Die Auswirkungen der Entstaatlichung
Wenn hier bei der Umwandlung von
„natürlichen Monopolen“ (ein nicht gerade glücklicher, aber weit
verbreiteter Begriff, unter denen man Produkte und Dienstleistungen versteht,
die von einem staatlichen Gemeinwesen vorzuhalten als selbstverständlich
erachtet werden) der Begriff Entstaatlichung statt Privatisierung verwendet
wird, so gibt es dafür zwei Gründe:
Erstens
wird damit darauf aufmerksam gemacht, dass es in der Regel um die Umwandlung großer
Staatsbetriebe, die von den Bürgern mit Steuergeldern aufgebaut und finanziert
worden sind, in privatwirtschaftlich
organisierte, auf Gewinn
ausgerichtete und tendenziell börsenorientierte Unternehmen geht. Diese
Staatsbetriebe haben eine lange Geschichte und waren in erster Linie als
Grundausstattung für in ihren basalen Bedürfnissen gleichberechtigte
Menschen geschaffen.
Zweitens
gehört der Begriff „privat“ zu denen, die einem grundlegenden
Bedeutungswandel unterlegen sind (wie etwa der Begriff „flexibel“) und
dessen unterschiedliche Bedeutungen heute nebeneinander existieren, so dass er
zu einer voraussetzungslosen Verständigung nicht taugt. Hat das Ursprungswort
privare im
Lateinischen noch durchaus eine negative und positive Bedeutung – „im üblen
Sinn = berauben, im guten Sinn = befreien von“ (Georges 1913-1918),
so diente es im Mittelalter zur Unterscheidung der öffentlichen und
privaten Sphäre. Wenn es um den Nutzen ging, war klar, dass „der
Privat-Nutzen, der eigene, besondere Nutzen, im Gegensatz des allgemeinen
Nutzens oder des Nutzen des gemeinen Wesens“ verstanden wurde (Adelung
1793-1801). Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts konnte man noch sprichwörtlich
den Ausdruck verwenden: „Der Privatnutz ist der Gemeinde Schaden.“ (Wander
1867-1880). Auch in dem letzten großen Wörterbuch der Deutschen Umgangssprache
steht noch : „ privatisieren tr, etw für private Zwecke sich aneignen; etw entwenden“ ( Küpper
1997).
Heute
wird Privatheit zum einen als positiver Begriff genutzt, wenn man das Private
als einen Schonraum ansieht, in dem man seine Individualität ausleben kann –
ohne staatliche, gesellschaftliche oder arbeitsbedingte Zwänge. In der
Wirtschaftssphäre läßt sich dieses Verständnis von Privatheit – je nach
Interessen – unterschiedlich bewerten. Ein Privatunternehmer verfügt über
Sinn und Zweck „seiner“ Produktion, muss sich nicht demokratisch
legitimieren, ist nicht rechenschaftspflichtig gegenüber dem Gemeinwesen und
wird nur durch den Staat in Form notwendiger Gesetzgebung betroffen. In seltener
Klarheit hat das einmal ausgerechnet Graf Lambsdorff ( FDP )formuliert : „Es
ist eine Illusion, anzunehmen, Kapital würde sich von selbst dorthin lenken, wo
es volkswirtschaftlich am sinnvollsten ist. Es fliesst leider nur dahin, wo der
Kapitalbesitzer den grössten Ertrag vermutet, und zwar für sich selbst“ (
Lambsdorff 1975).
Der
Gegensatz von Privatkapital und Gemeinwohl wurde von Unternehmerseite z.B. schon
1929 explizit als eine Kampfansage an staatliche Institutionen gerichtet. So
formulierte der Reichsverband der Deutschen Industrie (1929) die auch heute noch
vertretene Forderung:
„Soweit Unternehmungen der öffentlichen Hand überhaupt berechtigt
sind, müssen sie grundsätzlich in privatwirtschaftlicher Formen betrieben
werden. Sie dürfen bei der Finanzierung und Besteuerung nicht bevorzugt werden.
Sie haben unter den gleichen Bedingungen zu arbeiten wie die
Privatwirtschaft“. Dass die öffentliche Hand hier gegen
privatwirtschaftliche Interessen ausgespielt wird, ist bemerkenswert. Verbinden
sich doch damit Gemeinwohl, Interessen aller Bürger, staatliche Daseinsvorsorge
und Finanzierung durch alle Bürger. Diese
Grundhaltung gegen „den Staat“ und seine Institutionen wird auch heute geschürt,
zum Beispiel durch Slogans wie „Weniger Staat bedeutet mehr Freiheit für
alle“, den der Verband der privaten Krankenversicherung ( PKV ) gerade in
einer teuren ganzseitigen Zeitungs-und Zeitschriftenkampagne verbreitet.
Wie
kommt es zu einem derartigen Slogan? Nun, er bedient zum einen ganz
offensichtlich die Gefühle von Staats- und Politikerverdrossenheit, die ihre
Ursache in intransparenter, wenig partizipativer
Politik haben. Er vermischt sich mit berechtigter Kritik an
staatssozialistischer Praxis der ehemaligen „sozialistischen“ Länder. Er
enthält aber zum anderen eine ungeheure Unterstellung. Er suggeriert, dass der
deutsche demokratisch verfasste Staat mit einem Grundgesetz als Basis und
zugleich als Schranke allen staatlichen und privaten Handelns, in seiner Praxis
tendenziell freiheitsberaubend ist. (Das erinnert aktuell an Italiens Ministerpräsident
Berlusconi, der die staatlichen Institutionen erst desavouiert und im Zuge
dessen den Staat privatisiert hat.) Eingebunden wird die Botschaft dieses
Slogans allerdings öffentlich eher in eine ökonomische Argumentation; so nutzt
sie die Ängste des Bürgers um sein wirtschaftliches Auskommen. Zugleich wird
– nahezu als Naturgesetzlichkeit und von allen politischen Parteien getragen,
aber unbewiesen – behauptet, man
könne damit den Staatshaushalt sanieren. Dies gehört zu den erfolgreichsten
Ideologien unserer Zeit. Schließlich
bringt die Entstaatlichung die Verlagerung von Kosten innerhalb des
Staatshaushaltes bzw. des Steueraufkommens mit sich – zum Beispiel wenn der
private Betrieb ökologische Kosten oder Arbeitslosigkeit produziert. ( Leider
haben sich auch die Gewerkschaften immer nur einzeln, in ihrem jeweiligen
Bereich, und nie im grundsätzlichen Sinne gemeinsam gegen die Entstaatlichung
gewendet. Trotz hervorragender Rationalisierungsschutzabkommen und anderer
tariflicher Erfolge haben ihre Mitglieder letztlich dabei verloren.)
Volkswirtschaftlich gesehen ist diese Rechnung zweifelhaft; da eine
Gesamtrechnung aller Entstaatlichungskosten noch nicht aufgestellt wurde, ist
die Behauptung, der Staat ließe sich durch Entstaatlichung sanieren, schlicht
ideologisch begründet.
Will
man nun die Veränderungen werten, die die Entstaatlichung mit sich bringt, so
lassen sich zwei Wirkungsbereiche unterscheiden. Einerseits handelt es sich um
sogenannte Wohlstandsverluste, definiert als Verluste des „guten Lebens“ und
als Gebrauchswertverschlechterungen, andererseits um Demokratieverluste. Beides
zusammen verhindert Entwicklungsmöglichkeiten
für Bürger und Gesellschaft.
Gebrauchswert
und Demokratie
Bei
den Produkten und Dienstleistungen, die als „natürliche Monopole“
zusammengefasst werden, handelt es sich nicht um beliebige. Vielmehr sind es zum
einen natürliche Ressourcen, wie Wasser, Boden, Luft und zum anderen die basale
gesellschaftliche Infrastruktur, wieGesundheit,
Bildung, Mobilität, Kommunikation und Energieversorgung. Damit sind die
Handlungsfelder berührt, die für eine nachhaltige Entwicklung von zentraler
Bedeutung sind. Unter dieser Perspektive lassen sich die
Gebrauchswertverschlechterungen, die Einschränkungen des „guten Lebens“ und
der Demokratieverlust auch als Zusammenhang ökonomischer, sozialer, ökologischer
und kultureller Folgen beschreiben.
Ökonomisch
ist der Bürger betroffen, wenn Preise nicht mehr nach sozialen Gesichtspunkten
gestaltet werden. Das ist zum Beispiel bei der Deutschen Bahn der Fall, wenn
Pendler in dem neuen Preissystem unverhältnismäßig stärker belastet werden
oder wenn sie gezwungen werden, durch Streckenstilllegungen und durch Ausdünnung
des Fahrplans mit dem Auto zu fahren. Das verursacht nicht nur ökologische
Gemeinkosten, sondern auch individuelle ökonomische Belastungen. Auch der
Verkauf kommunaler Wohnungsbestände
trägt nicht gerade dazu bei, das bezahlbare Mietniveau des sozialen
Wohnungsbaus als Korrektiv zur Wohnung als reine Ware aufrecht zu erhalten.
Vielmehr wird dadurch das Einkommen breiter Bevölkerungskreise durch steigende
Mietpreise, Nebenkosten, Courtage und Abstand geschmälert; der Aufwand für die
Wohnung erreicht nicht selten bis zu 50 % des Familieneinkommens, besonders in
den Ballungszentren. Zudem gibt es Entwicklungen, die – insbesondere durch die
Entstaatlichung von Krankenhäusern und Pflegeheimen – dazu führen, dass
sozial und ökonomisch eine Zweiklassengesellschaft entsteht und noch verstärkt
wird. Wer über hinreichend Geld oder Zusatzversicherungen verfügt, kann sich
Behandlung und Medizin auf höchstem Niveau leisten, der andere muss mit einer
Art Grundversorgung auskommen.
Ähnliche
Folgen hat die Entstaatlichung der Deutschen Post durch Aufsplittung in Post AG,
der Postbank und der Telekom. Der Ausbau
zu einem weltweiten Kommunikations- und Transportkonzern in einem
verfestigtenWeltmarkt hat für neue Global-Player seine Tücken. Es drohen immer
wieder Spekulationsrisiken und herbe Verluste für das ehemalige Volksvermögen,
wie der Aufkauf einer
amerikanischen Telefongesellschaft (Voice Stream) durch die deutsche Telecom
beispielhaft zeigt. Aufgefangen werden sollen dann die entstandenen Verluste
wieder durch höhere Grund – und Einrichtungsgebühren,
Bereitstellungsentgelte und Übernahmegebühren für die Bürger
Auch
die Entstaatlichung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, von Krankenhäusern ,
Müllentsorgung, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwirtschaft bringt ökonomische
Folgen neuen Ausmaßes mit sich. Dienstleistungen, auf die der Bürger dringend
angewiesen ist, ja, die zum Teil lebensnotwendig sind, geraten segmentweise und
hinter dem Rücken der Öffentlichkeit nicht nur in den Sog der nationalen,
sondern auch der internationalen Konkurrenz. Dass ein Grundnahrungsmittel wie
Wasser in eine europäische oder sogar weltweite Konkurrenz gerät und unter
Renditegesichtspunkten vermarktet wird, ist nicht nur eine ein soziale und ökologische
sondern auch eine ökonomische Bedrohung. So findet man zum Beispiel in England
nicht nur ein chaotisches privates Bahnsystem vor, sondern auch ein völlig
entstaatlichtes Wasserversorgungssystem mit inzwischen beschreibbaren Folgen:
„Großbritannien war 1988 eines der ersten Länder, in denen die
Wasserversorgung privatisiert wurde. Fünf Jahre später stellten die Weltbank
und das britische Unterhaus in einer Untersuchung fest: Das staatliche
Wasserunternehmen war weit unter Wert an den privaten Investor verkauft, die
Produktivität jedoch nicht verbessert worden. Dafür waren die Gewinne des
neuen Betreibers gestiegen: um fast 150 Prozent“ (Random 2003). Auch bei
betriebswirtschaftlichen Erfolgen entstaatlichter
Betreiber – so sie denn überhaupt eintreten – muss man davon ausgehen, dass
es sich um volkswirtschaftliche Verluste handelt.
Die
sozialen Auswirkungen der
Entstaatlichung betreffen soziale Beziehungen und soziales Zusammenleben ,
soziale Sicherheit und soziale Arbeitsbedingungen. Wenn die Deutsche Bahn AG –
ebenso wie die Deutsche Post AG – die flächendeckende Versorgung mit
notwendigen Dienstleistungen einschränkt und ländliche Räume und
Ballungsgebiete unterschiedlich bedient, hat das auch soziale Auswirkungen. Eine
Kleinbahn, die an ihrem Streckenverlauf Dörfer und Siedlungen verbindet, kann
eine neue Sozialstruktur erzeugen bzw. eine alte stabilisieren. Gerade
Jugendliche und ältere Menschen sind von eingeschränkter Mobilität besonders
betroffen.
Ein
besonderes Kapitel sind die soziale und gesundheitliche Sicherheit und die Überwachung
der Standards, wie man an dem BSE-Fall sehen konnte. Auch die Sicherheit der
Energieversorgung fällt darunter. Ein Musterbeispiel bietet das vor Jahrzehnten
„liberalisierte „ Stromnetz der USA. Der dritte und schwerwiegenste
Zwischenfall seit 1945 legte in
Nordamerika / Kanada rund 100 Kraftwerke , darunter 9 Atomkraftwerke , still und
etwa 50 Millionen Amerikaner saßen 30 Stunden ohne Strom da. Auch London, Teile
Dänemarks / Schwedens und ganz Italien ( ohne Sardinien ) blieben im Jahr 2003
nicht von unterschiedlichn langen Stromausfällen verschont. Die Entstaatlichung
führt auch häufig zum Outsourcen des Sicherheitspersonals, bzw. zur
Einstellung von un- oder angelerntem Personal bei niedrigeren
Löhnen. Nach dem 11. September 2002, dem Terroranschlag auf das WTC,
einigte sich der amerikanische Kongress erneut auf staatliche Sicherheitsbeamte
in den Flughäfen, weil man schon seit längerer Zeit festgestellt hatte, dass
dem Personal der privaten Sicherheitsdienste aufgrund niedriger Löhne die
Motivation zur sorgfältigen
Kontrolle fehlt. Die von Ronald Reagan entstaatlichte Kontrolle wurde nach
langer politischer Diskussion wieder zurückgenommen ( FAZ 2001). Eine
Reverstaatlichung ist jedoch immer schwierig, besonders , wenn ausländische
Konzerne im Spiel sind, denn in den GATS - Abkommen sind Anhänge für den
Investitionsschutz im Ausland enthalten, die zu Regressansprüchen führen können
und zu Verfahren wegen entgangener
Gewinne . Der „Wasserkrieg von Cochabamba“ ist so ein Beispiel.
Gemeinsam
ist allen Entstaatlichungsvorgängen Rationalisierung durch Personalabbau, oder
„Verschlankung“, „Entschlackung“, „Straffung“, wie die Befürworter
Entlassungen zu bezeichnen pflegen. Selbst bei Frühpensionierung,
Teilzeitarbeit oder Verrentung entstehen dem Staatshaushalt oder der
Gemeindekasse Verluste, die der Bürger zu tragen hat. Darüberhinaus entstehen
Kosten nichtgeprüfter Art, weil das Gemeinwesen ja damit auf die weitere
Arbeitsleistung dieses Personenkreises verzichtet. Ein Unternehmer würde das
als entgangenen Gewinn einklagen. Gleichzeitig verschlechtern sich meistens die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sei es durch Versetzung, Tarifflucht oder
Outsourcing mit nachfolgend geringerem Entgelt – man nennt das verschämt
„Lohnflexibilisierung“ – , längeren Arbeitszeiten, weiteren
Anfahrtswegen, Rufbereitschaft und Verlust des öffentlichen Dienstrechtes mit
seinen Schutzbestimmungen.
Entstaatlichung
entzieht wichtige Wirtschaftsbereiche auch einer langfristig und an einer
nachhaltigen Entwicklung orientierten ökologischen
Politik, auf die sich die Bundesregierung und inzwischen auch die Länder und
viele Kommunen verpflichtet haben. Wenn Bahnstrecken stillgelegt werden,
erzwingt man das Umsteigen von der Bahn auf das Auto, um an den Arbeitsplatz
oder zum nächsten Mittelzentrum zu gelangen, notwendige Geschäfte zu erledigen
oder an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Trotz
zeitweiligem Ersatz durch morgendlichen und abendlichen Busverkehr, entsteht
zunehmender
Individual- und Transportverkehr und trägt zur verschärften Umweltbelastung für
alle Lebewesen bei. Das entspricht in keiner Weise der Verpflichtung zur
Reduzierung der Kohlendioxidbelastung.
Bei
Wasser, Abwasser, Elektrizität und Gas werden Spezialtarife für Wenig- und
Vielverbraucher angeboten, mit denen unter privaten Anbietern konkurriert wird.
Immer werden noch Industrie und Grosskunden mit günstigen Tarifen versorgt,
bzw. subventioniert, obwohl gerade sie es sind, die die Umwelt am meisten
belasten. Anstatt einen sparsamen, nachhaltigen Umgang mit den begrenzten
Ressource zu fördern.
Das
private Müllkarussel birgt ständig die Gefahr
der Umweltbelastung, da skrupellose Müllschieber nicht davor zurückschrecken,
giftige Abfallstoffe in Flüsse, Seen oder einfach ins Gelände zu kippen oder
in andere Länder mit nicht so hohem Entsorgungsstandard zu verschieben. Die
Skandale häufen sich und die Straftaten können nur selten geahndet werden, da
ein unentwirrbares Netz von Subunternehmen die profitablen Geschäfte abwickelt.
Dauernd besteht die Gefahr, dass notwendige Umweltstandards unterschritten
werden.
Auch
im neuen Bundesverkehrswegeplan 2003 findet man keine Tendenz für ein
nachhaltiges Mobilitätssystem . „Der BVWP- Entwurf macht deutlich, dass auch
unter rot-grün die ökologische Neuausrichtung der Verkehrsinvestitionspolitik
weiter aussteht. Statt mit einem integrierten Gesamtverkehrskonzept konsequent
die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen , verfolgt der
Bundesverkehrsminister mit seinem Planentwurf weiterhin eine sektorale
Ausbaupolitik für alle Verkehrsstränge“(Heuser 2003). Entstaatlichung ist
dabei eines der politschen Instrumente .
Als
kulturelle Folgen müssen zum einen
der Zugang zu Bildung, Kommunikation und Information genannt werden, der
zunehmend durch Entstaatlichung gefährdet ist. Man denke nur an privaten
Rundfunk und privates Fernsehen. Das Niveau wird lediglich noch durch das
italienische Berlusconi-Unternehmerfernsehen unterschritten, das kaum
Nachrichten und Dokumentationen sendet. Die Kommerzialisierung durch das private
Fernsehen läßt sich besonders an der Bedeutung der Zuschauerquote ablesen, die
nicht für inhaltliche Diskussionen, sondern in erster Linie für Werbeeinnahmen
wichtig ist.
Die
gravierendste kulturelle Veränderung dürfte jedoch der Abbau von Einfluß- und
Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger sein. Er wird als Entwertung der
gemeinsamen Verantwortung und gemeinsamen Betroffenheit wirksam. Die
„Abgabe“ gemeinwohlorientierter Aufgaben verstärkt die ohnehin bestehende
Individualisierung und hindert die Ausgestaltung des „Möglichkeitssinns“ (
Robert Musil ) und so die Chancen einer gemeinsamen Zukunftsgestaltung.
Insbesondere
muss auf die langfristigen Risiken verwiesen werden, die durch den
Demokratieverlust entstehen können. Im Zuge der Internationalisierung
werden „die gesellschaftlichen Regulationsmöglichkeiten ökonomischer
Prozesse auf nationalstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene abgebaut“
(Altvater / Mahnkopf 1996). Wie man an den verschiedenen Beispielen sehen kann,
wird die Kontrolle durch den Bürger nahezu verunmöglicht, es sei denn, er ist
Aktienbesitzer dieser entstaatlichten Betriebe.Wenn eine Konzernverwaltung –
und es handelt sich häufig um große Konzerne – ihren Sitz in den USA, der
Schweiz oder in Schweden hat, wird jede Art von Kontroll- oder Veränderungsversuchen
obsolet.
Wie
man aus der jüngeren Geschichte weiß, ist auch die Kontrolle staatlicher
Verwaltungen nicht gerade einfach, aber über Verwaltungsräte, direkten Kontakt
mit Beamten und Abgeordneten, über lokale Presseaktivitäten und neue Formen
der Bürgerbeteiligung lässt sich doch ein gewisses, gesetzlich garantiertes
Kontrollrecht ausüben.
Erschwert
wird Partizipation, also aktive Mitgestaltung und Beteiligung durch den Bürger,
die zu organisationeller Erneuerung führen kann. Eine Erweiterung von
Entscheidungsfindungen auf Partizipation von Kindern, wie sie erstmals in der
Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung auf kommunaler Ebene verankert wurde
(Deutsches Kinderhilfswerk 1997), mutet an wie aus einer anderen Welt. Eine
politische Ressourcenplanung oder neue Schwerpunktsetzungen lassen sich dann nur
noch über eine neue Gesetzgebung erreichen; die dauert bekanntlich lange.
Das
Beispiel des Crossborder- Leasing stellt vielleicht die unauffälligste , aber
auch langfristigste Entstaatlichung dar. Hier kommen alle nur denkbaren
kommunalen Dienstleistungen unter den Hammer, um die Gemeindekassen kurzfristig
zu sanieren. Der Bürger bemerkt davon zunächst nichts, allenfalls in der
Lokalpresse liest er davon, dass die U- Bahn, das Wasserwerk oder die Messe
verkauft und zurückgemietet wurden. Der Stadtkämmerer weist einen
ausgeglichenen Haushalt aus, alle sind zufrieden, auch die Abgeordneten sind es,
obwohl keiner von ihnen die manchmal hunderte von Seiten umfassenden Verträge
über 99 Jahre Miete vollständig gelesen hatte. Außerdem beruhigt ein
vertraglich in der Regel vorgesehenes Rückkaufrecht nach 25 Jahren – das
allerdings nur greift, wenn die Kommune dann in der Lage dazu ist; anderenfalls
verfällt die Option. Dass die Kommune andererseits Bindungen eingegangen ist,
zum Beispiel, dass sie für die nächsten 25 Jahre vollverantwortlich für den
Betrieb der Messe ist, auch wenn die Messe gar nicht mehr betrieben wird, wird häufig
nicht zur Kenntnis genommen. Eine Risikoabsicherung für den Fall, dass der
Konzern oder die ihn finanzierende Bank ökonomisch ins Schleudern geraten , in
Amerika die Quellensteuer eingeführt wird oder betrügerische Machenschaften
Platz greifen, ist in der Regel nicht vorgesehen.
Abschliessend
sei betont, dass es nicht darum gehen kann, dem status quo ante das Wort zu
reden, sondern über andere Formen der Staatsorganisationen nachzudenken. Ein
Zitat aus einem Arbeitspapier von attac
Hamburg ( AG Privatisierung 2002 ) enthält dazu einige wichtige Anregungen :
„Selbstverständlich
reicht es nicht, den Ist-Zustand zu verteidigen. Dennoch können die öffentlichen
Dienste Ansätze einer Alternative zu den Bereicherungsmechanismen des Marktes
darstellen. Gleichzeitig ist die Verteidigung eines vielfältigen und qualitativ
guten Dienstleistungsangebots nicht zu vereinbaren mit einem bürokratischen,
stark hierarchischen und volksfernen Apparat. Die öffentlichen Dienste
weiterentwickeln heisst:
·
Die
Lohnabhängigen sind in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Das erleichtert
die Bewertung der Arbeit, weil andere Bewertungskriterien angewendet werden als
diejenigen der traditionellenUnternehmenskultur.
·
Hierarchische
Strukturen sollen abgebaut werden. Denn sie haben nur den Sinn, das Personal
ohne Eigenverantwortung zu kontrollieren und die bürokratischen
Administrationsmechanismen zu erhalten, anstatt die Qualität der zu leistenden
Dienste zu gewährleisten.
·
Ein echter Dialog
zwischen BenutzerInnen/BürgerInnen - die bis jetzt nur als passive
KonsumentInnen wahrgenommen worden sind - und Personal soll entwickelt werden.
Dadurch können die Angebote sozial gestaltet und gleichzeitig deren Vielfalt
garantiert werden.
·
Angesichts
der internationalen Verflechtungen, der stark angestiegenen Mobilität der
Lohnabhängigen in Europa und des europaweiten und globalen Agierens großer
Konzerne sind Alternativen auf europäischer Ebene zu formulieren. Welche Bahnen
wollen wir in Europa, welche Sozialversicherungen, welche Telekommunikation? Wie
können die europäischen mit den nationalen, regionalen und lokalen Strukturen
verschränkt werden? Ein Zurück zur nationalen Perspektive ist ausgeschlossen.
Weit davon entfernt, die Gesellschaft verstaatlichen zu wollen, ist vielmehr die
Sozialisierung des Staates anzustreben. Das heisst, die BürgerInnen nehmen ihre
Angelegenheiten selbst in die Hand. In diesem Sinne ist ein grundsätzlicher
Widerstand gegen die Privatisierung der Krankenhäuser, der Altersvorsorge, der
Krankenversicherungen, des öffentlichen Verkehrs und anderer Teile der öffentlichen
Verwaltung die Voraussetzung für die Formulierung kohärenter Alternativen“
Literatur/
Quellennachweise:
Adelung,
Johann Christoph: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
(1793-1801). Digitale Bibliothek, Bd. 40
Altvater,
Elmar / Mahnkopf, Birgit: Die Grenzen der Globalisierung. Hamburg 1996
Attac-Hamburg:
AG Privatisierung vom 20. 08. 2002
Deutsches
Kinderhilfswerk e.V. / Aktion Schleswig-Holstein – Land für Kinder beim
Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau des Landes
Schleswig-Holstein (Hrsg.): mitreden – mitplanen – mitmachen. Kinder und
Jugendliche in der Kommune. Berlin; Kiel 1997
Frankfurter
Allgemeine Zeitung vom 17.11.2001: Nur noch staatliches Sicherheitspersonal
Georges, Karl
Ernst: Ausführliches Handwörterbuch Lateinisch-Deutsch (1913-1918). Digitale
Bibliothek, Bd. 69
Heuser,
Tilmann: Stückwerk statt zukunftsweisender Verkehrspolitik. In: politische
ökologie 2003, H. 83
Küpper,
Heinz: Wörterbuch der deutschen Umgangssprache (1997). Digitale Bibliothek, Bd.
36
Lambsdorff,
Otto Graf : Zitat aus dem Handelsblatt vom 27.10.1975
Präsidium
des Reichsverbandes der Deutschen Industrie: Denkschrift „Aufstieg oder
Niedergang“ vom 2. Dezember 1929
Random,
Peter: Ha, Zwei, Oh! Trinkwasser wird knapp. In: Süddeutsche Zeitung (Magazin)
vom 08.08.2003
Wander,
Karl Friedrich Wilhelm: Deutsches Sprichwörter-Lexikon (1867-1880). Digitale
Bibliothek, Bd. 62
Dr. Peter Hauschild, phauschild @
compuserve. com