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Reaktion auf die "7 Thesen" von Phonoverbands-Chef Gerhard Gebhard (von Volker Grassmuck)
Gerd Gebhardt, Sieben Argumente gegen eine Kulturflatrate, Debatte, Spiegel Online, 06. September 2004

von

Volker Grassmuck, Medienforscher an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitgründer der Initiative privatkopie.net

Berlin, den 11. September 2004

1. So wie niemand gegen seinen Willen gezwungen werden kann, sein Fahrrad zu verkaufen, entscheiden auch Musiker und Musikfirmen darüber, ob, von wem und zu welchen Bedingungen ihre Musik genutzt wird. Eine "Kulturflatrate" wäre eine Enteignung der Rechteinhaber.

Korrekt. Die Kulturflatrate wäre eine "Enteignung", so wie die Privatkopierfreiheit, die Bildungsprivilegien, die Zwangslizenz für Tonträger, das Kabelweitersendungsrecht und andere Schranken des Urheberrechts es heute sind. Das ist also gar kein Skandal, sondern einerseits das, was das Grundgesetz mit der Gemeinwohlbindung des Eigentums vorschreibt und andererseits, was sich als pragmatische Lösung immer wieder bewährt hat. Natürlich können Musiker auch dann weiter über die Erstveröffentlichung ihrer Werke entscheiden. Und wenn sie eine Musikfirma wählen, kann diese weiter entscheiden, wie sie diese Werke vermarkten möchte, nur eben nicht schrankenlos. Und wer Fahrräder und Information in einen Topf wirft, will uns zu "Verbrauchern" machen, von etwas, das sich durch seinen Gebrauch ja gerade nicht verbraucht.


2. Für die Umsetzung einer "Kulturflatrate" im Internet fehlt die Rechtsgrundlage. Künstler haben heute zum Glück ein Exklusivrecht, dessen Abschaffung langwierige Diskussionsprozesse und schließlich die Änderung aller nationalen Urheberrechtsregelungen voraussetzt ? kaum durchsetzbar.

Über die Rechte der Künstler zu sprechen, wäre sehr notwendig. Die sollten dann aber selbst sprechen. Dass Medienunternehmen nicht die Interessen der Künstler vertreten, wird klar, wenn die Verwerter die rechtliche Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Urheber bis aufs Letzte bekämpfen, wenn BMG 80 Prozent seiner Künstlerverträge kündigt, wenn die großen Plattenfirmen in den verbliebenen Verträgen jetzt auch Einnahmen aus Konzerten und Merchandising von den Künstlern beanspruchen und wenn sie den Musikautoren über die GEMA nur noch die Hälfte der bisherigen Vergütung zahlen wollen. Ein absolutes Exklusivrecht haben Rechteinhaber, wie gesagt, ohnehin nicht. Und, ja, die digitale Revolution erfordert selbstverständlich langwierige Diskussionsprozesse und gesetzliche Korrekturen. Revolutionen haben es nun mal so an sich, dass sie Grundlegendes verändern. Ein technischer Quick-Fix, unilateral verhängt und vom Gesetzgeber pauschal mit Sonderschutz versehen, ist auf jeden Fall nicht die Lösung.


3. Mit einer "Kulturflatrate" hätten legale Onlinedienste keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft endgültig beschnitten.

Von 20 legalen Musikangeboten in Deutschland sind 19 so schlecht, dass sie auch ohne Kulturflatrate keine Zukunft haben. Der einzige, der als Erfolg gefeiert wird, weil er aus dem Stand zwei Drittel des (Nicht-)Marktes holte, ist Apples iTunes Music Store. Es verwendet ein nominelles DRM, das allenfalls behindert, aber nichts verhindert, z.B. nicht, dass Stücke in kürzester Zeit in Filesharing-Netzen auftauchen. Diese sind, wie die jüngsten Gerichtsurteile zeigen, nicht zu verbieten. Das Tauschen wird also weitergehen. Die Musikindustrie kann weiter auf die untaugliche aber gleichwohl schädliche und kostspielige Strategie von Technologie und Kriminalisierung setzen oder sie kann beides sein lassen und für legalisiertes Filesharing Vergütung kassieren. Einen effizienteren Onlinedienst als 100 Millionen selbstorganisierte, enthusiastischer Musikverbreiter und 100 Tausend Talent-Scouts kann es gar nicht geben. Was fehlt, sind allein die Zulässigkeit und die Vergütung.


4. Eine "Kulturflatrate" ist ungerecht. Erna Müller aus Mülheim nutzt ihren Internetzugang nur, um ihrer Enkelin Nadine in Stuttgart regelmäßig Grüße zu senden. Warum soll sie jedes Jahr 60 Euro für etwas zahlen, das sie nie nutzt? Mehr als 30 Millionen Internetnutzer in Deutschland haben nie Musik aus dem Internet gesaugt. Eine pauschale Vergütung nutzt nur den heutigen Musikpiraten und bittet unbeteiligte Bürger zur Kasse.

Korrekt. Jede Pauschale bedeutet, dass einige weniger zahlen als sie nutzen, andere mehr. Das ist so bei Rundfunkgebühren, Monatskarte oder all-you-can-eat. Mit geeigneten Staffelungen läßt sich der Effekt abfedern. Frau Müller wird sich für die gelegentliche E-Mail kaum einen Breitbandzugang zulegen. Ein System, bei dem jeder exakt das bezahlt, was und in welchem Umfang er es nutzt, ist durchaus vorstellbar: Es wäre ein Alptraum. Personendaten würden in ungekanntem Ausmaß gesammelt. Nutzern würde die Kontrolle über ihre Geräte entzogen. Nutzungsfreiheiten, die das Urheberrecht heute sichert, würden abgeschafft. Technologische Innovation und Wettbewerb würden verhindert. Wer die Abspielsoftware des Monopolisten benutzt, und sei es nur, um CDs zu hören, dem wird nicht nur diese, sondern gleich sein Betriebssystem zwangsweise regelmäßig mit neuen Kontrollen versehen. Warum sollen 30 Millionen Internetnutzer, die nie Musik gesaugt haben, unter technischen Einschränkungen leiden? Gerechtigkeit läßt sich nicht allein in Euro aufrechnen. Legt man andere Werte mit in die Waagschale, wie die informationelle Selbstbestimmung und die Potentiale einer offenen Wissensinfrastruktur, sieht die Gerechtigkeitsbalance gleich ganz anders aus.


5. Zur Verteilung der pauschalen Vergütungen schlägt der Harvard?Professor Terry Fisher eine gigantische supranationale Behörde vor, die in jedem Staat über Marktforschung feststellt, was überhaupt herunter geladen wird, damit anschließend auch gerecht verteilt werden kann. Dass die Anarchie des Netzes nun ausgerechnet durch eine Superbehörde heute noch ungekannten Ausmaßes transparent werden soll, sieht eher nach einem Treppenwitz von Bürokraten als nach einer praktikablen Lösung aus.

Fisher spielt verschiedene Modelle durch. Für eines dient ihm die in den USA traditionelle Bundesbehörde für Copyright als Vorbild. Aus europäischer Sicht wäre eine Verwertungsgesellschaft naheliegender, also ein Zusammenschluß von Urhebern und Verlagen, die ihre Rechte kollektiv wahrnehmen. Fisher schlägt weniger Marktforschung vor, sondern vor allem das Zählen von Downloads, was sich datenschutzfreundlich und im Vergleich zu DRM mit geringem Aufwand organisieren ließe. Das wäre ein ungleich präziseres Verfahren für eine gerechte Verteilung als heute. Die systematische Verzerrung zugunsten der Top-Titel, die im Radio gespielt werden, wäre endlich beseitigt. Auch die kleineren Labels bekämen ihren Anteil. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Vision vom allumfassenden DRM schafft eine gigantische supranationale Struktur zur Kontrolle der Nutzer, nur eben in privatwirtschaftlicher Hand. Eine vollautomatische und punktgenaue Marktforschung ist eingebaut. Der Kunde würde in ungekanntem Ausmaß transparent. Überläßt man der Anarchie des Marktes das Feld, kommen andere Werte als der Profit unter die Räder. Um die öffentlichen Interessen zu sichern, wird es deshalb selbstverständlich auch in der digitalen Wissensumwelt nicht ohne Regeln gehen, die gewählte Volksvertreter und "Bürokraten" machen.


6. Welche Höhe die pauschalen Vergütungen haben sollen, ist völlig offen. Im Internet ist Musik nicht das einzige urheberrechtlich geschützte Gut; Filme, Fotos, Texte und weitere Werke kommen hinzu. Sollen die auch alle pauschal vergütet werden? Welche Höhe ist dafür angemessen?

Korrekt. Alle Urheberrechtsvergütungen sind derzeit offen. Nicht nur die für den PC und die anderen Tarife, die gerade vor der Schiedsstelle liegen, sondern das ganze System, nach dem Vergütungstarife ausgehandelt werden. Das neu zu regeln, ist eines der Hauptziele der aktuellen Novelle des Urheberrechtsgesetzes. Gleich, welches Verfahren dabei herauskommt, es wird alle betroffenen Parteien und hoffentlich auch die Nutzer einbeziehen, es wird Verhältnismäßigkeit, empirisch erhobene Nutzungsgewohnheiten, Praktikabilität und Gerechtigkeit berücksichtigen müssen und es wird schwierig werden. Nicht anders würde auch die Kulturflatrate ausgehandelt werden.


7. "Tauschbörsen" im Internet enthalten fast ausschließlich illegale Musikangebote. Anstatt vorzeitig zu kapitulieren, muss der Kampf gegen Musikpiraterie im Internet mit allen rechtlichen und technischen Mitteln geführt werden. Und er ist keineswegs aussichtslos; erste positive Wirkungen sind schon eingetreten.

Auch Tonbandgeräte waren "illegal", bis der Gesetzgeber ihre Verwendung ausdrücklich erlaubte und mit einer Vergütung belegte. Mit "positiven Wirkungen" meinen Sie vermutlich den vermeldeten Anstieg der CD-Absätze in England und den USA und den aufkeimenden Onlinemarkt in Deutschland. Bemerkenswerterweise steigen gleichzeitig auch die Zahlen der Filesharer und der CD- und DVD-Brenner. Das wirft Zweifel an der Behauptung auf, Brennen und Tauschen seien Schuld an der vorangegangenen Flaute. Empirische Forschung an der Harvard Business School hat gezeigt, dass Downloads einen Effekt auf Musikverkäufe haben, der "statistisch nicht von Null zu unterscheiden ist." Im Gegenteil deuten die Zahlen darauf hin, dass sie sich bei beliebten Alben sogar positiv auswirken. Wahrscheinlich gibt es also gar nichts zu Kapitulieren. Ganz sicher aber darf es keinen "Kampf mit allen Mitteln" geben, denn aus dem werden wir alle als Verlierer hervorgehen.

Herr Gebhardt, es freut mich, dass das Gespräch über Alternativen zu digitalem Stacheldraht und Massenkriminalisierung nun auch in Deutschland begonnen hat. Lassen Sie es uns in einer sachlichen Atmosphäre fortführen, nicht aus den Schützengräben eines metaphorischen Krieges.


Fazit
Die Zukunft des Musikgeschäfts liegt darin, dass ? wie bisher auch ? für Musik gezahlt wird. Wer hört, zahlt ? wer nicht hört, zahlt nicht. Digitale Technologien bieten ja gerade die Möglichkeiten individueller Abrechnung, die es zu nutzen gilt. Pauschale Vergütungen sind nur da nötig, wo individuelle Abrechnungen unmöglich sind, wie z.B. bei der analogen Kopie aus dem Radio.

... oder der digitalen Kopie aus dem Filesharing-Netz. Vernetzte digitale Technologien bieten noch unendlich viel mehr Möglichkeiten als Profit zu machen. Diese gilt es zu nutzen. Für Bildung, Wissenschaft, und eine breite, aktive Beteiligung aller an der Informationsgesellschaft. Diese Potentiale für alle dürfen nicht für das Einzelinteresse der Unterhaltungsindustrie kaputt gemacht werden. Mein Fazit überlasse ich einer Stimme, die mehr Gewicht hat als meine. Bennett Lincoff war Direktor der Rechtsabteilung für Neue Medien der US-amerikanischen Verwertungsgesellschaft ASCAP. Seine Darstellung der Content-Flatrate schließt er so:

"Das Online-Übertragungsrecht, kollektiv verwaltet und einer gesetzlichen Lizenz unterstellt, ist das beste Modell für die Verwaltung von Musikrechten im digitalen Zeitalter; es ist eine vollständige, faire und machbare Lösung für das Dilemma der Online-Musiklizenzierung. Seine Implementierung wird einen florierenden Online-Markt für Musik ermöglichen.



 

 
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Aktualisiert am 31.05.2008 von Sebastian Bödeker und anderen - Impressum