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Einleitung

Auseinandersetzungen in der Wissensgesellschaft

In den letzten Jahren drehen sich verschiedenste politische Auseinandersetzungen um die geistigen Monopolrechte (siehe Kapitel 2 und 3). Es geht um freies Saatgut für indische Reisbauern; um die freie Verbreitung von belastenden Papieren der Scientology-Church; um die Freiheit, den eigenen Computer programmieren zu dürfen, oder um Produktion kostengünstiger HIV-Medikamente in Südafrika; um das Vernichten von CDs in China oder um den Azubi in Cottbus, der wegen Tauschens von Musik hohe Strafen zahlen muss. Es geht um das Recht einer US-amerikanischen Schwulenorganisation, eine Schwulen-»Olympiade« auszurichten, oder um die Patentierung von Brustkrebsgenen.
All diese Auseinandersetzungen scheinen erst einmal wenig miteinander zu tun zu haben. Unsere These ist jedoch, dass sie alle einen gemeinsamen Kern haben, egal ob in Nord oder Süd oder ob es um Computer oder Saatgut geht: In all diesen Fällen wird der Zugang zu eigentlich freien Gütern eingeschränkt - meist geschieht diese Enteignung der Allgemeinheit zugunsten einiger weniger Konzerne in den Ländern des Nordens. Ein wichtiges Anliegen dieses Buches ist es, diese Auseinandersetzungen um ausufernde geistige Monopolrechte miteinander zu verknüpfen und damit eine Grundlage zu schaffen, auf der die Gegenbewegungen aufbauen können.
Für den Trend in Richtung mehr und stärkerer geistiger Monopolrechte wird vielfach der Begriff der zweiten Landnahme benutzt. Wie bei der Auflösung der Allmende in der frühen Neuzeit oder der Einzäunung der Prärie im 19. Jahrhundert in den USA wird Gemeineigentum in Privatbesitz verwandelt.

Analogie zur Umweltbewegung

Je mehr wir uns in Richtung einer Welt bewegen, in der die Botschaft und nicht das Medium im Brennpunkt des konzeptuellen und wirtschaftlichen Interesses steht, umso mehr rückt das geistige Eigentum in den Mittelpunkt. Geistiges Eigentum … wird Auswirkungen auf Marktmacht, ökonomische Konzentration und die gesellschaftliche Struktur haben. Doch gibt es bisher keine Politik des geistigen Eigentums - so wie es die Umweltpolitik oder eine Politik der Steuerreform gibt. Uns fehlt eine begriffliche Landkarte für die Probleme, ein grobes Modell der
Kosten und Nutzen und eine funktionierende Koalition von Gruppen, die geeint sind durch das gemeinsame Interesse, das
sie in scheinbar unterschiedlichen Situationen wahrnehmen.

(Boyle 1997)

Auch wenn es anfangs überrascht, gibt es deutliche Analogien zwischen der Debatte um die Verteidigung der Wissensallmende und dem Umweltdiskurs der letzten Jahrzehnte. Ähnlich wie heute die verschiedenen Ausweitungen geistiger Monopolrechte weitgehend isoliert betrachtet werden, wurden in den 1950er und 1960er Jahren die einzelnen Umweltprobleme isoliert wahrgenommen. Die zentralen Begriffe, welche die Gemeinsamkeiten zwischen saurem Regen, Überfischung oder vergiftetem Trinkwasser bezeichnen, waren damals noch nicht im allgemeinen Diskurs angekommen.
Von den 1950er Jahren bis zum Erdgipfel in Rio 1992 hat die Umweltbewegung das öffentliche Bewusstsein in drei Bereichen massiv beeinflusst:

  1. Zentrale Begriffe und die dazugehörige Analyse der Umweltbewegung wurden allgemein aufgegriffen: Ökologie, Rechte zukünftiger Generationen, ökologische Nachhaltigkeit.
  2. Die Gefahren für die Umwelt wurden popularisiert, emotionalisiert und dramatisiert. Entscheidend waren hierbei Bücher wie Silent Spring (Carson 1962) oder der Bericht des Club of Rome, Grenzen des Wachstums (Meadows 1972).
  3. Es wurden zahlreiche Vorschläge zu alternativen, weniger umweltzerstörenden Produktionsmethoden und Lebensweisen gemacht und teilweise umgesetzt.

Die Wissensallmendebewegung ist hingegen noch längst nicht so weit. Analog zur Umweltdebatte von vor 50 Jahren fehlen der Öffentlichkeit zur Zeit noch die Begriffe, um die Bedrohung der Allmende wahrzunehmen. Auch inhaltlich gibt es deutliche Parallelen: In beiden Bereichen geht es um den Erhalt von Gütern, die nicht im Privatbesitz sind und keinen Preis haben. Hier wie dort haben wir oft eine Situation, in der starke Interessen von wenigen die jeweils schwachen Interessen von vielen übertrumpfen, selbst wenn letztere in der Summe viel gewichtiger sind. Es gibt aber auch wichtige Unterschiede: Zentral am Umweltdiskurs ist die Knappheit der Ressourcen und dessen, was die Biosphäre an Schadstoffen verkraften kann. Daher laufen viele Forderungen der Umweltbewegung auf Verknappung, Sparsamkeit und oft auch die Vergabe von Eigentumsrechten wie z.B. Emissionszertifikaten hinaus. (Wobei letzteres auch in der Umweltbewegung durchaus umstritten ist.) Im Bereich der Wissensallmende hingegen haben wir grundsätzlich unbegrenzte Möglichkeiten und fordern daher Fülle und nicht Einschränkung.


Ausbau geistiger Monopolrechte

Zwei wichtige Ursachen für die Ausweitung geistiger Monopolrechte sind die technische Entwicklung und die Steigerung der Macht der MonopolinhaberInnen. Die technische Entwicklung bewirkt, dass die bisher geltende enge Verknüpfung zwischen Medium und Inhalt immer unwichtiger wird. Waren früher Musik auf Schallplatten, Filme auf Zelluloid und Gene in Samen gespeichert, sind heute alle diese Informationen auf Computern digital speicher- und kopierbar. Im Prinzip ist die Unterscheidung zwischen Daten auf einem Computer wie »ATTCGTTA« und der dazugehörigen Abfolge von Basenpaaren in der DNS nur noch graduell. Ökonomisch wird damit das Medium immer unwichtiger und die enthaltene Nachricht immer wichtiger. Daher ist es für die Industrien zentral, sich die Kontrolle über das Wissen selbst zu sichern. Die dafür betriebenen PR- und Lobbyaktivitäten der Industrie sind besonders wirkungsvoll, da der globale Einfluss der Hauptnutznießer von geistigen Monopolen wächst:

  • Im Zuge der neoliberalen Globalisierung werden nun Interessen der Konzerne des Nordens global durchgesetzt, z.B. mit dem TRIPS-Abkommen der WTO.
  • Die Medienkonzerne verfügen über eine besonders mächtige Sonderstellung unter den Firmen. Presse, Radio, Fernsehen etc. haben großen Einfluss auf die öffentliche Meinung - zum Thema geistige Monopolrechte aber werden sie kaum unvoreingenommen berichten, da sie selbst eindeutige Interessen haben.

Hinzu kommt das schon oben beschriebene klassische Problem: Wenige Akteure mit jeweils starken Interessen setzen sich gegen viele Akteure mit jeweils schwachen durch.


Die Wissensgesellschaft am Scheideweg

Im Kampf um Monopolrechte stoßen zwei gegensätzliche Leitbilder aufeinander: Das eine zielt auf zunehmende private Kontrolle über Wissen und Information, gestützt durch staatliche Überwachung - gegenüber den KonsumentInnen, aber auch gegenüber vielen Produzierenden des Wissens.
Das andere wendet sich gegen Kontrolle und Überwachung und sieht Wissen und Leben als gemeinsames Erbe der ganzen Menschheit. Zu diesem Leitbild gehören die freie, nicht nur monetär getriebene Kooperation und dezentrale Einheiten. Dazu gehören freier Zugang zu Information, freie Software, freie Texte und patentfreie Medikamente.

Abb2: Wissensgesellschaft am Scheideweg


In den nächsten zehn Jahren werden die Weichen in die eine oder andere Richtung gestellt, hier werden jetzt Entscheidungen gefällt, die unsere Gesellschaft für die nächsten Jahrzehnte strukturieren können. Mit Projekten wie Linux oder Creative Commons, mit freiem Saatgut, der freien Enzyklopädie Wikipedia und dem traditionellen freien Umgang mit Wissen in der Wissenschaft gibt es konkrete, greifbare Alternativen im Sinne der Wissensallmende.
Jetzt kommt es darauf an, die politische Auseinandersetzung zu führen. Die Erfahrungen beim Kampf gegen Software- und Genpatente zeigen, dass Erfolge möglich sind. Die Auseinandersetzung um die Ausweitung der Wissensallmende, des Gemeineigentums an Wissen, wird eine zentrale Aufgabe der sozialen Bewegungen der nächsten Jahrzehnte sein.
Was uns bisher fehlt, ist die Vernetzung, sowohl für die inhaltliche Analyse als auch zur konkrete Zusammenarbeit der verschiedenen Bewegungen. Hier hoffen wir, mit diesem Buch einen kleinen Beitrag leisten zu können.

Geistige Monopolrechte

Patente: gewähren das exklusive Recht, eine technische Erfindung zu nutzen sowie Erzeugnisse anzubieten oder zu liefern, die diese Erfindung beinhalten. Die Laufzeit des Patents beträgt max. 20 Jahre.
Gebrauchsmuster: Eine Art »kleines Patent« für Erfindungen, deren Erfindungshöhe nicht für ein Patent reicht. Maximale Laufzeit: 10 Jahre
Das Urheberrecht umfasst das Recht, ein literarisches, künstlerisches oder wissenschafliches Werk (z.B. Roman, Musikstück, Film, aber auch Software) exklusiv zu nutzen. Insbesondere auch das Recht, Kopien dieses Werkes zu gestatten oder zu verbieten. In Deutschland erlischt das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod der UrheberIn.
Sortenschutzrecht: umfasst das Recht, Saatgut neugezüchteter Pflanzensorten exklusiv zu verkaufen. Die Laufzeit dieses Rechts beträgt 25, in einigen Fällen 30 Jahre. In Deutschland wird dieses Recht dahingehend ausgeweitet, dass auch der Nachbau mit selbsterzeugtem Saatgut nur gegen Zahlung einer Gebühr möglich ist.
Betriebsgeheimnisse: Es ist verboten, sich interne Informationen anderer Unternehmen zu beschaffen.
Geschmacksmuster: Gestaltungsformen (Design, Farbe, Form), Laufzeit 25 Jahre
Halbleiterschutz: Layout integrierter Schaltkreise. Laufzeit: 10 Jahre
Marken: Als Marken werden Zeichen geschützt, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden. Nur der Markeninhaber ist berechtigt, die Marken im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Markenrechte erlöschen erst dann, wenn die Marken innerhalb von 5 aufeinander folgenden Jahren nicht genutzt worden sind.
Geographische Herkunftsbezeichnungen: Bezeichnungen wie »Champagner« oder »Parmaschinken«, die nur für Produkte aus einer bestimmten Region genutzt werden dürfen. Laufzeit: unbeschränkt.

Wer diese Rechte verletzt, muss dem Inhaber Schadensersatz leisten. Zudem können in Deutschland Geldund/oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

 

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Aktualisiert am 31.05.2008 von tian und anderen - Impressum