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Originalquelle
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14.11.2002
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| Inland |
| Werner
Rügemer |
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| Abwassertricks
gestoppt |
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| Bürgerbegehren in
Kulmbach kippte erstmals einen »Cross Border Leasing«-Vertrag |
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Schon vor der Abstimmung
am 10. November war es in Kulmbach allen Beteiligten klar: das
Bürgerbegehren »Nix mit Abwassertricks« würde gegen die
Ratsmehrheit einen grandiosen Sieg erringen. Deshalb stürmte der
Kulmbacher Karnevalsverein das Rathaus schon am Tag zuvor, zwei
Tage früher als üblich, denn nach der Abstimmung, am 11.
November, wäre die symbolische Rathausbesetzung leicht zur
tatsächlichen Übernahme geraten.
Das Bürgerbegehren richtete sich gegen die Absicht der
Mehrheitsfraktionen SPD, CSU und Freie Wähler, das Kanalnetz der
Stadt für 100 Jahre an einen US-Investor zu verkaufen und sofort
wieder zurückzumieten. Der Steuertrick hätte dem Investor in den
USA bis zu 70 Millionen Euro Steuervorteil gebracht, davon hätte
er der Stadt einen Anteil von fünf Millionen (»Barwertvorteil«)
sofort am ersten Tag bar ausbezahlt.
Bisher haben etwa 150 Städte in Deutschland ein solches »Cross
Border Leasing« mit US-Investoren abgeschlossen. Neben
Kanalisationen ging und geht es um Messehallen, Schulen, Klär-
und Heizkraftwerke, Schienennetze und Straßenbahnen. Die oberste
US-Steuerbehörde, der Internal Revenue Service, hat zwar die
Verträge als »Scheingeschäfte« qualifiziert, die keine
wirtschaftliche Substanz haben und deshalb auch nicht zu
Steuervorteilen führen dürfen. Aber einige steuerfreundliche
US-Bundesstaaten gewähren den Steuervorteil trotzdem – noch.
Während Oberbürgermeisterin Inge Aures (SPD) und Bürgermeister
Henry Schramm (CSU), beraten von der Deutschen Bank, den Deal
trotzdem durchziehen wollten, meldete »Nix mit Abwassertricks«
Kritik an. Ludwig Lindner: »In Amerika kann ein Unternehmen damit
Steuern verkürzen. Das geht zu Lasten der kleinen Leute dort. Ich
bin grundsätzlich gegen solche Tricks, ob in Amerika oder in
Deutschland, das spielt im Zuge der Globalisierung keine Rolle
mehr.«
Für das Bürgerbegehren votierten 6532 Bürger, für den
Vorschlag der Ratsmehrheit 1043. Damit war auch das
20-Prozent-Quorum – 22471 Kulmbacher waren wahlberechtigt –
bei weitem überschritten. OB Aures, die sich schon vor ihrer
absehbaren Niederlage vor der Öffentlichkeit abschirmte, hatte
zuvor zur Beruhigung der Bürger von einem »ganz normalen
Geschäft« gesprochen. Das wurde ihr nicht abgenommen. Zum
Beispiel hätte das Kulmbacher Kanalnetz dann zwei gleichzeitige
Eigentümer gehabt: den US-Investor und die Stadt. Diese rechtlich
dubiose Konstruktion ist keineswegs »normal«. Als Eigentümer
hat der US-Investor weitreichende Rechte: Er kann den Vertrag
kündigen, wenn die Anlage nicht mehr ausgelastet ist oder nicht
ausreichend repariert wird. Dann folgen Schadenersatzforderungen,
die ein Mehrfaches des anfänglichen Barwertvorteils betragen
können. Die Rechtsstellung der Städte ist ausgesprochen schwach:
Gerichtsort ist New York, es gilt US-Recht, der englischsprachige
Vertragstext, zwischen 1000 und 2000 Seiten stark, wird nicht
einmal ins Deutsche übersetzt. Übrigens: Nirgendwo in
Deutschland wurde den Ratsmitgliedern der Text vor der Abstimmung
vorgelegt.
Ein Cross Border Leasing verpflichtet die Stadt, die Anlagen
mindestens 25 Jahre lang, oft auch mehr als drei Jahrzehnte, in
ihrem anfänglichen Umfang zu erhalten. Aber wird das Kulmbacher
Kanalnetz etwa im Jahre 2020 noch in der jetzigen Größe
gebraucht? Abwasserintensive Betriebe wie die Spinnerei sind
geschlossen, Brauereien und Mälzereien machen dicht. Der
Wasserverbrauch der Privathaushalte geht stetig zurück. Da wäre
es möglich, Pumpen, Klärwerke und Kanalrohre dem veränderten
Bedarf anzupassen und in Zukunft, wenn sie erneuert werden
müssen, kleiner zu bauen. Aber das dürfte die Stadt dann nicht
tun. Den anfänglichen Umfang der Anlage auf Jahrzehnte zu
erhalten, kann teurer werden als der »Barwertvorteil«
einbrachte. Das würde sich auch zeigen, wenn weniger Regenwasser
in die Kanalisation geleitet würde, sondern vor Ort versickert.
Jürgen Öhrlein, Mitinitiator des Bürgerbegehrens: »Wir
befürchten, daß das Bestehende so festgeschrieben wird, daß
ökologisch sinnvolle Dinge durch einen solchen Vertrag behindert
oder unmöglich gemacht werden.« |
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