7. Unsere Alternativen
Um eine gesellschaftliche Entwicklung in Richtung Kreativität, Vielfalt,
offenes Wissen, Freie Kooperation und freiestmöglichen Zugang zu Inhalten
zu fördern, müssen die im Augenblick ausufernden geistigen Monopolrechte
in sinnvolle Schranken verwiesen werden. Entsprechend ihrem ursprünglichen
Zweck muss wieder eine Balance zwischen den Interessen der ProduzentInnen und
der KonsumentInnen gefunden werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlagen wir
Folgendes vor:
Kulturflatrate
Der Streit um Urheberrechte im Internet ist derzeit eine der wichtigsten Auseinandersetzungen
im Bereich der geistigen Monopolrechte. Politik und Unterhaltungsindustrie sehen
in der einfachen Kopierbarkeit von digitalen Inhalten ein Problem, das aus ihrer
Sicht um jeden Preis beseitigt werden muss, mit allen technischen und juristischen
Mitteln.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Unterhaltungsindustrie für
die Distribution der Inhalte überhaupt noch benötigt wird. Wie in
Kapitel 3 dargelegt, könnten die Inhalte über das Internet verbreitet
werden: P2P-Netzwerke sind so effektiv, dass auch Privatpersonen die Verbreitung
von Inhalten übernehmen können. Es müsste jedoch sichergestellt
werden, dass die KünstlerInnen ausreichend bezahlt werden. Hierfür
existieren eine Vielzahl von Vorstellungen. So wird teilweise davon ausgegangen,
dass sich MusikerInnen vor allem durch Live-Konzerte finanzieren könnten,
ihre Musik aber kostenlos als Werbemaßnahme verteilen. Andere Vorstellungen
gehen davon aus, dass die künstlerische Tätigkeit durch freiwillige
bzw. halbfreiwillige Spenden oder Mäzenatentum zu finanzieren sei.
Bei diesen Vorschläge ist jedoch mehr als fraglich, ob sie wirklich die
aus dem Wegfall des traditionellen Werkstückverkaufs hervorgerufenen Einkommensverluste
auszugleichen in der Lage wären. Eine andere Möglichkeit wäre
die von der Fairsharing-Kampagne vorgeschlagene so genannte Kulturflatrate.
Ein solches Modell wird auch von WissenschaftlerInnen wie z.B. Raymond Ku, Volker
Grassmuck oder William Fisher unterstützt und sieht folgendes vor:
- Digitale Privatkopien und der Tausch von Musik und Filmen zu privaten,
nichtkommerziellen Zwecken werden erlaubt, auch über P2P-Netzwerke.
Das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen wird aufgehoben.
- Um den Rückgang des Verkaufs von CDs und DVDs oder anderen Medien
auszugleichen, werden Gebühren auf Internetzugänge und Computer-Hardware
erhoben.
- Die Gebühren richten sich nach der Geschwindigkeit der Internetzugänge.
So könnten beispielsweise für DSL-Flatrate-Zugänge 5 € pro
Monat, für zeitbasierte ISDN-Zugänge 1 € und für zeitbasierte
Internetzugänge per Analog-Modem 50 Ct. erhoben werden. Ein entsprechender
Anteil sollte auch für andere Zugangsarten bzw. Abrechnungsmodelle erhoben
werden. Hinzu käme auf privat genutzte Computerhardware eine Gebühr
von 2,5% des Verkaufspreises.
- Diese Gebühren werden direkt von den Internet-Service-Providern gezahlt,
die sie dann gegebenenfalls auf ihre KundInnen umlegen. Privatpersonen haben
mit der Gebührenerhebung nichts zu tun und zusätzliche personenbezogene
Daten werden nicht erhoben. Die Gebühr auf Computerhardware wird ebenfalls
von den Händlern abgeführt.
- Die Gebühren werden an die KünstlerInnen bzw. UrheberrechtsinhaberInnen
entsprechend der Nutzungshäufigkeit ihrer Werke ausgeschüttet. Diese
kann näherungsweise ermittelt werden aus der Downloadhäufigkeit in
P2P-Netzwerken und/oder aus der durch die detaillierte Beobachtung einer Stichprobe
der Bevölkerung hochgerechneten Nutzungshäufigkeit der Musikstücke
bzw. Filme.
Die Downloadhäufigkeit kann mittels Netzbeobachtung und statistischer
Methoden festgestellt werden. Firmen wie BigChampagne behaupten, sie in P2P-Netzwerken
recht genau nachvollziehen zu können (Howe 2003). Dies ist datenschutzrechtlich
auch unbedenklich, da eine Identifizierung der UserInnen nur durch Zuordnung
der IP-Adresse mit einem Realnamen möglich ist. Das detaillierte Beobachten
der Nutzungsgewohnheiten einer Stichprobe der Bevölkerung
wird schon seit vielen Jahren bei der Ermittlung der Fernseh-Einschaltquoten
angewandt.
Nach diesem Vorschlag könnten im Jahr 2003 in der BRD ca. 413
Mio. € an Pauschalgebühren eingesammelt werden. Sie setzen sich wie
folgt zusammen:
Tabelle 6: Zusammensetzung der Einnahmen für eine Kulturflatrate (in Euro,
Schätzung)
| Analog |
35,9 Mio. |
| ISDN |
69,9 Mio. |
| DSL |
205,6 Mio. |
| Hardware |
102,2 Mio. |
| Summe |
413 Mio. |
Diese Schätzung basiert auf folgenden Informationen: In der BRD existieren
im Jahr 2004 c.a. 38 Mio. Privathaushalte. Davon haben im Jahr 2002 44% Internetzugang.
Dieser teilt sich nach einer aktuellen Umfrage wie folgt auf die einzelnen
Zugangsarten auf: 35% Analog-Modem, 34% ISDN, 20% DSL, 11% sonstige. Im Jahr
2003 wurde Hardware im Gegenwert von mindestens 4 Mrd. Euro an Privatpersonen
verkauft.
Herkunft der Zahlen:
- Anzahl der Privathaushalte: Statistisches Bundesamt: Das
Statistische Jahrbuch 2004 für die Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden
2004, S. 45, im Internet: http://www.destatis.de/download/jahrbuch/bevjb04.pdf
- Internetzugang in der BRD: Sabine Graumann / Bärbel
Kohne: Monitoring Informationswirtschaft 6. Faktenbericht 2003, S. 207, im
Internet: http://193.202.26.202/bmwi/Faktenbericht_6/pdf/Faktenbericht_Vollversion.pdf
- Verteilung nach Zugangsarten: WinFuture: Ein Drittel aller
Privathaushalte noch analog, WinFuture.de, 17.03.2004, im Internet: http://www.winfuture.de/news,13736.html
- Marktvolumen IT und Hardware: Sabine Graumann / Bärbel
Kohne: Monitoring Informationswirtschaft 6. Faktenbericht 2003, S. 51, im
Internet:
http://193.202.26.202/bmwi/Faktenbericht_6/pdf/Faktenbericht_Vollversion.pdf,
Verkäufe an Privatpersonen basieren auf Schätzungen.
Auf den ersten Blick scheinen diese Beträge nicht auszureichen, die
Verluste der Unterhaltungsindustrie auszugleichen. So beklagte die IFPI im
Jahr 2002 für
die BRD durch Privatkopien und P2P-Netzwerke einen Verlust von 5,6 Mrd. €.
Der Bundesverband audiovisuelle Medien behauptet, seinen Mitgliedsfirmen sei
im Jahr 2002 ein Verlust von über 800 Mio. € entstanden. Allerdings
sind diese Zahlen offensichtlich übertrieben, denn nicht jeder Kopie entspricht
ein nicht getätigter Kauf, und bei Privatkopien und der Distribution über
das Internet verringern sich auch die Kosten. Nach Angaben der Computer-Zeitschrift
c’t fallen 61% der Kosten einer CD in Vertrieb und Handel an (Hansen 2004).
Diese Kosten entfallen bei Privatkopien und der Internetdistribution über
P2P-Netzwerke. Die Kosten für Privatkopien (Rohlinge, CD/DVD-Brenner)
und Internetdistribution (Bandbreite) werden von den UserInnen bereits aus eigener
Tasche gezahlt.
Demnach müssten nur die Kosten für die Kreativen (MusikerInnen,
TextdichterInnen und KomponistInnen sowie AgentInnen, ProduzentInnen und Aufnahme)
sowie - zumindest teilweise - die Kosten für Labels und Werbung ausgeglichen
werden. Auch hier darf man nicht von der Anzahl der Privatkopien und der Internetdownloads
ausgehen. Vielmehr gilt es, die tatsächlichen Verluste der Unterhaltungsindustrie
auszugleichen.
Dass mit den gleichen Mitteln heutzutage mehr Personen Musik hören können
als noch vor einem Jahrzehnt, ist ein Resultat des technischen Fortschritts,
der so der Bevölkerung zugute kommen sollte. Der Umsatz der Musikindustrie
in der BRD erreichte im Jahr 1997 mit 2,755 Mrd. € seinen Gipfel. Er fiel
2003 auf 1,816 Mrd. €. Angenommen, diese Differenz ginge allein auf Privatkopien
und P2P-Netzwerke zurück, müsste höchstens diese Summe ausgeglichen
werden. Und das nicht einmal vollständig, sondern nur 39% davon, also die
Kosten für die Kreativen und die Labels. Das entspricht wiederum 370 Mio. € und
ließe sich leicht durch Pauschalgebühren aufbringen. Im Augenblick
macht die Filmindustrie Jahr für Jahr Rekordgewinne und hat demnach kaum
unter Umsatzrückgängen durch P2P-Netzwerke zu leiden. Deshalb müsste
zunächst nur ein geringer Teil der Pauschalgebühren für die Entschädigung der Filmindustrie aufgewendet werden. Ein gewisser Anteil sollte jedoch
an die Filmförderungsanstalt gezahlt werden, um damit die Produktion deutscher
Spielfilme zu unterstützen. Denn die FFA profitiert über die Filmabgabe
der Videowirtschaft u.a. vom Verkauf von Videos und DVDs. Die Kulturflatrate
sollte sinnvollerweise international oder zumindest auf europäischer Ebene
eingeführt werden, wäre aber auch im nationalen Rahmen denkbar.
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