Die Welt im Privatisierungswahn!
Peter Hauschild: Die Auswirkungen der Entstaatlichung
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Die Auswirkungen der Entstaatlichung      

Wenn hier bei der Umwandlung von „natürlichen Monopolen“ (ein nicht gerade glücklicher, aber weit verbreiteter Begriff, unter denen man Produkte und Dienstleistungen versteht, die von einem staatlichen Gemeinwesen vorzuhalten als selbstverständlich erachtet werden) der Begriff Entstaatlichung statt Privatisierung verwendet wird, so gibt es dafür zwei Gründe:  

Erstens wird damit darauf aufmerksam gemacht, dass es in der Regel um die Umwandlung großer Staatsbetriebe, die von den Bürgern mit Steuergeldern aufgebaut und finanziert worden sind, in  privatwirtschaftlich organisierte,  auf Gewinn ausgerichtete und tendenziell börsenorientierte Unternehmen geht. Diese Staatsbetriebe haben eine lange Geschichte und waren in erster Linie als  Grundausstattung für in ihren basalen Bedürfnissen gleichberechtigte Menschen geschaffen.

Zweitens gehört der Begriff „privat“ zu denen, die einem grundlegenden Bedeutungswandel unterlegen sind (wie etwa der Begriff „flexibel“) und dessen unterschiedliche Bedeutungen heute nebeneinander existieren, so dass er zu einer voraussetzungslosen Verständigung nicht taugt. Hat das Ursprungswort  privare  im Lateinischen noch durchaus eine negative und positive Bedeutung – „im üblen Sinn = berauben, im guten Sinn = befreien von“ (Georges 1913-1918),  so diente es im Mittelalter zur Unterscheidung der öffentlichen und privaten Sphäre. Wenn es um den Nutzen ging, war klar, dass „der Privat-Nutzen, der eigene, besondere Nutzen, im Gegensatz des allgemeinen Nutzens oder des Nutzen des gemeinen Wesens“ verstanden wurde (Adelung 1793-1801). Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts konnte man noch sprichwörtlich den Ausdruck verwenden: „Der Privatnutz ist der Gemeinde Schaden.“ (Wander 1867-1880). Auch in dem letzten großen Wörterbuch der Deutschen Umgangssprache steht noch : „ privatisieren tr, etw für private Zwecke sich aneignen; etw entwenden“ ( Küpper  1997).

Heute wird Privatheit zum einen als positiver Begriff genutzt, wenn man das Private als einen Schonraum ansieht, in dem man seine Individualität ausleben kann – ohne staatliche, gesellschaftliche oder arbeitsbedingte Zwänge. In der Wirtschaftssphäre läßt sich dieses Verständnis von Privatheit – je nach Interessen – unterschiedlich bewerten. Ein Privatunternehmer verfügt über Sinn und Zweck „seiner“ Produktion, muss sich nicht demokratisch legitimieren, ist nicht rechenschaftspflichtig gegenüber dem Gemeinwesen und wird nur durch den Staat in Form notwendiger Gesetzgebung betroffen. In seltener Klarheit hat das einmal ausgerechnet Graf Lambsdorff ( FDP )formuliert : „Es ist eine Illusion, anzunehmen, Kapital würde sich von selbst dorthin lenken, wo es volkswirtschaftlich am sinnvollsten ist. Es fliesst leider nur dahin, wo der Kapitalbesitzer den grössten Ertrag vermutet, und zwar für sich selbst“ ( Lambsdorff  1975).

Der Gegensatz von Privatkapital und Gemeinwohl wurde von Unternehmerseite z.B. schon 1929 explizit als eine Kampfansage an staatliche Institutionen gerichtet. So formulierte der Reichsverband der Deutschen Industrie (1929) die auch heute noch vertretene Forderung:  „Soweit Unternehmungen der öffentlichen Hand überhaupt berechtigt sind, müssen sie grundsätzlich in privatwirtschaftlicher Formen betrieben werden. Sie dürfen bei der Finanzierung und Besteuerung nicht bevorzugt werden. Sie haben unter den gleichen Bedingungen zu arbeiten wie die Privatwirtschaft“. Dass die öffentliche Hand hier gegen privatwirtschaftliche Interessen ausgespielt wird, ist bemerkenswert. Verbinden sich doch damit Gemeinwohl, Interessen aller Bürger, staatliche Daseinsvorsorge und Finanzierung durch alle Bürger.  Diese Grundhaltung gegen „den Staat“ und seine Institutionen wird auch heute geschürt, zum Beispiel durch Slogans wie „Weniger Staat bedeutet mehr Freiheit für alle“, den der Verband der privaten Krankenversicherung ( PKV ) gerade in einer teuren ganzseitigen Zeitungs-und Zeitschriftenkampagne verbreitet.

Wie kommt es zu einem derartigen Slogan? Nun, er bedient zum einen ganz offensichtlich die Gefühle von Staats- und Politikerverdrossenheit, die ihre Ursache in intransparenter, wenig partizipativer  Politik haben. Er vermischt sich mit berechtigter Kritik an staatssozialistischer Praxis der ehemaligen „sozialistischen“ Länder. Er enthält aber zum anderen eine ungeheure Unterstellung. Er suggeriert, dass der deutsche demokratisch verfasste Staat mit einem Grundgesetz als Basis und zugleich als Schranke allen staatlichen und privaten Handelns, in seiner Praxis tendenziell freiheitsberaubend ist. (Das erinnert aktuell an Italiens Ministerpräsident Berlusconi, der die staatlichen Institutionen erst desavouiert und im Zuge dessen den Staat privatisiert hat.) Eingebunden wird die Botschaft dieses Slogans allerdings öffentlich eher in eine ökonomische Argumentation; so nutzt sie die Ängste des Bürgers um sein wirtschaftliches Auskommen. Zugleich wird – nahezu als Naturgesetzlichkeit und von allen politischen Parteien getragen, aber unbewiesen –  behauptet, man könne damit den Staatshaushalt sanieren. Dies gehört zu den erfolgreichsten Ideologien unserer Zeit.  Schließlich bringt die Entstaatlichung die Verlagerung von Kosten innerhalb des Staatshaushaltes bzw. des Steueraufkommens mit sich – zum Beispiel wenn der private Betrieb ökologische Kosten oder Arbeitslosigkeit produziert. ( Leider haben sich auch die Gewerkschaften immer nur einzeln, in ihrem jeweiligen Bereich, und nie im grundsätzlichen Sinne gemeinsam gegen die Entstaatlichung gewendet. Trotz hervorragender Rationalisierungsschutzabkommen und anderer tariflicher Erfolge haben ihre Mitglieder letztlich dabei verloren.) Volkswirtschaftlich gesehen ist diese Rechnung zweifelhaft; da eine Gesamtrechnung aller Entstaatlichungskosten noch nicht aufgestellt wurde, ist die Behauptung, der Staat ließe sich durch Entstaatlichung sanieren, schlicht ideologisch begründet.

Will man nun die Veränderungen werten, die die Entstaatlichung mit sich bringt, so lassen sich zwei Wirkungsbereiche unterscheiden. Einerseits handelt es sich um sogenannte Wohlstandsverluste, definiert als Verluste des „guten Lebens“ und als Gebrauchswertverschlechterungen, andererseits um Demokratieverluste. Beides zusammen verhindert  Entwicklungsmöglichkeiten für Bürger und Gesellschaft.

Gebrauchswert und Demokratie

Bei den Produkten und Dienstleistungen, die als „natürliche Monopole“ zusammengefasst werden, handelt es sich nicht um beliebige. Vielmehr sind es zum einen natürliche Ressourcen, wie Wasser, Boden, Luft und zum anderen die basale gesellschaftliche Infrastruktur, wieGesundheit,  Bildung, Mobilität, Kommunikation und Energieversorgung. Damit sind die Handlungsfelder berührt, die für eine nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung sind. Unter dieser Perspektive lassen sich die Gebrauchswertverschlechterungen, die Einschränkungen des „guten Lebens“ und der Demokratieverlust auch als Zusammenhang ökonomischer, sozialer, ökologischer und kultureller  Folgen beschreiben. 

Ökonomisch ist der Bürger betroffen, wenn Preise nicht mehr nach sozialen Gesichtspunkten gestaltet werden. Das ist zum Beispiel bei der Deutschen Bahn der Fall, wenn Pendler in dem neuen Preissystem unverhältnismäßig stärker belastet werden oder wenn sie gezwungen werden, durch Streckenstilllegungen und durch Ausdünnung des Fahrplans mit dem Auto zu fahren. Das verursacht nicht nur ökologische Gemeinkosten, sondern auch individuelle ökonomische Belastungen. Auch der Verkauf  kommunaler Wohnungsbestände trägt nicht gerade dazu bei, das bezahlbare Mietniveau des sozialen Wohnungsbaus als Korrektiv zur Wohnung als reine Ware aufrecht zu erhalten. Vielmehr wird dadurch das Einkommen breiter Bevölkerungskreise durch steigende Mietpreise, Nebenkosten, Courtage und Abstand geschmälert; der Aufwand für die Wohnung erreicht nicht selten bis zu 50 % des Familieneinkommens, besonders in den Ballungszentren. Zudem gibt es Entwicklungen, die – insbesondere durch die Entstaatlichung von Krankenhäusern und Pflegeheimen – dazu führen, dass sozial und ökonomisch eine Zweiklassengesellschaft entsteht und noch verstärkt wird. Wer über hinreichend Geld oder Zusatzversicherungen verfügt, kann sich Behandlung und Medizin auf höchstem Niveau leisten, der andere muss mit einer Art Grundversorgung auskommen.

Ähnliche Folgen hat die Entstaatlichung der Deutschen Post durch Aufsplittung in Post AG, der Postbank und der Telekom. Der  Ausbau zu einem weltweiten Kommunikations- und Transportkonzern in einem verfestigtenWeltmarkt hat für neue Global-Player seine Tücken. Es drohen immer wieder Spekulationsrisiken und herbe Verluste für das ehemalige Volksvermögen, wie der  Aufkauf einer amerikanischen Telefongesellschaft (Voice Stream) durch die deutsche Telecom beispielhaft zeigt. Aufgefangen werden sollen dann die entstandenen Verluste wieder durch höhere Grund – und Einrichtungsgebühren, Bereitstellungsentgelte und Übernahmegebühren für die Bürger

Auch die Entstaatlichung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, von Krankenhäusern , Müllentsorgung, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwirtschaft bringt ökonomische Folgen neuen Ausmaßes mit sich. Dienstleistungen, auf die der Bürger dringend angewiesen ist, ja, die zum Teil lebensnotwendig sind, geraten segmentweise und hinter dem Rücken der Öffentlichkeit nicht nur in den Sog der nationalen, sondern auch der internationalen Konkurrenz. Dass ein Grundnahrungsmittel wie Wasser in eine europäische oder sogar weltweite Konkurrenz gerät und unter Renditegesichtspunkten vermarktet wird, ist nicht nur eine ein soziale und ökologische sondern auch eine ökonomische Bedrohung. So findet man zum Beispiel in England nicht nur ein chaotisches privates Bahnsystem vor, sondern auch ein völlig entstaatlichtes Wasserversorgungssystem mit inzwischen beschreibbaren Folgen: „Großbritannien war 1988 eines der ersten Länder, in denen die Wasserversorgung privatisiert wurde. Fünf Jahre später stellten die Weltbank und das britische Unterhaus in einer Untersuchung fest: Das staatliche Wasserunternehmen war weit unter Wert an den privaten Investor verkauft, die Produktivität jedoch nicht verbessert worden. Dafür waren die Gewinne des neuen Betreibers gestiegen: um fast 150 Prozent“ (Random 2003). Auch bei betriebswirtschaftlichen Erfolgen  entstaatlichter Betreiber – so sie denn überhaupt eintreten – muss man davon ausgehen, dass es sich um volkswirtschaftliche Verluste handelt.

 

Die sozialen Auswirkungen der Entstaatlichung betreffen soziale Beziehungen und soziales Zusammenleben , soziale Sicherheit und soziale Arbeitsbedingungen. Wenn die Deutsche Bahn AG – ebenso wie die Deutsche Post AG – die flächendeckende Versorgung mit notwendigen Dienstleistungen einschränkt und ländliche Räume und Ballungsgebiete unterschiedlich bedient, hat das auch soziale Auswirkungen. Eine Kleinbahn, die an ihrem Streckenverlauf Dörfer und Siedlungen verbindet, kann eine neue Sozialstruktur erzeugen bzw. eine alte stabilisieren. Gerade Jugendliche und ältere Menschen sind von eingeschränkter Mobilität besonders betroffen.

Ein besonderes Kapitel sind die soziale und gesundheitliche Sicherheit und die Überwachung der Standards, wie man an dem BSE-Fall sehen konnte. Auch die Sicherheit der Energieversorgung fällt darunter. Ein Musterbeispiel bietet das vor Jahrzehnten „liberalisierte „ Stromnetz der USA. Der dritte und schwerwiegenste Zwischenfall seit 1945  legte in Nordamerika / Kanada rund 100 Kraftwerke , darunter 9 Atomkraftwerke , still und etwa 50 Millionen Amerikaner saßen 30 Stunden ohne Strom da. Auch London, Teile Dänemarks / Schwedens und ganz Italien ( ohne Sardinien ) blieben im Jahr 2003 nicht von unterschiedlichn langen Stromausfällen verschont. Die Entstaatlichung führt auch häufig zum Outsourcen des Sicherheitspersonals, bzw. zur Einstellung von un- oder angelerntem Personal bei niedrigeren  Löhnen. Nach dem 11. September 2002, dem Terroranschlag auf das WTC, einigte sich der amerikanische Kongress erneut auf staatliche Sicherheitsbeamte in den Flughäfen, weil man schon seit längerer Zeit festgestellt hatte, dass dem Personal der privaten Sicherheitsdienste aufgrund niedriger Löhne die Motivation  zur sorgfältigen Kontrolle fehlt. Die von Ronald Reagan entstaatlichte Kontrolle wurde nach langer politischer Diskussion wieder zurückgenommen ( FAZ 2001). Eine Reverstaatlichung ist jedoch immer schwierig, besonders , wenn ausländische Konzerne im Spiel sind, denn in den GATS - Abkommen sind Anhänge für den Investitionsschutz im Ausland enthalten, die zu Regressansprüchen führen können und  zu Verfahren wegen entgangener Gewinne . Der „Wasserkrieg von Cochabamba“ ist so ein Beispiel.

Gemeinsam ist allen Entstaatlichungsvorgängen Rationalisierung durch Personalabbau, oder „Verschlankung“, „Entschlackung“, „Straffung“, wie die Befürworter Entlassungen zu bezeichnen pflegen. Selbst bei Frühpensionierung, Teilzeitarbeit oder Verrentung entstehen dem Staatshaushalt oder der Gemeindekasse Verluste, die der Bürger zu tragen hat. Darüberhinaus entstehen Kosten nichtgeprüfter Art, weil das Gemeinwesen ja damit auf die weitere Arbeitsleistung dieses Personenkreises verzichtet. Ein Unternehmer würde das als entgangenen Gewinn einklagen. Gleichzeitig verschlechtern sich meistens die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sei es durch Versetzung, Tarifflucht oder Outsourcing mit nachfolgend geringerem Entgelt – man nennt das verschämt „Lohnflexibilisierung“ – , längeren Arbeitszeiten, weiteren Anfahrtswegen, Rufbereitschaft und Verlust des öffentlichen Dienstrechtes mit seinen Schutzbestimmungen.

 

Entstaatlichung entzieht wichtige Wirtschaftsbereiche auch einer langfristig und an einer nachhaltigen Entwicklung orientierten ökologischen Politik, auf die sich die Bundesregierung und inzwischen auch die Länder und viele Kommunen verpflichtet haben. Wenn Bahnstrecken stillgelegt werden, erzwingt man das Umsteigen von der Bahn auf das Auto, um an den Arbeitsplatz oder zum nächsten Mittelzentrum zu gelangen, notwendige Geschäfte zu erledigen oder an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Trotz zeitweiligem Ersatz durch morgendlichen und abendlichen Busverkehr, entsteht

zunehmender Individual- und Transportverkehr und trägt zur verschärften Umweltbelastung für alle Lebewesen bei. Das entspricht in keiner Weise der Verpflichtung zur Reduzierung der Kohlendioxidbelastung.

Bei Wasser, Abwasser, Elektrizität und Gas werden Spezialtarife für Wenig- und Vielverbraucher angeboten, mit denen unter privaten Anbietern konkurriert wird. Immer werden noch Industrie und Grosskunden mit günstigen Tarifen versorgt, bzw. subventioniert, obwohl gerade sie es sind, die die Umwelt am meisten belasten. Anstatt einen sparsamen, nachhaltigen Umgang mit den begrenzten Ressource zu fördern.

Das private Müllkarussel birgt ständig die  Gefahr der Umweltbelastung, da skrupellose Müllschieber nicht davor zurückschrecken, giftige Abfallstoffe in Flüsse, Seen oder einfach ins Gelände zu kippen oder in andere Länder mit nicht so hohem Entsorgungsstandard zu verschieben. Die Skandale häufen sich und die Straftaten können nur selten geahndet werden, da ein unentwirrbares Netz von Subunternehmen die profitablen Geschäfte abwickelt. Dauernd besteht die Gefahr, dass notwendige Umweltstandards unterschritten werden.

Auch im neuen Bundesverkehrswegeplan 2003 findet man keine Tendenz für ein nachhaltiges Mobilitätssystem . „Der BVWP- Entwurf macht deutlich, dass auch unter rot-grün die ökologische Neuausrichtung der Verkehrsinvestitionspolitik weiter aussteht. Statt mit einem integrierten Gesamtverkehrskonzept konsequent die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen , verfolgt der Bundesverkehrsminister mit seinem Planentwurf weiterhin eine sektorale Ausbaupolitik für alle Verkehrsstränge“(Heuser 2003). Entstaatlichung ist dabei eines der politschen Instrumente .

 

Als kulturelle Folgen müssen zum einen der Zugang zu Bildung, Kommunikation und Information genannt werden, der zunehmend durch Entstaatlichung gefährdet ist. Man denke nur an privaten Rundfunk und privates Fernsehen. Das Niveau wird lediglich noch durch das italienische Berlusconi-Unternehmerfernsehen unterschritten, das kaum Nachrichten und Dokumentationen sendet. Die Kommerzialisierung durch das private Fernsehen läßt sich besonders an der Bedeutung der Zuschauerquote ablesen, die nicht für inhaltliche Diskussionen, sondern in erster Linie für Werbeeinnahmen wichtig ist.

Die gravierendste kulturelle Veränderung dürfte jedoch der Abbau von Einfluß- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger sein. Er wird als Entwertung der gemeinsamen Verantwortung und gemeinsamen Betroffenheit wirksam. Die „Abgabe“ gemeinwohlorientierter Aufgaben verstärkt die ohnehin bestehende Individualisierung und hindert die Ausgestaltung des „Möglichkeitssinns“ ( Robert Musil ) und so die Chancen einer gemeinsamen Zukunftsgestaltung.

Insbesondere muss auf die langfristigen Risiken verwiesen werden, die durch den Demokratieverlust entstehen können. Im Zuge der Internationalisierung  werden „die gesellschaftlichen Regulationsmöglichkeiten ökonomischer Prozesse auf nationalstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene abgebaut“ (Altvater / Mahnkopf 1996). Wie man an den verschiedenen Beispielen sehen kann, wird die Kontrolle durch den Bürger nahezu verunmöglicht, es sei denn, er ist Aktienbesitzer dieser entstaatlichten Betriebe.Wenn eine Konzernverwaltung – und es handelt sich häufig um große Konzerne – ihren Sitz in den USA, der Schweiz oder in Schweden hat, wird jede Art von Kontroll- oder Veränderungsversuchen obsolet.

Wie man aus der jüngeren Geschichte weiß, ist auch die Kontrolle staatlicher Verwaltungen nicht gerade einfach, aber über Verwaltungsräte, direkten Kontakt mit Beamten und Abgeordneten, über lokale Presseaktivitäten und neue Formen der Bürgerbeteiligung lässt sich doch ein gewisses, gesetzlich garantiertes Kontrollrecht ausüben.

Erschwert wird Partizipation, also aktive Mitgestaltung und Beteiligung durch den Bürger, die zu organisationeller Erneuerung führen kann. Eine Erweiterung von Entscheidungsfindungen auf Partizipation von Kindern, wie sie erstmals in der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung auf kommunaler Ebene verankert wurde (Deutsches Kinderhilfswerk 1997), mutet an wie aus einer anderen Welt. Eine politische Ressourcenplanung oder neue Schwerpunktsetzungen lassen sich dann nur noch über eine neue Gesetzgebung erreichen; die dauert bekanntlich lange.

Das Beispiel des Crossborder- Leasing stellt vielleicht die unauffälligste , aber auch langfristigste Entstaatlichung dar. Hier kommen alle nur denkbaren kommunalen Dienstleistungen unter den Hammer, um die Gemeindekassen kurzfristig zu sanieren. Der Bürger bemerkt davon zunächst nichts, allenfalls in der Lokalpresse liest er davon, dass die U- Bahn, das Wasserwerk oder die Messe verkauft und zurückgemietet wurden. Der Stadtkämmerer weist einen ausgeglichenen Haushalt aus, alle sind zufrieden, auch die Abgeordneten sind es, obwohl keiner von ihnen die manchmal hunderte von Seiten umfassenden Verträge über 99 Jahre Miete vollständig gelesen hatte. Außerdem beruhigt ein vertraglich in der Regel vorgesehenes Rückkaufrecht nach 25 Jahren – das allerdings nur greift, wenn die Kommune dann in der Lage dazu ist; anderenfalls verfällt die Option. Dass die Kommune andererseits Bindungen eingegangen ist, zum Beispiel, dass sie für die nächsten 25 Jahre vollverantwortlich für den Betrieb der Messe ist, auch wenn die Messe gar nicht mehr betrieben wird, wird häufig nicht zur Kenntnis genommen. Eine Risikoabsicherung für den Fall, dass der Konzern oder die ihn finanzierende Bank ökonomisch ins Schleudern geraten , in Amerika die Quellensteuer eingeführt wird oder betrügerische Machenschaften Platz greifen, ist in der Regel nicht vorgesehen.

 

Abschliessend sei betont, dass es nicht darum gehen kann, dem status quo ante das Wort zu reden, sondern über andere Formen der Staatsorganisationen nachzudenken. Ein Zitat aus einem Arbeitspapier  von attac Hamburg ( AG Privatisierung 2002 ) enthält dazu einige wichtige Anregungen :

„Selbstverständlich reicht es nicht, den Ist-Zustand zu verteidigen. Dennoch können die öffentlichen Dienste Ansätze einer Alternative zu den Bereicherungsmechanismen des Marktes darstellen. Gleichzeitig ist die Verteidigung eines vielfältigen und qualitativ guten Dienstleistungsangebots nicht zu vereinbaren mit einem bürokratischen, stark hierarchischen und volksfernen Apparat. Die öffentlichen Dienste weiterentwickeln heisst:

·        Die Lohnabhängigen sind in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Das erleichtert die Bewertung der Arbeit, weil andere Bewertungskriterien angewendet werden als diejenigen der traditionellenUnternehmenskultur.

·        Hierarchische Strukturen sollen abgebaut werden. Denn sie haben nur den Sinn, das Personal ohne Eigenverantwortung zu kontrollieren und die bürokratischen Administrationsmechanismen zu erhalten, anstatt die Qualität der zu leistenden Dienste zu gewährleisten.

·        Ein echter Dialog zwischen BenutzerInnen/BürgerInnen - die bis jetzt nur als passive KonsumentInnen wahrgenommen worden sind - und Personal soll entwickelt werden. Dadurch können die Angebote sozial gestaltet und gleichzeitig deren Vielfalt garantiert werden.

·        Angesichts der internationalen Verflechtungen, der stark angestiegenen Mobilität der Lohnabhängigen in Europa und des europaweiten und globalen Agierens großer Konzerne sind Alternativen auf europäischer Ebene zu formulieren. Welche Bahnen wollen wir in Europa, welche Sozialversicherungen, welche Telekommunikation? Wie können die europäischen mit den nationalen, regionalen und lokalen Strukturen verschränkt werden? Ein Zurück zur nationalen Perspektive ist ausgeschlossen.


Weit davon entfernt, die Gesellschaft verstaatlichen zu wollen, ist vielmehr die Sozialisierung des Staates anzustreben. Das heisst, die BürgerInnen nehmen ihre Angelegenheiten selbst in die Hand. In diesem Sinne ist ein grundsätzlicher Widerstand gegen die Privatisierung der Krankenhäuser, der Altersvorsorge, der Krankenversicherungen, des öffentlichen Verkehrs und anderer Teile der öffentlichen Verwaltung die Voraussetzung für die Formulierung kohärenter Alternativen“
 

 

Literatur/ Quellennachweise:

Adelung, Johann Christoph: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart (1793-1801). Digitale Bibliothek, Bd. 40

Altvater, Elmar / Mahnkopf, Birgit: Die Grenzen der Globalisierung. Hamburg 1996

Attac-Hamburg: AG Privatisierung vom 20. 08. 2002

Deutsches Kinderhilfswerk e.V. / Aktion Schleswig-Holstein – Land für Kinder beim Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.): mitreden – mitplanen – mitmachen. Kinder und Jugendliche in der Kommune. Berlin; Kiel 1997

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.11.2001: Nur noch staatliches Sicherheitspersonal

Georges, Karl Ernst: Ausführliches Handwörterbuch Lateinisch-Deutsch (1913-1918). Digitale Bibliothek, Bd. 69

Heuser, Tilmann: Stückwerk statt zukunftsweisender Verkehrspolitik. In: politische ökologie  2003, H. 83

Küpper, Heinz: Wörterbuch der deutschen Umgangssprache (1997). Digitale Bibliothek, Bd. 36

Lambsdorff, Otto Graf : Zitat aus dem Handelsblatt vom 27.10.1975

Präsidium des Reichsverbandes der Deutschen Industrie: Denkschrift „Aufstieg oder Niedergang“ vom  2. Dezember 1929

Random, Peter: Ha, Zwei, Oh! Trinkwasser wird knapp. In: Süddeutsche Zeitung (Magazin) vom 08.08.2003

Wander, Karl Friedrich Wilhelm: Deutsches Sprichwörter-Lexikon (1867-1880). Digitale Bibliothek, Bd. 62 

 

Dr. Peter Hauschild, phauschild @ compuserve. com


Peter Hauschild: Die Auswirkungen der Entstaatlichung Kontakt: kontakt @ privatisierungswahn. de

Zuletzt geändert am: 14.03.2004