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Zur bevorstehenden Europawahl veranstaltete AG »Wissensallmende und Freier
Informationsfluss« eine Umfrage unter den Kandidatinnen und Kandidaten
von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und PDS. Die Ergebnisse sind in nachfolgender
Pressemitteilung zusammengefasst.(Detaillierte
Antworten der KandidatInnen und Hintergrundinformationen zu Urheberrecht,
Pauschalabgabe
und Softwarepatente)
Diese Informationen sind auch im sxw-Format
und rtf-Format
herunterzuladen.
Presseerklärung zur Umfrage
Alle Parteien gegen Softwarepatente - CDU und FDP pro DRM, PDS und Grüne
dagegen
Berlin, 11.6.2004. Die Attac-AG »Wissensallmende und Freier Informationsfluss«
befragte in den letzten Wochen die aussichtsreicheren KandidatInnen zum Europaparlament
per Email. Das Ziel war, Informationen darüber zu erlangen, welche Position
die KandidatInnen zu wichtigen Fragen der geistigen Kontrollrechte und der Informationsgesellschaft
haben.
Das europäische Parlament hat eine extrem wichtige Rolle bei Gesetzgebungen,
die geistige Kontrollrechte betreffen. Die hier verabschiedeten Richtlinien
müssen zwingend in nationales Recht umgesetzt werden. In der letzten Legislaturperiode verschärfte es gleich
zweimal - trotz massiven Widerstands von zahlreichen Bürgerrechtsgruppen
- die Bestimmungen zum Urheberrecht und zwar 2001 mit der Copyright Directive
sowie im Jahr 2004 mit der Copyright Enforcement Directive, die u.a. die Verfolgung
der User von P2P-Netwerken durch die Unterhaltungsindustrie erheblich erleichtert.
Immerhin sprach sich das gleiche Parlament gegen die Einführung von Softwarepatenten
aus. Die endgültige Entscheidung wird im Herbst 2004 fallen.
Auf die Attac-Umfrage antworteten nur sehr wenige KandidatInnen direkt, aber
die CDU und die PDS stellten ihre jeweiligen Positionen im Namen aller KandidatInnen
dar. Auch Grüne und FDP haben jeweils eine einheitliche Sprachregelung
mehrerer KandidatInnen gefunden. Für die SPD antwortete nur ein einzelner
Kandidat (Karsten Wenzlaff) unabhängig von der Parteizentrale; seine Positionen
entsprechen nicht unbedingt denen der SPD.
In der Frage der Urheberrechte und DRM bestehen teilweise große Unterschiede
zwischen den Parteien. Insbesondere CDU und FDP setzen auf Individualvergütung
von digitalen Inhalten und setzen sich konsequenterweise auch für DRM ein.
Die Durchsetzung der Individualvergütung führt in der Konsequenz
zu massiven Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung der UserInnen,
so Oliver Moldenhauer von Attac. PDS und Grüne lehnen eine flächendeckende
Einführung von DRM ab. Oliver Moldenhauer: Gerade die Grünen
haben jetzt im laufenden Verfahren zur Überarbeitung des Urheberrechts
eine ideale Gelegenheit zu beweisen, dass sie ihre Wahlversprechen ernst meinen.
Alle Parteien lehnen auf die eine oder andere Weise Softwarepatente ab. Die
Aussage der CDU ist aber verklausuliert und unklar. Grüne und PDS lehnen
Softwarepatenten entschiedener ab. Allerdings befürwortete die rot-grüne
Bundesregierung Softwarepatente bei der Entscheidung des EU-Wettbewebewerbsrats
am 18.5.2004.
Weitere Themen der Umfrage waren u.a. Vorratsdatenspeicherung und die Fachinformationspolitik
(Stichwort Zeitschriftenkrise).
Irritiert sind wir darüber, dass sich offenbar so wenige KandidatInnen
in diesem wichtigen Themenfeld auskennen, obwohl das EP hier einen entscheidenden
Einfluss hat. - Insbesondere die Antworten aus SPD und CSU ließen sehr
zu wünschen übrig, bzw. kamen gar nicht, erklärt Moldenhauer.
Statistik zur Online-Erreichbarkeit der 347 KandidatInnen
| Partei | KandidatInnen | mit E-Mail* | ohne E-Mail | Sach-Antwort |
| FDP | 49 | 35 | 14 | 2 |
| Grüne |
25 | 23 | 2 |
4 |
| PDS | 14 | 11 | 3 | 2 |
| SPD | 96 | 41 | 55 | 1 |
| CSU | 20 | 13 | 7 | 0 |
| CDU | 143 | 71 | 72 |
2 |
| gesamt | 347 | 194 | 153 | 6 |
* etliche E-Mail-Adressen wiesen Fehler auf, waren unbekannt bzw. das
Postfach war überfüllt
Auswertung der Umfrage
Urheberrecht und DRM
CDU und FDP befürworten im Urheberrecht einen langfristigen Systemwechsel
hin zu Individualvergütung und DRM. Es geht also im Kern nicht um
eine staatliche Befürwortung von DRM. Ein freiheitlicher Politikansatz
verlangt aber, dass der Urheber als Rechteinhaber in seiner Dispositionsfreiheit
auch im Hinblick auf eine Anwendung von DRM nicht über Gebühr
behindert wird. (CDU)
Allerdings ist das nicht ganz so einfach. DRM und Pauschalgebühren schließen
sich langfristig aus. Zudem ist DRM nur dann erfolgreich, wenn von Seiten des
Staates die hierfür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, indem
etwa das Urheberrecht verschärft und die Umgehung von Kopierschutzmechanismen
verboten wird. Die FDP schreibt dann auch konsequent:
Das Urheberrechtsgesetz muß deshalb klare Anreize für einen
Systemwechsel setzen, damit im digitalen Bereich mittelfristig eine Abrechnung
über Modelle individueller Lizenzierung (DRM) bzw. mit Hilfe technischer
Schutzmaßnahmen (Kopierschutz usw.) erfolgen kann. (FDP)
Die Grünen lehnen den flächendeckenden Einsatz von DRM zwar ab. Sie
wollen aber das juristische Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen
nicht aufheben. Die Pauschalvergütung soll beibehalten bleiben, allerdings
ohne dass garantiert ist, dass die KonsumentInnen digitale Privatkopien anfertigen
können.
Die PDS lehnt DRM grundsätzlich ab und befürwortet die Aufhebung des
Verbots der Umgehung von Kopierschutzmechanismen.
Die CDU überlegt, digitale Privatkopien grundsätzlich als Tausch
für eine moderate Verkürzung der Schutzfristen des Urheberrechts zu
verbieten. Alle anderen Parteien lehnen ein solches Verbot ab, obwohl die IFPI
genau dieses Verbot fordert. Es ist interessant zu sehen, ob sie diese Haltung
im Rahmen der Beratungen zum zweiten Korb der Urheberrechtsreform aufrechterhalten.
Die CDU befürwortet einen privatrechtlichen Auskunftsanspruch der Unterhaltungsindustrie
gegenüber den ISPs bei angeblichen Verletzungen des geistigen Eigentums.
Die FDP hat dazu noch keine Position. Alle anderen Parteien lehnen ihn ab.
Alle Parteien lehnen Strafschadensersatz und schärfere strafrechtliche
Sanktionen gegen Privatpersonen, die Kopien urheberrechtlich geschützter
Werke zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken getauscht haben ausdrücklich
ab. Auch diese Haltung steht im Gegensatz zu den ausdrücklichen Wünschen
der IFPI.
CDU, FDP und PDS lehnen das Modell von Pauschalgebühren ab, also den Vorschlag,
digitale Privatkopien sowie den Austausch von Inhalten über das Internet
zum Privatgebrauch gegen Zahlung einer Pauschalgebühr etwa auf Internetzugänge
zu gestatten.
Die Grünen haben keine endgültige Meinung zu diesem Thema, sympathisieren
aber mit dem Vorschlag: Wir brauchen ein Modell zur Vergütung von
Kopien urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet. Wir haben
uns noch nicht auf ein bestimmtes Modell geeinigt; wobei eine Ausdehnung der
Pauschalvergütung auf das Internet eine ganze Menge Vorteile mit sich bringt:
Ein Online-Pauschalsystem wäre u.a. datenschutzfreundlich, da keine Personendaten
erfasst und vorrätig gehalten werden müssten und auch eine massenhafte
Kriminalisierung von Filesharern ausgeschlossen wäre.
CDU, FDP und Grüne halten die bisherigen langen Schutzfristen des Urheberrechts
(70 Jahre nach dem Tod des Autors) für angemessen, die PDS möchte
sie verkürzen.
Softwarepatente
Die Positionen der CDU und der FDP zur Frage, ob Software (Algorithmen und
Geschäftsideen) patentierbar sein sollen, ist unklar bzw. widersprüchlich.
So schreibt die CDU Der Patentierung von Software müssen klare Grenzen
gesetzt werden. Reine Software, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Datenverarbeitung
dürfen nicht vom Schutzbereich eines Patentes umfasst sein. [
]
Zudem ist klarzustellen, dass es die Möglichkeit der Patentierung für
computerimplementierte Erfindungen geben muss. Letztendlich ist es nicht einzusehen,
warum die mechanische Lösung eines technischen Problems patentiert werden
kann, während die gleiche Lösung nur deswegen nicht unter den Patentschutz
fällt, weil sie auf der Verwendung von Software basiert.
Vermutlich liefe das auf eine ziemlich weitgehende Patentierbarkeit hinaus.
Gründe und PDS lehnen Softwarepatente grundsätzlich ab. Allerdings
haben die Grünen als Bestandteil der Rot-Grünen Bundesregierung einen
Beschluss des EU-Wettbewerbsrats am 18.5.2004 mitgetragen, der die Patentierbarkeit
von Software ermöglicht.
Alle Parteien mit Ausnahme der CDU lehnen die Ratsentscheidung vom 18.5.2004
zur weitgehenden Patentierbarkeit von Software ab. Die CDU und die PDS lehnen
den Beschluss vom EU-Parlament am 24.09.2003 in der Richtlinie über
die Patentierbarkeit von computer implementierten Erfindungen ab, allerdings
aus völlig unterschiedlichen Gründen. Der CDU gehen die Einschränkungen
der Patentierbarkeit von Software zu weit; die PDS befürchtet, dass Softwarepatente
mit diesem Beschluss nicht wirkungsvoll eingedämmt werden können.
Die anderen Parteien befürworten diesen Beschluss des EU-Parlaments. Die
Grünen versicherten darüber hinaus, sich auch in der nächsten
Legislaturperiode im EU-Parlament für eine Einschränkung der Patentierbarkeit
von Software mit Nachdruck einsetzen zu wollen, wenn im Rahmen der zweiten Lesung
der Richtlinie erneut hierüber beraten wird.
Vorratsdatenspeicherung
Erstaunlicherweise lehnen alle Parteien die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung
der Verbindungsdaten ab, selbst die CDU. Die wirtschaftliche Belastung
der Unternehmen ist nicht vertretbar. Die Wirtschaftspolitiker der Union haben
sich hier im Vermittlungsausschuss bei den TKG-Beratungen durchgesetzt.
Gemeint ist wohl, die Wirtschaftspolitiker haben sich gegen Innenpolitiker der
gleichen Partei (also der CDU) durchgesetzt.
Fachinformationspolitik
Zur Fachinformationspolitik wollten wir folgendes wissen: Befürworten
Sie die Förderung der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse von
Universitäten und Forschungseinrichtungen auf öffentlich zugänglichen
Wissenschaftsservern unter Beibehaltung der Peer-Review oder soll das wissenschaftliche
Publikationswesen wie bisher vor allem privaten Verlagen überlassen werden?
Die Antworten der Parteien deuten darauf hin, dass sie von der aktuellen Krise
der wissenschaftlichen Zeitschriften nicht allzu viel mitbekommen haben. Kurz
gesagt geht es darum, dass die hochgradig monopolisierten Wissenschaftsverlage
die Preise der wissenschaftlichen Zeitschriften extrem stark gesteigert haben,
mit der Folge, dass sich viele Bibliotheken diese nicht mehr leisten können
und so die wissenschaftliche Forschung behindert wird. Als Ausweg wird unter
den WissenschaftlerInnen darüber diskutiert, ob die Universitätsbibliotheken
die online-Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse
unter Beibehaltung der Peer-Review nicht selbst übernehmen sollen.
Sie müssten nicht mehr für Zeitschriftenabbonements zahlen, sondern
für die Bereitstellung der ensprechenden Informationsinfrastruktur. Diese
mögliche Systemumstellung erfordert jedoch staatliche Unterstützung.
Darauf bezug sich die Frage.
Isofern hat die FDP etwas falsch verstanden, wenn sie schreibt: Die Forderungen,
nicht nur einzelne Teile eines Werkes, sondern ganze Werke zu Unterrichts- und
wissenschaftlichen Forschungszwecken öffentlich zugänglich zu machen
ist mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben eines umfassenden Urheberschutzes
gemäß Art. 14 GG nicht zu vereinbaren.
Eine solche Regelung käme einer Enteignung der Urheber und Verleger von
Schulbüchern und wissenschaftlicher Literatur gleich. Elektronische Ausgaben
von Schulbüchern, Fachzeitschriften usw. könnten künftig von
Schulen, Universitäten und sonstigen Forschungseinrichtungen ihren Angehörigen
vollständig und ohne den Erwerb entsprechender Einzellizenzen in der erforderlichen
Zahl zur Verfügung gestellt werden.
Aber die AutorInnen sind ja schliesslich nicht gezwungen, ihre Forschungsergebnisse
bei privaten Verlagen zu veröffentlichen und diesen ihr Copyright zu übertragen.
Antworten
im Einzelnen
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