Patente auf Leben
Patente auf Leben sind zeitlich befristete Monopolrechte auf Pflanzen, Tiere,
Mikroorganismen und Teile des menschlichen Körpers. Die Entwicklungen der
Biotechnologie und die Möglichkeit, Gensequenzen zu isolieren und beschreiben,
machen es aus Sicht der Life-Science-Konzerne notwendig, das Patentrecht an
die neue Situation anzupassen. Bis 1968 war es in der BRD noch nicht einmal möglich,
Patente auf Pharmawirkstoffe zu erhalten. Seit Anfang der 1980er Jahre werden
die Möglichkeiten der Patentierung von belebter
Natur international immer weiter ausgedehnt. Nachdem die Patentierung von Lebewesen
in den USA bereits 1980 durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes möglich
geworden war, wuchs der Druck, Biopatente auch in der EU zu legalisieren
(Wullweber 2004: 49).
Daher wurde 1998 die EU-Richtlinie zum »Schutz biotechnologischer Erfindungen« beschlossen,
die den Mitgliedsstaaten vorschreibt, Patente auf Leben zuzulassen. Auf der
Grundlage der Richtlinie werden vom Europäischen Patentamt, das die Richtlinie
offiziell seit 1999 anwendet, Patente auf Leben erteilt, die sowohl ethisch als
auch rechtlich und ökonomisch höchst umstritten sind. Allerdings sind
im Unterschied zu den USA - zumindest theoretisch - Patente auf Pflanzen, Tiere
und den menschlichen Körper als ganzes und ohne gentechnologische Veränderung
ausgeschlossen.
Was sind eigentlich Patente?
Ein Patent schützt eine Erfindung, die 1.) neu ist, 2.) auf erfinderischer Tätigkeit beruht und 3.) gewerblich anwendbar ist (§1 Deutsches Patentgesetz). Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit
beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise
aus dem Stand der Technik ergibt (§ 4). Bisher waren insbesondere technische
Gegenstände, chemische Erzeugnisse (nicht Elemente oder in der Natur vorkommende
Verbindungen) und Herstellungsverfahren patentierbar. Ausdrücklich nicht
patentierbar waren mathematische Methoden und Programme für Datenverarbeitungsanlagen
(§ 1), sowie Pflanzensorten und Tierrassen (§ 2). Patente müssen
bei einem Patentamt angemeldet werden. Die Anmeldung ist gebührenpflichtig.
Allein der Patentinhaber ist befugt, die patentierte Erfindung zu nutzen sowie
Erzeugnisse anzubieten oder zu liefern, die diese Erfindung beinhalten, es
sei denn, er erteilt ausdrücklich jemand anderem die Erlaubnis hierzu
(§ 9 und 10). Die Laufzeit des Patents beträgt maximal 20 Jahre ab
dem Tag der Anmeldung (§ 16). Die Beschreibung der Erfindung wird veröffentlicht
(§ 32).
Wer Patente verletzt, kann mit Haft von bis zu fünf Jahren und/oder mit
Geldstrafe bestraft werden (§ 142); außerdem ist er dem Patentinhaber
schadensersatzpflichtig (§ 139).
Denn nach dem europäischen Patentrecht muss ein technisches Verfahren
auf die Lebensform angewendet werden, um sie patentieren zu können. Ein
Patent wird nur dann erteilt, wenn eine Neuerung, eine erfinderische Tätigkeit
und eine gewerbliche Anwendung nachgewiesen werden kann. So gilt das Auffinden
und Beschreiben einer Gensequenz noch nicht als Erfindung, sondern als Entdeckung
und ist somit nicht patentierbar. Wird jedoch die Sequenz manipuliert oder
auch nur durch ein besonderes technisches Verfahren isoliert, wird durchaus ein
Patent erteilt.

Hochproblematisch ist, dass nach der EU-Richtlinie die Beschreibung
einer einzigen Anwendung eines Gens ausreicht, um einen Monopolanspruch auf
alle weiteren Anwendungen zu erlangen, die in Zukunft noch möglich sein werden
(s. Abb. 3). Die Sperrwirkung von Genpatenten ist viel breiter als die von
herkömmlichen Patenten.
Innovation wird durch Genpatente häufig blockiert und nicht etwa gefördert,
was nach Argumentation der Befürworter die eigentliche Aufgabe von Patenten
sein soll. So können Mitbewerber über eine entsprechende Lizenzvergabepolitikdaran
gehindert werden, eigene Entwicklungen voran zu bringen, wenn ein Konkurrent
gerade zufällig die Gensequenz patentiert hat, die benötigt wird. Die
Bewegungsfreiheit der Konkurrenten wird durch ein engmaschiges Netz aus Patenten
eingeschränkt (Then 1999:
15). Dies erlaubt es den Life-Science-Unternehmen, ganze Marktsegmente abzuschotten
und Monopolpreise für ihre Produkte zu
verlangen, z.B. bei Medikamenten.
Die Patentanmeldungen im Bereich der Gentechnologie ist in den letzten Jahren
enorm angestiegen. Von 1999 bis 2003 sind beim Europäischen Patentamt über
19.000 Patentanmeldungen im Bereich der Biochemie und Gentechnik eingegangen
(Europäisches
Patentamt 2003: 28). Darunter befinden sich auch Patente auf menschliche
Gene, Tiere und Pflanzen (Then
1999: 5). Schaut man sich die
globalen Patentstatistiken genauer an, wird deutlich, dass der überwiegende
Teil der Patente Unternehmen oder Forschungsinstituten der Industrieländer
gehören. Fast 96% der angemeldeten Patente entfallen somit auf die OECD-Länder
und 90% der gesamten Technologien und patentierten Produkte besitzen globale
Konzerne (Ribeiro 2002:
16). Durch die Zahlung von Lizenzgebühren für
Patente entstehen hohe Nettotransfers aus den Ländern des Südens
in den Norden, was die ohnehin dramatische Verteilungsungerechtigkeit verschärft
(siehe Kapitel 5).
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