Biopiraterie und die Aneignung genetischer Ressourcen
Der Begriff Biopiraterie wurde Anfang der 1990er Jahre von der US/kanadischen
Organisation ETC-Group eingeführt und dann vor allem von indigenen Völkern
und NGOs übernommen (Ribeiro
2002). In diesem Kontext bezeichnet Biopiraterie die Aneignung genetischer
Ressourcen und Kenntnissen der indigenen Bevölkerung
und lokalen Gemeinschaften, speziell aus Entwicklungsländern, von
Seiten privater, zumeist transnationaler Unternehmen und/oder öffentlicher
Institutionen, die meistens aus dem Norden stammen. Hierbei werden Ressourcen,
die über Jahre öffentlich zugänglich waren und der gesamten
Gemeinschaft zur Verfügung standen, in der Hand von Konzernen privatisiert.
Westliche Konzerne benutzen geistige Monopolrechte, um diese Ressourcen
für sich zu beanspruchen und den Besitz rechtlich abzusichern.
Inzwischen verwenden auch transnationale Konzerne den Begriff Biopiraterie,
versuchen aber, seine Bedeutung umzukehren. Aus dieser Sichtweise kann
dann von Biopiraterie gesprochen werden, wenn die patentierten Ressourcen
des Unternehmens ohne Absprache und ohne Zahlung von Gebühren genutzt
werden.
Bioprospektion ist in vielen Fällen Voraussetzung für Biopiraterie.
Hierunter wird das Sammeln, Archivieren und Aufarbeiten von biologischem
Material verstanden. Anschließend wird das gesammelte Material auf
Verwendungsmöglichkeiten im industriellen oder medizinischen Bereich
analysiert. Während die eigentliche Prospektion sowohl von staatlichen
Institutionen wie z.B. Universitäten als auch von Privatfirmen durchgeführt
wird, liegt die weitere Entwicklung und Vermarktung der daraus entstehenden
Produkte meist ausschließlich in der Hand großer Unternehmen.
Da das Auffinden von verwertbarem biologischen Material ohne Hilfe des einheimischen
Wissens in vielen Fällen sehr viel kostspieliger, teilweise sogar unmöglich
ist, werden bei der Suche häufig indigene Bevölkerungsgruppen mit
einbezogen. Von traditionellen Heilern bekommt man so zum Beispiel Angaben über
interessante Substanzen einer bestimmten Pflanze, erfährt man die
Jahreszeit, in der die Pflanze gefunden werden kann, und lernt teilweise
sogar Methoden kennen, wie die verwertbaren Substanzen gewonnen werden (Wullweber
2004: 41).
Seit dem Inkrafttreten der Biodiversitäts-Konvention (s. Kap.
4) am
29.12.1993 werden immer häufiger so genannte Bioprospektierungsverträge
mit den Regierungen der biodiversitätsreichen Ländern abgeschlossen,
mit dem Vorhaben einen »fairen« Ausgleich der Interessen zu schaffen.
Die indigenen Völker bekommen - wenn überhaupt - in der Regel nur
eine bescheidene Vergütung, die meistens in keinem Verhältnis zu
den Gewinnen steht, die Unternehmen aus brauchbaren Substanzen erzielen
können. Das Problem ist jedoch weniger ein finanzielles, sondern eher,
dass westliche Vorstellungen von Besitz und Wissen im krassen Gegensatz zu
den Vorstellungen indigener Gesellschaften stehen. Durch das »gewaltsame« Eindringen können deren soziale und kulturelle Systeme nachhaltig
geschädigt werden. Ein bekanntes Beispiel für die institutionalisierte
Bioprospektion sind die Projekte der International Cooperative
Biodiversity Group (ICBG), ein Zusammenschluss aus verschiedenen öffentlichen und
privaten Institutionen der USA, die Gelder an öffentliche und private
Forschungseinrichtungen zahlen, um Bioprospektions-Projekte zu finanzieren
(Wullweber 2004: 98ff.).
Die indische Umweltaktivistin Vandana Shiva bezeichnet die Aneignung genetischer
Ressourcen als die »zweite Ankunft des Kolumbus« (Shiva
2002:
16), da die Erzeugung von Eigentum durch Raub dem gleichen Prinzip wie
vor 500 Jahren folge: »Die Kolonien sind nun auf die Innenräume
von Lebensformen ausgeweitet worden, auf die genetischen Codes von Mikroorganismen,
Pflanzen und Tiere, einschließlich des Menschen.« (Shiva
2002:
15) Patente sind für sie ein Deckmantel, um Enteignung und Raub zu rechtfertigen
und ihn als natürliches Recht der westlichen Welt zu legitimieren,
ebenso wie die Päpstliche Bulle vor 500 Jahren die Kolonialisierung
und Ausbeutung nicht-europäischer Völker legitimiert habe. Aus
nichtwestlicher Sicht erscheint die Aneignung genetischer Ressourcen somit
als »säkularisierte Neuauflage des gleichen Kolonisationsvorhabens.« (Shiva
2002: 13)
Der im Folgenden beschriebene Fall des Neem-Baums ist hierbei lediglich ein
populäres Beispiel für Biopiraterie. Auch die in den vorherigen
Kapiteln beschriebene Ausweitung geistiger Monopolrechte im Bereich der
Gentechnologie und die Legalisierung von Enteignungsvorgängen in Industrieländern
können als Biopiraterie bezeichnet werden.
Der Neem-Baum
Ein bekanntes Beispiel für Biopiraterie ist die Patentierung des Neem-Baums
in Indien (Shiva 2002: 80ff.). Neem ist ein in Indien beheimateter Baum,
aus dem seit Jahrhunderten Biopestizide und Heilmittel gewonnen werden.
Im medizinischen Bereich sind bis jetzt über 20 verschiedene Anwendungen
bekannt. Die Gemeinden Indiens tragen seit Jahrhunderten zum Schutz des
Baumes bei und geben das Wissen um seine Nutzungsmöglichkeiten von
Generation zu Generation weiter, ohne dafür Lizenzgebühren zu verlangen.
Die Herstellung von Biopestiziden auf seiner Basis gehört in Indien
seit fast 2000 Jahren zum Allgemeinwissen und wird in Eigenregie von zahlreichen
Landwirten durchgeführt, die über Jahre hinweg komplexe
Extraktionsverfahren und Anwendungsmöglichkeiten entwickelt haben.
Weltweit wurden seit 1985 von amerikanischen, japanischen und europäischen
Firmen über 90 Patente auf Wirkeigenschaften und Extraktionsverfahren
angemeldet. Die amerikanische Firma W.R. Grace begann damit, Produktionsstätten
in Indien zu errichten, um von dort aus Produkte aus Neem herzustellen
und zu vertreiben. Die Wertsteigerung der Neem-Samen von ehemals elf US-$
je Tonne auf ca. 110-150 US-$ führte dazu, dass kleinere indische Firmen
und Landwirte nicht mehr in der Lage sind, Neemsamen einzukaufen. Wegen der
Patente können einheimische Firmen ihre Produkte nicht mehr nach Europa
und in die USA exportieren, was zu starken Umsatzeinbrüchen führt.
W.R. Grace versucht zudem einheimische Betriebe aufzukaufen oder davon zu überzeugen,
als Rohstofflieferant zu fungieren. Die Firma argumentiert, dass die Wertsteigerung der Neemsamen und Produkte der indischen Wirtschaft zugute kommen,
vergisst dabei jedoch, dass einheimische Strukturen systematisch zerstört
werden. Durch internationalen Protest und Einsprüche bei der Beschwerdekammer der EPA wurden
zwei der insgesamt 22 europäischen Patente auf Neem nun endgültig
widerrufen (Kein Patent auf Leben 2005). Diese Entwicklung ist ein Schritt
in die richtige Richtung und zeigt, dass sich der Widerstand gegen Biopiraterie
lohnt.
Fazit
Der genetische Code, der eine wichtige Grundlage des Lebens auf unserem Planeten
bildet, wird gegenwärtig zwischen einer handvoll Unternehmen aufgeteilt.
Die Vergabe von Genpatenten dient der Profitmaximierung und Kapitalakkumulation
von großen, meist transnationalen Konzernen, negiert jedoch die
lebenswichtigen Interessen und Bedürfnisse von Milliarden Menschen.
Neben einer ethisch motivierten Ablehnung gibt es eine ganze Reihe von Gründen,
die gegen die Patentierung von Leben sprechen:
- Genpatente setzen das Gesundheitssystem unter Druck, führen zu enormen
Kostensteigerungen und schaden somit den Interessen von ÄrztInnen,
BeitragszahlerInnen und PatientInnen. Insbesondere in Ländern der
Dritten Welt führen
sie, wie im Falle von AIDS, zu vermeidbaren Todesfällen.
- Patienten mit bestimmten (Erb-)Krankheiten werden von einzelnen Unternehmen
abhängig.
- BäuerInnen geraten in die Abhängigkeit einzelner Saatgutmultis.
- Geistige Monopolrechte auf Pflanzen bedrohen die Ernährungssicherheit
weiter Teile der Weltbevölkerung und tragen zur Zerstörung der
genetischen Vielfalt bei.
- Patente auf Leben können Forschung und Entwicklung blockieren.
In den nächsten Jahren werden die Weichen für den zukünftigen
Umgang mit Umwelt und Natur gestellt. Es gilt nun Alternativen zu entwickeln,
die das Wissen, die Kreativität und die Vielfalt aller Menschen mit
einbeziehen und einen ökologischen und nachhaltigen Umgang mit der
Natur ermöglichen.
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