Medizinische Forschung und Medikamentenversorgung
Durch die Patentierung einzelner Lebensformen wird die medizinische Grundlagenforschung
in vielen Fällen verhindert. So sind beispielsweise auf ein einzelnes
Eiweiß des Malaria- Erregers 39 Patente angemeldet (Greenpeace
2004:
10). Vor allem kleinere und mittlere Forschungseinrichtungen stehen vor einem
beinahe unüberwindbaren »Minenfeld aus Monopolrechten und Lizenzforderungen« (Greenpeace
2004: 5). Bevor sie an bestimmten Krankheiten forschen können, müssen
sie zunächst ein Heer von Anwälten konsultieren, die eine Flut
von Patenten begutachten müssen.
Schon heute lässt sich der Einfluss von Patenten auf das Gesundheitssystem
belegen: So fand Mildred Cho von der Stanford Universität bei einer
Befragung von Diagnostik-Einrichtungen in den USA heraus, dass 25% der befragten
Labors Testverfahren wegen zu hoher Lizenzforderungen eingestellt haben und
53% auf die Entwicklung eigener diagnostischer Verfahren verzichteten (Greenpeace
2004: 13). Denn die Kosten für Tests, bei denen patentierte Gene gebraucht
werden, übersteigen aufgrund der exorbitanten Lizenzgebühren diejenigen für konventionelle Tests bei weitem. Patente auf Leben führen
zu einer außerordentlichen Kostenexplosion im Gesundheitswesen (Rifkin
2000: 97).
Vor allem für die Länder des Südens sind patentierte Medikamente
unbezahlbar. 2001 zogen 39 Pharmakonzerne erst nach weltweitem Protest eine
Klage gegen Südafrika zurück: Das von AIDS extrem betroffene Land
hatte versucht, nachgeahmte AIDS-Medikamente günstig einzukaufen und
so die Patente zu umgehen. Ein solcher Umgang mit Patenten verhindert Seuchenbekämpfung
und gesellschaftlichen Fortschritt. Patente auf Leben sind umso weniger gerechtfertigt,
wenn große Teile der Grundlagenforschung mit öffentlichen Geldern
finanziert werden, die Produktentwicklung und Vermarktung dann aber von privaten
Pharmakonzernen übernommen wird. Die hohen Kosten bei der Erforschung
und Herstellung neuer Medikamente verschärfen die Schieflage bei der Medikamentenentwicklung
dramatisch: Ein Präparat wie Viagra sichert den Pharmakonzernen Millionengewinne,
während Medikamente gegen »Armenkrankheiten« wie Malaria
kaum Gewinne versprechen und daher auch nur wenig entwickelt werden. Zahlreiche
NGOs fordern, dass zumindest lebensnotwendige Grundsatzpräparate für
alle zugänglich gemacht werden müssen.
Patent auf Gene von HCV- und HIV-Erregern
1993 erteilte das europäische Patentamt dem Pharmakonzern Chiron Patente
auf Genabschnitte des HCV- (Hepatitis-C) und HIV-Erregers (AIDS), was zu einem
langfristigen Rechtsstreit zwischen Chiron und dem Konzern Hoffmann-La Roche
sowie zwischen den beiden Pharmakonzernen und Blutbanken führte (Greenpeace
2004: 7ff.). Trotz mehrerer Einsprüche und Beschwerden von Hoffmann-La
Roche gegen die Patente von Chiron wurden diese vom europäischen Patentamt
in nur leicht veränderter Form aufrechterhalten. Anschließend einigten
sich die beiden Konzerne auf ein gemeinsames Vorgehen: Laut Angaben des »Deutschen
Roten Kreuzes« (DRK) zahlte Hoffmann-La Roche 300 Mill. € an Chiron,
um die im Patent enthaltenen Gene und Testverfahren nutzen zu können,
und versuchte, die zusätzlichen Patentkosten durch überhöhte
Gebühren für die Tests zu refinanzieren. Laut Berechnungen des
DRK könnten die Preise von 0,49 € für einen HIV-Test und 0,28 € für
einen HCV-Test (Stand 2001) auf bis zu 9,20 € je Test steigen. Die Mehrbelastung
des Gesundheitssystems wird vom DRK auf bis zu 84 Mio. € im Jahr veranschlagt.
Auch nachdem die europäische Kommission die Absprachen von Hoffmann-La
Roche und Chiron im Jahr 2003 für rechtswidrig erklärte, werden
Mehrkosten befürchtet. Obwohl die Rechtsla
ge lange Zeit ungeklärt blieb, konnte Chiron zehn Jahre lang den Markt
für Bluttests auf der Basis der patentieren Genabschnitte kontrollieren,
Mitbewerber verdrängen und überhöhte Lizenzgebühren einfordern.
Zudem schuf der Rechtsstreit enorme Unsicherheit für Krankenkassen und
Blutspendedienste und das sogar nach über
zehn Jahren der Patenterteilung.
Patente auf Brustkrebsgene
Die Firma Myriad Genetics Inc. ist Besitzer von mehreren Patenten auf die
Brustkrebsgene BRCA 1 und BRCA 2, die bei der Vererbung von Brustkrebs eine
wichtige Rolle spielen. Die Patente schließen unterschiedliche Diagnose-
und Therapieverfahren sowie die Rechte zur Herstellung von Medikamen- ten
ein. Mit diesen weitreichenden Monopolrechten ausgestattet, verbietet Myriad
Genetics anderen Labors und Forschungseinrichtungen die Verwendung dieser
Brustkrebsgene (
Greenpeace 2004: 11ff.). Aufgrund der Lizenzforderungen haben
sich die Kosten für Brustkrebstests in vielen Ländern mehr als verdoppelt
(Then 2005). Die Folgen der weitreichenden Patente der Firma Myriad Genetics
sind heute noch nicht einmal in ihrem ganzen Umfang abzusehen. Es wird geschätzt,
dass ca. 36% aller mit BRCA zusammenhängenden
Erkrankungen durch den von Myriad entwickelten Test nicht abgedeckt werden
können, ein verbesserter Test jedoch aufgrund der Patente von Myriad verhindert
werden könnte. Obwohl bereits vor der Entdeckung von BRCA 1 und 2 zahlreiche
Forschungen auf diesem Gebiet stattgefunden haben und die technische Leistung
der Firma eher gering einzuschätzen ist, konnte sich der Konzern die Genabschnitte
patentieren lassen. Zumindest in Europa wurden die Patente Myriads nach dem
ersten Beschwerdeverfahren widerrufen bzw. erheblich eingeschränkt. (Greenpeace
2005) Bleibt zu hoffen, dass das
EPA bei seiner Entscheidung bleibt und der
ausufernden Patenterteilungspraxis ein Ende setzt.
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