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6. Ökonomische Bedeutung der geistigen Monopolrechte

6. Ökonomische Bedeutung der geistigen Monopolrechte

Geistige Monopolrechte in der New Economy

Die Bedeutung der geistigen Monopolrechte für private Unternehmen nimmt zu. Das gilt für die meisten Industriebranchen in den Industrieländern und nicht nur für die Unterhaltungsindustrie. Deshalb steht ihre Verschärfung nicht zufällig ganz oben auf der Agenda der Kapitalverbände.
Hintergrund ist die eher krisenhafte Wirtschaftsentwicklung seit Mitte der 1970er Jahre. Der Markt für langfristige Konsumgüter ist seither in den westlichen Industrieländern weitgehend gesättigt. Unter diesen Umständen können Unternehmen entweder durch Preiswettbewerb einen Vorteil erreichen oder dadurch, dass sie maßgeschneiderte, an die besonderen Bedürfnisse der KonsumentInnen angepasste Produkte anbieten können. Preiswettbewerb würde aber die Gewinne der großen Konzerne angreifen und wird so weit wie möglich vermieden. Deshalb wählten viele Unternehmen, gerade in den Industrieländern, eine Strategie der Erzeugung von hochpreisigen Qualitätsprodukten, die dann auch deutlich wissenshaltiger sind (Rifkin 2000: 145; Fischbach 1999: 117).

Dem entsprach auch eine Umwälzung der Produktionstechnik: In der Periode nach 1945, die von MarxistInnen als Spätkapitalismus (7). bezeichnet wird, war das Fließband die dominierende Organisationsform der Produktion. Es war eine Kombination von analogen Spezialmaschinen, die starr und unflexibel nur die Produktion eines genau spezifizierten Werkstücks gestatteten. Unter diesen Umständen waren Güter nur dann preisgünstig herzustellen, wenn sie standardisiert waren und in sehr hoher Stückzahlen produziert wurden. Die mikroelektronische Revolution brachte eine doppelte Universalmaschine hervor: einerseits die Algorithmusmaschine Computer und andererseits die flexibel steuerbare Prozessmaschine. Produktionsanweisungen sind nicht mehr fest verdrahtet, sondern moderne Industrieroboter bzw. Werkzeugmaschinen können die unterschiedlichsten Aufgaben durchführen, wenn sie von einem beliebig programmierbaren Computer gesteuert werden (Meretz 2003).

Hinzu kommt, dass mit zunehmender Produktvielfalt auch die Entwicklungskosten meistens stark ansteigen. Gleichzeitig verringern sich die Kosten für die eigentliche Produktion durch den Einsatz von Industrierobotern und/oder Lohnsenkungen bzw. Produktionsverlagerungen in Niedriglohnländer. Die Kostenstruktur bei der Produktion von Konsumgütern nähert sich jetzt der Kostenstruktur der Unterhaltungsindustrie: relativ hohe und steigende Fixkosten in Forschung und Entwicklung, aber sinkende Produktionskosten. Ein bedeutender Teil des Produktionswissens ist jetzt in Computern gespeichert und kann deshalb im Prinzip problemlos kopiert werden. Es ist daher für Konkurrenten, z.B. auch in den Schwellenländern, verhältnismäßig einfach, die Produkte mittels programmierbarer Werkzeugmaschinen selbst herzustellen. Um dies zu verhindern, gibt es in allen Industriebranchen eine große Anzahl von Firmen, die an einer Verschärfung der geistigen Monopolrechte etwa in Form von Patenten interessiert sind. Nur so kann das technisch relativ leicht kopierbare Wissen über Produktionsvorgänge kontrolliert, monopolisiert und weiterhin knapp gehalten werden.
Angesichts zahlreicher gesättigter Märkte für langfristige Konsumgüter wird Werbung und Marketing immer wichtiger. Bei Produkten mit vergleichbaren Eigenschaften kann das durch Werbekampagnen aufgebaute Image kaufentscheidend sein. Eine andere Strategie besteht darin, langfristige Verkaufsbeziehungen zu einzelnen KundInnen zu etablieren. Auf jeden Fall werden auch die Werbekampagnen und die hierdurch geschaffenen Marken durch geistige Monopolrechte geschützt.

Unternehmen beginnen seit den 1990er Jahren auch in großem Stil, zahlreiche Tätigkeiten auszugliedern und an externe Dienstleister zu übertragen (Outsourcing). Zunächst einmal betraf das Produktionszweige, die nicht zum Kerngeschäft der jeweiligen Firma gehören, wie z.B. Wartung und Reparatur, Reinigung, EDV, Schulungen, telefonische Kundenbetreuung, Lagerhaltung, Steuerberatung, Buchhaltung, Sicherheit, Facility-Management und Kantinen. Inzwischen übertragen sie zunehmend auch die eigentliche Produktion an spezialisierte Firmen. Vorreiter einer solchen Entwicklung ist die Textil- und die Computerindustrie (Rifkin 2000: 62ff.). Vor 1990 besaß z.B. die überwältigende Mehrheit der Markenfirmen in der Computerindustrie wie HP oder IBM noch eigene Fabriken und die ArbeiterInnen waren direkt bei den entsprechenden Firmen angestellt. Viele von ihnen haben inzwischen den größten Teil ihrer Produktionstätigkeiten outgesourced. Sie behalten einige Produktionsfunktionen, konzentrieren sich jedoch mehr und mehr auf Forschung und Entwicklung, Marketing, Verkauf und Markenmanagement (CAFOD 2004: 4ff.).

Hierdurch lassen sich die notwendigen Kapitalinvestitionen der Markenfirmen in Produktionsstätten erheblich reduzieren. Sie senken so das Verlustrisiko, wenn die betreffende Fabrik aufhört, profitabel zu sein, da sie nicht mehr an Eigentum von Fabriken und an permanente Arbeitsverträge gebunden sind, und können flexibler auf geänderte Marktsituationen reagieren. Wenn der Bedarf wächst, werden neue Aufträge vergeben, wenn der Bedarf sinkt, werden die entsprechenden Verträge nicht mehr verlängert. Das Risiko wird auf die Kontraktfertiger wie Solectron, Flextronics, Samina-SCI oder Celestica abgewälzt. Diese Firmen besitzen selbst noch einige große und weitgehend automatisiert arbeitende Fabriken in den Industrieländern, in den letzten Jahren sind sie aber immer stärker dazu übergegangen, die Aufträge an Subunternehmer in Entwicklungsländern, v.a. in Mexiko, den Philippinen und China zu vergeben. Die Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten, hauptsächlich weiblichen Arbeitskräfte sind sehr schlecht. Gegen die extrem niedrigen Löhne von nur noch 37 US-$ pro Monat in Shenzhen/China können teure Industrieroboter offenbar in vielen Fällen nicht mehr konkurrieren (CAFOD 2004: 36; Sturgeon 2002: 456ff.). Die Kontraktfertiger können nur durch geistige Monopolrechte wie Marken, Patente und Copyrights davon abgehalten werden, Produkte auf eigene Rechnung herzustellen und sie zu verkaufen. Nur hierdurch können sie in Abhängigkeit von den Markenfirmen gehalten werden, die selbst häufig nur noch aus einem Designstudio mit angeschlossener Vertriebsorganisation bestehen. Die Markenfirmen werden also durch die geistigen Monopolrechte in die Lage versetzt, den größten Teil des produzierten Werts abzuschöpfen und sich anzueignen (CAFOD 2004: 14). Diese Entwicklung erklärt, warum große Firmen der Computerindustrie nichts gegen die massive Ausdehnung der geistigen Monopolrechte unternehmen, die v.a. von der Unterhaltungsindustrie betrieben wird. Sie profitieren selbst davon. Eine Schwächung der geistigen Monopolrechte in einem Bereich, z.B. beim Copyright, könnte - so ihre Befürchtung - eine Schwächung auch in anderen Bereichen nach sich ziehen.


(7) Die Verwendung dieses Begriffes z.B. bei Mandel impliziert nicht, dass der Kapitalismus zwangsläufig am Endpunkt seiner Entwicklung angelangt wäre.

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Aktualisiert am 31.05.2008 von tian und anderen - Impressum