Auseinandersetzungen in der Wissensgesellschaft
In den letzten Jahren drehen sich verschiedenste politische Auseinandersetzungen
um die geistigen Monopolrechte (siehe Kapitel 2 und 3). Es geht um freies Saatgut
für indische Reisbauern; um die freie Verbreitung von belastenden Papieren
der Scientology-Church; um die Freiheit, den eigenen Computer programmieren
zu dürfen, oder um Produktion kostengünstiger HIV-Medikamente in
Südafrika; um das Vernichten von CDs in China oder um den Azubi in Cottbus,
der wegen Tauschens von Musik hohe Strafen zahlen muss. Es geht um das Recht
einer US-amerikanischen Schwulenorganisation, eine Schwulen-»Olympiade« auszurichten,
oder um die Patentierung von Brustkrebsgenen.
All diese Auseinandersetzungen scheinen erst einmal wenig miteinander zu tun
zu haben. Unsere These ist jedoch, dass sie alle einen gemeinsamen Kern haben,
egal ob in Nord oder Süd oder ob es um Computer oder Saatgut geht: In
all diesen Fällen wird der Zugang zu eigentlich freien Gütern eingeschränkt
- meist geschieht diese Enteignung der Allgemeinheit zugunsten einiger weniger
Konzerne in den Ländern des Nordens. Ein wichtiges Anliegen dieses Buches
ist es, diese Auseinandersetzungen um ausufernde geistige Monopolrechte miteinander
zu verknüpfen und damit eine Grundlage zu schaffen, auf der die Gegenbewegungen
aufbauen können.
Für den Trend in Richtung mehr und stärkerer geistiger Monopolrechte
wird vielfach der Begriff der zweiten Landnahme benutzt. Wie bei der Auflösung
der Allmende in der frühen Neuzeit oder der Einzäunung der Prärie
im 19. Jahrhundert in den USA wird Gemeineigentum in Privatbesitz verwandelt.
Analogie zur Umweltbewegung
Je mehr wir uns in Richtung einer Welt bewegen, in der
die Botschaft und nicht das Medium im Brennpunkt des konzeptuellen und wirtschaftlichen
Interesses steht, umso mehr rückt das geistige Eigentum in den Mittelpunkt.
Geistiges Eigentum … wird Auswirkungen auf Marktmacht, ökonomische
Konzentration und die gesellschaftliche Struktur haben. Doch gibt es bisher
keine Politik des geistigen Eigentums - so wie es die Umweltpolitik oder
eine Politik der Steuerreform gibt. Uns fehlt eine begriffliche Landkarte
für die Probleme, ein grobes Modell der
Kosten und Nutzen und eine funktionierende Koalition von Gruppen, die geeint
sind durch das gemeinsame Interesse, das
sie in scheinbar unterschiedlichen Situationen wahrnehmen.
(Boyle 1997)
Auch wenn es anfangs überrascht, gibt es deutliche Analogien
zwischen der Debatte um die Verteidigung der Wissensallmende und dem Umweltdiskurs
der letzten Jahrzehnte. Ähnlich wie heute die verschiedenen Ausweitungen
geistiger Monopolrechte weitgehend isoliert betrachtet werden, wurden in den
1950er und 1960er Jahren die einzelnen Umweltprobleme isoliert wahrgenommen.
Die zentralen Begriffe, welche die Gemeinsamkeiten zwischen saurem Regen, Überfischung
oder vergiftetem Trinkwasser bezeichnen, waren damals noch nicht im allgemeinen
Diskurs angekommen.
Von den 1950er Jahren bis zum Erdgipfel in Rio 1992 hat die Umweltbewegung
das öffentliche Bewusstsein in drei Bereichen massiv beeinflusst:
- Zentrale Begriffe und die dazugehörige Analyse der Umweltbewegung
wurden allgemein aufgegriffen: Ökologie, Rechte zukünftiger Generationen, ökologische
Nachhaltigkeit.
- Die Gefahren für die Umwelt wurden popularisiert, emotionalisiert
und dramatisiert. Entscheidend waren hierbei Bücher wie Silent Spring (Carson
1962) oder der Bericht des Club of Rome, Grenzen des Wachstums (Meadows
1972).
- Es wurden zahlreiche Vorschläge zu alternativen, weniger umweltzerstörenden
Produktionsmethoden und Lebensweisen gemacht und teilweise umgesetzt.
Die Wissensallmendebewegung ist hingegen noch längst nicht so weit. Analog
zur Umweltdebatte von vor 50 Jahren fehlen der Öffentlichkeit zur Zeit
noch die Begriffe, um die Bedrohung der Allmende wahrzunehmen. Auch inhaltlich
gibt es deutliche Parallelen: In beiden Bereichen geht es um den Erhalt von
Gütern, die nicht im Privatbesitz sind und keinen Preis haben. Hier wie
dort haben wir oft eine Situation, in der starke Interessen von wenigen die
jeweils schwachen Interessen von vielen übertrumpfen, selbst wenn letztere
in der Summe viel gewichtiger sind. Es gibt aber auch wichtige Unterschiede:
Zentral am Umweltdiskurs ist die Knappheit der Ressourcen und dessen, was die
Biosphäre an Schadstoffen verkraften kann. Daher laufen viele Forderungen
der Umweltbewegung auf Verknappung, Sparsamkeit und oft auch die Vergabe von
Eigentumsrechten wie z.B. Emissionszertifikaten hinaus. (Wobei letzteres auch
in der Umweltbewegung durchaus umstritten ist.) Im Bereich der Wissensallmende
hingegen haben wir grundsätzlich unbegrenzte Möglichkeiten und fordern
daher Fülle und nicht Einschränkung.
Ausbau geistiger Monopolrechte
Zwei wichtige Ursachen für die Ausweitung geistiger Monopolrechte sind
die technische Entwicklung und die Steigerung der Macht der MonopolinhaberInnen.
Die technische Entwicklung bewirkt, dass die bisher geltende enge Verknüpfung
zwischen Medium und Inhalt immer unwichtiger wird. Waren früher Musik
auf Schallplatten, Filme auf Zelluloid und Gene in Samen gespeichert, sind
heute alle diese Informationen auf Computern digital speicher- und kopierbar.
Im Prinzip ist die Unterscheidung zwischen Daten auf einem Computer wie »ATTCGTTA« und
der dazugehörigen Abfolge von Basenpaaren in der DNS nur noch graduell. Ökonomisch
wird damit das Medium immer unwichtiger und die enthaltene Nachricht immer
wichtiger. Daher ist es für die Industrien zentral, sich die Kontrolle über
das Wissen selbst zu sichern. Die dafür betriebenen PR- und Lobbyaktivitäten
der Industrie sind besonders wirkungsvoll, da der globale Einfluss der Hauptnutznießer
von geistigen Monopolen wächst:
- Im Zuge der neoliberalen Globalisierung werden nun Interessen der Konzerne
des Nordens global durchgesetzt, z.B. mit dem TRIPS-Abkommen der
WTO.
- Die Medienkonzerne verfügen über eine besonders mächtige
Sonderstellung unter den Firmen. Presse, Radio, Fernsehen etc. haben großen
Einfluss auf die öffentliche Meinung - zum Thema geistige Monopolrechte
aber werden sie kaum unvoreingenommen berichten, da sie selbst eindeutige
Interessen haben.
Hinzu kommt das schon oben beschriebene klassische Problem: Wenige Akteure
mit jeweils starken Interessen setzen sich gegen viele Akteure mit jeweils
schwachen durch.
Die Wissensgesellschaft am Scheideweg
Im Kampf um Monopolrechte stoßen zwei gegensätzliche Leitbilder
aufeinander: Das eine zielt auf zunehmende private Kontrolle über Wissen
und Information, gestützt durch staatliche Überwachung - gegenüber
den KonsumentInnen, aber auch gegenüber vielen Produzierenden des Wissens.
Das andere wendet sich gegen Kontrolle und Überwachung und sieht Wissen
und Leben als gemeinsames Erbe der ganzen Menschheit. Zu diesem Leitbild gehören
die freie, nicht nur monetär getriebene Kooperation und dezentrale Einheiten.
Dazu gehören freier Zugang zu Information, freie Software, freie Texte
und patentfreie Medikamente.
Abb2: Wissensgesellschaft am Scheideweg
In den nächsten zehn Jahren werden die Weichen in die eine oder andere
Richtung gestellt, hier werden jetzt Entscheidungen gefällt, die unsere
Gesellschaft für die nächsten Jahrzehnte strukturieren können.
Mit Projekten wie Linux oder Creative Commons, mit freiem Saatgut, der freien
Enzyklopädie Wikipedia und dem traditionellen freien Umgang mit Wissen
in der Wissenschaft gibt es konkrete, greifbare Alternativen im Sinne der
Wissensallmende.
Jetzt kommt es darauf an, die politische Auseinandersetzung zu führen.
Die Erfahrungen beim Kampf gegen Software- und Genpatente zeigen, dass Erfolge
möglich sind. Die Auseinandersetzung um die Ausweitung der Wissensallmende,
des Gemeineigentums an Wissen, wird eine zentrale Aufgabe der sozialen Bewegungen
der nächsten Jahrzehnte sein.
Was uns bisher fehlt, ist die Vernetzung, sowohl für die inhaltliche Analyse
als auch zur konkrete Zusammenarbeit der verschiedenen Bewegungen. Hier hoffen
wir, mit diesem Buch einen kleinen Beitrag leisten zu können.
Geistige Monopolrechte
Patente: gewähren das exklusive Recht, eine technische Erfindung zu nutzen
sowie Erzeugnisse anzubieten oder zu liefern, die diese Erfindung beinhalten.
Die Laufzeit des Patents beträgt max. 20 Jahre.
Gebrauchsmuster: Eine Art »kleines Patent« für Erfindungen,
deren Erfindungshöhe nicht für ein Patent reicht. Maximale Laufzeit:
10 Jahre
Das Urheberrecht umfasst das Recht, ein literarisches, künstlerisches oder
wissenschafliches Werk (z.B. Roman, Musikstück, Film, aber auch Software)
exklusiv zu nutzen. Insbesondere auch das Recht, Kopien dieses Werkes zu gestatten
oder zu verbieten. In Deutschland erlischt das Urheberrecht erst 70 Jahre nach
dem Tod der UrheberIn.
Sortenschutzrecht: umfasst das Recht, Saatgut neugezüchteter Pflanzensorten
exklusiv zu verkaufen. Die Laufzeit dieses Rechts beträgt 25, in einigen
Fällen 30 Jahre. In Deutschland wird dieses Recht dahingehend ausgeweitet,
dass auch der Nachbau mit selbsterzeugtem Saatgut nur gegen Zahlung einer Gebühr
möglich ist.
Betriebsgeheimnisse: Es ist verboten, sich interne Informationen anderer Unternehmen
zu beschaffen.
Geschmacksmuster: Gestaltungsformen (Design, Farbe, Form), Laufzeit 25 Jahre
Halbleiterschutz: Layout integrierter Schaltkreise. Laufzeit: 10 Jahre
Marken: Als Marken werden Zeichen geschützt, die Waren oder Dienstleistungen
eines Unternehmens von anderen unterscheiden. Nur der Markeninhaber ist berechtigt,
die Marken im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Markenrechte erlöschen
erst dann, wenn die Marken innerhalb von 5 aufeinander folgenden Jahren nicht
genutzt worden sind.
Geographische Herkunftsbezeichnungen: Bezeichnungen wie »Champagner« oder »Parmaschinken«,
die nur für Produkte aus einer bestimmten Region genutzt werden dürfen.
Laufzeit: unbeschränkt.
Wer diese Rechte verletzt, muss dem Inhaber Schadensersatz leisten. Zudem
können
in Deutschland Geldund/oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt
werden.
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