Gerd Gebhardt, Sieben Argumente gegen eine Kulturflatrate,
Debatte, Spiegel Online, 06. September 2004
von
Volker Grassmuck, Medienforscher an der Humboldt-Universität zu
Berlin und Mitgründer der Initiative privatkopie.net
Berlin, den 11. September 2004
1. So wie niemand gegen seinen Willen gezwungen werden kann, sein Fahrrad
zu verkaufen, entscheiden auch Musiker und Musikfirmen darüber, ob,
von wem und zu welchen Bedingungen ihre Musik genutzt wird. Eine "Kulturflatrate"
wäre eine Enteignung der Rechteinhaber.
Korrekt. Die Kulturflatrate wäre eine "Enteignung", so
wie die Privatkopierfreiheit, die Bildungsprivilegien, die Zwangslizenz
für Tonträger, das Kabelweitersendungsrecht und andere Schranken
des Urheberrechts es heute sind. Das ist also gar kein Skandal, sondern
einerseits das, was das Grundgesetz mit der Gemeinwohlbindung des Eigentums
vorschreibt und andererseits, was sich als pragmatische Lösung immer
wieder bewährt hat. Natürlich können Musiker auch dann
weiter über die Erstveröffentlichung ihrer Werke entscheiden.
Und wenn sie eine Musikfirma wählen, kann diese weiter entscheiden,
wie sie diese Werke vermarkten möchte, nur eben nicht schrankenlos.
Und wer Fahrräder und Information in einen Topf wirft, will uns zu
"Verbrauchern" machen, von etwas, das sich durch seinen Gebrauch
ja gerade nicht verbraucht.
2. Für die Umsetzung einer "Kulturflatrate" im Internet
fehlt die Rechtsgrundlage. Künstler haben heute zum Glück ein
Exklusivrecht, dessen Abschaffung langwierige Diskussionsprozesse und
schließlich die Änderung aller nationalen Urheberrechtsregelungen
voraussetzt ? kaum durchsetzbar.
Über die Rechte der Künstler zu sprechen, wäre sehr notwendig.
Die sollten dann aber selbst sprechen. Dass Medienunternehmen nicht die
Interessen der Künstler vertreten, wird klar, wenn die Verwerter
die rechtliche Sicherung einer angemessenen Vergütung für die
Urheber bis aufs Letzte bekämpfen, wenn BMG 80 Prozent seiner Künstlerverträge
kündigt, wenn die großen Plattenfirmen in den verbliebenen
Verträgen jetzt auch Einnahmen aus Konzerten und Merchandising von
den Künstlern beanspruchen und wenn sie den Musikautoren über
die GEMA nur noch die Hälfte der bisherigen Vergütung zahlen
wollen. Ein absolutes Exklusivrecht haben Rechteinhaber, wie gesagt, ohnehin
nicht. Und, ja, die digitale Revolution erfordert selbstverständlich
langwierige Diskussionsprozesse und gesetzliche Korrekturen. Revolutionen
haben es nun mal so an sich, dass sie Grundlegendes verändern. Ein
technischer Quick-Fix, unilateral verhängt und vom Gesetzgeber pauschal
mit Sonderschutz versehen, ist auf jeden Fall nicht die Lösung.
3. Mit einer "Kulturflatrate" hätten legale Onlinedienste
keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland
müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft
endgültig beschnitten.
Von 20 legalen Musikangeboten in Deutschland sind 19 so schlecht, dass
sie auch ohne Kulturflatrate keine Zukunft haben. Der einzige, der als
Erfolg gefeiert wird, weil er aus dem Stand zwei Drittel des (Nicht-)Marktes
holte, ist Apples iTunes Music Store. Es verwendet ein nominelles DRM,
das allenfalls behindert, aber nichts verhindert, z.B. nicht, dass Stücke
in kürzester Zeit in Filesharing-Netzen auftauchen. Diese sind, wie
die jüngsten Gerichtsurteile zeigen, nicht zu verbieten. Das Tauschen
wird also weitergehen. Die Musikindustrie kann weiter auf die untaugliche
aber gleichwohl schädliche und kostspielige Strategie von Technologie
und Kriminalisierung setzen oder sie kann beides sein lassen und für
legalisiertes Filesharing Vergütung kassieren. Einen effizienteren
Onlinedienst als 100 Millionen selbstorganisierte, enthusiastischer Musikverbreiter
und 100 Tausend Talent-Scouts kann es gar nicht geben. Was fehlt, sind
allein die Zulässigkeit und die Vergütung.
4. Eine "Kulturflatrate" ist ungerecht. Erna Müller aus
Mülheim nutzt ihren Internetzugang nur, um ihrer Enkelin Nadine in
Stuttgart regelmäßig Grüße zu senden. Warum soll
sie jedes Jahr 60 Euro für etwas zahlen, das sie nie nutzt? Mehr
als 30 Millionen Internetnutzer in Deutschland haben nie Musik aus dem
Internet gesaugt. Eine pauschale Vergütung nutzt nur den heutigen
Musikpiraten und bittet unbeteiligte Bürger zur Kasse.
Korrekt. Jede Pauschale bedeutet, dass einige weniger zahlen als sie
nutzen, andere mehr. Das ist so bei Rundfunkgebühren, Monatskarte
oder all-you-can-eat. Mit geeigneten Staffelungen läßt sich
der Effekt abfedern. Frau Müller wird sich für die gelegentliche
E-Mail kaum einen Breitbandzugang zulegen. Ein System, bei dem jeder exakt
das bezahlt, was und in welchem Umfang er es nutzt, ist durchaus vorstellbar:
Es wäre ein Alptraum. Personendaten würden in ungekanntem Ausmaß
gesammelt. Nutzern würde die Kontrolle über ihre Geräte
entzogen. Nutzungsfreiheiten, die das Urheberrecht heute sichert, würden
abgeschafft. Technologische Innovation und Wettbewerb würden verhindert.
Wer die Abspielsoftware des Monopolisten benutzt, und sei es nur, um CDs
zu hören, dem wird nicht nur diese, sondern gleich sein Betriebssystem
zwangsweise regelmäßig mit neuen Kontrollen versehen. Warum
sollen 30 Millionen Internetnutzer, die nie Musik gesaugt haben, unter
technischen Einschränkungen leiden? Gerechtigkeit läßt
sich nicht allein in Euro aufrechnen. Legt man andere Werte mit in die
Waagschale, wie die informationelle Selbstbestimmung und die Potentiale
einer offenen Wissensinfrastruktur, sieht die Gerechtigkeitsbalance gleich
ganz anders aus.
5. Zur Verteilung der pauschalen Vergütungen schlägt der Harvard?Professor
Terry Fisher eine gigantische supranationale Behörde vor, die in
jedem Staat über Marktforschung feststellt, was überhaupt herunter
geladen wird, damit anschließend auch gerecht verteilt werden kann.
Dass die Anarchie des Netzes nun ausgerechnet durch eine Superbehörde
heute noch ungekannten Ausmaßes transparent werden soll, sieht eher
nach einem Treppenwitz von Bürokraten als nach einer praktikablen
Lösung aus.
Fisher spielt verschiedene Modelle durch. Für eines dient ihm die
in den USA traditionelle Bundesbehörde für Copyright als Vorbild.
Aus europäischer Sicht wäre eine Verwertungsgesellschaft naheliegender,
also ein Zusammenschluß von Urhebern und Verlagen, die ihre Rechte
kollektiv wahrnehmen. Fisher schlägt weniger Marktforschung vor,
sondern vor allem das Zählen von Downloads, was sich datenschutzfreundlich
und im Vergleich zu DRM mit geringem Aufwand organisieren ließe.
Das wäre ein ungleich präziseres Verfahren für eine gerechte
Verteilung als heute. Die systematische Verzerrung zugunsten der Top-Titel,
die im Radio gespielt werden, wäre endlich beseitigt. Auch die kleineren
Labels bekämen ihren Anteil. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die
Vision vom allumfassenden DRM schafft eine gigantische supranationale
Struktur zur Kontrolle der Nutzer, nur eben in privatwirtschaftlicher
Hand. Eine vollautomatische und punktgenaue Marktforschung ist eingebaut.
Der Kunde würde in ungekanntem Ausmaß transparent. Überläßt
man der Anarchie des Marktes das Feld, kommen andere Werte als der Profit
unter die Räder. Um die öffentlichen Interessen zu sichern,
wird es deshalb selbstverständlich auch in der digitalen Wissensumwelt
nicht ohne Regeln gehen, die gewählte Volksvertreter und "Bürokraten"
machen.
6. Welche Höhe die pauschalen Vergütungen haben sollen, ist
völlig offen. Im Internet ist Musik nicht das einzige urheberrechtlich
geschützte Gut; Filme, Fotos, Texte und weitere Werke kommen hinzu.
Sollen die auch alle pauschal vergütet werden? Welche Höhe ist
dafür angemessen?
Korrekt. Alle Urheberrechtsvergütungen sind derzeit offen. Nicht
nur die für den PC und die anderen Tarife, die gerade vor der Schiedsstelle
liegen, sondern das ganze System, nach dem Vergütungstarife ausgehandelt
werden. Das neu zu regeln, ist eines der Hauptziele der aktuellen Novelle
des Urheberrechtsgesetzes. Gleich, welches Verfahren dabei herauskommt,
es wird alle betroffenen Parteien und hoffentlich auch die Nutzer einbeziehen,
es wird Verhältnismäßigkeit, empirisch erhobene Nutzungsgewohnheiten,
Praktikabilität und Gerechtigkeit berücksichtigen müssen
und es wird schwierig werden. Nicht anders würde auch die Kulturflatrate
ausgehandelt werden.
7. "Tauschbörsen" im Internet enthalten fast ausschließlich
illegale Musikangebote. Anstatt vorzeitig zu kapitulieren, muss der Kampf
gegen Musikpiraterie im Internet mit allen rechtlichen und technischen
Mitteln geführt werden. Und er ist keineswegs aussichtslos; erste
positive Wirkungen sind schon eingetreten.
Auch Tonbandgeräte waren "illegal", bis der Gesetzgeber
ihre Verwendung ausdrücklich erlaubte und mit einer Vergütung
belegte. Mit "positiven Wirkungen" meinen Sie vermutlich den
vermeldeten Anstieg der CD-Absätze in England und den USA und den
aufkeimenden Onlinemarkt in Deutschland. Bemerkenswerterweise steigen
gleichzeitig auch die Zahlen der Filesharer und der CD- und DVD-Brenner.
Das wirft Zweifel an der Behauptung auf, Brennen und Tauschen seien Schuld
an der vorangegangenen Flaute. Empirische Forschung an der Harvard Business
School hat gezeigt, dass Downloads einen Effekt auf Musikverkäufe
haben, der "statistisch nicht von Null zu unterscheiden ist."
Im Gegenteil deuten die Zahlen darauf hin, dass sie sich bei beliebten
Alben sogar positiv auswirken. Wahrscheinlich gibt es also gar nichts
zu Kapitulieren. Ganz sicher aber darf es keinen "Kampf mit allen
Mitteln" geben, denn aus dem werden wir alle als Verlierer hervorgehen.
Herr Gebhardt, es freut mich, dass das Gespräch über Alternativen
zu digitalem Stacheldraht und Massenkriminalisierung nun auch in Deutschland
begonnen hat. Lassen Sie es uns in einer sachlichen Atmosphäre fortführen,
nicht aus den Schützengräben eines metaphorischen Krieges.
Fazit
Die Zukunft des Musikgeschäfts liegt darin, dass ? wie bisher auch
? für Musik gezahlt wird. Wer hört, zahlt ? wer nicht hört,
zahlt nicht. Digitale Technologien bieten ja gerade die Möglichkeiten
individueller Abrechnung, die es zu nutzen gilt. Pauschale Vergütungen
sind nur da nötig, wo individuelle Abrechnungen unmöglich sind,
wie z.B. bei der analogen Kopie aus dem Radio.
... oder der digitalen Kopie aus dem Filesharing-Netz. Vernetzte digitale
Technologien bieten noch unendlich viel mehr Möglichkeiten als Profit
zu machen. Diese gilt es zu nutzen. Für Bildung, Wissenschaft, und
eine breite, aktive Beteiligung aller an der Informationsgesellschaft.
Diese Potentiale für alle dürfen nicht für das Einzelinteresse
der Unterhaltungsindustrie kaputt gemacht werden. Mein Fazit überlasse
ich einer Stimme, die mehr Gewicht hat als meine. Bennett Lincoff war
Direktor der Rechtsabteilung für Neue Medien der US-amerikanischen
Verwertungsgesellschaft ASCAP. Seine Darstellung der Content-Flatrate
schließt er so:
"Das Online-Übertragungsrecht, kollektiv verwaltet und einer
gesetzlichen Lizenz unterstellt, ist das beste Modell für die Verwaltung
von Musikrechten im digitalen Zeitalter; es ist eine vollständige,
faire und machbare Lösung für das Dilemma der Online-Musiklizenzierung.
Seine Implementierung wird einen florierenden Online-Markt für Musik
ermöglichen.
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