6. Ökonomische Bedeutung der geistigen Monopolrechte
Geistige Monopolrechte in der New Economy
Die Bedeutung der geistigen Monopolrechte für private Unternehmen nimmt
zu. Das gilt für die meisten Industriebranchen in den Industrieländern
und nicht nur für die Unterhaltungsindustrie. Deshalb steht ihre Verschärfung
nicht zufällig ganz oben auf der Agenda der Kapitalverbände.
Hintergrund ist die eher krisenhafte Wirtschaftsentwicklung seit Mitte der
1970er Jahre. Der Markt für langfristige Konsumgüter ist seither in den
westlichen Industrieländern weitgehend gesättigt. Unter diesen Umständen
können Unternehmen entweder durch Preiswettbewerb einen Vorteil erreichen
oder dadurch, dass sie maßgeschneiderte, an die besonderen Bedürfnisse
der KonsumentInnen angepasste Produkte anbieten können. Preiswettbewerb
würde aber die Gewinne der großen Konzerne angreifen und wird so weit
wie möglich vermieden. Deshalb wählten viele Unternehmen, gerade in
den Industrieländern, eine Strategie der Erzeugung von hochpreisigen Qualitätsprodukten,
die dann auch deutlich wissenshaltiger sind (Rifkin 2000: 145; Fischbach
1999: 117).
Dem entsprach auch eine Umwälzung der Produktionstechnik: In der Periode
nach 1945, die von MarxistInnen als Spätkapitalismus (7).
bezeichnet wird, war das Fließband die dominierende Organisationsform
der Produktion. Es war eine Kombination von analogen Spezialmaschinen, die
starr und unflexibel nur die Produktion eines genau spezifizierten Werkstücks
gestatteten. Unter diesen Umständen waren Güter nur dann preisgünstig
herzustellen, wenn sie standardisiert waren und in sehr hoher Stückzahlen
produziert wurden. Die mikroelektronische Revolution brachte eine doppelte
Universalmaschine hervor: einerseits die Algorithmusmaschine Computer und andererseits
die flexibel steuerbare Prozessmaschine. Produktionsanweisungen sind nicht
mehr fest verdrahtet, sondern moderne Industrieroboter bzw. Werkzeugmaschinen
können die unterschiedlichsten
Aufgaben durchführen, wenn sie von einem
beliebig programmierbaren Computer gesteuert werden (Meretz
2003).
Hinzu kommt, dass mit zunehmender Produktvielfalt auch die Entwicklungskosten
meistens stark ansteigen. Gleichzeitig verringern sich die Kosten für
die eigentliche Produktion durch den Einsatz von Industrierobotern und/oder
Lohnsenkungen bzw. Produktionsverlagerungen in Niedriglohnländer. Die
Kostenstruktur bei der Produktion von Konsumgütern nähert sich jetzt
der Kostenstruktur der Unterhaltungsindustrie: relativ hohe und steigende Fixkosten
in Forschung und Entwicklung, aber sinkende Produktionskosten. Ein bedeutender
Teil des Produktionswissens ist jetzt in Computern gespeichert und kann deshalb
im Prinzip problemlos kopiert werden. Es ist daher für Konkurrenten, z.B.
auch in den Schwellenländern, verhältnismäßig einfach,
die Produkte mittels programmierbarer Werkzeugmaschinen selbst herzustellen.
Um dies zu verhindern, gibt es in allen Industriebranchen eine große
Anzahl von Firmen, die an einer Verschärfung der geistigen Monopolrechte
etwa in Form von Patenten interessiert sind. Nur so kann das technisch relativ
leicht kopierbare Wissen über Produktionsvorgänge kontrolliert, monopolisiert
und weiterhin knapp gehalten werden.
Angesichts zahlreicher gesättigter Märkte für langfristige Konsumgüter
wird Werbung und Marketing immer wichtiger. Bei Produkten mit vergleichbaren
Eigenschaften kann das durch Werbekampagnen aufgebaute Image kaufentscheidend
sein. Eine andere Strategie besteht darin, langfristige Verkaufsbeziehungen
zu einzelnen KundInnen zu etablieren. Auf jeden Fall werden auch die Werbekampagnen
und die hierdurch geschaffenen Marken durch geistige Monopolrechte geschützt.
Unternehmen beginnen seit den 1990er Jahren auch in großem Stil, zahlreiche
Tätigkeiten auszugliedern und an externe Dienstleister zu übertragen
(Outsourcing). Zunächst einmal betraf das Produktionszweige, die nicht
zum Kerngeschäft der jeweiligen Firma gehören, wie z.B. Wartung und
Reparatur, Reinigung, EDV, Schulungen, telefonische Kundenbetreuung, Lagerhaltung,
Steuerberatung, Buchhaltung, Sicherheit, Facility-Management und Kantinen.
Inzwischen übertragen
sie zunehmend auch die eigentliche Produktion an spezialisierte Firmen. Vorreiter
einer solchen Entwicklung ist die Textil- und die Computerindustrie (Rifkin
2000: 62ff.). Vor 1990 besaß z.B. die überwältigende Mehrheit
der Markenfirmen in der Computerindustrie wie HP oder IBM noch eigene Fabriken
und die ArbeiterInnen waren direkt bei den entsprechenden Firmen angestellt.
Viele von ihnen haben inzwischen den größten Teil ihrer Produktionstätigkeiten
outgesourced. Sie behalten einige Produktionsfunktionen, konzentrieren sich
jedoch mehr und mehr auf Forschung und Entwicklung, Marketing, Verkauf und
Markenmanagement (CAFOD 2004: 4ff.).
Hierdurch lassen sich die notwendigen Kapitalinvestitionen der Markenfirmen
in Produktionsstätten erheblich reduzieren. Sie senken so das Verlustrisiko,
wenn die betreffende Fabrik aufhört,
profitabel zu sein, da sie nicht mehr an Eigentum von Fabriken und an permanente
Arbeitsverträge gebunden sind, und können flexibler auf geänderte
Marktsituationen reagieren. Wenn der Bedarf wächst, werden neue Aufträge
vergeben, wenn der Bedarf sinkt, werden die entsprechenden Verträge
nicht mehr verlängert. Das Risiko wird auf die Kontraktfertiger wie Solectron,
Flextronics, Samina-SCI oder Celestica abgewälzt. Diese Firmen besitzen
selbst noch einige große und weitgehend automatisiert arbeitende Fabriken
in den Industrieländern, in den letzten Jahren sind sie aber immer stärker
dazu übergegangen, die Aufträge an Subunternehmer in Entwicklungsländern,
v.a. in Mexiko, den Philippinen und China zu vergeben. Die Arbeitsbedingungen
der dort Beschäftigten, hauptsächlich weiblichen Arbeitskräfte
sind sehr schlecht. Gegen die extrem niedrigen Löhne von nur noch 37 US-$
pro Monat in Shenzhen/China können teure Industrieroboter offenbar
in vielen Fällen nicht mehr konkurrieren (CAFOD
2004: 36; Sturgeon 2002:
456ff.). Die Kontraktfertiger können nur durch geistige Monopolrechte
wie Marken, Patente und Copyrights davon abgehalten werden, Produkte auf
eigene Rechnung herzustellen und sie zu verkaufen. Nur hierdurch können
sie in Abhängigkeit von den Markenfirmen gehalten werden, die selbst
häufig
nur noch aus einem Designstudio mit angeschlossener Vertriebsorganisation
bestehen. Die Markenfirmen werden also durch die geistigen Monopolrechte in
die Lage versetzt, den größten Teil des produzierten Werts abzuschöpfen
und sich anzueignen (CAFOD 2004: 14). Diese Entwicklung erklärt, warum
große
Firmen der Computerindustrie nichts gegen die massive Ausdehnung der geistigen
Monopolrechte unternehmen, die v.a. von der Unterhaltungsindustrie betrieben
wird. Sie profitieren selbst davon. Eine Schwächung der geistigen Monopolrechte
in einem Bereich, z.B. beim Copyright, könnte - so ihre Befürchtung
- eine Schwächung auch in anderen Bereichen nach sich ziehen.
(7) Die Verwendung dieses Begriffes z.B. bei Mandel impliziert
nicht, dass der Kapitalismus zwangsläufig am Endpunkt seiner Entwicklung angelangt
wäre.
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