Attac Eine andere Welt ist möglich! Her mit dem schönen Leben!
Pix home Pix kontakt Pix Links Pix aktiv werden Pix Publikationen Pix Mitglied werden Pix english  | francais  | türkce Pix
 AG Wissensallmende
 AttacBasistext Wissensallmende
Pfeil Index
Pfeil Inhalt
Pfeil Vorwort
Pfeil Einleitung
Pfeil Lizenz auf Leben
Pfeil Internet
Pfeil Übereinkommen
Pfeil Ökonomische Betrachtungen
Pfeil Bedeutung
Pfeil Alternativen
Pfeil Kulturflatrate
Pfeil Kultursteuer
Pfeil Copyright
Pfeil GNU
Pfeil Science
Pfeil Bio
Pfeil Soz. Bew.
Pfeil Fazit
Pfeil Errata

 

Pic
 Attac Deutschland
-> Startseite
-> Presse
-> Gruppen vor Ort
-> Kampagnen/AGs
-> Mitglied werden
-> Spenden
-> Material bestellen
Pic
suche
 auf www.attac.de
7. Unsere Alternativen

Kultursteuer

Solange der Verkauf von Werkstücken einen entscheidenden Anteil bei der Finanzierung der Kreativen ergeben kann, ist die Kulturflatrate ein geeignetes Mittel zur zusätzlichen Vergütung von KünsterInnen. Sollte jedoch ein großer Teil der Kulturgüter frei über das Internet verteilt werden, müsste sie vermutlich sehr stark erhöht werden. In diesem Fall würden sich die negativen Effekte einer indirekten Steuer, die Arme ähnlich stark belastet wie Reiche, bemerkbar machen. Wenn die Kosten für Internetzugänge weiter stark fallen, könnte die Kulturflatrate in einigen Jahren den größten Posten ausmachen. Dies würde Umgehungsversuche attraktiv machen. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Kulturflatrate durch eine Art Kultursteuer als Zuschlag auf die Einkommenssteuer ersetzt werden. Dies hätte auch den Vorteil, dass diese Steuer sozial gerechter wäre, d.h. Personen mit geringen Einkommen müssten wenig Steuern bezahlen, Personen mit hohem Einkommen dagegen mehr. Sinnvollerweise würden auch die Rundfunkgebühren in diese Steuer einbezogen werden, die bereits im Jahr 2004 mindestens 6,2 Mrd. € pro Jahr einbringen (KEF 2003: 128). Dann könnte auch die GEZ wegfallen, die - nach Meinung ihrer KritikerInnen - die gesamte Bevölkerung einer permanenten Rasterfahndung unterzieht. Die Einführung einer neuen Steuer ist auf den ersten Blick sicherlich unpopulär, jedoch ist zu berücksichtigen, dass durch digitale Medien und das Internet die Distributionskosten insgesamt deutlich sinken werden. Trotz der Einführung einer neuen Steuer müsste die Bevölkerung durchschnittlich weniger Geld für den Zugriff auf Kulturgüter ausgeben, als dies heute der Fall ist.
P2P-Netzwerke könnten bei einer Legalisierung mittelfristig auch Radio und Fernsehen ersetzen. Sendeanstalten könnten ihre Inhalte über das Internet mittels P2P-Netzwerken an die KonsumentInnen verteilen. Die BBC ist jetzt schon dabei, große Teile ihres Filmarchivs online zu stellen.

Weitere Vorschläge zum Urheberrecht

Neben der Einführung einer Kulturflatrate ist eine weitere Lockerung des Urheberrechts sinnvoll. Die hier dargestellten Vorschläge orientieren sich an der vom US-amerikanischen Rechtsprofessors Lawrence Lessig vorgeschlagenen Modifikation des Copyrights (Lessig 2004: 287ff.).

  1. Die Dauer des Urheberrechts sollte auf 25 Jahre verkürzt werden, wobei die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 25 Jahre besteht. Eine maximale Schutzdauer von 50 Jahren sollte mehr als ausreichen, um eine kommerzielle Verwertung der Inhalte sicherzustellen.
  2. Registrierung der Nutzungsrechte: UrheberInnen sollten die Nutzungsrechte ihrer Werke bei einem Register anmelden. Das hätte den Vorteil, dass leicht und problemlos festgestellt werden kann, wer InhaberIn dieser Rechte ist und demnach die kommerzielle Nutzung lizenzieren kann.
  3. Kennzeichnung der Werke: Alle urheberrechtlich geschützten Werke sollen durch ein Symbol gekennzeichnet werden. Hierdurch würde klar signalisiert, wer das Urheberrecht besitzt, und dass derjenige seine Rechte durchsetzen will. Ein Verzicht auf diese beiden Formalitäten würde nicht bedeuten, dass das Urheberrecht erlischt, wie dies im alten angloamerikanischen System der Fall war, sondern nur, dass die Urheberrechtsinhaber andere wegen kommerzieller Nutzung ihrer Werke nicht verklagen können.

Darüber hinaus sollten DRM-Systeme verboten werden, wenn sie die informationelle Selbstbestimmung aushöhlen. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn Mechanismen wie Zwangsregistrierung, Device-Revocation, Traitor-Tracking und Unveröffentlichung von Inhalten eingesetzt werden. Die von Lawrence Lessig im Jahr 2002 gegründete Organisation Creative Commons (CC) wirbt dafür, dass UrheberInnen bestimmte Verwertungsrechte der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, ohne völlig auf ihr Urheberrecht zu verzichten. Wichtigstes Instrument dafür sind juristisch wasserdichte Lizenzen für bestimmte Werkgattungen und bestimmte Rechtsräume, zwischen denen die UrheberInnen auf der CC-Website wählen können. Eine CC-Lizenz macht es für die UrheberInnen sehr einfach, bestimmte Rechte, die sie nicht benötigen, abzugeben. Sie können jedoch andere Rechte behalten. Zudem haben sie die Möglichkeit, Verlagen oder anderen VerwerterInnen individuell weitergehende Rechte einzuräumen.

zurück | weiter

->Druckversion  
->Artikel mailen
Pixel
Aktiv bei Attac
*
tragen Sie sich in unseren Infoverteiler ein
Wo ist die nächste Attac-Gruppe?
Mitglied werden?
Aktualisiert am 31.05.2008 von tian und anderen - Impressum