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3. Aufstieg und Fall des freien Internet

Softwarepatente

Die Verschärfung des Urheberrechts ist nur ein Beispiel für die Intensivierung der geistigen Monopolrechte und der damit einhergehenden Enteignung der Bevölkerung. Auch die Reichweite der Patente wurde seit den 1980er Jahren deutlich ausgeweitet. Seither erteilten die Patentämter nach dem Wunsch der Industrie Patente auf zahlreichen Gebieten, die nach früherer Rechtsauffassung eigentlich nicht patentierbar waren. Diese Praxis wurde später durch Gerichtsentscheidungen oder Gesetze sanktioniert. In Europa sind Softwarepatente durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) von 1973 eigentlich ausgeschlossen. In Art. 52 Abs. 2 heißt es ausdrücklich, dass Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar sind. Jedoch erteilte das europäische Patentamt seit 1998 direkt Patente auf Computerprogramme. Der FFII, eine Vereinigung von GegnerInnen der Softwarepatente, schätzt, dass das europäische Patentamt in eindeutiger Verletzung des EPÜ ungefähr 30.000 Patente auf Software und Geschäftsmethoden erteilt hat. Die Rechtsprechung in Europa über die Gültigkeit dieser Patente ist uneinheitlich. Deshalb plant die EU-Kommission, die Patentierbarkeit von Computerprogrammen mittels einer neuen Richtlinie europaweit festzuschreiben.


Was ist die Besonderheit von Softwarepatenten? Ein Softwarepatent ist nach der Definition der FFII ein Patent auf ein Programm, also eine vom Computer ausgeführte Rechenregel. Damit sind de facto auch abstrakte Ideen patentierbar geworden. Ideen sind aber viel allgemeiner als eine bestimmte, eingegrenzte Methode ihrer technischen Umsetzung. Deshalb ist die Sperrwirkung von Softwarepatenten auch erheblich breiter als die herkömmlicher Patente (Kolle 1977).


Nachdem inzwischen auch in Japan Softwarepatente zulässig sind, ist die EU der einzige große Wirtschaftsraum, in dem sich noch Widerstand gegen die grenzenlose Patentierbarkeit regt. Insbesondere Softwarepatente gelten als eine der größten Gefahren für die freie Software. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass Linux zahlreiche Softwarepatente verletzt, darunter auch solche, die von Microsoft gehalten werden. Vertreter der Open-Source-Bewegung, wie Bruce Perens, glauben, dass freie Software praktisch nicht mehr existieren kann, wenn Softwarepatente erst einmal in allen drei großen Wirtschaftsräumen USA, Europa und Japan zulässig sind. Dass es bisher nicht zu existenzvernichtenden Klagen gegen die freie Softwarebewegung gekommen ist, liegt nach Meinung von Perens v.a. daran, dass es in Europa noch Diskussionen um die Zulässigkeit von Softwarepatenten gibt. Deshalb wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Klagewelle gegen Linux auch in den USA nicht opportun. Sie könnte die Opposition gegen Softwarepatente in Europa noch verstärken (Perens 2003).

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Aktualisiert am 31.05.2008 von tian und anderen - Impressum