SoZ - Sozialistische Zeitung, November 2003, Seite 6
Wasserprivatisierung in Berlin
Nasse Geschäfte
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) sind die größten
in Deutschland. Als das Unternehmen im Jahr 1999 teilprivatisiert wurde, feierte
der Berliner Senat der »großen« CDU/SPD-Koalition das Verfahren der Gesetzgebung
und die Privatisierung als großen Erfolg mit Pilotcharakter für die
Bundesrepublik.
Der Verkauf
spülte 1,58 Milliarden Euro in die leere Haushaltskasse. Annette Fugmann-
Heesing: »Das ist ein Durchbruch in der deutschen Kommunalpolitik. Viele
Kommunen haben auf diese Entscheidung gewartet.« Doch der Deal ist ein klares
Beispiel dafür, was die Kommunen in Deutschland trotz leerer Kassen auf keinem
Fall nachmachen sollten.
Das Verfahren
Wie war denn noch mal das »Verfahren«? Ab 1996 vollzog die Berliner SPD den
politischen Richtungswechsel. Ab sofort wurde mit der Finanzsenatorin Annette
Fugmann-Heesing an der Spitze neoliberale Politik vertreten. Es wurde die sog.
Sparpolitik gemacht, mit der man angesichts leerer Kassen die
SPD-Landesparteitage in die gewollte Richtung zwängte. Die Korrektur des
Länderfinanzausgleichs 1994 bescherte der Stadt Berlin von diesem Zeitpunkt an
jährlich Mindereinnahmen von 4 Milliarden Euro. Diese Lücke sollte durch
Verkäufe von Vermögen geschlossen werden.
Konsequenterweise sagte der damals regierende Bürgermeister Diepgen
(CDU): »Bei der SPD kommt man nur über die Spardiskussion an die Privatisierung
heran.« Und genau darum ging es auch. Weil der Landesparteitag der SPD 1997
zunächst nicht willens war, der Privatisierung der Wasserbetriebe zuzustimmen,
wurde eine Arbeitsgruppe »Vermögensaktivierung« eingesetzt. Wichtige Mitglieder
waren Klaus Wowereit, Klaus Böger, Annette Fugmann-Heesing und Ditmar Staffelt.
Diese Arbeitsgruppe schlug dem Parteitag eine »Hausnummer« zur
Abstimmung vor. »Die Wasserbetriebe müssen über die erfolgte
Stammkapitalabsenkung hinaus einen tatsächlichen Beitrag von mindestens 2
Milliarden DM zur Haushaltskonsolidierung leisten. Sollte dies nicht möglich
sein, bleibt nur die Teilprivatisierung unter Wahrung der Kriterien
wettbewerbsfähige Arbeitsplätze und Sicherung der versorgungsrechtlichen
Ansprüche.«
Ein halbes
Jahr später war die Partei weichgeklopft und der Parteitag gab grünes Licht mit
der Einschränkung, dass keine »Brancheninvestoren« zum Zuge kommen sollen. Am
7.Juli 1998 beschloss der Senat, die »Unternehmensgestaltung der Berliner
Wasserbetriebe wie folgt vorzunehmen: Es ist eine Holding AG zu gründen, die am
Kapital der Berliner Wasserbetriebe AöR beteiligt ist. Anteile der Holding AG
sollen an Private veräußert werden, dabei ist sicherzustellen, dass das Land
Berlin mit 50,1% an der AG beteiligt ist.« Für die Beratung bei der Umsetzung
wurde das Unternehmen Merrill Lynch gewählt.
Der Beschluss
des Senats enthielt keine Einschränkung hinsichtlich der Brancheninvestoren. Die
Investmentbank Merrill Lynch, die auf der einen Seite den Senat beriet, um aus
den Bewerbern den besten Käufer auszuwählen, beriet zur gleichen Zeit den
Börsengang des Bewerbers Azurix (Wassertochter des US-Konzerns Enron). Als dies
öffentlich und ein Abbruch des Verfahrens gefordert wurde, erklärte die
Finanzsenatorin den erstaunten Abgeordneten, dieser Vorgang sei zwar ärgerlich,
aber es gäbe einen sog. »Chinese Wall« innerhalb der Bank, der den
Informationsaustausch zwischen verschiedenen Geschäftsbereichen verhindere. Was
hätte die Öffentlichkeit gesagt, wenn die Amerikaner, den Zuschlag erhalten
hätten? Die Chancen von RWE/Vivendi/Allianz stiegen durch diesen Vorfall; von
deren Gebot sagten die Gewerkschafter im Vorfeld: »Gute Nacht, Berlin!« Sie
erhielten den Zuschlag.
Im Handstreich
Die 1.Lesung des Gesetzes zur Teilprivatisierung fand am 14.Januar 1999
statt.
Problematisiert wurde von der Opposition, dass sowohl im Berliner
Betriebegesetz als auch im Gesetz zur Teilprivatisierung der BWB nun die
Gewinnerwirtschaftung festgeschrieben werden sollte. Es gibt eine Pflicht zur
Gewinnerzielung und zur Abführung des gesamten Bilanzgewinns an das Land.
Kritiker befürchteten deshalb eine zunehmende Verschuldung und Aufzehrung des
Eigenkapitals der BWB und auf der anderen Seite eine drastische Reduzierung der
Investitionen. Sie kritisierten auch sofort §3 des Gesetzes, indem es um die
Eigenkapitalverzinsung geht. Die Regelung wurde stets nur R+2 (Rendite zzgl. 2%)
genannt. Von Anfang an wurde befürchtet, dass die Wasserpreise deswegen steigen
müssten — zulasten der Berliner Gebührenzahler.
- Die 2.Lesung
im Abgeordnetenhaus am 29.4.1999 brachte die Entscheidung durch namentliche
Abstimmung. Ohne dass ein konkreter Vertrag bekannt gewesen wäre, stimmte das
Parlament mit der Mehrheit von CDU und SPD bei einigen Gegenstimmen in SPD und
CDU und der Opposition für einen »Vorratsbeschluss«. Darin wird der Senat
aufgefordert, bestimmte Ziele zum Nutzen der Verbraucher, der Beschäftigten der
BWB und des Wirtschaftsstandorts Berlin in den Verhandlungen mit den Bietern
durchzusetzen. Unter anderem wurden gefordert:
- wirksame
Maßnahmen zur Konstanthaltung der Wasserpreise und — soweit unternehmerisch
darstellbar — eine Senkung der Wasserpreise;
- die
Sicherstellung des Erhalts der Geschäftsfelder innerhalb der BWB AöR;
- die
Fortsetzung der hohen Investitionstätigkeit und die Weiterentwicklung der BWB zu
einem national und international agierenden wettbewerbsfähigen Unternehmen;
- die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und die Schaffung neuer
Arbeitsplätze im Land Berlin;
- die Förderung
der ökologisch orientierten Wasser- und Abwasserpolitik des Landes Berlin im
Interesse einer intakten Umwelt.
Das klang
alles so schön, ist vor allem so schön allgemein gehalten und sicherte die
Zustimmung.
Die
Oppositionsparteien Grüne und PDS klagten gegen das später im Galopp
durchgepeitschte Teilprivatisierungsgesetz; die Verträge hatte kaum ein
Parlamentarier einsehen dürfen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof gab ihnen in
zwei wichtigen Punkten Recht: die Renditeregelung (R+2%) und die sog.
Effizienzsteigerungsklausel.
In der
Plenardebatte zu diesem Thema am 29.Oktober 1999 erklärte die Finanzsenatorin:
»Am 29.April dieses Jahres hat das Abgeordnetenhaus das
Teilprivatisierungsgesetz beschlossen. Das Abgeordnetenhaus hat am 1.Juli 1999
die Teilprivatisierung selbst, d.h. die Verträge beschlossen. Diese Verträge
sind unterschrieben. Was jetzt aussteht, ist der Vollzug, und der soll heute
erfolgen.«
Ihr ging es
vor allem um die Privatisierung der Daseinsvorsorge. Das war ihr Thema, das war
ihr Anliegen. Das hat sie umgesetzt. Und das hat sie in ihrer Rede auch
abgefeiert! Ihr Modell war die Bankgesellschaft Berlin — obgleich sie schon
damals hat sehen können, was dort geschah! Die Gefahren, die durch die
Privatisierung, die Verträge und Vereinbarungen für die Stadt und die
Bürgerinnen und Bürger entstanden, hat sie verharmlost. Warnungen wurden in den
Wind geschlagen, Kritiker ausgegrenzt. Ohne dass dem Parlament die Neufassung
der Passagen, die das Verfassungsgericht für nichtig erklärt hatte, vorgelegt
worden wären, beschloss wiederum die Große Koalition von CDU und SPD bei wenigen
Gegenstimmen von Linken in den eigenen Reihen den Vollzug.
Weil im
Teilprivatisierungsvertrag die Preise bis zum 31.12.2003 festgeschrieben worden
waren, ist nun der Tag der Wahrheit gekommen. Was folgt aus den Geheimklauseln
des Vertrags, die den Privaten ihre Rendite 28 Jahre lang zusichern? Nun hat
PDS-Wirtschaftssenator Harald Wolf eine Senatsvorlage erarbeitet, wonach die
Wasserpreise ab dem 1.1.2004 um 15% steigen sollen. Am 16.9.2003 hat der Senat
die Vorlage gebilligt. Sie bedarf noch der Zustimmung im Parlament.
Heute regiert »Rot/Rot«. Was werden die Parlamentarier tun? Bislang
haben sie nicht mal die Drucksache erhalten. Aber am 30.Oktober sollen sie
zustimmen! Der Galopp kommt uns bekannt vor. Es wird auf Eile gedrängt.
Änderungen im neuen Teilprivatisierungsgesetz
Die wichtigsten Änderungen im Teilprivatisierungsgesetz, die die
Preisgestaltung direkt bestimmen lauten:
♦ §2: Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähige Kosten. Dazu gehören auch Entgelte für in Anspruch genommene
Fremdleistungen, Abschreibungen, Rückstellungen sowie eine angemessene
kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals. Abschreibungen
werden auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet (im Gegensatz
zur bisherigen Methode nach Anschaffungswerten).
♦ §3 Abs.4: »Die angemessene kalkulatorische Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals entspricht mindestens der durchschnittlichen
Rendite 10-jähriger deutscher Bundesanleihen in einem Zeitraum von 20 Jahren.
Der Zinssatz wird jährlich durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt. Für die
Kalkulationsperiode 2004 beträgt der Zinssatz mindestens 6%.«
Das bedeutet,
es können auch demnächst 8% oder mehr Rendite kalkuliert werden, die der
Gebührenzahler zu blechen hat, die Erhöhung wird per Rechtsverordnung in die
Wege geleitet. Und warum? Die Ursache liegt im Pilotprojekt — Vertragswerk von
Annette Fugmann-Heesing. Obwohl des Verfassungsgericht die Renditeregelung
(R+2%) und die sog. Effizienzsteigerungsklausel für nichtig erklärt hatte, hat
sich das Land Berlin in §23 Abs.7 des Konsortialvertrags verpflichtet, aus
diesem Urteil resultierende Nachteile für die BWB — und im Ergebnis für die
Investoren RWE/Veolia (ehemals Vivendi) Berlinwasser Beteiligungs AG — durch
Novellierung des Teilprivatisierungsgesetzes in vollem Umfang auszugleichen.
Dies hatte H.Wolf 1999 als Oppositionsführer im Parlament noch heftig
kritisiert.
Deshalb ist
das Land Berlin also zum vollen Ausgleich der Nachteile verpflichtet, die dann
entstehen, wenn der »tatsächliche Zinssatz« für das betriebsnotwendige Kapital
der BWB nicht dem »Referenzzinssatz« R+2% entspricht. Bis ins Detail sind in der
Senatsvorlage insgesamt 10 Punkte aufgelistet, wonach der Senat immer und alles
zu zahlen hat (sog. Grundsatz des Nettoausgleichs).
Die aktuelle
Rendite von 10-jährigen Bundesanleihen beträgt 4,02%. Die durchschnittliche
Rendite der Bundesanleihen der letzten 20 Jahre, die zugrunde gelegt werden
sollen, ist in den letzten Jahren ständig gesunken und beträgt derzeit ca. 6,1%.
Das heißt im Klartext, weil der Senat sich auf R+2 festgelegt hat und den
Investoren kein Nachteil entstehen darf, muss er 2% zuschießen.
Wie wird die Rendite gesichert?
Und wie macht er das in 2004 und in Zukunft? Indem er beschlossen hat, auf
die dem Land allein zustehende Einnahme aus der Konzessionsabgabe zu verzichten.
Anstatt der eingeplanten 68 Millionen Euro ab 2003 will der Senat nun bis 2009
nur 14,8 Mio. Euro von der BWB haben. Trotz gegenteiligen Urteils des
Verfassungsgerichtshofs wird im Enddeffekt also doch R+2 umgesetzt. Die Berliner
Steuerzahler zahlen die Zeche! Aber es sagt ihnen keiner!
Ab dem Jahr
2009 ist für die Laufzeit des Vertrags von 25 Jahren mit den BWB eine Begrenzung
auf 50% der höchstzulässigen Konzessionsabgabe vorgesehen. Der Senat vezichtet
also wegen der Rendite der »Investoren« bis 2008 auf insgesamt 266 Mio. Euro,
und ab 2009 für 25 Jahre auf insgesamt 850 Mio. Euro Kozessionsabgaben. Zusammen
sind das 1,116 Milliarden Euro, nur 0,56 Milliarden Euro weniger als der
Kaufpreis. Die Instandhaltungsleistungen werden ebenso zusammengestrichen wie
die Arbeitsplätze. Das Wettbewerbsgeschäft wird auf Kernaufgaben zurückgefahren.
Das ist das tolle Pilotmodell.
Nun sollte
jeder wissen, warum die Wasserpreise steigen und warum in Berlin die Kitapreise
um 12 Mio. Euro erhöht werden, die von den Eltern eingetrieben werden sollen.
Wir müssen ja »sparen«. Wird die Regierungsfraktion von PDS und SPD heute, im
Jahr 2003, die Schuldigen benennen? Wird sie diese zum Teufel jagen? Wird
überhaupt über das Warum geredet?
Wir dürfen
auf die Debatte am 30.Oktober hoffen. Einem solchen Gesetz darf man nicht
zustimmen. Aus diesem Grund haben Gliederungen in der SPD verlangt, diese
Debatte auf dem nächsten Landesparteitag der SPD im Oktober zu führen. Das
Berliner Privatisierungsmodell ist ein Skandal.
Gerlinde Schermer
Die Autorin war von 1991 bis 1999 Mitglied der SPD-Fraktion des Berliner
Abgeordnetenhauses. Bei den namentlichen Abstimmungen zur Teilprivatisierung der
BWB hat sie gegen die Privatisierung gestimmt.
Informationen und Meinungen sollten keine Waren
sein. Und Geld ist ein Fetisch. Dennoch und ganz praktisch: Die Online-SoZ sieht
nur umsonst aus. Wir brauchen Eure Euros.
Spendet steuerlich
abzugsfähig!
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