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7. Unsere Alternativen

7. Unsere Alternativen

Um eine gesellschaftliche Entwicklung in Richtung Kreativität, Vielfalt, offenes Wissen, Freie Kooperation und freiestmöglichen Zugang zu Inhalten zu fördern, müssen die im Augenblick ausufernden geistigen Monopolrechte in sinnvolle Schranken verwiesen werden. Entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck muss wieder eine Balance zwischen den Interessen der ProduzentInnen und der KonsumentInnen gefunden werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlagen wir Folgendes vor:

Kulturflatrate

Der Streit um Urheberrechte im Internet ist derzeit eine der wichtigsten Auseinandersetzungen im Bereich der geistigen Monopolrechte. Politik und Unterhaltungsindustrie sehen in der einfachen Kopierbarkeit von digitalen Inhalten ein Problem, das aus ihrer Sicht um jeden Preis beseitigt werden muss, mit allen technischen und juristischen Mitteln.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Unterhaltungsindustrie für die Distribution der Inhalte überhaupt noch benötigt wird. Wie in Kapitel 3 dargelegt, könnten die Inhalte über das Internet verbreitet werden: P2P-Netzwerke sind so effektiv, dass auch Privatpersonen die Verbreitung von Inhalten übernehmen können. Es müsste jedoch sichergestellt werden, dass die KünstlerInnen ausreichend bezahlt werden. Hierfür existieren eine Vielzahl von Vorstellungen. So wird teilweise davon ausgegangen, dass sich MusikerInnen vor allem durch Live-Konzerte finanzieren könnten, ihre Musik aber kostenlos als Werbemaßnahme verteilen. Andere Vorstellungen gehen davon aus, dass die künstlerische Tätigkeit durch freiwillige bzw. halbfreiwillige Spenden oder Mäzenatentum zu finanzieren sei. Bei diesen Vorschläge ist jedoch mehr als fraglich, ob sie wirklich die aus dem Wegfall des traditionellen Werkstückverkaufs hervorgerufenen Einkommensverluste auszugleichen in der Lage wären. Eine andere Möglichkeit wäre die von der Fairsharing-Kampagne vorgeschlagene so genannte Kulturflatrate. Ein solches Modell wird auch von WissenschaftlerInnen wie z.B. Raymond Ku, Volker Grassmuck oder William Fisher unterstützt und sieht folgendes vor:

  1. Digitale Privatkopien und der Tausch von Musik und Filmen zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken werden erlaubt, auch über P2P-Netzwerke. Das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen wird aufgehoben.
  2. Um den Rückgang des Verkaufs von CDs und DVDs oder anderen Medien auszugleichen, werden Gebühren auf Internetzugänge und Computer-Hardware erhoben.
  3. Die Gebühren richten sich nach der Geschwindigkeit der Internetzugänge. So könnten beispielsweise für DSL-Flatrate-Zugänge 5 € pro Monat, für zeitbasierte ISDN-Zugänge 1 € und für zeitbasierte Internetzugänge per Analog-Modem 50 Ct. erhoben werden. Ein entsprechender Anteil sollte auch für andere Zugangsarten bzw. Abrechnungsmodelle erhoben werden. Hinzu käme auf privat genutzte Computerhardware eine Gebühr von 2,5% des Verkaufspreises.
  4. Diese Gebühren werden direkt von den Internet-Service-Providern gezahlt, die sie dann gegebenenfalls auf ihre KundInnen umlegen. Privatpersonen haben mit der Gebührenerhebung nichts zu tun und zusätzliche personenbezogene Daten werden nicht erhoben. Die Gebühr auf Computerhardware wird ebenfalls von den Händlern abgeführt.
  5. Die Gebühren werden an die KünstlerInnen bzw. UrheberrechtsinhaberInnen entsprechend der Nutzungshäufigkeit ihrer Werke ausgeschüttet. Diese kann näherungsweise ermittelt werden aus der Downloadhäufigkeit in P2P-Netzwerken und/oder aus der durch die detaillierte Beobachtung einer Stichprobe der Bevölkerung hochgerechneten Nutzungshäufigkeit der Musikstücke bzw. Filme.

Die Downloadhäufigkeit kann mittels Netzbeobachtung und statistischer Methoden festgestellt werden. Firmen wie BigChampagne behaupten, sie in P2P-Netzwerken recht genau nachvollziehen zu können (Howe 2003). Dies ist datenschutzrechtlich auch unbedenklich, da eine Identifizierung der UserInnen nur durch Zuordnung der IP-Adresse mit einem Realnamen möglich ist. Das detaillierte Beobachten der Nutzungsgewohnheiten einer Stichprobe der Bevölkerung wird schon seit vielen Jahren bei der Ermittlung der Fernseh-Einschaltquoten angewandt.

Nach diesem Vorschlag könnten im Jahr 2003 in der BRD ca. 413 Mio. € an Pauschalgebühren eingesammelt werden. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Tabelle 6: Zusammensetzung der Einnahmen für eine Kulturflatrate (in Euro, Schätzung)

Analog 35,9 Mio.
ISDN 69,9 Mio.
DSL 205,6 Mio.
Hardware 102,2 Mio.
Summe 413 Mio.

Diese Schätzung basiert auf folgenden Informationen: In der BRD existieren im Jahr 2004 c.a. 38 Mio. Privathaushalte. Davon haben im Jahr 2002 44% Internetzugang. Dieser teilt sich nach einer aktuellen Umfrage wie folgt auf die einzelnen Zugangsarten auf: 35% Analog-Modem, 34% ISDN, 20% DSL, 11% sonstige. Im Jahr 2003 wurde Hardware im Gegenwert von mindestens 4 Mrd. Euro an Privatpersonen verkauft.

Herkunft der Zahlen:

Auf den ersten Blick scheinen diese Beträge nicht auszureichen, die Verluste der Unterhaltungsindustrie auszugleichen. So beklagte die IFPI im Jahr 2002 für die BRD durch Privatkopien und P2P-Netzwerke einen Verlust von 5,6 Mrd. €. Der Bundesverband audiovisuelle Medien behauptet, seinen Mitgliedsfirmen sei im Jahr 2002 ein Verlust von über 800 Mio. € entstanden. Allerdings sind diese Zahlen offensichtlich übertrieben, denn nicht jeder Kopie entspricht ein nicht getätigter Kauf, und bei Privatkopien und der Distribution über das Internet verringern sich auch die Kosten. Nach Angaben der Computer-Zeitschrift c’t fallen 61% der Kosten einer CD in Vertrieb und Handel an (Hansen 2004). Diese Kosten entfallen bei Privatkopien und der Internetdistribution über P2P-Netzwerke. Die Kosten für Privatkopien (Rohlinge, CD/DVD-Brenner) und Internetdistribution (Bandbreite) werden von den UserInnen bereits aus eigener Tasche gezahlt.

Demnach müssten nur die Kosten für die Kreativen (MusikerInnen, TextdichterInnen und KomponistInnen sowie AgentInnen, ProduzentInnen und Aufnahme) sowie - zumindest teilweise - die Kosten für Labels und Werbung ausgeglichen werden. Auch hier darf man nicht von der Anzahl der Privatkopien und der Internetdownloads ausgehen. Vielmehr gilt es, die tatsächlichen Verluste der Unterhaltungsindustrie auszugleichen.
Dass mit den gleichen Mitteln heutzutage mehr Personen Musik hören können als noch vor einem Jahrzehnt, ist ein Resultat des technischen Fortschritts, der so der Bevölkerung zugute kommen sollte. Der Umsatz der Musikindustrie in der BRD erreichte im Jahr 1997 mit 2,755 Mrd. € seinen Gipfel. Er fiel 2003 auf 1,816 Mrd. €. Angenommen, diese Differenz ginge allein auf Privatkopien und P2P-Netzwerke zurück, müsste höchstens diese Summe ausgeglichen werden. Und das nicht einmal vollständig, sondern nur 39% davon, also die Kosten für die Kreativen und die Labels. Das entspricht wiederum 370 Mio. € und ließe sich leicht durch Pauschalgebühren aufbringen. Im Augenblick macht die Filmindustrie Jahr für Jahr Rekordgewinne und hat demnach kaum unter Umsatzrückgängen durch P2P-Netzwerke zu leiden. Deshalb müsste zunächst nur ein geringer Teil der Pauschalgebühren für die Entschädigung der Filmindustrie aufgewendet werden. Ein gewisser Anteil sollte jedoch an die Filmförderungsanstalt gezahlt werden, um damit die Produktion deutscher Spielfilme zu unterstützen. Denn die FFA profitiert über die Filmabgabe der Videowirtschaft u.a. vom Verkauf von Videos und DVDs. Die Kulturflatrate sollte sinnvollerweise international oder zumindest auf europäischer Ebene eingeführt werden, wäre aber auch im nationalen Rahmen denkbar.


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Aktualisiert am 31.05.2008 von tian und anderen - Impressum