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Lizenz auf Leben

Patente auf Leben

Patente auf Leben sind zeitlich befristete Monopolrechte auf Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen und Teile des menschlichen Körpers. Die Entwicklungen der Biotechnologie und die Möglichkeit, Gensequenzen zu isolieren und beschreiben, machen es aus Sicht der Life-Science-Konzerne notwendig, das Patentrecht an die neue Situation anzupassen. Bis 1968 war es in der BRD noch nicht einmal möglich, Patente auf Pharmawirkstoffe zu erhalten. Seit Anfang der 1980er Jahre werden die Möglichkeiten der Patentierung von belebter Natur international immer weiter ausgedehnt. Nachdem die Patentierung von Lebewesen in den USA bereits 1980 durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes möglich geworden war, wuchs der Druck, Biopatente auch in der EU zu legalisieren (Wullweber 2004: 49).

Daher wurde 1998 die EU-Richtlinie zum »Schutz biotechnologischer Erfindungen« beschlossen, die den Mitgliedsstaaten vorschreibt, Patente auf Leben zuzulassen. Auf der Grundlage der Richtlinie werden vom Europäischen Patentamt, das die Richtlinie offiziell seit 1999 anwendet, Patente auf Leben erteilt, die sowohl ethisch als auch rechtlich und ökonomisch höchst umstritten sind. Allerdings sind im Unterschied zu den USA - zumindest theoretisch - Patente auf Pflanzen, Tiere und den menschlichen Körper als ganzes und ohne gentechnologische Veränderung ausgeschlossen.

Was sind eigentlich Patente?
Ein Patent schützt eine Erfindung, die 1.) neu ist, 2.) auf erfinderischer Tätigkeit beruht und 3.) gewerblich anwendbar ist (§1 Deutsches Patentgesetz). Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§ 4). Bisher waren insbesondere technische Gegenstände, chemische Erzeugnisse (nicht Elemente oder in der Natur vorkommende Verbindungen) und Herstellungsverfahren patentierbar. Ausdrücklich nicht patentierbar waren mathematische Methoden und Programme für Datenverarbeitungsanlagen (§ 1), sowie Pflanzensorten und Tierrassen (§ 2). Patente müssen bei einem Patentamt angemeldet werden. Die Anmeldung ist gebührenpflichtig.
Allein der Patentinhaber ist befugt, die patentierte Erfindung zu nutzen sowie Erzeugnisse anzubieten oder zu liefern, die diese Erfindung beinhalten, es sei denn, er erteilt ausdrücklich jemand anderem die Erlaubnis hierzu (§ 9 und 10). Die Laufzeit des Patents beträgt maximal 20 Jahre ab dem Tag der Anmeldung (§ 16). Die Beschreibung der Erfindung wird veröffentlicht (§ 32).
Wer Patente verletzt, kann mit Haft von bis zu fünf Jahren und/oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 142); außerdem ist er dem Patentinhaber schadensersatzpflichtig (§ 139).

Denn nach dem europäischen Patentrecht muss ein technisches Verfahren auf die Lebensform angewendet werden, um sie patentieren zu können. Ein Patent wird nur dann erteilt, wenn eine Neuerung, eine erfinderische Tätigkeit und eine gewerbliche Anwendung nachgewiesen werden kann. So gilt das Auffinden und Beschreiben einer Gensequenz noch nicht als Erfindung, sondern als Entdeckung und ist somit nicht patentierbar. Wird jedoch die Sequenz manipuliert oder auch nur durch ein besonderes technisches Verfahren isoliert, wird durchaus ein Patent erteilt.

Hochproblematisch ist, dass nach der EU-Richtlinie die Beschreibung einer einzigen Anwendung eines Gens ausreicht, um einen Monopolanspruch auf alle weiteren Anwendungen zu erlangen, die in Zukunft noch möglich sein werden (s. Abb. 3). Die Sperrwirkung von Genpatenten ist viel breiter als die von herkömmlichen Patenten. Innovation wird durch Genpatente häufig blockiert und nicht etwa gefördert, was nach Argumentation der Befürworter die eigentliche Aufgabe von Patenten sein soll. So können Mitbewerber über eine entsprechende Lizenzvergabepolitikdaran gehindert werden, eigene Entwicklungen voran zu bringen, wenn ein Konkurrent gerade zufällig die Gensequenz patentiert hat, die benötigt wird. Die Bewegungsfreiheit der Konkurrenten wird durch ein engmaschiges Netz aus Patenten eingeschränkt (Then 1999: 15). Dies erlaubt es den Life-Science-Unternehmen, ganze Marktsegmente abzuschotten und Monopolpreise für ihre Produkte zu verlangen, z.B. bei Medikamenten.

Die Patentanmeldungen im Bereich der Gentechnologie ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. Von 1999 bis 2003 sind beim Europäischen Patentamt über 19.000 Patentanmeldungen im Bereich der Biochemie und Gentechnik eingegangen (Europäisches Patentamt 2003: 28). Darunter befinden sich auch Patente auf menschliche Gene, Tiere und Pflanzen (Then 1999: 5). Schaut man sich die globalen Patentstatistiken genauer an, wird deutlich, dass der überwiegende Teil der Patente Unternehmen oder Forschungsinstituten der Industrieländer gehören. Fast 96% der angemeldeten Patente entfallen somit auf die OECD-Länder und 90% der gesamten Technologien und patentierten Produkte besitzen globale Konzerne (Ribeiro 2002: 16). Durch die Zahlung von Lizenzgebühren für Patente entstehen hohe Nettotransfers aus den Ländern des Südens in den Norden, was die ohnehin dramatische Verteilungsungerechtigkeit verschärft (siehe Kapitel 5).

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Aktualisiert am 31.05.2008 von tian und anderen - Impressum