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3. Aufstieg und Fall des freien Internet

Digital Rights Management

Einfacher Kopierschutz und DRM

Die Unterhaltungsindustrie macht nicht nur P2P-Netzwerke, sondern auch Privatkopien für ihre Absatzrückgänge verantwortlich. Sie möchte es nicht nur juristisch, sondern auch technisch unmöglich machen, digitale Inhalte zu kopieren. Allerdings waren die bisherigen Kopierschutzmaßnahmen nicht sonderlich erfolgreich und wurden trotz juristischen Verbots innerhalb kurzer Zeit geknackt. Offenbar ist ein wirksamer Kopierschutz allein in Software nicht zu realisieren. Denn ein heutiger PC ist flexibel und von den UserInnen beliebig programmierbar (Godwin 2002).

Deshalb gelangten die Verantwortlichen der Unterhaltungsindustrie zu der Schlussfolgerung, dass ein wirksamer Kopierschutz flächendeckend und allumfassend sein und auf der Ebene der Hardware ansetzen muss. Dies ist nur durch einen globalen Umbau der digitalen Infrastruktur möglich, die in letzter Konsequenz auf die Abschaffung des frei programmierbaren Allzweck-Computers in den Händen von Privatpersonen abzielt. Darüber hinaus sollte eine solche Kontrollinfrastruktur auch in der Lage sein, die Nutzungshandlungen der KonsumentInnen im Einzelnen zu regulieren. Sie geht damit weit über einen einfachen Kopierschutz hinaus und wird verallgemeinernd als Digital Rights Management (DRM) bezeichnet. Spätestens im Sommer 2001 einigten sich die Führungskräfte der Unterhaltungs- und der Computerindustrie im Rahmen des Global Business Dialogue on e-Commerce auf die flächendeckende Einführung von DRM (Godwin 2002). Die Computerindustrie ist bereits seit 1999 dabei, einen allgemein akzeptierten DRM-Standard einzuführen. Diesem Zweck dient die Trusted Platform Alliance (TPA), ehemals TCPA.

Kernstück der neuen Kopierschutzinfrastruktur ist nach den Vorstellungen der TPA ein spezieller Überwachungschip namens Trusted Platform Module (TPM), der gegen Manipulation besonders gesichert ist und der in alle PC-Mainboards eingebaut wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er sogar direkt in den Hauptprozessor integriert.

Dieser Überwachungschip überprüft beim Booten des PC zunächst, ob das System aus »sicheren« Hardwarekomponenten aufgebaut ist, d.h. aus solchen, die Kopierschutzmechanismen unterstützen. Auf dieser Basis können dann die eigentlichen DRM-Systeme arbeiten (Himmelein 2002 und 2003).

Im Augenblick werden TPM-Chips zwar schon in viele Mainboards eingebaut, aber ihre Verbreitung ist noch so gering, dass es sich nicht lohnen würde, sie als DRM-System zu nutzen. Das kann sich aber in einigen Jahren ändern. Die neue Windows-Version (»Longhorn«), die im Jahr 2006 erscheinen soll, wird erstmals auch Software bereitstellen, die die Fähigkeiten der TPM-Chips für DRM-Systeme nutzen wird.

Bestandteile eines DRM-Systems

Ein solches umfassendes und sicheres DRM-System soll nach dem Willen der Unterhaltungsindustrie aus folgenden Komponenten bestehen:

  • Digitale Zertifikate: In Zukunft werden alle UserInnen mit digitalen Zertifikaten ausgestattet werden. Ein Zertifikat ist eine digitale Identifizierung eines Objektes oder einer Person. Die Unterhaltungsindustrie kann vorschreiben, dass digitale Inhalte nur mit »sicheren« PCs und nur von Besitzern beglaubigter Zertifikate decodiert werden können.
  • Verschlüsselung: In Zukunft werden gekaufte Inhalte grundsätzlich verschlüsselt und in sog. Digitale Container eingekapselt sein.
  • Device Revocation und Traitor Tracking: Mittels Device Revocation (Widerrufen von Geräten) und Traitor Tracking (Aufspüren von »Verrätern«) wird es in Zukunft möglich sein, die Kommunikation von »kompromittierten« Endgeräten - also solchen ohne Kopierschutz - mit anderen Geräten zu unterbinden und erstere aus der Ferne abzuschalten sowie ihre Benutzer festzustellen.
  • Rights Locker Architecture: Oftmals wollen KonsumentInnen digitale Inhalte, die sie in einem DRM-Gerät erworben haben, an unterschiedlichen Orten und auf unterschiedlichen Endgeräten nutzen. Auch sollte ein DRM-System sicherstellen, dass sie ihre Nutzungsrechte nicht verlieren, wenn eines dieser Geräte defekt ist. Zu diesem Zweck muss eine zentrale Datenbank eingesetzt werden, wo die Nutzungsrechte der einzelnen KonsumentInnen gespeichert
    sind (Bechtold 2002: 26, 33, 74, Anderson 2004, Walker 2004).

Diese Komponenten sollen nicht nur in Computer, sondern in alle Geräte der Unterhaltungselektronik wie Fernseher, DVD-Player und Rekorder sowie in Stereoanlagen eingebaut werden. Möglich wäre auch, dass in Geschäften gekaufte Inhalte wie Filme oder Musik personalisiert und bei der Unterhaltungsindustrie registriert werden müssen, bevor sie genutzt werden können. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten die DRM-Mechanismen auch auf das Internet übertragen werden. In einem sicheren Internet könnten neue Anwendungen nur im Konsens mit der Unterhaltungsindustrie entwickelt werden. Alle Inhalte, sowohl die selbsterzeugten auf dem eigenen Rechner als auch Webseiten, wären verschlüsselt und der Zugriff auf sie wäre mittels Zertifikaten personalisiert. Wer Inhalte im Internet veröffentlichen will, benötigte dafür ebenfalls ein Zertifikat. John Walker bezeichnet dieses Zertifikat in Anspielung auf die früher erteilte Druckerlaubnis der katholischen Kirche als die digitale Imprimatur (Walker 2004).

Im Augenblick denken noch viele Menschen, dass die Bemühungen der Unterhaltungsindustrie, ein sicheres DRM-System zu entwickeln, scheitern werden. Mit dem TCPA-Design vertraute Computer-Sicherheitsexperten wie Bruce Schneier oder Ross Anderson sind weitaus weniger optimistisch. Sie gehen davon aus, dass TCPA aufgrund der Implementierung in Hardware statt in Software sehr »sicher« sein wird (Anderson 2004). Ist erst einmal eine solche totale und allumfassende Kopierschutzinfrastruktur installiert, kann die Unterhaltungsindustrie beliebige Nutzungsbedingungen praktisch kompromisslos auch gegen die Interessen der KonsumentInnen durchsetzen. Dies gilt für Unterhaltungsmedien wie Filme und Musik, aber genauso für wissenschaftliche Informationen, die in Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Die Unterhaltungsindustrie bevorzugt für ihre Inhalte die Nutzungsweise »Pay-per-view«, wo für jeden Nutzungsvorgang gesondert abkassiert wird. Weitere Restriktionen können vorsehen, dass die Inhalte nur für einen begrenzten Zeitraum, z.B. einen Tag oder eine Woche genutzt werden dürfen.


Folgen

Die Folgen einer flächendeckenden Einführung von DRM und des sicheren Internet sind noch nicht in allen Einzelheiten überschaubar. Wissenschaftler wie Ross Anderson, John Walker, Jeremy Rifkin und Volker Grassmuck haben die zu erwartenden Auswirkungen von DRM untersucht und warnen eindringlich vor dessen flächendeckender Einführung:

  1. Jugendschutz und Zensur: Wenn UserInnen durch DRM geschützte Inhalte aufrufen, werden sie automatisch durch das persönliche Zertifikat identifiziert, das auch das Alter und das Herkunftsland enthält. Ist er oder sie nicht alt genug, um die Inhalte zu betrachten, oder hat die Regierung den Zugriff gesperrt, werden sie nicht ausgeliefert. Hierdurch könnten Regierungen problemlos bestimmen, welche Inhalte für ihre Bürger zugänglich sein sollen und welche nicht (Walker 2004).
  2. Unveröffentlichung von Dokumenten: Microsoft wirbt damit, das es bereits mittels Word 2003 möglich ist, Dokumente ferngesteuert auf anderen Rechnern unbrauchbar zu machen, sie unzuveröffentlichen (revoke). Bei einer flächendeckenden Einführung von DRM könnte sich dieses Feature verallgemeinern. In einem sicheren Betriebssystem werden alle Inhalte und Daten verschlüsselt. Entschließen sich die Urheberrechtsinhaber, die Nutzungsrechte für bestimmte Inhalte zurückzuziehen, ist das problemlos möglich, indem ein zentraler Server die Erlaubnis zur Decodierung verweigert. Aber auch der Staat könnte Dokumente unveröffentlichen.
  3. Fernzugriff auf den PC: Wenn alle Daten auf dem PC verschlüsselt sind und sie nur noch nach Bestätigung durch einen zentralen Server decodiert werden können, besteht die Möglichkeit, dass Dritte den Zugriff auf die eigenen Daten sperren. Systemoppositionelle oder AktivistInnen könnten in ihrer Tätigkeit behindert werden.
  4. Sperrung oder Verweigerung von persönlichen Zertifikaten: Der Besitz eines persönlichen Zertifikats kann in Zukunft Voraussetzung für die Teilnahme am Internet sein. Gesetze können vorschreiben, dass verurteilte Verbrecher oder Systemoppositionelle keine Zertifikate bekommen. Internetentzug könnte eine neue Strafe oder Sicherungsmaßnahme werden.
  5. Das Ende der Anonymität: Server der Unterhaltungsindustrie werden jeden einzelnen Nutzungsvorgang aufzeichnen. Dies ist allein schon zu Abrechnungszwecken notwendig. Auch ISPs können durch Gesetze verpflichtet werden, jede Internettransaktion aufzuzeichnen und sie den Sicherheitsbehörden bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Die so gewonnenen Daten könnten z.B. bei Rasterfahndungen genutzt werden (Walker 2004). Damit entstünde ein immer stärkerer Sog, keine kontroversen Werke zu konsumieren.
  6. Nivellierung der kulturellen Landschaft: Eine globale Durchsetzung von DRM würde die Macht der Unterhaltungskonzerne extrem steigern. Sie würden sich wahrscheinlich noch stärker als bisher zu Gatekeepern (Rifkin 2000: 299ff.) für kulturelle Erfahrungen überhaupt entwickeln. Hierfür sind folgende Faktoren verantwortlich: Die Unterhaltungsindustrie entscheidet weiterhin, welche Inhalte in ihre Distributionskanäle aufgenommen werden, auch wenn das technisch nicht mehr notwendig wäre. Kleinere Anbieter haben kaum noch eine Chance. Ob sich die Inhalte abspielen lassen, entscheiden die Unterhaltungsindustrie und die Hersteller der Player-Software. Es ist gut möglich, dass diese Hersteller kein Interesse an intensiver Konkurrenz und an systemkritischen Inhalten haben. Die mit dem Ende der Anonymität im Internet einhergehende Selbstzensur wird die Nachfrage nach kontroversen Inhalten deutlich reduzieren.

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Aktualisiert am 31.05.2008 von tian und anderen - Impressum