Attac Eine andere Welt ist möglich! Her mit dem schönen Leben!
Pix home Pix kontakt Pix Links Pix aktiv werden Pix Publikationen Pix Mitglied werden Pix english  | francais  | türkce Pix
bio
 AG Wissensallmende
 AttacBasistext Wissensallmende
Pfeil Index
Pfeil Inhalt
Pfeil Vorwort
Pfeil Einleitung
Pfeil Lizenz auf Leben
Pfeil Einleitung
Pfeil Patente
Pfeil Medizin
Pfeil Landwirtschaft
Pfeil Biopiraterie
Pfeil Internet
Pfeil Übereinkommen
Pfeil Ökonomische Betrachtungen
Pfeil Bedeutung
Pfeil Alternativen
Pfeil Glossar
Pfeil Literatur
Pfeil Errata

 

Pic
 Attac Deutschland
-> Startseite
-> Presse
-> Gruppen vor Ort
-> Kampagnen/AGs
-> Mitglied werden
-> Spenden
-> Material bestellen
Pic
suche
 auf www.attac.de
Lizenz auf Leben

Landwirtschaft und Saatgutzüchtung

Im Bereich der Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung ist neben dem Patentrecht das Sortenschutzrecht von besonderer Bedeutung. Laut Art. 27 Abs. 3 des TRIPS-Abkommens können Pflanzensorten vom Patentschutz ausgenommen werden, wenn so genannte sui-generis-Systeme bestehen, die ein alternatives Schutzsystem für Pflanzensorten bieten.

Was ist eigentlich der Sortenschutz?

In Deutschland wird Sortenschutz nach dem Bundessortenschutzgesetz für Planzensorten erteilt, u.a. wenn sie unterscheidbar, homogen, beständig und neu sind (§ 1). Allein der Sortenschutzinhaber hat das Recht, Vermehrungsmaterial (Pflanzen und Samen) der Sorte zu kommerziellen Zwecken zu erzeugen und zu verkaufen (§ 10). Der Sortenschutz dauert 25, bei einigen Pflanzenarten 30 Jahre (§ 13). Wer gegen das Sortenschutzrecht verstößt, kann mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 39). Im Unterschied zum Patentrecht existierten beim Sortenschutz bisher zwei Ausnahmen, der »Landwirtevorbehalt« und das »Züchterprivileg«: »Landwirtevorbehalt«: Ein Landwirt hat das Recht, einen Teil der Ernte zurückzuhalten, um ihn für eine erneute Aussat zu verwenden (§ 10a). Dieses Privileg gilt jedoch seit 1997 nicht mehr uneingeschränkt (s.u.) »Züchterprivileg«: Züchter können jegliche Pflanzensorten verwenden, um neue Sorten zu züchten, ohne Lizenzgebühren zu zahlen (§ 10).

Dies ist in der EU der Fall, denn sie ist Mitglied im Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV), das in EU- und in nationales Recht umgesetzt wurde. Ursprünglich war der Sortenschutz weniger restriktiv als das Patentrecht: Er umfasste z.B. nur exakt definierte Pflanzensorten und schloss keine weiteren in Zukunft möglichen Sorten oder Verwendungen ein. Die im Sortenschutz festgelegten Privilegien für BäuerInnen und ZüchterInnen werden in letzter Zeit immer weiter ausgehöhlt, wie der Konflikt um Nachbaugebühren in Deutschland deutlich macht (siehe unten). Somit unterscheiden sich die Bestimmungen des Sortenschutzes immer weniger vom heutigen Patentrecht. In der Biopatentrichtlinie der EU ist ein Verbot der Patentierung von Pflanzensorten verankert, da diese durch das Sortenschutzrecht geschützt werden. In den letzten Jahren wurden vom europäischen Patentamt dennoch über 300 Patente erteilt, die sich ausdrücklich auf Pflanzen und Saatgut beziehen (Greenpeace 2004: 17). Es hat den Begriff »Pflanzensorte« sehr restriktiv ausgelegt, so dass de facto das Patentierungsverbot für Pflanzensorten umgangen wurde.
Im Falle des Patents EP 546 090, beansprucht Monsanto eine ganze Reihe von Pflanzen, die gegen das firmeneigene Unkrautvernichtungsmittel »round up« resistent gemacht worden sind. Darunter die am häufigsten angebauten Nutzpflanzen wie z.B.: Mais, Weizen, Reis, Sojabohne, Baumwolle, Zuckerrübe, Kartoffel, Tabak etc. Da Monsanto nicht direkt eine einzige Pflanzensorte beansprucht hat, sondern eine ganze Reihe von Pflanzen, konnte sie Patentschutz erlangen. Das europäische Patentamt erteilte jahrelang alle Patente, in denen mehr als eine Sorte beansprucht wurde (Then 1999: 69).

 

Kontrolle der BäuerInnen durch das Patentrecht und der Fall Schmeiser

Die Life-Science-Konzerne verkaufen ihr gentechnisch manipuliertes und patentiertes Saatgut in der Regel nicht mehr im klassischen Sinne, sondern sie räumen den BäuerInnen nur noch begrenzte Nutzungsrechte an ihm ein, die in sehr detaillierten Lizenzverträgen geregelt werden. So ist es den BäuerInnen in der Regel verboten, Teile ihrer Ernte zur Wiederaussaat im nächsten Jahr zu verwenden. Sie müssen zudem Pflanzenschutzmittel vom gleichen Hersteller beziehen. Hiermit können diese langfristige Abhängigkeitsbeziehungen zu den Landwirten aufbauen und sie in weitaus stärkerem Maße als bisher kontrollieren.
Mit welchen Mitteln Konzerne diese Verträge gegen Landwirte durchsetzen, zeigen zahlreiche Gerichtsprozesse, die in den letzten Jahren geführt worden sind. Nach aktuellen Berichten des Center for Food Safety (CFS) in Washington hat alleine Monsanto bereits über 100 Farmer verklagt und bislang über 15 Mio. US-$ an Strafschadensersatz für angebliche Patentrechtsverletzungen erstritten (CFS 2005). Das Unternehmen hat sogar eine eigene Abteilung mit 75 Mitarbeitern, die sich ausschließlich mit Patentrechtsverletzungen befassen. Mit einem Budget von zehn Mio. US-$ organisieren sie Rasterfahndungen, führen Inspektionen in landwirtschaftlichen Betrieben durch und bereiten Gerichtsprozesse vor. Es wurde eine kostenfreie Hotline eingerichtet für Bauern, die andere Landwirte des illegalen Einsatzes von Gensaat verdächtigen. Die großen biotechnologischen Konzerne versuchen so Präzedenzfälle zu schaffen, um zukünftige VertragspartnerInnen einzuschüchtern.
Ein Beispiel hierfür ist das Verfahren gegen den kanadischen Farmer Percy Schmeiser (Brendel 2002). Im August 1998 erstattete Monsanto Anzeige gegen ihn, da er angeblich eine genmanipulierte Monsanto-Rapssorte angepflanzt haben soll, ohne die Lizenzgebühr von 37 kanadischen Dollar (ca. 23 €) pro Hektar gezahlt zu haben. Der Konzern behauptete, dass Schmeiser 1997 Roundup-Ready-Samen vom Nachbarhof erworben, ausgesät und einen Teil davon für die Aussaat 1998 zurückbehalten habe. Schmeiser bestätigte zwar, das ca. 130 ha seines Landes mit Round-up-Ready-Raps bepflanzt waren, betonte jedoch, dass er den Monsanto-Raps gar nicht haben wolle und sein eigener Raps durch Samen der Nachbarfelder erunreinigt worden sei. Im anschließenden Prozess wurde Schmeiser im Mai 2001 dazu verurteilt, den Gewinn seiner gesamten Ernte (ca. 10.000 €) an Monsanto zu zahlen, da auf seinen Feldern Roundup-Ready-Raps nachgewiesen werden konnte. Der Richter betonte, dass Monsanto auch dann Kontrollrechte an dem Raps habe, wenn dieser durch Windverwehungen und gegen den Willen des Bauern auf dessen Felder gekommen sei. Im Mai 2004 wurde das Urteil in zweiter Instanz bestätigt. Schmeiser, so die Urteilsbegründung, hätte wissen müssen, dass seine Rapsernte mit patentierten Genen kontaminiert war, dass er aber trotzdem Saat aus dieser Ernte ausgesät habe. Ihm wurde also verboten, sein eigenes Saatgut wieder auszusäen, obwohl er die Kontamination mit Monsantos Gen-Raps weder wollte noch hatte verhindern können.
Der Fall Schmeiser stellt einen internationalen Präzedenzfall dar, der voraussichtlich dazu führen wird, dass in Zukunft auch weitere Landwirte ihrer eigenen Lebensgrundlage beraubt werden können.

Der Konflikt um Nachbaugebühren in Deutschland

Auf der Grundlage des seit 1994 geltenden EU-Sortenschutzrechts, das in den Grundzügen am 1.7.1997 in deutsches Recht umgesetzt worden ist, können die Züchter für die Wiederaussaat des von den Landwirten bereits bezahlten Saatguts so genannte Nachbaugebühren verlangen (Röder 2002). Somit findet gestützt durch das Sortenschutzrecht auch in der BRD eine Aneignung des Saatguts, der Lebensgrundlage der LandwirtInnen statt. Die Jahrhunderte lange Praxis, einen Teil seiner Ernte für die Aussaat im nächsten Jahr aufzubewahren, wird dadurch ausgehebelt.

Abb 4: Der Neue Frondienst

Abb 4: Der neue Feudalismus

Um erheben zu können, was die BäuerInnen auf ihren Feldern anbauen, verschickte der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter Fragebögen an ca. 200.000 landwirtschaftliche Betriebe mit der Aufforderung anzugeben, welche Sorten verwendet werden. BäuerInnen, die sich weigerten, Auskünfte zu erteilen, werden vor Gericht gezerrt, mit anwaltlichen Schreiben überzogen und so eingeschüchtert.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im April 2003 können ZüchterInnen nur noch dann Auskünfte verlangen, wenn ein dringender Verdacht besteht, dass LandwirtInnen geschütztes Saatgut verwenden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Trend zum »gläsernen Landwirt« zu stoppen. Der Konflikt ist damit jedoch längst noch nicht beendet. Die vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter eingesetzte Saatgut-Treuhand-Verwaltungs-GmbH zieht weiterhin gegen nicht auskunftswillige LandwirtInnen vor Gericht. Die Saatgutlobby versucht neuerdings auch Saatgut-Aufbereitungsbetriebe zu verpflichten, Auskünfte über Landwirte zu erteilen, die bei ihnen Saatgut für die Wiederaussaat aufbereiten lassen, um somit ohne Umweg an die Informationen zu gelangen. Nachbaugebühren in Deutschland können zu einem gefährlichen Präzedenzfall werden, was insbesondere für BäuerInnen des Südens fatale Folgen haben kann, da diese auf den kostenlosen Nachbau von Saatgut angewiesen sind. Die traditionellen Rechte von Bauern und Bäuerinnen auf Aufbewahrung, Tausch und kostenloser Wiederaussaat von Saatgut müssen geschützt werden.

Folgen für Ernährungssicherheit und Umwelt

Ein seit Jahren stattfindender Konzentrationsprozess in der Saatgutbranche führte dazu, dass derzeit 50% des Marktes von 24 Konzernen kontrolliert werden (Then 1999: 79). Aufgrund der marktstrategischen Interessen dieser Saatgutmultis entstehen riesige Monokulturen, die zur Verdrängung von anderen Pflanzensorten führen. Schon heute existieren nach Schätzungen der Action Group on Erosion, Technology and Concentration (ETC-Group) nur noch 10% der um 1900 in den USA angebauten Früchte-, Gemüse- und Getreidesorten. Nach Angaben der Welternährungsorganisation (FAO) sollen in den nächsten 50 Jahren weltweit 40.000 weitere Pflanzensorten verschwinden (Then 1999: 76).
Diese Entwicklung gefährdet in zunehmendem Maße die Ernährungssicherheit der gesamten Weltbevölkerung. Diese kann angesichts der klimatischen Veränderungen, bei Schädlingsbefall oder anderen Katastrophen nur durch hohe Arten- und Sortenvielfalt gesichert werden. Durch die Vergabe von Patenten und das Vorgehen der Saatgutmultis treten die konventionellen Nutzpflanzen gegenüber den genmanipulierten Pflanzen mehr und mehr in den Hintergrund. Im Jahr 2004 waren in den USA fast 85% der Soja- und Rapsfelder, 75% der Baumwollfelder und fast die Hälfte der Getreidefelder mit genmanipuliertem Saatgut bestellt (Leahy 2005). Im Falle von Soja wird es in naher Zukunft nahezu unmöglich werden, überhaupt noch gentechnik-freie Produkte auf dem Markt zu finden. Mit Hilfe der Patente wird die gesamte Saatgutzüchtung auf Gentechnik ausgerichtet. Die Folgen der genmanipulierten Produkte, sowohl für die Natur als auch für den Menschen, sind aber bis heute nicht ausreichend erforscht. Mensch und Natur werden bei der Einführung der Gentechnik zum »Versuchskaninchen« der Life-Science-Industrie.
Nur die großen »global player« können im Saatgutgeschäft auf Dauer überleben, Konkurrenten aufkaufen und Patente akkumulieren. Für kleine und mittelständische Firmen, die bei diesem Millionengeschäft nicht mithalten können, bleibt - wenn überhaupt - nur ein sehr geringer Marktanteil übrig.
Vor allem für Schwellen- und Entwicklungsländer kann dies dramatische Folgen haben. Beispielsweise hat alleine Monsanto in Brasilien einen Marktanteil von 60% beim Handel mit herkömmlichem Saatgut für Mais und verdrängt dadurch die einheimischen Firmen vom Markt. Aufgrund der Beschränkungen, die Patente den Bauern und Forschern auferlegen, empfiehlt die Commission on Intellectual Property Rights (CIPR), die im Mai 2001 vom englischen Entwicklungshilfeministerium eingesetzt worden ist, den Entwicklungsländern, Patente auf Pflanzen und Saatgut nicht zuzulassen (CIPR 2002).
Durch das Eindringen des Patentrechtes in die Saatgutbranche wird die Arbeit der traditionellen Züchter systematisch entwertet. Große Saatgutfirmen können auf die bereits gezüchteten Pflanzensorten zurückgreifen und diese verwenden, um sie genetisch zu verändern, ohne dabei Gebühren zahlen zu müssen, während die einmal patentierten Sorten oder Verfahren danach gebührenpflichtig werden.
Diese Praxis missachtet die Vorarbeit der Züchter, aber auch der Landwirte vor allem in den Entwicklungsländern, die über Hunderte von Jahren durch Züchtungen zur genetischen Vielfalt beigetragen haben. Eine im Labor genetisch veränderte Lebensform zählt nach dem Patentrecht alles, während das aus Millionen Jahren Evolution hervorgegangene Leben als wertlos und unkreativ behandelt wird. Dieses Vorgehen ist charakteristisch für den vorherrschenden Reduktionismus der westlichen Wissenschaft, der jegliche existierende Lebensform auf deren Gene reduziert (Shiva 2002: 38).
In Kombination mit einem ausgeprägten Eurozentrismus, der nicht-westlichen Wissenssystemen und Wissenschaftsdisziplinen den Wert abspricht, werden jegliche Lebensformen patentiert und somit ökonomischen Interessen unterworfen.

zurück | weiter

->Druckversion  
->Artikel mailen
Pixel
Aktiv bei Attac
*
tragen Sie sich in unseren Infoverteiler ein
Wo ist die nächste Attac-Gruppe?
Mitglied werden?
Aktualisiert am 31.05.2008 von tian und anderen - Impressum