Landwirtschaft und Saatgutzüchtung
Im Bereich der Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung ist neben dem Patentrecht
das Sortenschutzrecht von besonderer Bedeutung. Laut Art. 27 Abs. 3 des TRIPS-Abkommens
können Pflanzensorten vom Patentschutz ausgenommen werden,
wenn so genannte sui-generis-Systeme bestehen, die ein alternatives Schutzsystem
für Pflanzensorten bieten.
Was ist eigentlich der Sortenschutz?
In Deutschland wird Sortenschutz nach dem Bundessortenschutzgesetz für
Planzensorten erteilt, u.a. wenn sie unterscheidbar, homogen, beständig
und neu sind (§ 1). Allein der Sortenschutzinhaber hat das Recht, Vermehrungsmaterial
(Pflanzen und Samen) der Sorte zu kommerziellen Zwecken zu erzeugen und zu
verkaufen (§ 10). Der Sortenschutz dauert 25, bei einigen Pflanzenarten
30 Jahre (§ 13). Wer gegen das Sortenschutzrecht verstößt,
kann mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 39).
Im Unterschied zum Patentrecht existierten beim Sortenschutz bisher zwei Ausnahmen,
der »Landwirtevorbehalt« und das »Züchterprivileg«: »Landwirtevorbehalt«:
Ein Landwirt hat das Recht, einen Teil der Ernte zurückzuhalten, um ihn
für eine erneute Aussat zu verwenden (§ 10a). Dieses Privileg gilt
jedoch seit 1997 nicht mehr uneingeschränkt (s.u.) »Züchterprivileg«:
Züchter können jegliche Pflanzensorten verwenden, um neue Sorten
zu züchten, ohne Lizenzgebühren zu zahlen (§ 10).
Dies ist in der EU der Fall, denn sie ist
Mitglied im Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV),
das in EU- und in nationales Recht umgesetzt wurde. Ursprünglich war
der Sortenschutz weniger restriktiv als das Patentrecht: Er umfasste z.B.
nur exakt definierte Pflanzensorten und schloss keine weiteren in Zukunft
möglichen Sorten oder Verwendungen ein. Die im Sortenschutz festgelegten
Privilegien für BäuerInnen
und ZüchterInnen werden in letzter Zeit immer weiter ausgehöhlt,
wie der Konflikt um Nachbaugebühren in Deutschland deutlich macht (siehe
unten). Somit unterscheiden sich die Bestimmungen des Sortenschutzes immer
weniger vom heutigen Patentrecht. In der Biopatentrichtlinie der EU ist ein
Verbot der Patentierung von Pflanzensorten verankert, da diese durch das
Sortenschutzrecht geschützt werden. In den letzten Jahren wurden vom europäischen
Patentamt dennoch über 300 Patente erteilt, die sich ausdrücklich
auf Pflanzen und Saatgut beziehen (Greenpeace
2004: 17). Es hat den Begriff »Pflanzensorte« sehr
restriktiv ausgelegt, so dass de facto das Patentierungsverbot für Pflanzensorten
umgangen wurde.
Im Falle des Patents EP 546 090, beansprucht Monsanto eine ganze Reihe von
Pflanzen, die gegen das firmeneigene Unkrautvernichtungsmittel »round
up« resistent gemacht worden sind. Darunter die am häufigsten
angebauten Nutzpflanzen wie z.B.: Mais, Weizen, Reis, Sojabohne, Baumwolle,
Zuckerrübe, Kartoffel, Tabak etc. Da Monsanto nicht direkt eine einzige
Pflanzensorte beansprucht hat, sondern eine ganze Reihe von Pflanzen, konnte
sie Patentschutz erlangen. Das europäische Patentamt erteilte jahrelang
alle Patente, in denen mehr als eine Sorte beansprucht wurde (Then
1999:
69).
Kontrolle der BäuerInnen durch das Patentrecht und der Fall Schmeiser
Die Life-Science-Konzerne verkaufen ihr gentechnisch manipuliertes und patentiertes
Saatgut in der Regel nicht mehr im klassischen Sinne, sondern sie räumen
den BäuerInnen nur noch begrenzte Nutzungsrechte an ihm ein, die in sehr
detaillierten Lizenzverträgen
geregelt werden. So ist es den BäuerInnen in der Regel verboten, Teile
ihrer Ernte zur Wiederaussaat im nächsten Jahr zu verwenden. Sie müssen
zudem Pflanzenschutzmittel vom gleichen Hersteller beziehen. Hiermit können
diese langfristige Abhängigkeitsbeziehungen zu den Landwirten aufbauen
und sie in weitaus stärkerem Maße als bisher kontrollieren.
Mit welchen Mitteln Konzerne diese Verträge gegen Landwirte durchsetzen,
zeigen zahlreiche Gerichtsprozesse, die in den letzten Jahren geführt
worden sind. Nach aktuellen Berichten des Center for Food Safety (CFS) in
Washington hat alleine Monsanto bereits über 100 Farmer verklagt und bislang über 15 Mio. US-$ an Strafschadensersatz für
angebliche Patentrechtsverletzungen erstritten (CFS 2005). Das Unternehmen hat sogar eine eigene Abteilung mit
75 Mitarbeitern, die sich ausschließlich mit Patentrechtsverletzungen
befassen. Mit einem Budget von zehn Mio. US-$ organisieren sie Rasterfahndungen, führen Inspektionen in landwirtschaftlichen Betrieben durch
und bereiten Gerichtsprozesse vor. Es wurde eine kostenfreie Hotline eingerichtet
für Bauern, die andere Landwirte des illegalen Einsatzes von Gensaat
verdächtigen. Die großen biotechnologischen Konzerne versuchen so
Präzedenzfälle zu schaffen, um zukünftige VertragspartnerInnen
einzuschüchtern.
Ein Beispiel hierfür ist das Verfahren gegen den kanadischen Farmer Percy
Schmeiser (Brendel 2002).
Im August 1998 erstattete Monsanto Anzeige gegen ihn, da er angeblich eine
genmanipulierte Monsanto-Rapssorte angepflanzt haben soll, ohne die Lizenzgebühr
von 37 kanadischen Dollar (ca. 23 €)
pro Hektar gezahlt zu haben. Der Konzern behauptete, dass Schmeiser 1997 Roundup-Ready-Samen
vom Nachbarhof erworben, ausgesät und einen Teil davon für die
Aussaat 1998 zurückbehalten habe. Schmeiser bestätigte zwar, das
ca. 130 ha seines Landes mit Round-up-Ready-Raps bepflanzt waren, betonte
jedoch, dass er den Monsanto-Raps gar nicht haben wolle und sein eigener Raps
durch Samen der Nachbarfelder erunreinigt worden sei. Im anschließenden
Prozess wurde Schmeiser im Mai 2001 dazu verurteilt, den Gewinn seiner gesamten
Ernte (ca. 10.000 €) an Monsanto zu zahlen, da auf seinen Feldern
Roundup-Ready-Raps nachgewiesen werden konnte. Der Richter betonte, dass Monsanto
auch dann Kontrollrechte an dem Raps habe, wenn dieser durch Windverwehungen
und gegen den Willen des Bauern auf dessen Felder gekommen sei. Im Mai 2004
wurde das Urteil in zweiter Instanz bestätigt. Schmeiser, so die Urteilsbegründung,
hätte wissen müssen, dass seine Rapsernte mit patentierten Genen
kontaminiert war, dass er aber trotzdem Saat aus dieser Ernte ausgesät
habe. Ihm wurde also verboten, sein eigenes Saatgut wieder auszusäen,
obwohl er die Kontamination mit Monsantos Gen-Raps weder wollte noch hatte
verhindern können.
Der Fall Schmeiser stellt einen internationalen Präzedenzfall dar, der
voraussichtlich dazu führen wird, dass in Zukunft auch weitere Landwirte
ihrer eigenen Lebensgrundlage beraubt werden können.
Der Konflikt um Nachbaugebühren in Deutschland
Auf der Grundlage des seit 1994 geltenden EU-Sortenschutzrechts, das in den
Grundzügen am 1.7.1997 in deutsches Recht umgesetzt worden ist, können
die Züchter für die Wiederaussaat des von den Landwirten bereits
bezahlten Saatguts so genannte Nachbaugebühren verlangen (Röder 2002).
Somit findet gestützt durch das Sortenschutzrecht auch in der BRD eine
Aneignung des Saatguts, der Lebensgrundlage der LandwirtInnen statt. Die
Jahrhunderte lange Praxis, einen Teil seiner Ernte für die Aussaat im
nächsten Jahr aufzubewahren, wird dadurch ausgehebelt.
Abb 4: Der neue Feudalismus
Um erheben zu können, was die BäuerInnen auf ihren Feldern anbauen,
verschickte der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter Fragebögen
an ca. 200.000 landwirtschaftliche Betriebe mit der Aufforderung anzugeben,
welche Sorten verwendet werden. BäuerInnen, die sich weigerten, Auskünfte
zu erteilen, werden vor Gericht gezerrt, mit anwaltlichen Schreiben überzogen
und so eingeschüchtert.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im April 2003
können ZüchterInnen nur noch dann Auskünfte verlangen, wenn
ein dringender Verdacht besteht, dass LandwirtInnen geschütztes Saatgut
verwenden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Trend zum »gläsernen
Landwirt« zu stoppen. Der Konflikt ist damit jedoch längst noch
nicht beendet. Die vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter eingesetzte Saatgut-Treuhand-Verwaltungs-GmbH zieht weiterhin gegen nicht auskunftswillige
LandwirtInnen vor Gericht. Die Saatgutlobby versucht neuerdings auch Saatgut-Aufbereitungsbetriebe zu verpflichten, Auskünfte über Landwirte zu erteilen, die
bei ihnen Saatgut für die Wiederaussaat aufbereiten lassen, um somit
ohne Umweg an die Informationen zu gelangen. Nachbaugebühren in Deutschland
können zu einem gefährlichen Präzedenzfall werden, was insbesondere
für BäuerInnen des Südens fatale Folgen haben kann, da diese
auf den kostenlosen Nachbau von Saatgut angewiesen sind. Die traditionellen
Rechte von Bauern und Bäuerinnen auf Aufbewahrung, Tausch und kostenloser
Wiederaussaat von Saatgut müssen geschützt werden.
Folgen für Ernährungssicherheit und Umwelt
Ein seit Jahren stattfindender Konzentrationsprozess in der Saatgutbranche
führte dazu, dass derzeit 50% des Marktes von 24 Konzernen kontrolliert
werden (Then 1999: 79). Aufgrund der marktstrategischen Interessen dieser
Saatgutmultis entstehen riesige Monokulturen, die zur Verdrängung von
anderen Pflanzensorten führen. Schon heute existieren nach Schätzungen
der Action Group on Erosion, Technology and Concentration (ETC-Group) nur
noch 10% der um 1900 in den USA angebauten Früchte-, Gemüse- und
Getreidesorten. Nach Angaben der Welternährungsorganisation (FAO) sollen
in den nächsten 50 Jahren weltweit 40.000 weitere Pflanzensorten verschwinden
(Then 1999: 76).
Diese Entwicklung gefährdet in zunehmendem Maße die Ernährungssicherheit
der gesamten Weltbevölkerung. Diese kann angesichts der klimatischen Veränderungen,
bei Schädlingsbefall oder anderen Katastrophen nur durch hohe Arten- und
Sortenvielfalt gesichert werden. Durch die Vergabe von Patenten und das Vorgehen
der Saatgutmultis treten die konventionellen Nutzpflanzen gegenüber
den genmanipulierten Pflanzen mehr und mehr in den Hintergrund. Im Jahr 2004
waren in den USA fast 85% der Soja- und Rapsfelder, 75% der Baumwollfelder
und fast die Hälfte der Getreidefelder mit genmanipuliertem Saatgut bestellt
(Leahy 2005). Im Falle von Soja wird es in naher Zukunft nahezu unmöglich
werden, überhaupt noch gentechnik-freie Produkte auf dem Markt zu finden. Mit Hilfe der Patente wird die gesamte Saatgutzüchtung auf Gentechnik
ausgerichtet. Die Folgen der genmanipulierten Produkte, sowohl für die
Natur als auch für den Menschen, sind aber bis heute nicht ausreichend
erforscht. Mensch und Natur werden bei der Einführung der Gentechnik zum »Versuchskaninchen« der Life-Science-Industrie.
Nur die großen »global player« können im Saatgutgeschäft
auf Dauer überleben, Konkurrenten aufkaufen und Patente akkumulieren.
Für kleine und mittelständische Firmen, die bei diesem Millionengeschäft
nicht mithalten können, bleibt - wenn überhaupt - nur ein sehr geringer
Marktanteil übrig.
Vor allem für Schwellen- und Entwicklungsländer kann dies dramatische
Folgen haben. Beispielsweise hat alleine Monsanto in Brasilien einen Marktanteil
von 60% beim Handel mit herkömmlichem Saatgut für Mais und verdrängt
dadurch die einheimischen Firmen vom Markt. Aufgrund der Beschränkungen,
die Patente den Bauern und Forschern auferlegen, empfiehlt die Commission on
Intellectual Property Rights (CIPR), die im Mai 2001 vom englischen Entwicklungshilfeministerium
eingesetzt worden ist, den Entwicklungsländern, Patente auf
Pflanzen und Saatgut nicht zuzulassen (CIPR
2002).
Durch das Eindringen des Patentrechtes in die Saatgutbranche wird die Arbeit
der traditionellen Züchter systematisch entwertet. Große Saatgutfirmen
können auf die bereits gezüchteten Pflanzensorten zurückgreifen
und diese verwenden, um sie genetisch zu verändern, ohne dabei Gebühren
zahlen zu müssen, während die einmal patentierten Sorten oder Verfahren danach gebührenpflichtig werden.
Diese Praxis missachtet die Vorarbeit der Züchter, aber auch der Landwirte
vor allem in den Entwicklungsländern, die über Hunderte von Jahren
durch Züchtungen zur genetischen Vielfalt beigetragen haben. Eine im
Labor genetisch veränderte Lebensform zählt nach dem Patentrecht
alles, während das aus Millionen Jahren Evolution hervorgegangene Leben
als wertlos und unkreativ behandelt wird. Dieses Vorgehen ist charakteristisch
für den vorherrschenden Reduktionismus der westlichen Wissenschaft, der
jegliche existierende Lebensform auf deren Gene reduziert (Shiva
2002: 38).
In Kombination mit einem ausgeprägten Eurozentrismus, der nicht-westlichen
Wissenssystemen und Wissenschaftsdisziplinen den Wert abspricht, werden jegliche
Lebensformen patentiert und somit ökonomischen Interessen unterworfen.
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