
genutzt werden (Walker 2004). Damit entstünde ein immer stärkerer
Sog, keine kontroversen Werke zu konsumieren.
- Nivellierung der kulturellen Landschaft: Eine globale Durchsetzung von
DRM würde die Macht der Unterhaltungskonzerne extrem steigern. Sie
würden
sich wahrscheinlich noch stärker als bisher zu Gatekeepern (Rifkin
2000: 299ff.) für kulturelle Erfahrungen überhaupt entwickeln.
Hierfür
sind folgende Faktoren verantwortlich: Die Unterhaltungsindustrie entscheidet
weiterhin, welche Inhalte in ihre Distributionskanäle aufgenommen
werden, auch wenn das technisch nicht mehr notwendig wäre. Kleinere
Anbieter haben kaum noch eine Chance. Ob sich die Inhalte abspielen lassen,
entscheiden die Unterhaltungsindustrie und die Hersteller der Player-Software. Es ist gut möglich,
dass diese Hersteller kein Interesse an intensiver Konkurrenz und an
systemkritischen Inhalten haben. Die mit dem Ende der Anonymität
im Internet einhergehende Selbstzensur wird die Nachfrage nach kontroversen
Inhalten deutlich reduzieren.
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