1. Einleitung
Geistiges Eigentum als virtuelles Öl des 21. Jahrhunderts
In unseren Gesellschaften wird Wissen immer wichtiger. Ein immer größerer
Teil der Arbeitskraft fließt in die Erschaffung und Reproduktion von
Wissen.
Wissen ist im Unterschied zu vielen materiellen Gütern nur in einem eingeschränkten
Sinn knapp: Einmal in der Welt, kann es praktisch beliebig leicht vervielfältigt
werden. Zugespitzt gesagt: Wissensgüter(1) sind entweder gar nicht oder
im Überfluss vorhanden. Solange jedeR Wissensgüter kopieren und
weitergeben kann, fällt es den ProduzentInnen und der Industrie schwer,
mit ihren Produkten Gewinn zu erzielen.
Daher bemüht sich die Industrie, den freien Zugang zu Wissensgütern
immer weiter zu beschränken, und wir erleben eine zunehmende Einschränkung
der freien Verbreitung des Wissens.
Abb 1: Geschätzte Exporterlöse der Kern
Copyright Wirtschaftszweige in den USA,
2001, Quelle: www.iipa.com
Bei der Durchsetzung der Interessen der
Industrie spielen Staaten mit der entsprechenden neuen Gesetzgebung und internationale
Verträge eine zentrale Rolle. Die »geistigen Eigentumsrechte« gewinnen
massiv an Bedeutung und sind auf dem Weg, zur zentralen Ressource, sozusagen
zum virtuellen Öl des 21. Jahrhunderts, zu werden. Die enorme und schnell
wachsende Bedeutung geistiger Monopolrechte zeigt sich exemplarisch an US-Exporterlösen
für Copyright-Güter: 2003 lagen sie bei knapp 90 Mrd. $. (Zum Vergleich:
Das ist deutlich mehr als die US-Ausgaben für die eigenen Ölimporte,
s. Abb. 1).
Damit rücken die Kämpfe um geistiges Eigentum in den Brennpunkt der
gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Das gilt für Software ebenso
wie für Musik und Bücher, aber auch für neue Reissorten
oder Medikamente.
»Geistige Monopolrechte« statt »geistiges Eigentum«
Ein wichtiger Teil der politischen Auseinandersetzungen ist der Kampf um Begriffe.
Wir lehnen den Begriff des »geistigen Eigentums« als Kampfbegriff
der Befürworter der Ausweitung geistiger Monopole ab. Zum einen steht »Eigentum« juristisch
für eine Breite an Rechten, die für das »geistige Eigentum« glücklicherweise
(noch) nicht durchgesetzt ist. Die positive Konnotation des Begriffs »Eigentum« dient
zum anderen dazu, solchen Rechten einen Anschein von Legitimität zu
verschaffen. Wissen sollte aber gerade kein exklusives Eigentum sein, sondern
der Allgemeinheit dienen. Viel treffender ist daher der Begriff der geistigen
Monopolrechte.
Die Wissensallmende
One, two, three o’clock, four o’clock, rock, Five, six, seven
o’clock, eight o’clock, rock,
Nine, ten, eleven o’clock, twelve o’clock, rock, We’re gonna
rock around the clock tonight.
Bill Haley, Rock around the Clock
Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes,
auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde
davon entfernt ebenso streng verboten war. Sagte ich: Mord? Natürlich
Mord. Soldaten sind Mörder...
Kurt Tucholsky unter dem Pseudonym Ignaz Wrobel
Was haben Bill Haleys Musikaufnahmen und Tucholskys Texte gemeinsam?
- Sie werden gerade »gemeinfrei«, d.h. die ausschließlichen
Vervielfältigungsrechte
laufen aus. Der 21.12. 2005 ist der 70. Todestag Tucholskys, damit darf ab
diesem Datum jedeR seine Texte frei veröffentlichen, drucken und auf Webseiten
setzen, so wie das schon seit 2004 für die Musikaufnahmen von Bill Haley
gilt. So unterschiedlich beide Beispiele sind, für viele bedeutet ihre
Existenz einen großen Gewinn und es sollte Anlass zum Feiern sein,
dass sie nun endlich auch frei verfügbar werden und es z.B. dann endlich
möglich wird, alle Texte Tucholskys online zu durchsuchen.
Für den gemeinsamen Schatz des frei verfügbaren Wissens (Texte,
Photos, Computer-Codes oder Saatgut) prägen wir den Begriff der Wissensallmende (engl.: knowledge commons). Die Allmende ist die mittelalterliche Form des
Gemeineigentums aller BewohnerInnen eines Dorfes, meistens in Form einer Weide
oder eines Waldes. Wir sagen daher, dass Tucholskys Texte oder Bill Haleys
Aufnahmen in die Wissensallmende eingegangen sind. Eine gut ausgebaute Wissensallmende
ist für das Denken, aber auch für das Produzieren oder Heilen so
wichtig wie die Luft zum Atmen. Nur geht es der Wissensallmende wie früher
der Umwelt: Sie hat keine Lobby, es gibt noch nicht einmal einen wohl-etablierten
Begriff dafür.
(1) Klassische
Wissensgüter sind Texte und technische
Verfahren. Audiovisuelle Wissensgüter sind Musik und Filme, biologische
sind Pharmawirkstoffe, Saatgut und Gene, informationstechnologische sind Software,
Dateiformate und Datenbanken.
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