Softwarepatente
Die Verschärfung des Urheberrechts ist nur ein Beispiel für die
Intensivierung der geistigen Monopolrechte und der damit einhergehenden Enteignung
der Bevölkerung.
Auch die Reichweite der Patente wurde seit den 1980er Jahren deutlich ausgeweitet.
Seither erteilten die Patentämter nach dem Wunsch der Industrie
Patente auf zahlreichen Gebieten, die nach früherer Rechtsauffassung eigentlich
nicht patentierbar waren. Diese Praxis wurde später durch Gerichtsentscheidungen
oder Gesetze sanktioniert. In Europa sind Softwarepatente durch das Europäische
Patentübereinkommen (EPÜ) von 1973 eigentlich ausgeschlossen. In
Art. 52 Abs. 2 heißt es ausdrücklich, dass Programme für Datenverarbeitungsanlagen
nicht patentierbar sind. Jedoch erteilte das europäische Patentamt seit
1998 direkt Patente auf Computerprogramme. Der FFII, eine Vereinigung von GegnerInnen
der Softwarepatente, schätzt, dass das europäische Patentamt in eindeutiger
Verletzung des EPÜ ungefähr 30.000 Patente auf Software und Geschäftsmethoden
erteilt hat. Die Rechtsprechung in Europa über die Gültigkeit dieser
Patente ist uneinheitlich. Deshalb plant die EU-Kommission, die Patentierbarkeit
von Computerprogrammen mittels einer neuen Richtlinie europaweit festzuschreiben.
Was ist die Besonderheit von Softwarepatenten? Ein Softwarepatent ist nach
der Definition der FFII ein Patent auf ein Programm, also eine vom Computer ausgeführte
Rechenregel. Damit sind de facto auch abstrakte Ideen patentierbar geworden.
Ideen sind aber viel allgemeiner als eine bestimmte, eingegrenzte Methode ihrer
technischen Umsetzung. Deshalb ist die Sperrwirkung von Softwarepatenten auch
erheblich breiter als die herkömmlicher Patente (Kolle
1977).
Nachdem inzwischen auch in Japan Softwarepatente zulässig sind, ist die
EU der einzige große Wirtschaftsraum, in dem sich noch Widerstand gegen
die grenzenlose Patentierbarkeit regt. Insbesondere Softwarepatente gelten als
eine der größten Gefahren für die freie Software. Es wird allgemein
davon ausgegangen, dass Linux zahlreiche Softwarepatente verletzt, darunter auch
solche, die von Microsoft gehalten werden. Vertreter der Open-Source-Bewegung,
wie Bruce Perens, glauben, dass freie Software praktisch nicht mehr existieren
kann, wenn Softwarepatente erst einmal in allen drei großen Wirtschaftsräumen
USA, Europa und Japan zulässig sind. Dass es bisher nicht zu existenzvernichtenden
Klagen gegen die freie Softwarebewegung gekommen ist, liegt nach Meinung von
Perens v.a. daran, dass es in Europa noch Diskussionen um die Zulässigkeit
von Softwarepatenten gibt. Deshalb wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt
eine Klagewelle gegen Linux auch in den USA nicht opportun. Sie könnte die
Opposition gegen Softwarepatente in Europa noch verstärken (Perens
2003).
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