Kultursteuer
Solange der Verkauf von Werkstücken einen entscheidenden Anteil bei der
Finanzierung der Kreativen ergeben kann, ist die Kulturflatrate ein geeignetes
Mittel zur zusätzlichen Vergütung von KünsterInnen. Sollte
jedoch ein großer Teil der Kulturgüter frei über das Internet
verteilt werden, müsste sie vermutlich sehr stark erhöht werden.
In diesem Fall würden sich die negativen Effekte einer indirekten Steuer,
die Arme ähnlich stark belastet wie Reiche, bemerkbar machen. Wenn die
Kosten für Internetzugänge weiter stark fallen, könnte die Kulturflatrate
in einigen Jahren den größten Posten ausmachen.
Dies würde Umgehungsversuche attraktiv machen. Zu diesem Zeitpunkt sollte
die Kulturflatrate durch eine Art Kultursteuer als Zuschlag auf die Einkommenssteuer
ersetzt werden. Dies hätte auch den Vorteil, dass diese Steuer sozial
gerechter wäre, d.h. Personen mit geringen Einkommen müssten wenig
Steuern bezahlen, Personen mit hohem Einkommen dagegen mehr. Sinnvollerweise
würden auch die Rundfunkgebühren in diese Steuer einbezogen werden,
die bereits im Jahr 2004 mindestens 6,2 Mrd. € pro Jahr einbringen (KEF
2003: 128). Dann könnte auch die GEZ wegfallen, die - nach Meinung ihrer
KritikerInnen - die gesamte Bevölkerung einer permanenten Rasterfahndung
unterzieht. Die Einführung einer neuen Steuer ist auf den ersten Blick
sicherlich unpopulär, jedoch ist zu berücksichtigen, dass durch digitale
Medien und das Internet die Distributionskosten insgesamt deutlich sinken
werden. Trotz der Einführung einer neuen Steuer müsste die Bevölkerung
durchschnittlich weniger Geld für den Zugriff auf Kulturgüter ausgeben,
als dies heute der Fall ist.
P2P-Netzwerke könnten bei einer Legalisierung mittelfristig auch Radio
und Fernsehen ersetzen. Sendeanstalten könnten ihre Inhalte über
das Internet mittels P2P-Netzwerken an die KonsumentInnen verteilen. Die BBC
ist jetzt schon dabei, große Teile ihres Filmarchivs online zu stellen.
Weitere Vorschläge zum Urheberrecht
Neben der Einführung einer Kulturflatrate ist eine weitere Lockerung
des Urheberrechts sinnvoll. Die hier dargestellten Vorschläge orientieren
sich an der vom US-amerikanischen Rechtsprofessors Lawrence Lessig vorgeschlagenen
Modifikation des Copyrights (Lessig 2004: 287ff.).
- Die Dauer des Urheberrechts sollte auf 25 Jahre verkürzt werden, wobei
die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 25 Jahre besteht.
Eine maximale Schutzdauer von 50 Jahren sollte mehr als ausreichen, um eine
kommerzielle Verwertung der Inhalte sicherzustellen.
- Registrierung der Nutzungsrechte: UrheberInnen sollten die Nutzungsrechte
ihrer Werke bei einem Register anmelden. Das hätte den Vorteil, dass
leicht und problemlos festgestellt werden kann, wer InhaberIn dieser Rechte
ist und demnach die kommerzielle Nutzung lizenzieren kann.
- Kennzeichnung der Werke: Alle urheberrechtlich geschützten Werke sollen
durch ein Symbol gekennzeichnet werden. Hierdurch würde klar signalisiert,
wer das Urheberrecht besitzt, und dass derjenige seine Rechte durchsetzen
will. Ein Verzicht auf diese beiden Formalitäten würde nicht bedeuten,
dass das Urheberrecht erlischt, wie dies im alten angloamerikanischen System
der Fall war, sondern nur, dass die Urheberrechtsinhaber andere wegen kommerzieller
Nutzung ihrer Werke nicht verklagen können.
Darüber hinaus sollten DRM-Systeme verboten werden, wenn sie die informationelle
Selbstbestimmung aushöhlen. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn Mechanismen
wie Zwangsregistrierung, Device-Revocation, Traitor-Tracking und Unveröffentlichung von Inhalten eingesetzt werden. Die von Lawrence Lessig im Jahr 2002 gegründete
Organisation Creative Commons (CC) wirbt dafür, dass UrheberInnen bestimmte
Verwertungsrechte der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, ohne völlig
auf ihr Urheberrecht zu verzichten. Wichtigstes Instrument dafür sind
juristisch wasserdichte Lizenzen für bestimmte Werkgattungen und bestimmte
Rechtsräume, zwischen denen die UrheberInnen auf der CC-Website wählen
können. Eine CC-Lizenz macht es für die UrheberInnen sehr einfach,
bestimmte Rechte, die sie nicht benötigen, abzugeben. Sie können
jedoch andere Rechte behalten. Zudem haben sie die Möglichkeit, Verlagen
oder anderen VerwerterInnen individuell weitergehende Rechte einzuräumen.
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