Attac Eine andere Welt ist möglich! Her mit dem schönen Leben!
Pix home Pix kontakt Pix Links Pix aktiv werden Pix Publikationen Pix Mitglied werden Pix english  | francais  | türkce Pix
 AG Wissensallmende
Pfeil Über uns
Pfeil Kontakt
Pfeil Inhalte
Pfeil Basistext
    Themen
Pfeil Digital
Pfeil
 
Informations-
gesellschaft
Pfeil Agrar / Pharma
    Presse
Pfeil Pressemitteilungen
    Info/Material
Pfeil Blogs
Pfeil News-Archiv
Pfeil Links

 

Pic
 Attac Deutschland
-> Startseite
-> Presse
-> Gruppen vor Ort
-> Kampagnen/AGs
-> Mitglied werden
-> Spenden
-> Material bestellen
Pic
suche
 auf www.attac.de
Umfrage zur Europawahl 2004

Zur bevorstehenden Europawahl veranstaltete AG »Wissensallmende und Freier Informationsfluss« eine Umfrage unter den Kandidatinnen und Kandidaten von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und PDS. Die Ergebnisse sind in nachfolgender Pressemitteilung zusammengefasst.(Detaillierte Antworten der KandidatInnen und Hintergrundinformationen zu Urheberrecht, Pauschalabgabe und Softwarepatente) Diese Informationen sind auch im sxw-Format und rtf-Format herunterzuladen.

Presseerklärung zur Umfrage

Alle Parteien gegen Softwarepatente - CDU und FDP pro DRM, PDS und Grüne dagegen

Berlin, 11.6.2004. Die Attac-AG »Wissensallmende und Freier Informationsfluss« befragte in den letzten Wochen die aussichtsreicheren KandidatInnen zum Europaparlament per Email. Das Ziel war, Informationen darüber zu erlangen, welche Position die KandidatInnen zu wichtigen Fragen der geistigen Kontrollrechte und der Informationsgesellschaft haben.

Das europäische Parlament hat eine extrem wichtige Rolle bei Gesetzgebungen, die geistige Kontrollrechte betreffen. Die hier verabschiedeten Richtlinien müssen zwingend in nationales Recht umgesetzt werden. In der letzten Legislaturperiode verschärfte es gleich zweimal - trotz massiven Widerstands von zahlreichen Bürgerrechtsgruppen - die Bestimmungen zum Urheberrecht und zwar 2001 mit der Copyright Directive sowie im Jahr 2004 mit der Copyright Enforcement Directive, die u.a. die Verfolgung der User von P2P-Netwerken durch die Unterhaltungsindustrie erheblich erleichtert. Immerhin sprach sich das gleiche Parlament gegen die Einführung von Softwarepatenten aus. Die endgültige Entscheidung wird im Herbst 2004 fallen.

Auf die Attac-Umfrage antworteten nur sehr wenige KandidatInnen direkt, aber die CDU und die PDS stellten ihre jeweiligen Positionen im Namen aller KandidatInnen dar. Auch Grüne und FDP haben jeweils eine einheitliche Sprachregelung mehrerer KandidatInnen gefunden. Für die SPD antwortete nur ein einzelner Kandidat (Karsten Wenzlaff) unabhängig von der Parteizentrale; seine Positionen entsprechen nicht unbedingt denen der SPD.

In der Frage der Urheberrechte und DRM bestehen teilweise große Unterschiede zwischen den Parteien. Insbesondere CDU und FDP setzen auf Individualvergütung von digitalen Inhalten und setzen sich konsequenterweise auch für DRM ein. „Die Durchsetzung der Individualvergütung führt in der Konsequenz zu massiven Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung der UserInnen“, so Oliver Moldenhauer von Attac. PDS und Grüne lehnen eine flächendeckende Einführung von DRM ab. Oliver Moldenhauer: „Gerade die Grünen haben jetzt im laufenden Verfahren zur Überarbeitung des Urheberrechts eine ideale Gelegenheit zu beweisen, dass sie ihre Wahlversprechen ernst meinen.“

Alle Parteien lehnen auf die eine oder andere Weise Softwarepatente ab. Die Aussage der CDU ist aber verklausuliert und unklar. Grüne und PDS lehnen Softwarepatenten entschiedener ab. Allerdings befürwortete die rot-grüne Bundesregierung Softwarepatente bei der Entscheidung des EU-Wettbewebewerbsrats am 18.5.2004.

Weitere Themen der Umfrage waren u.a. Vorratsdatenspeicherung und die Fachinformationspolitik (Stichwort Zeitschriftenkrise).

„Irritiert sind wir darüber, dass sich offenbar so wenige KandidatInnen in diesem wichtigen Themenfeld auskennen, obwohl das EP hier einen entscheidenden Einfluss hat. - Insbesondere die Antworten aus SPD und CSU ließen sehr zu wünschen übrig, bzw. kamen gar nicht“, erklärt Moldenhauer.

Statistik zur Online-Erreichbarkeit der 347 KandidatInnen

ParteiKandidatInnenmit E-Mail*ohne E-MailSach-Antwort
FDP4935142
Grüne 25232 4
PDS141132
SPD9641551
CSU201370
CDU1437172 2
gesamt3471941536

* etliche E-Mail-Adressen wiesen Fehler auf, waren unbekannt bzw. das Postfach war überfüllt

Auswertung der Umfrage

Urheberrecht und DRM

CDU und FDP befürworten im Urheberrecht einen langfristigen Systemwechsel hin zu Individualvergütung und DRM. „Es geht also im Kern nicht um eine staatliche Befürwortung von DRM. Ein freiheitlicher Politikansatz verlangt aber, dass der Urheber als Rechteinhaber in seiner Dispositionsfreiheit – auch im Hinblick auf eine Anwendung von DRM – nicht über Gebühr behindert wird.“ (CDU)
Allerdings ist das nicht ganz so einfach. DRM und Pauschalgebühren schließen sich langfristig aus. Zudem ist DRM nur dann erfolgreich, wenn von Seiten des Staates die hierfür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, indem etwa das Urheberrecht verschärft und die Umgehung von Kopierschutzmechanismen verboten wird. Die FDP schreibt dann auch konsequent:
„Das Urheberrechtsgesetz muß deshalb klare Anreize für einen Systemwechsel setzen, damit im digitalen Bereich mittelfristig eine Abrechnung über Modelle individueller Lizenzierung (DRM) bzw. mit Hilfe technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz usw.) erfolgen kann.“ (FDP)
Die Grünen lehnen den flächendeckenden Einsatz von DRM zwar ab. Sie wollen aber das juristische Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen nicht aufheben. Die Pauschalvergütung soll beibehalten bleiben, allerdings ohne dass garantiert ist, dass die KonsumentInnen digitale Privatkopien anfertigen können.
Die PDS lehnt DRM grundsätzlich ab und befürwortet die Aufhebung des Verbots der Umgehung von Kopierschutzmechanismen.

Die CDU überlegt, digitale Privatkopien grundsätzlich als Tausch für eine moderate Verkürzung der Schutzfristen des Urheberrechts zu verbieten. Alle anderen Parteien lehnen ein solches Verbot ab, obwohl die IFPI genau dieses Verbot fordert. Es ist interessant zu sehen, ob sie diese Haltung im Rahmen der Beratungen zum zweiten Korb der Urheberrechtsreform aufrechterhalten.

Die CDU befürwortet einen privatrechtlichen Auskunftsanspruch der Unterhaltungsindustrie gegenüber den ISPs bei angeblichen Verletzungen des geistigen Eigentums. Die FDP hat dazu noch keine Position. Alle anderen Parteien lehnen ihn ab.

Alle Parteien lehnen Strafschadensersatz und schärfere strafrechtliche Sanktionen gegen Privatpersonen, die Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken getauscht haben ausdrücklich ab. Auch diese Haltung steht im Gegensatz zu den ausdrücklichen Wünschen der IFPI.

CDU, FDP und PDS lehnen das Modell von Pauschalgebühren ab, also den Vorschlag, digitale Privatkopien sowie den Austausch von Inhalten über das Internet zum Privatgebrauch gegen Zahlung einer Pauschalgebühr etwa auf Internetzugänge zu gestatten.
Die Grünen haben keine endgültige Meinung zu diesem Thema, sympathisieren aber mit dem Vorschlag: „Wir brauchen ein Modell zur Vergütung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet. Wir haben uns noch nicht auf ein bestimmtes Modell geeinigt; wobei eine Ausdehnung der Pauschalvergütung auf das Internet eine ganze Menge Vorteile mit sich bringt:
Ein Online-Pauschalsystem wäre u.a. datenschutzfreundlich, da keine Personendaten erfasst und vorrätig gehalten werden müssten und auch eine massenhafte Kriminalisierung von Filesharern ausgeschlossen wäre.“

CDU, FDP und Grüne halten die bisherigen langen Schutzfristen des Urheberrechts (70 Jahre nach dem Tod des Autors) für angemessen, die PDS möchte sie verkürzen.

Softwarepatente

Die Positionen der CDU und der FDP zur Frage, ob Software (Algorithmen und Geschäftsideen) patentierbar sein sollen, ist unklar bzw. widersprüchlich. So schreibt die CDU „Der Patentierung von Software müssen klare Grenzen gesetzt werden. Reine Software, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Datenverarbeitung dürfen nicht vom Schutzbereich eines Patentes umfasst sein. […]
Zudem ist klarzustellen, dass es die Möglichkeit der Patentierung für computerimplementierte Erfindungen geben muss. Letztendlich ist es nicht einzusehen, warum die mechanische Lösung eines technischen Problems patentiert werden kann, während die gleiche Lösung nur deswegen nicht unter den Patentschutz fällt, weil sie auf der Verwendung von Software basiert.“
Vermutlich liefe das auf eine ziemlich weitgehende Patentierbarkeit hinaus.
Gründe und PDS lehnen Softwarepatente grundsätzlich ab. Allerdings haben die Grünen als Bestandteil der Rot-Grünen Bundesregierung einen Beschluss des EU-Wettbewerbsrats am 18.5.2004 mitgetragen, der die Patentierbarkeit von Software ermöglicht.

Alle Parteien mit Ausnahme der CDU lehnen die Ratsentscheidung vom 18.5.2004 zur weitgehenden Patentierbarkeit von Software ab. Die CDU und die PDS lehnen den Beschluss vom EU-Parlament am 24.09.2003 in der „Richtlinie über die Patentierbarkeit von computer implementierten Erfindungen“ ab, allerdings aus völlig unterschiedlichen Gründen. Der CDU gehen die Einschränkungen der Patentierbarkeit von Software zu weit; die PDS befürchtet, dass Softwarepatente mit diesem Beschluss nicht wirkungsvoll eingedämmt werden können.
Die anderen Parteien befürworten diesen Beschluss des EU-Parlaments. Die Grünen versicherten darüber hinaus, sich auch in der nächsten Legislaturperiode im EU-Parlament für eine Einschränkung der Patentierbarkeit von Software mit Nachdruck einsetzen zu wollen, wenn im Rahmen der zweiten Lesung der Richtlinie erneut hierüber beraten wird.

Vorratsdatenspeicherung

Erstaunlicherweise lehnen alle Parteien die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung der Verbindungsdaten ab, selbst die CDU. „Die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen ist nicht vertretbar. Die Wirtschaftspolitiker der Union haben sich hier im Vermittlungsausschuss bei den TKG-Beratungen durchgesetzt.“ Gemeint ist wohl, die Wirtschaftspolitiker haben sich gegen Innenpolitiker der gleichen Partei (also der CDU) durchgesetzt.

Fachinformationspolitik

Zur Fachinformationspolitik wollten wir folgendes wissen: „Befürworten Sie die Förderung der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen auf öffentlich zugänglichen Wissenschaftsservern unter Beibehaltung der Peer-Review oder soll das wissenschaftliche Publikationswesen wie bisher vor allem privaten Verlagen überlassen werden?“
Die Antworten der Parteien deuten darauf hin, dass sie von der aktuellen Krise der wissenschaftlichen Zeitschriften nicht allzu viel mitbekommen haben. Kurz gesagt geht es darum, dass die hochgradig monopolisierten Wissenschaftsverlage die Preise der wissenschaftlichen Zeitschriften extrem stark gesteigert haben, mit der Folge, dass sich viele Bibliotheken diese nicht mehr leisten können und so die wissenschaftliche Forschung behindert wird. Als Ausweg wird unter den WissenschaftlerInnen darüber diskutiert, ob die Universitätsbibliotheken die online-Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse – unter Beibehaltung der Peer-Review – nicht selbst übernehmen sollen. Sie müssten nicht mehr für Zeitschriftenabbonements zahlen, sondern für die Bereitstellung der ensprechenden Informationsinfrastruktur. Diese mögliche Systemumstellung erfordert jedoch staatliche Unterstützung. Darauf bezug sich die Frage.
Isofern hat die FDP etwas falsch verstanden, wenn sie schreibt: „Die Forderungen, nicht nur einzelne Teile eines Werkes, sondern ganze Werke zu Unterrichts- und wissenschaftlichen Forschungszwecken öffentlich zugänglich zu machen ist mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben eines umfassenden Urheberschutzes gemäß Art. 14 GG nicht zu vereinbaren.
Eine solche Regelung käme einer Enteignung der Urheber und Verleger von Schulbüchern und wissenschaftlicher Literatur gleich. Elektronische Ausgaben von Schulbüchern, Fachzeitschriften usw. könnten künftig von Schulen, Universitäten und sonstigen Forschungseinrichtungen ihren Angehörigen vollständig und ohne den Erwerb entsprechender Einzellizenzen in der erforderlichen Zahl zur Verfügung gestellt werden.“
Aber die AutorInnen sind ja schliesslich nicht gezwungen, ihre Forschungsergebnisse bei privaten Verlagen zu veröffentlichen und diesen ihr Copyright zu übertragen.

Antworten im Einzelnen